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Presseinformation:
Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte

NS-Sklavenarbeit:
'Stiften gehen' reicht nicht

Schadenersatz unverzichtbar - Bundesverband koordiniert europäische Initiative zur Entschädigung - VW-Klage wird heute in Newark (New Jersey) eingereicht

31. August 1998 - Während die deutsche Industrie die von ihr versklavten Arbeiter mit der Einrichtung humanitärer Hilfsfonds abspeisen will, besteht der Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte auf Zahlung von Schadenersatz in relevanter Höhe.

Hierzu erklärt der Sprecher des Bundesverbandes: Lothar Evers: "In Kooperation mit Verfolgtenverbänden im In- und Ausland sowie Rechtsanwälten in Deutschland und den Vereinigten Staaten haben wir seit Jahren Ansprüche von Sklavenarbeiterinnen und Sklavenarbeitern gegenüber Industrie und Regierung unterstützt. Eine erste Sammelklage von Sklavenarbeitern gegen die Ford Werke Köln und die Ford Motor Company wurde - leider von der deutschen Öffentlichkeit nur wenig beachtet - bereits im Februar dieses Jahres durch die mit uns kooperierenden Anwaltskanzleien Melvyn Weiss (New York) und Michael Hausfeld (Washington) eingereicht. Am 28. September wird der District Court of New Jersey in einer mündlichen Verhandlung über die Zulassung dieser ersten Klage gegen ein von der NS-Sklavenarbeit profitierendes Unternehmen entscheiden. Hausfeld und Weiss werden heute, ebenfalls in New Jersey, eine Klage gegen die Volkswagenwerke einreichen. Klagen gegen weitere deutsche Industrieunternehmen mit Filialen in den Vereinigten Staaten folgen sukzessive.

Jahrelang hat die deutsche Industrie die Forderung nach Entschädigung der Sklavenarbeiterinnen und Slavenarbeiter unter dem NS-Regime ignoriert. Briefe wurden nicht beantwortet. Keine Ausrede war zu dumm, keine Geschichtsklitterung zu absurd, um sich vor Schadenersatz und der Zahlung der vorenthaltenen Löhne zu drücken.

Jetzt überschlagen sich die Firmen, Hilfsfonds, Stiftungen oder andere Unterstützungszahlungen für ihre ehemaligen Zwangsarbeiter anzukündigen. Im SPIEGEL dieser Woche werden bereits prominente Namen für den Vorstand eines VW-Hilfsfonds gehandelt. Man erfährt jedoch nicht, was sich VW die Entschädigung seiner Sklavenarbeiter kosten lassen will: 'Stiften gehen' als Strategie!

Die scheinbar großzügigen Gesten überspielen eine nur zu bekannte Strategie: Die Firmen wollen die Aushandlung wirklicher Schadenersatzzahlungen mit kompetent vertretenen Gegnern vermeiden. Statt dessen sollen sich die ehemaligen Sklaven artig für die Wohltat bedanken und auf Durchsetzung aller Rechtsansprüche verzichten.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen und werden sich nicht auszahlen. Der Bundesverband hat deshalb ein Konzept zur Durchsetzung der Forderung aller SklavenarbeiterInnen unter dem NS-Regime erarbeitet. Unsere Kampagne Gerechtigkeit für die Überlebenden der NS-Sklavenarbeit besteht aus folgenden Elementen:

  • Klagen wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Bundesrepublik
    Deutschland für diejenigen SklavenarbeiterInnen, die von der SS gegen Zahlung
    einer Tagesgebühr an Firmen ,verschachert' wurden.
  • Sammelklagen gegen große, von der Sklavenarbeit profitierende
    Industrieunternehmen mit geschäftlichen Interessen in den Vereinigten Staaten.
  • Klagen gegen profitierende Unternehmen ohne Weltmarktbedeutung vor deutschen
    Gerichten.
  • Politische Lobbyarbeit zur Einrichtung einer Bundesstiftung für diejenigen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die Schadenersatzansprüche nur mit großem Aufwand oder gar nicht durchsetzen können.

Besonders wichtig ist uns, daß die große Mehrheit der überlebenden Sklavenarbeiter und Sklavenarbeiterinnen in allen Verfahren angemessen vertreten ist. Diese lebt bis heute in Mittel und Osteuropa. Deshalb arbeiten wir eng mit Organisationen in den Herkunftsländern zusammen.

Wir warnen alle Überlebenden davor, sich ohne seriösen Rechtsbeistand auf Almosen oder Abfindungszahlungen einzulassen. Auch sollte niemand Vereinbarungen mit unseriösen Rechtsanwaltskanzleien gegen hohe Erfolgshonorare treffen.

Einige Kanzleien beschränken sich zur Zeit darauf, öffentlichkeitswirksam immer neue, jedoch meist mangelhaft vorbereitete Klagen anzukündigen. Diese Klagen werden bei ernsthaftem Widerstand der beklagten Firmen scheitern. Die Ansprüche der Überlebenden der NS-Sklavenarbeit wären so für immer erledigt."

Kontakt und Nachfragen:

Lothar Evers / Uwe Peña / Stephan Bülow
Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte e.V.
Holweider Str. 13-15
51065 Köln
Tel.:    0221 / 61 20 41     Fax: 0221 / 962 44 57

email: nsberatung@hagalil.com

Die VW Klageschrift und das Gesamtkonzept unserer Kampagne schicken wir Ihnen gerne zu.

Beratung für NS-Verfolgte

Leserbriefe zum Thema finden Sie z.B. unter: Überzogene Forderungen???
haGalil onLine - Samstag, 14. Dezember 2013

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