antisemitismus.net / klick-nach-rechts.de / nahost-politik.de / zionismus.info

haGalil onLine - http://www.hagalil.com
     

  

Spenden Sie mit PayPal - schnell, kostenlos und sicher!

hagalil.com

Search haGalil

Veranstaltungskalender

Newsletter abonnieren
e-Postkarten
Bücher / Morascha
Musik

Koscher leben...
Tourismus

Aktiv gegen Nazi-Propaganda!
Jüdische Weisheit
 

 

Leugnen, (Spuren) verwischen und (Völkermord) vertuschen:
Frankreich und Ruanda

Von Bernard Schmid, Paris

Und hier kommt Richter Bruguière ins Spiel

An dieser Stelle kommt nun der eingangs erwähnte Untersuchungsrichter Jean-Louis Bruguière wiederum ins Spiel. Denn im März/April 2004, während seine Untersuchungsarbeit zum Abschuss des Präsidentenflugzeugs Juvénal Habyarimanas offiziell seit über fünf Jahren andauerte, erschienen erstmals andeutungsweise Informationen dazu in der französischen Presse. Über den damaligen Journalisten bei <Le Monde>, Stephen Smith – der inzwischen dort nicht mehr schreibt und der sich oftmals als willfähriger und unkritischer Verteidiger der offiziellen Politik Frankreichs in Afrika entpuppt hat (vgl. zur Kritik an ihm: http://www.cequilfautdetruire.org/article.php3?id_article=222 ) - ließ er ihm genehme Informationen durchsickern. "In Bälde" (so verlautbarte damals) werde er, informierte Brugière, einen Untersuchungsbericht vorlegen. Daraus gehe hervor, dass die Spur des Präsidentenmords vom 6. April 1994 zum Nachfolger führe : zu Paul Kagamé.

Von da ab dauerte es aber nochmals über zwei volle Jahre, bis Brugière nunmehr mit seinen (vorgeblichen) Ergebnissen nach außen drang. Es stellt sich die Frage, ob der Zeitpunkt dafür zufällig gewählt worden ist oder nicht. Im Oktober dieses Jahres hat in Ruanda eine offizielle Untersuchungskommission, die zur Rolle Frankreichs während des Völkermords tätig ist, ihre Arbeit aufgenommen. Ihre öffentlich zugänglichen Anhörungen begannen am 24. Oktober. Ging es dem Richter, der mit seinen politischen Ambitionen – er möchte im kommenden Jahr als UMP-Parlamentskandidat antreten – nicht hinter dem Berg hält, darum, "ein Gegenfeuer zu entzünden", wie eine französische Ausdrucksweise besagt ? Oder hat er aus anderen Gründen gerade jetzt agiert ?

Fakt ist : Der Antiterrorismus-Richter Jean-Louis Bruguière hat am Abend des 17. November der Staatsanwaltschaft in Paris ein 64seitiges Dokument übermittelt, das seine Schlussfolgerungen enthält. Ihr Inhalt wurde der Presse erst am darauf folgenden Montag (20.11.) bekannt. Darin verlangt der Untersuchungsrichter die Ausstellung von Haftbefehlen gegen neun führende Persönlichkeiten in Ruanda, die allesamt zur früheren Rebellenführung der RPF und bis heute zur näheren oder ferneren Umgebung von Präsident Paul Kagamé gehören. Unter ihnen befinden sich der Generalstabschefs der ruandischen Armee RPA, James Kabarebe, die Protokollchefin im Präsidentenamt, Rose Kabuye, und der ruandische Botschafter in Indien, Faustin Nyamwasa-Kayumba. Die Haftbefehle, die an Interpol weitergeleitet wurden, können zwar kaum direkt zur Festnahme dieser Personen in Ruanda führen. Aber sie haben doch einige Konsequenzen für die Betroffenen. So können sie jederzeit bei der Einreise in ein Land, das ein Auslieferungsabkommen mit Frankreich hat, und insbesondere bei jeder Einreise in irgendein Land der EU festgenommen werden, um den Haftbefehl zu vollstrecken.

