Leugnen, (Spuren) verwischen und (Völkermord) vertuschen:
Frankreich und Ruanda
Von Bernard Schmid,
Paris
Und hier kommt Richter Bruguière ins Spiel
An dieser Stelle kommt nun der eingangs erwähnte Untersuchungsrichter
Jean-Louis Bruguière wiederum ins Spiel. Denn im März/April 2004, während
seine Untersuchungsarbeit zum Abschuss des Präsidentenflugzeugs Juvénal
Habyarimanas offiziell seit über fünf Jahren andauerte, erschienen erstmals
andeutungsweise Informationen dazu in der französischen Presse. Über den
damaligen Journalisten bei <Le Monde>, Stephen Smith – der inzwischen dort
nicht mehr schreibt und der sich oftmals als willfähriger und unkritischer
Verteidiger der offiziellen Politik Frankreichs in Afrika entpuppt hat (vgl.
zur Kritik an ihm:
http://www.cequilfautdetruire.org/article.php3?id_article=222
) - ließ er ihm
genehme Informationen durchsickern. "In Bälde" (so verlautbarte damals)
werde er, informierte Brugière, einen Untersuchungsbericht vorlegen. Daraus
gehe hervor, dass die Spur des Präsidentenmords vom 6. April 1994 zum
Nachfolger führe : zu Paul Kagamé.
Von da ab dauerte es aber nochmals über zwei volle Jahre, bis Brugière
nunmehr mit seinen (vorgeblichen) Ergebnissen nach außen drang. Es stellt
sich die Frage, ob der Zeitpunkt dafür zufällig gewählt worden ist oder
nicht. Im Oktober dieses Jahres hat in Ruanda eine offizielle
Untersuchungskommission, die zur Rolle Frankreichs während des Völkermords
tätig ist, ihre Arbeit aufgenommen. Ihre öffentlich zugänglichen Anhörungen
begannen am 24. Oktober. Ging es dem Richter, der mit seinen politischen
Ambitionen – er möchte im kommenden Jahr als UMP-Parlamentskandidat antreten
– nicht hinter dem Berg hält, darum, "ein Gegenfeuer zu entzünden", wie eine
französische Ausdrucksweise besagt ? Oder hat er aus anderen Gründen gerade
jetzt agiert ?
Fakt ist : Der Antiterrorismus-Richter Jean-Louis Bruguière hat am Abend des
17. November der Staatsanwaltschaft in Paris ein 64seitiges Dokument
übermittelt, das seine Schlussfolgerungen enthält. Ihr Inhalt wurde der
Presse erst am darauf folgenden Montag (20.11.) bekannt. Darin verlangt der
Untersuchungsrichter die Ausstellung von Haftbefehlen gegen neun führende
Persönlichkeiten in Ruanda, die allesamt zur früheren Rebellenführung der
RPF und bis heute zur näheren oder ferneren Umgebung von Präsident Paul
Kagamé gehören. Unter ihnen befinden sich der Generalstabschefs der
ruandischen Armee RPA, James Kabarebe, die Protokollchefin im
Präsidentenamt, Rose Kabuye, und der ruandische Botschafter in Indien,
Faustin Nyamwasa-Kayumba. Die Haftbefehle, die an Interpol weitergeleitet
wurden, können zwar kaum direkt zur Festnahme dieser Personen in Ruanda
führen. Aber sie haben doch einige Konsequenzen für die Betroffenen. So
können sie jederzeit bei der Einreise in ein Land, das ein
Auslieferungsabkommen mit Frankreich hat, und insbesondere bei jeder
Einreise in irgendein Land der EU festgenommen werden, um den Haftbefehl zu
vollstrecken.
