Die Welt des
Ostjudentums POLEN
von Chaim FRANK
Aus Deutschland
An dieser Stelle vielleicht ein kurz
umrissener Blick in die Geschichte und auf die Lage und Situation der
Juden im
Deutschland des
Mittelalters:
Hier in Deutschland waren die ersten
Juden bereits seit 321 nachweisbar und ihre größeren Niederlassungen
waren zunächst Worms, Speyer, Trier, Mainz, Regensburg, Köln und wenige
andere Orte.
Die Judengesetze die einst die
christlichen Kaiser, KONSTANTIN (417), THEODOSIUS (423) und JUSTIAN
(534) schufen, degradierten die Juden zu Bürgern minderen Rechts, was
später von der christlichen Staatskirche (in ihren Konzilien des 4. bis
7.Jahrhunderts) mit übernommen wurde.
GREGOR der Große (590-604) - der
richtungsweisend für die päpstliche Judenpolitik des Mittelalters war -,
lehnte zwar die geforderte Zwangstaufe ab, da er die Juden lieber durch
Vergünstigungen dazu gewinnen wollte.
Trotz allem galten die Juden jedoch
weiterhin als 'schutzlose Fremde', die sich stets aufs Neue ihren Schutz
beim Landesherren (oder König) erkaufen mußten. Solchen 'Sonderschutz'
für einzelne Personen gab es schon unter LUDWIG dem Frommen (814-840),
wobei die deutschen Kaiser und Könige der Nachfolgezeit während ihrer
Regentschaft mit solchen immer wieder zu erstellenden Privilegien und
Schutzbriefe sehr gut an Juden verdienen konnten.
Während der Karolingerzeit - etwa von
687-950, war die Lage der Juden gewissermaßen günstig. Sie konnten als
Landbewohner, als Ärzte, oder Geldwechsler und Kaufleute ihr Brot
verdienen, und besaßen sogar das Recht auf freie Religionsausübung.
Später, durch das von der Kirche erteilte
Zinsverbot, wurden die Juden schließlich dazu gezwungen, sich
ausschließlich dem Geld-Handel zuzuwenden.
Dieser, von den Juden keineswegs gewollte
Zustand, der letztlich auch zu schrecklichen Pogromen führte, machte
erneut Schutzgesetze für Juden, als 'Nicht-Christen', notwendig. Und
durch das Waffenverbot wurden die Juden natürlich auch schutzbedürftig,
waffenunfaehig und unfrei.
Während der gesamten Kreuzzüge, die
zwischen 1096 und 1215 stattfanden, kam es zu äußerst blutrünstigen
Ausschreitungen gegen Juden, deren Opfer kaum noch zu zählen waren.
1215 tagte das 4. Lateranenkonzil, das
ein Ämterverbot und vor allem eine Kleiderordnung, z.B. Spitzhut, sogar
einen gelben Fleck für Juden vorschrieb, aber auch mit weiteren Gesetzen
die das normale Leben erheblich erschwerten.
Die Anklagen, denen sich die Juden
ständig ausgesetzt sahen, waren so blödsinnig, wie irrsinnig zugleich
und bezogen sich zunächst auf Hostien-Schaendung und
Ritualmordbeschuldigungen.
Als seit 1348/49 überall der Schwarze Tod
um sich griff, was bekanntlich gerade durch die allgemeine Unhygiene der
übrigen Bevölkerung hervorgerufen wurde, erhielten die grausamen Pogrome
- mittels dem Vorwurf der Brunnenvergiftung - auch noch eine juristische
Rückendeckung.
Die tragische Folge war, daß innerhalb weniger Jahren, also zwischen
1347 und 1354, 350 jüdische Gemeinden durch Pogrome in Deutschland
vernichtet wurden.
Hervorgerufen durch dieser schrecklichen
Ereignisse und der Furcht vor weiteren blutigen Ausschreitungen, bewegte
sich ein enormer Abwanderungsstom nach dem Osten hin.
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