An Präsident Paul Kagamé konnte Untersuchungsrichter Bruguière nicht direkt herankommen, da dieser nach internationalem Recht eine Immunität als Staatsoberhaupt genießt. Dennoch ließ Jean-Louis Bruguière nicht locker, um auch den ruandischen Präsidenten unmittelbar zu belangen. Er wandte sich deshalb an den Internationalen Strafgerichtshof zu Ruanda (französisch : TPIR), den die UN im ostafrikanischen Arusha eingerichtet haben, um über die Verbrechen im Zusammenhang mit dem Völkermord von 1994 bzw. ihre zentralen Planungsstufen zu urteilen. Der Pariser Richter forderte deshalb den Staatsanwalt am TPIR, Hassan Bubacar Jallow, dazu auf, er möge ein Ermittlungsverfahren gegen den ruandischen Staatspräsidenten einleiten. Dazu wäre er als Einziger befugt, da nur eine außerordentliche Gerichtsbarkeit wie das TPIR juristische Schritte gegen den amtierenden Staatschef in Ruanda einleiten kann. (Der Angesprochene wies dieses Ansinnen jedoch kühl zurück.) Bislang hatte sich der Internationale Gerichtshof in Arusha überhaupt gar nicht mit dem Flugzeugabschuss vom 6. April 1994 befasst, da es mit wichtigeren Dingen betraut war : den Ermittlungen über die Vorbereitung und Durchführung des Genozids. Aber, so erläuterte Bruguière in seinem Gesuch, das Attentat auf das Präsidentenflugzeug, dessen er Kagamé beschuldigte, stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Genozid. Anders als bisher könne das TPIR daher den Flugzeugabschuss nicht länger aus seinen Strafverfolgungsmaßnahmen aussparen.

Im Hintergrund steht, ziemlich unverhüllt, die Behauptung: Paul Kagamé und die Rebellenführung sind am Genozid in Ruanda schuldig; und nicht das damalige Regime in Kigali. (Und damit, das wäre praktisch, auch nicht dessen französische Unterstützer).

Regierung im Hintergrund ?

Für die von ihm geforderten internationalen Haftbefehle erhielt Bruguière die Zustimmung der Staatsanwaltschaft für das Prinzip, und gleichzeitig "die Zustimmung der Regierung bezüglich der Terminierung" der Haftbefehle (Le Monde, Seite 1 vom 22. 11. 2006). Diese Formulierung bezüglich der Terminfrage spielt darauf an, dass der ruandische Generalstabschef gerade bei einem Manöver mit der französischen Armee in Kamerun weilte, als Richter Bruguière in Paris aktiv zu werden sich anschickte. Ihn wollte die französische Regierung noch in Ruhe zurückreisen zu lassen, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Deshalb verständigten Regierung und Richter sich auf einen Termin für die Haftbefehle.

Nichtsdestotrotz beruft die französische Regierung sich nunmehr darauf, in ihrem Land gelte "das Prinzip der Gewaltenteilung", und deshalb habe der Untersuchungsrichter Bruguière völlig unabhängig von ihr entschieden, sein Ermittlungsverfahren fortzuführen. Der französische Außenminister Philippe Douste-Blazy beharrte denn auch darauf : "Dies (die Ausstellung der Haftbefehle durch Bruguière) ist keine politische Entscheidung." Nur steht dazu nicht nur die Tatsache einer Abstimmung mit der Regierung im Widerspruch, sondern auch der Aufbau der französischen Justiz. Denn zwar ist die Richterschaft, aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative, von den Positionen der Regierung prinzipiell unabhängig (wobei aber die Besetzung der obersten Posten in der richterlichen Hierarchie von Entscheidungen des Staatspräsidenten abhängt). Aber die Staatsanwaltschaft, die ja im Namen des französischen Staates agiert,  unterliegt zumindest teilweise Weisungen der Exekutive. Diese Weisungsgebundenheit wurde mit der Justizreform der Sozialisten im Jahr 2000 teilweise gelockert, seitdem kann die Regierung den Staatsanwälten keine Weisungen mehr erteilen, die in die Prozesse von Privatpersonen eingreifen. Aber in einer Affäre wie dieser besteht eine offenkundige Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft von Weisungen der Regierung. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass die Behauptung, die französische Regierung habe mit dem Agieren des Richter Bruguière nichts zu tun, schlicht die Unwahrheit ist.