An Präsident Paul Kagamé konnte Untersuchungsrichter Bruguière nicht direkt
herankommen, da dieser nach internationalem Recht eine Immunität als
Staatsoberhaupt genießt. Dennoch ließ Jean-Louis Bruguière nicht locker, um
auch den ruandischen Präsidenten unmittelbar zu belangen. Er wandte sich
deshalb an den Internationalen Strafgerichtshof zu Ruanda (französisch :
TPIR), den die UN im ostafrikanischen Arusha eingerichtet haben, um über die
Verbrechen im Zusammenhang mit dem Völkermord von 1994 bzw. ihre zentralen
Planungsstufen zu urteilen. Der Pariser Richter forderte deshalb den
Staatsanwalt am TPIR, Hassan Bubacar Jallow, dazu auf, er möge ein
Ermittlungsverfahren gegen den ruandischen Staatspräsidenten einleiten. Dazu
wäre er als Einziger befugt, da nur eine außerordentliche Gerichtsbarkeit
wie das TPIR juristische Schritte gegen den amtierenden Staatschef in Ruanda
einleiten kann. (Der Angesprochene wies dieses Ansinnen jedoch kühl zurück.)
Bislang hatte sich der Internationale Gerichtshof in Arusha überhaupt gar
nicht mit dem Flugzeugabschuss vom 6. April 1994 befasst, da es mit
wichtigeren Dingen betraut war : den Ermittlungen über die Vorbereitung und
Durchführung des Genozids. Aber, so erläuterte Bruguière in seinem Gesuch,
das Attentat auf das Präsidentenflugzeug, dessen er Kagamé beschuldigte,
stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Genozid. Anders als bisher
könne das TPIR daher den Flugzeugabschuss nicht länger aus seinen
Strafverfolgungsmaßnahmen aussparen.
Im Hintergrund steht, ziemlich unverhüllt, die Behauptung: Paul Kagamé und
die Rebellenführung sind am Genozid in Ruanda schuldig; und nicht das
damalige Regime in Kigali. (Und damit, das wäre praktisch, auch nicht dessen
französische Unterstützer).
Regierung im Hintergrund ?
Für die von ihm geforderten internationalen Haftbefehle erhielt Bruguière
die Zustimmung der Staatsanwaltschaft für das Prinzip, und gleichzeitig "die
Zustimmung der Regierung bezüglich der Terminierung" der Haftbefehle (Le
Monde, Seite 1 vom 22. 11. 2006). Diese Formulierung bezüglich der
Terminfrage spielt darauf an, dass der ruandische Generalstabschef gerade
bei einem Manöver mit der französischen Armee in Kamerun weilte, als Richter
Bruguière in Paris aktiv zu werden sich anschickte. Ihn wollte die
französische Regierung noch in Ruhe zurückreisen zu lassen, um unnötige
Komplikationen zu vermeiden. Deshalb verständigten Regierung und Richter
sich auf einen Termin für die Haftbefehle.
Nichtsdestotrotz beruft die französische Regierung sich nunmehr darauf, in
ihrem Land gelte "das Prinzip der Gewaltenteilung", und deshalb habe der
Untersuchungsrichter Bruguière völlig unabhängig von ihr entschieden, sein
Ermittlungsverfahren fortzuführen. Der französische Außenminister Philippe
Douste-Blazy beharrte denn auch darauf : "Dies (die Ausstellung der
Haftbefehle durch Bruguière) ist keine politische Entscheidung." Nur steht
dazu nicht nur die Tatsache einer Abstimmung mit der Regierung im
Widerspruch, sondern auch der Aufbau der französischen Justiz. Denn zwar ist
die Richterschaft, aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung zwischen
Exekutive und Judikative, von den Positionen der Regierung prinzipiell
unabhängig (wobei aber die Besetzung der obersten Posten in der
richterlichen Hierarchie von Entscheidungen des Staatspräsidenten abhängt).
Aber die Staatsanwaltschaft, die ja im Namen des französischen Staates
agiert, unterliegt zumindest teilweise Weisungen der Exekutive. Diese
Weisungsgebundenheit wurde mit der Justizreform der Sozialisten im Jahr 2000
teilweise gelockert, seitdem kann die Regierung den Staatsanwälten keine
Weisungen mehr erteilen, die in die Prozesse von Privatpersonen eingreifen.
