Islamistisch motiviert:
Terroranschläge
Am 12. Mai 2003 explodierten in einer Wohnanlage in
Riad/Saudi-Arabien, in der viele amerikanische Staatsbürger leben, an
mindestens drei Stellen Autobomben. Bei diesem Anschlag kamen mindestens
34 Menschen, darunter neun Attentäter, ums Leben. 60 Personen wurden zum
Teil schwer verletzt.
Unter den getöteten Terroristen soll auch der
saudi-arabische Staatsangehörige Khalid Bin Mohammed al-Juhani sein. Er
kämpfte Anfang der 90er Jahre in Afghanistan und war Anfang 2002 auf
einem al-Qaida-Propagandavideo zu sehen, in dem er zu
Selbstmordanschlägen aufrief. Amerikanische Sicherheitsbehörden
verdächtigen Saif al-Adel, den neuen Militärchef al-Qaidas, als Planer
des Anschlags. Die saudi-arabischen Behörden verhafteten elf
tatverdächtige Islamisten, u.a. auch den mutmaßlichen Drahtzieher der
Anschläge, Ali Abdallah Rahman Fakasi al-Ghamdi, der arabischen
Tageszeitungen zufolge eine mehrmonatige Ausbildung bei der Terrorgruppe
al-Qaida in Afghanistan erhalten hat.
Am 16. Mai 2003 explodierten in Casablanca/Marokko
nahezu zeitgleich an vier verschiedenen Stellen der Stadt Sprengkörper.
Dabei wurden mindestens 31 Menschen getötet, darunter zehn
Selbstmordattentäter. Auch hier waren westliche Einrichtungen Ziel der
Anschläge: ein spanisches Kulturzentrum, das belgische Konsulat und ein
Hotel in der Altstadt sowie eine jüdische Einrichtung. Der
hauptverdächtige Drahtzieher des Anschlags, Abdelhak Sebbat, starb nach
seiner Festnahme. Abdelhak galt als geistiger Führer der
Salafiyya-Gruppe Assirat al-Moustaqim („Der gerechte Weg“).
Festgenommene Tatverdächtige bezeichneten ihn als ihren Emir. Die
Terroristen sollen von einem Sprengstoffexperten der al-Qaida instruiert
worden sein. Die Planungen werden dem Jordanier Abu Musab al-Zarqawi,
dem Kopf eines mit al-Qaida und anderen Terrorgruppen wie Ansar al-Islam
oder al-Tauhid verbundenen Terrornetzwerks, zugeschrieben.
Auch Deutsche sind in entsprechenden Regionen von
Terroranschlägen erheblich bedroht. So starben bei einem Bombenanschlag
auf einen Konvoi der Bundeswehrtruppen in Afghanistan am 7. Juni vier
deutsche Soldaten, 29 wurden teilweise schwer verletzt. Der
Selbstmordattentäter hatte sich in einem Taxi neben einen Mannschaftsbus
gedrängt und die Bombe gezündet. Er soll dem Umfeld Hezb-i Islami (HIA)
angehört haben, einer aus überzeugten Islamisten bestehenden
Gruppierung, die im Zusammenwirken mit verbliebenen Taliban- und
al-Qaida-Kämpfern die von der westlichen Allianz gestützte afghanische
Regierung bekämpft.
Schon vor dem Anschlag hatte es wiederholt kleinere
Attacken auf die in Afghanistan stationierten ISAF-Truppen gegeben. Die
saudischen Sicherheitsbehörden verhinderten am 10. Juni in Riad einen
Sprengstoffanschlag. Sie stellten einen Kleinstlastwagen mit Sprengstoff
und Zündvorrichtung sicher. In diesem Zusammenhang wird nun nach dem
saudi-arabischen Staatsangehörigen Mohammed al-Jabarah gefahndet, der
auch zu den Anschlägen vom 12. Mai in Verbindung stehen soll.
Am 5. August explodierte eine Autobombe vor einem Hotel
in Jakarta, das mit hohen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet war und
hauptsächlich von Ausländern, aber auch von der indonesischen
Oberschicht, besucht wurde. Bei dem Anschlag wurden zwölf Personen
getötet und mehr als 150 Personen zum Teil schwer verletzt. Indonesische
Behörden vermuten als Drahtzieher des Attentats die mit al-Qaida
verbundene „Jemaa Islamiya“. Am 18. August kamen in Mali die 14
überlebenden Touristen frei, die sich bis dahin in der Gewalt ihrer
algerischen Entführer befanden. Für die Entführungen sollen
Gruppierungen der radikal-muslimischen Salafisten-Organisation für
Predigt und Kampf (GSPC) verantwortlich sein. Ende September erging in
Deutschland durch einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
internationaler Haftbefehl gegen den Anführer der algerischen
Geiselnehmer, Abderrassak al-Para, sowie vier Mittäter. Ihm wird
Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung,
räuberische Erpressung und Nötigung der Bundesrepublik Deutschland
vorgeworfen.