"Die Tutsi-Rebellen sind schuld"

Die Kernidee des so genannten Untersuchungsberichts von Jean-Louis Bruguière lautet so: Erstens: Es muss als erwiesen gelten, dass die Rebellenbewegung RPF das Präsidentenflugzeug mit dem damaligen ruandischen Staatschef Habyarimana an Bord abgeschossen hat. (Die RPF verfügte damals offiziell über einen Stützpunkt in Kigali, aufgrund des provisorischen Friedensabkommens von Arusha aus dem Jahr 1993. Das Gelände rund um den Flughafen von Kigali wurde aber seinerzeit durch die Franzosen bewacht.) Zweitens: Dadurch hat sie den Genozid, der während der folgenden drei Monate in Ruanda wütete, ausgelöst. Es handelte sich um einen Racheakt der Hutu-Bevölkerung für die Ermordung ihres Präsidenten durch Tutsi, durch die Rebellen der RPF. Drittens: Und ihre Anführer wussten genau, dass dies die Folge sein würde, nahmen dies aber billigend in Kauf. Denn es diente ihren Machtambitionen: Die Opfer des Völkermords würden ihnen als moralische Legitimation, als Deckmäntelchen gegenüber der Weltöffentlichkeit dienen, um die Eroberung von Kigali zu rechtfertigen. Die Tutsi-Rebellen haben so ihre eigene Bevölkerung innerhalb Ruandas bewusst "geopfert", und tragen die Hauptschuld an dem Völkermord.

Annähernd könnte man eine solche Argumentation vergleichen mit der Idee, dass die Juden die Hauptschuld am späteren Holocaust trügen -- habe doch der im Exil lebende deutsche Jude Herschel Grynszpan am 7. Oktober 1938 auf den deutschen Botschaftsrat Ernst von Rath in Paris geschossen, was wiederum als "Reaktion" die Pogrome der so genannten Reichskristallnacht ausgelöst habe. Eine Ungeheuerlichkeit? Ja. Aber sehr ähnlich gestrickt ist das Argumentationsmuster im oben genannten Bericht des Richters Brugière. Der soeben gezogene Vergleich hinkt bzw. wirkt vergröbernd, da es einen nicht unwichtigen Unterschied gibt: 1938 kämpfte keine jüdische Armee im Ausland gegen das Deutsche Reich unter der Nazi-Führung. Dagegen gab es aber seit 1990 tatsächlich eine bewaffnete Rebellenbewegung von Tutsi, die gegen das ethno-rassistische Regime in Ruanda kämpfte, weil es 1959/63 zahlreiche Tutsi vertrieben hatte und weil die in Ruanda lebenden Tutsi bedrängt wurden.

Nichtsdestotrotz ist es ungeheuerlich, zu behaupten, der real stattgefundene Genozid lasse sich auf eine bloße "Reaktion" reduzieren, die durch jene Rebellen ausgelöst worden sei, die (angeblich !) das Präsidentenflugzeug abgeschossen hätten. Die längerfristige Planung des Völkermords, seine ideologische Vorbereitung, die bereits früher stattgefundenen Massaker an Tutsi, die Bestellung einer großen Menge an Macheten im Vorjahr 1993, die Hass- und Mordpropaganda der rassistischen Sender à la 'Radio-télévision libre des mille collines': All dies fällt dabei unter den Tisch. "Die Hutu" sollen nur spontan auf den Präsidentenmord, der angeblich durch die Tutsi-Rebellen verübt worden sei, "reagiert" haben. Als ob es das normalste auf der Welt sei, dass diese "Reaktion" darin besteht, 800.000 bis eine Million Männer, Frauen und Kinder auszulöschen: Das bedeutet 10.000 Morde pro Tag in einem relativ kleinen Land, während dreier Monate.