Aber in einer Affäre wie dieser besteht eine offenkundige Abhängigkeit der
Staatsanwaltschaft von Weisungen der Regierung. Deshalb muss davon
ausgegangen werden, dass die Behauptung, die französische Regierung habe mit
dem Agieren des Richter Bruguière nichts zu tun, schlicht die Unwahrheit
ist.
"Die Tutsi-Rebellen sind schuld"
Die Kernidee des so genannten Untersuchungsberichts von Jean-Louis Bruguière
lautet so: Erstens: Es muss als erwiesen gelten, dass die Rebellenbewegung
RPF das Präsidentenflugzeug mit dem damaligen ruandischen Staatschef
Habyarimana an Bord abgeschossen hat. (Die RPF verfügte damals offiziell
über einen Stützpunkt in Kigali, aufgrund des provisorischen
Friedensabkommens von Arusha aus dem Jahr 1993. Das Gelände rund um den
Flughafen von Kigali wurde aber seinerzeit durch die Franzosen bewacht.)
Zweitens: Dadurch hat sie den Genozid, der während der folgenden drei Monate
in Ruanda wütete, ausgelöst. Es handelte sich um einen Racheakt der
Hutu-Bevölkerung für die Ermordung ihres Präsidenten durch Tutsi, durch die
Rebellen der RPF. Drittens: Und ihre Anführer wussten genau, dass dies die
Folge sein würde, nahmen dies aber billigend in Kauf. Denn es diente ihren
Machtambitionen: Die Opfer des Völkermords würden ihnen als moralische
Legitimation, als Deckmäntelchen gegenüber der Weltöffentlichkeit dienen, um
die Eroberung von Kigali zu rechtfertigen. Die Tutsi-Rebellen haben so ihre
eigene Bevölkerung innerhalb Ruandas bewusst "geopfert", und tragen die
Hauptschuld an dem Völkermord.
Annähernd könnte man eine solche Argumentation vergleichen mit der Idee,
dass die Juden die Hauptschuld am späteren Holocaust trügen -- habe doch der
im Exil lebende deutsche Jude Herschel Grynszpan am 7. Oktober 1938 auf den
deutschen Botschaftsrat Ernst von Rath in Paris geschossen, was wiederum als
"Reaktion" die Pogrome der so genannten Reichskristallnacht ausgelöst habe.
Eine Ungeheuerlichkeit? Ja. Aber sehr ähnlich gestrickt ist das
Argumentationsmuster im oben genannten Bericht des Richters Brugière. Der
soeben gezogene Vergleich hinkt bzw. wirkt vergröbernd, da es einen nicht
unwichtigen Unterschied gibt: 1938 kämpfte keine jüdische Armee im Ausland
gegen das Deutsche Reich unter der Nazi-Führung. Dagegen gab es aber seit
1990 tatsächlich eine bewaffnete Rebellenbewegung von Tutsi, die gegen das
ethno-rassistische Regime in Ruanda kämpfte, weil es 1959/63 zahlreiche
Tutsi vertrieben hatte und weil die in Ruanda lebenden Tutsi bedrängt
wurden.
Nichtsdestotrotz ist es ungeheuerlich, zu behaupten, der real stattgefundene
Genozid lasse sich auf eine bloße "Reaktion" reduzieren, die durch jene
Rebellen ausgelöst worden sei, die (angeblich !) das Präsidentenflugzeug
abgeschossen hätten. Die längerfristige Planung des Völkermords, seine
ideologische Vorbereitung, die bereits früher stattgefundenen Massaker an
Tutsi, die Bestellung einer großen Menge an Macheten im Vorjahr 1993, die
Hass- und Mordpropaganda der rassistischen Sender à la 'Radio-télévision
libre des mille collines': All dies fällt dabei unter den Tisch. "Die Hutu"
sollen nur spontan auf den Präsidentenmord, der angeblich durch die
Tutsi-Rebellen verübt worden sei, "reagiert" haben. Als ob es das normalste
auf der Welt sei, dass diese "Reaktion" darin besteht, 800.000 bis eine
Million Männer, Frauen und Kinder auszulöschen: Das bedeutet 10.000 Morde
pro Tag in einem relativ kleinen Land, während dreier Monate.
