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Mit vielerlei Maß:
Das Stuttgarter Hakenkreuzurteil

Von Chanah Esch

Das Stuttgarter Landgericht hat gesprochen: Hakenkreuze, egal, wie sie aussehen, sollen nicht wieder salonfähig werden. Wer derlei verkauft oder in der Öffentlichkeit ausstellt, macht sich strafbar. Schließlich, so die Begründung der Stuttgarter Juristen, müsse man Rücksicht nehmen auf ausländische Besucher, die das fragliche anti-nazisistische Symbol möglicherweise falsch interpretieren könnten. Sollte dieses Urteil in letzter Instanz bestätigt werden, stehen eine Reihe interessanter Prozesse ins Haus.

Im Internet kursieren derzeit angebliche "Original-Zitate" eines Fußballkommentators namens Kiyoshi Inoue, durch den das japanische Fernsehpublikum während der WM 2006 unter anderem folgendes erfahren haben soll: "Auch ein paar Schwarze spielen für Deutschland. Deutschland hatte ja viele Kolonien in Afrika." Oder auch dies: "Hier in Dortmund sieht man noch deutlich, dass hier früher das kommunistische Ostdeutschland war. Der Fluss Rhein war früher die Grenze. Wer da rüber wollte, wurde erschossen. Es gab nur eine Brücke, bei Remagen, die ist jetzt wieder aufgebaut."

Wenn diese Zitate authentisch sind, könnte man beinahe Verständnis haben für jenen Tübinger Staatsanwalt, der 2005 einen Studenten wegen des Tragens eines Ansteckers mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz zu 50 Euro Bußgeld verurteilt hatte. Er begründete dies nämlich damit, dass die antinazistische Tendenz dieses Abzeichens zwar für den normalen Bürger dieses Landes erkennbar sei, aber "stellen Sie sich mal vor, ein japanischer Tourist sieht so etwas."

Es könnte schlimmer kommen: Was, wenn unser japanischer Tourist in Berlin oder anderenorts einmal einen Flohmarkt besucht? Bei der Betrachtung der dort meist offen und ungeniert zur Schau gestellten NS-Devotionalien müßte eigentlich auch normalen Bürgern ziemlich mulmig werden. Wie mag sich das erst auf ausländische Besucher auswirken - nicht nur auf japanische? Wird man jene Händler, die mit braunen Souvenirs aus allerlei Kellern und Speichern Geld verdienen, künftig mit derselben Härte verfolgen wie die Vertreiber antinazistischer Anstecker und T-Shirts?

Und wo neuerdings so leidenschaftlich über die Verbindung von Kunst und Politik debattiert wird, sei an jenes schon damals umstrittene Hakenkreuz-Mahnmal des Stolberger Künstlers Matthias Peters erinnert, gegen das Paul Spiegel sel. A. vor gut fünf Jahren heftig protestiert hatte. Stolbergs Bürgermeister Hans Josef Siebertz versprach damals eine "Weiterentwicklung" des Mahnmals, doch es blieb beim Versprechen. Abgesehen von einer geringfügigen Änderung der Sockel-Inschrift, wurde an der Skulptur nichts verändert.

Mit Blick auf das Stuttgarter Urteil und seine Begründung darf man gespannt sein, wie man die öffentliche Existenz dieses zwar verfremdeten aber doch deutlich erkennbaren Hakenkreuzes künftig erklären will. Darauf zu verweisen, dass das Swastika-Symbol ursprünglich aus Asien kommt, dürfte den japanischen Touristen kaum genügen.

Gesehen auf einem Flohmarkt in Berlin, Mai 2005
Fotos: © Chanah Esch



Nach dem Hakenkreuzurteil:
Große Enttäuschung bei der SPD
Mit großer Enttäuschung reagierte der Verfassungsschutzexperte der SPD-Landtagsfraktion, Stephan Braun, auf das heutige Urteil des Stuttgarter Landgerichts im so genannten Hakenkreuzprozess...

hagalil.com 04-10-2006

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