Eine übertriebene Interpretation des 64seitigen Dokuments, das Jean-Louis Bruguière der Staatsanwaltschaft in Paris übermittelte? Man urteile selbst. Der, absolut zentrale, Schlüsselsatz des ganzen Dokuments lautet folgendermaßen: "Der General Paul Kagamé (Anm.: also der damalige Rebellenführer und jetzige Staatspräsident) hatte bewusst für eine Operationsform optiert, die, in dem besonders angespannten Kontext (...) zwischen den Gemeinschaften der Hutu und Tutsi, als Reaktion nur blutige Repressalien gegen die Tutsi-Gemeinschaft nach sich ziehen konnten, die (Anm.: gemeint sind die Repressalien) ihm das legitime Motiv bieten würden, die Feindseligkeiten wieder aufzunehmen und die Macht mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft zu übernehmen."

Die Rede ist in dieser oben zitierte Passage zunächst vom Flugzeugabschuss am 6. April 1994, später aber auch vom Genozid und vom Ende des Krieges in Form der Einnahme von Kigali durch die Rebellen. Darin steckt also nichts anderes als die Idee, dass die Tutsi-Rebellen absichtlich und in vollem Bewusstsein die Auslöschung der Tutsibevölkerung innerhalb Ruandas provoziert hätten, um über den Leichenberg hinweg in Kigali einzuziehen und ihre politischen Ansprüche international zu legitimieren. Ungefähr so, als ob man behaupten würde (und ganz bestimmte Kreise stellen diese widerliche Behauptung ja auch auf !), jüdische Kreise hätten den Holocaust provoziert oder zumindest aktiv toleriert, um sich eine Legitimationsgrundlage für die Gründung des Staates Israel zu schaffen.

Die "Beweise" des Richters Bruguière

Dabei können wir natürlich nicht stehen bleiben, denn es gilt noch einen Blick auf die (vorgebliche) Beweisführung des Jean-Louis Bruguière zu werfen.

Ein Blick auf das 64seitige Dokument, das der Untersuchungsrichter am 17. November an die Staatsanwaltschaft Paris überstellen lieb, beweist zunächst die grobe Schlampigkeit, mit der offenkundig gearbeitet worden ist. Zentrale Namen sind beispielsweise falsch geschrieben. Aus den Interahamwe-Milizen (die aus der "Hutu Power"-Bewegung hervorgingen und wichtige Akteure des Völkermords darstellen) werden in dem Dokument "Interahawe", ohne 'm'. Der Hasssender RTLM (die Abkürzung für 'Radio-télévision libre des mille collines'), dessen Völkermordpropaganda eine wichtige Rolle bei der Anstachelung der Milizen und bei der Koordination ihrer Aktionen spielte, heißt beim Richter Bruguière fälschlich "RTML". Das sind noch Kleinigkeiten, über die man hinweggehen könnte. Aber in solch einem offiziellen Dokument wirken sie peinlich, sie weisen auf Schlamperei hin und deuten zumindest die grobe Unkenntnis des Themas an.

Jean-Louis Bruguière, der selbst zu keinem Zeitpunkt in Ruanda gearbeitet hat oder dort von seinen Untergebenen eine Untersuchung durchführen ließ, behauptet, er verfüge über einen entscheidenden Hinweis: Die Herkunft der beiden Boden-Luft-Raketen, die am 6. April 1994 auf das Präsidentenflugzeug abgefeuert worden sind, sei ihm aufgrund ihrer Seriennummer bekannt. Sie stammten aus einem Bestand von insgesamt 40 Flugkörpern sowjetischer Bauart, die aus der ehemaligen UdSSR an Uganda (die damalige Hauptstütze der RPF-Rebellen) verkauft worden seien, während zwei dazu gehörige Raketenwerfer an das damalige Zaire (das aber mit dem damaligen Ruanda verbündet war) geliefert worden seien. Dazu lässt sich jedoch 'Libération' vom 23. November entnehmen: "Das Problem ist, dass die Untersuchungsarbeit über die Raketen im Wesentlichen durch die französischen Nachrichtendienste durchgeführt worden ist." Also durch eine nicht unbedingt als allzu neutral zu betrachtende Instanz.