Eine übertriebene Interpretation des 64seitigen Dokuments, das Jean-Louis
Bruguière der Staatsanwaltschaft in Paris übermittelte? Man urteile selbst.
Der, absolut zentrale, Schlüsselsatz des ganzen Dokuments lautet
folgendermaßen: "Der General Paul Kagamé (Anm.: also der damalige
Rebellenführer und jetzige Staatspräsident) hatte bewusst für eine
Operationsform optiert, die, in dem besonders angespannten Kontext (...)
zwischen den Gemeinschaften der Hutu und Tutsi, als Reaktion nur blutige
Repressalien gegen die Tutsi-Gemeinschaft nach sich ziehen konnten, die
(Anm.: gemeint sind die Repressalien) ihm das legitime Motiv bieten würden,
die Feindseligkeiten wieder aufzunehmen und die Macht mit Hilfe der
internationalen Gemeinschaft zu übernehmen."
Die Rede ist in dieser oben zitierte Passage zunächst vom Flugzeugabschuss
am 6. April 1994, später aber auch vom Genozid und vom Ende des Krieges in
Form der Einnahme von Kigali durch die Rebellen. Darin steckt also nichts
anderes als die Idee, dass die Tutsi-Rebellen absichtlich und in vollem
Bewusstsein die Auslöschung der Tutsibevölkerung innerhalb Ruandas
provoziert hätten, um über den Leichenberg hinweg in Kigali einzuziehen und
ihre politischen Ansprüche international zu legitimieren. Ungefähr so, als
ob man behaupten würde (und ganz bestimmte Kreise stellen diese widerliche
Behauptung ja auch auf !), jüdische Kreise hätten den Holocaust provoziert
oder zumindest aktiv toleriert, um sich eine Legitimationsgrundlage für die
Gründung des Staates Israel zu schaffen.
Die "Beweise" des Richters Bruguière
Dabei können wir natürlich nicht stehen bleiben, denn es gilt noch einen
Blick auf die (vorgebliche) Beweisführung des Jean-Louis Bruguière zu
werfen.
Ein Blick auf das 64seitige Dokument, das der Untersuchungsrichter am 17.
November an die Staatsanwaltschaft Paris überstellen lieb,
beweist zunächst die grobe Schlampigkeit, mit der offenkundig gearbeitet
worden ist. Zentrale Namen sind beispielsweise falsch geschrieben. Aus den
Interahamwe-Milizen (die aus der "Hutu Power"-Bewegung hervorgingen und
wichtige Akteure des Völkermords darstellen) werden in dem Dokument
"Interahawe", ohne 'm'. Der Hasssender RTLM (die Abkürzung für
'Radio-télévision libre des mille collines'), dessen Völkermordpropaganda
eine wichtige Rolle bei der Anstachelung der Milizen und bei der
Koordination ihrer Aktionen spielte, heißt beim Richter Bruguière fälschlich
"RTML". Das sind noch Kleinigkeiten, über die man hinweggehen könnte. Aber
in solch einem offiziellen Dokument wirken sie peinlich, sie weisen auf
Schlamperei hin und deuten zumindest die grobe Unkenntnis des Themas an.
Jean-Louis Bruguière, der selbst zu keinem Zeitpunkt in Ruanda gearbeitet
hat oder dort von seinen Untergebenen eine Untersuchung durchführen ließ,
behauptet, er verfüge über einen entscheidenden Hinweis: Die Herkunft der
beiden Boden-Luft-Raketen, die am 6. April 1994 auf das Präsidentenflugzeug
abgefeuert worden sind, sei ihm aufgrund ihrer Seriennummer bekannt. Sie
stammten aus einem Bestand von insgesamt 40 Flugkörpern sowjetischer Bauart,
die aus der ehemaligen UdSSR an Uganda (die damalige Hauptstütze der
RPF-Rebellen) verkauft worden seien, während zwei dazu gehörige
Raketenwerfer an das damalige Zaire (das aber mit dem damaligen Ruanda
verbündet war) geliefert worden seien. Dazu lässt sich jedoch 'Libération'
vom 23. November entnehmen: "Das Problem ist, dass die Untersuchungsarbeit
über die Raketen im Wesentlichen durch die französischen Nachrichtendienste
durchgeführt worden ist." Also durch eine nicht unbedingt als allzu neutral
zu betrachtende Instanz.