Hinzu kommt bei Bruguière die Behauptung, die Streitkräfte des damaligen ruandischen Regimes (die FAR) hätten nicht über ebensolche Raketen verfügt. Dazu sollte man ergänzende Informationsquelle nun wieder 'Le Monde' vom 28. November heranziehen. Dort ist zu lesen: "Um zu zeigen, dass die FAR nicht ähnliche Raketen besitzen konnten, stützt sich der Untersuchungsbericht auf Zeugenaussagen von ehemaligen hohen Offizieren der FAR. Doch die meisten von ihnen stehen in Arusha vor dem Internationalen Gerichtshof für Ruanda (Anm.: der dort eingerichtet worden ist, um über die Akteure des Völkermords zu urteilen) aufgrund ihrer Beteiligung am Genozid, was der Text mitunter zu erwähnen vergisst. Dies zu präzisieren, ist aber keine Kleinigkeit." Man urteile selbst: Die Glaubwürdigkeit des Richters Bruguière ist an dieser Stelle, objektiv betrachtet, gleich Null.

Ansonsten bietet Bruguière noch Zeugen auf, die aussagen, sie seien innerhalb der RPF aktiv gewesen und dort darüber informiert worden, als die RPF-Führung Ende 1993 und Anfang 1994 in mehreren Versammlungen den Beschluss gefasst habe, das Attentat auf das Präsidentenflugzeug vorzubereiten und durchzuführen. Diese Zeugen der Anklage gegen Ruandas Präsident Kagamé geben entweder an, sie seien damals bei den entscheidenden Sitzungen (meistens als zufällige Ohrenzeugen) dabei gewesen, oder aber, sie hätten von den dort getroffenen Entscheidungen innerhalb der RPF vom Hörensagen erfahren. Auch darüber hat der aktuelle Korrespondent von 'Le Monde' in Ostafrika, Jean-Philippe Rémy, aber kritische Informationen nachzuliefern : "Innerhalb der damaligen RPF wurden die 'Tutsi aus dem Inneren', die also in Ruanda geboren worden und französischsprachig waren, hauptsächlich für Aufklärungsdienste (in Ruanda) und im Inneren des 'Spezialistennetzwerks' eingesetzt. Denn die englischsprachigen Rebellenchefs, die aus Uganda kamen (Anm.: da dort als Kinder von geflüchteten Tutsi geboren oder aufgewachsen), kannten kaum etwas von ihrem Herkunftsland. Nach dem Sieg der RPF wurden diese 'Tutsi des Inneren' auf die Seite gedrängt oder gar politischen Repressalien ausgesetzt. Manche von ihnen flüchteten sich ins Ausland. Hauptsächlich unter ihnen (...) hat der Richter Bruguière seine Zeugen gefunden. Diese berichten von Sitzungen, auf denen die Entscheidung zum Abschuss des Präsidentenflugzeugs (...) diskutiert und dann angenommen worden sei. Haben sie die Äuberungen wirklich gehört, von denen sie berichten (...) ? Manche (dieser Zeugen) haben klar ausgesagt, dass sie im Nachhinein 'gehört' hätten, diese oder jene Entscheidung sei getroffen worden. Andere hingegen behaupten, sie seien in Gespräche hineingeplatzt. Ist es wirklich realistisch, sich vorzustellen, dass Offiziere aus der zweiten oder dritten Reihe oder einfache Soldaten (der RPF), wie sie es behaupten, frei in Sitzungen ein- und ausgehen konnten, bei denen die Grundsatzentscheidung für das Attentat gefällt worden sei ? Dass ein derart Vertraulichkeit erforderndes Vorhaben ohne Vorsichtsmaßnahmen vor Männern aus dem zweiten oder dritten Glied ausgebreitet worden sei ?"

>> Weiter

>> Zurück 

hagalil.com 06-12-2006

Werben in haGalil?
Ihre Anzeige hier!

Advertize in haGalil?
Your Ad here!

 

haGalil.com ist kostenlos! Trotzdem: haGalil kostet Geld!

Die bei haGalil onLine und den angeschlossenen Domains veröffentlichten Texte spiegeln Meinungen und Kenntnisstand der jeweiligen Autoren.
Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber bzw. der Gesamtredaktion wieder.
haGalil onLine

[Impressum]
Kontakt: hagalil@hagalil.com
haGalil - Postfach 900504 - D-81505 München

1995-2006 © haGalil onLine® bzw. den angeg. Rechteinhabern
Munich - Tel Aviv - All Rights Reserved