Hinzu kommt bei Bruguière die Behauptung, die Streitkräfte des damaligen
ruandischen Regimes (die FAR) hätten nicht über ebensolche Raketen verfügt.
Dazu sollte man ergänzende Informationsquelle nun wieder 'Le Monde' vom 28.
November heranziehen. Dort ist zu lesen: "Um zu zeigen, dass die FAR nicht
ähnliche Raketen besitzen konnten, stützt sich der Untersuchungsbericht auf
Zeugenaussagen von ehemaligen hohen Offizieren der FAR. Doch die meisten von
ihnen stehen in Arusha vor dem Internationalen Gerichtshof für Ruanda (Anm.:
der dort eingerichtet worden ist, um über die Akteure des Völkermords zu
urteilen) aufgrund ihrer Beteiligung am Genozid, was der Text mitunter zu
erwähnen vergisst. Dies zu präzisieren, ist aber keine Kleinigkeit." Man
urteile selbst: Die Glaubwürdigkeit des Richters Bruguière ist an dieser
Stelle, objektiv betrachtet, gleich Null.
Ansonsten bietet Bruguière noch Zeugen auf, die aussagen, sie seien
innerhalb der RPF aktiv gewesen und dort darüber informiert worden, als die
RPF-Führung Ende 1993 und Anfang 1994 in mehreren Versammlungen den
Beschluss gefasst habe, das Attentat auf das Präsidentenflugzeug
vorzubereiten und durchzuführen. Diese Zeugen der Anklage gegen Ruandas
Präsident Kagamé geben entweder an, sie seien damals bei den entscheidenden
Sitzungen (meistens als zufällige Ohrenzeugen) dabei gewesen, oder aber, sie
hätten von den dort getroffenen Entscheidungen innerhalb der RPF vom
Hörensagen erfahren. Auch darüber hat der aktuelle Korrespondent von 'Le
Monde' in Ostafrika, Jean-Philippe Rémy, aber kritische Informationen
nachzuliefern : "Innerhalb der damaligen RPF wurden die 'Tutsi aus dem
Inneren', die also in Ruanda geboren worden und französischsprachig waren,
hauptsächlich für Aufklärungsdienste (in Ruanda) und im Inneren des
'Spezialistennetzwerks' eingesetzt. Denn die englischsprachigen
Rebellenchefs, die aus Uganda kamen (Anm.: da dort als Kinder von
geflüchteten Tutsi geboren oder aufgewachsen), kannten kaum etwas von ihrem
Herkunftsland. Nach dem Sieg der RPF wurden diese 'Tutsi des Inneren' auf
die Seite gedrängt oder gar politischen Repressalien ausgesetzt. Manche von
ihnen flüchteten sich ins Ausland. Hauptsächlich unter ihnen (...) hat der
Richter Bruguière seine Zeugen gefunden. Diese berichten von Sitzungen, auf
denen die Entscheidung zum Abschuss des Präsidentenflugzeugs (...)
diskutiert und dann angenommen worden sei. Haben sie die Äuberungen
wirklich gehört, von denen sie berichten (...) ? Manche (dieser Zeugen)
haben klar ausgesagt, dass sie im Nachhinein 'gehört' hätten, diese oder
jene Entscheidung sei getroffen worden. Andere hingegen behaupten, sie seien
in Gespräche hineingeplatzt. Ist es wirklich realistisch, sich vorzustellen,
dass Offiziere aus der zweiten oder dritten Reihe oder einfache Soldaten
(der RPF), wie sie es behaupten, frei in Sitzungen ein- und ausgehen
konnten, bei denen die Grundsatzentscheidung für das Attentat gefällt worden
sei ? Dass ein derart Vertraulichkeit erforderndes Vorhaben ohne
Vorsichtsmaßnahmen vor Männern aus dem zweiten oder dritten Glied
ausgebreitet worden sei ?"
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