Am 9. November griffen mehrere Täter mit
Maschinenpistolen und Handgranaten die bewachte und ausschließlich von
Ausländern bewohnte Siedlung „al-Muhadja“ in Riad/Saudi-Arabien an.
Anschließend zündeten die Attentäter in der Anlage eine Autobombe, die
sie selbst mit in den Tod riss und weitere 17 Menschen tötete. Die
Vorgehensweise ist mit dem Anschlag vom 12. Mai, der ebenfalls gegen
eine Wohnanlage in Riad gerichtet war, vergleichbar. Der Anschlag wird
al-Qaida zugerechnet. Insgesamt vier terroristische Anschläge
erschütterten im November die türkische Metropole Istanbul.
Am 15. November zündeten zwei Selbstmordattentäter fast
zeitgleich Autobomben vor der Neve-Shalom- Synagoge und der nahe
gelegenen Beit-Israel-Synagoge. Bei der Explosion starben 23
Menschen. Fünf Tage später explodierten zwei weitere Autobomben vor dem
britischen Generalkonsulat im Istanbuler Altstadtviertel Beyoglou und
vor dem Gebäude einer britischen Bank. Die Attentäter sind türkischer
Herkunft. Bei den vier Anschlägen kamen insgesamt 61 Personen ums Leben,
über 700 wurden verletzt. Zu den Anschlägen haben sich Gruppierungen des
al-Qaida Umfelds, nämlich die „Abu Hafs al-Masri Brigaden“ und die
„Front der Vorkämpfer für einen großen islamischen Osten“ (IBDA-C),
bekannt. Einige festgenommene Mittäter sollen auch Kontakte zur
türkischen Hizb Allah haben. Die hochprofessionelle, zeitgleiche und auf
symbolische Ziele gerichtete Vorgehensweise bei den Attentaten gleicht
der Strategie al-Qaidas.
Exekutivmaßnahmen und Gerichtsverfahren
In Frankfurt am Main konnten am 10. Januar zwei
hochrangige al-Qaida-Aktivisten bei der Einreise nach Deutschland von
der Polizei festgenommen werden.
Die beiden Jemeniten, darunter ein wichtiger
Finanzverwalter von Usama Bin Ladin, wurden in Auslieferungshaft
genommen, nachdem ihnen von den USA vorgeworfen wurde, für das
al-Qaida-Terrornetzwerk Mitglieder zu rekrutieren und Finanzmittel zu
beschaffen. Mitte November wurden die beiden jemenitischen
Staatsangehörigen an die USA ausgeliefert. Am 12. Februar durchsuchte
die Polizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft elf Objekte im
Zusammenhang mit einem Verfahren gegen eine islamistische Vereinigung.
Die Maßnahmen betrafen Objekte in Wiesbaden, Mannheim, Ludwigshafen,
Worms und München. Die Ermittlungen richten sich gegen drei Personen,
denen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen
wird. Einer der Verdächtigen soll mit der Ausspähung geeigneter
Anschlagsobjekte beauftragt gewesen sein.
Am 19. Februar verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg
Mounir al-Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen
und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer
Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass
al-Motassadeq von Anfang an Mitglied der islamistischen Zelle in Hamburg
gewesen war, die im Sinn von al-Qaida die Terroranschläge in New York
und Washington geplant und ausgeführt hat.
Am 4. März 2004 gab der Bundesgerichtshof (BGH) dem
Revisionsantrag der Verteidigung statt und hob das Urteil wegen Fehlern
in der Beweiswürdigung auf. Gleichzeitig verwies der BGH den Fall zur
Neuverhandlung an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. In seiner
Entscheidung betonte der BGH, al-Motassadeq sei weiterhin „hochgradig
verdächtig“. Zwischenzeitlich hatte der Generalbundesanwalt am 9. Mai
Anklage gegen den 30-jährigen Marokkaner Abdelghani Mzoudi vor dem
Hanseatischen Oberlandesgericht erhoben. Ihm wurde, wie bereits
al-Motassadeq, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie
Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen vorgeworfen. Seit dem 11. Dezember
befindet er sich wieder auf freiem Fuß. Die Haft war überraschend mit
sofortiger Wirkung aufgehoben worden, nachdem US-Dienststellen eine
Aussage des in US-Haft befindlichen Ramsi Binalshibh übermittelt hatten,
wonach dieser weder Mzoudi noch al-Motassadeq als Mitglieder der
Hamburger Zelle um Mohammed Atta benannt habe.
Am 5. Februar 2004 sprach das Hanseatische
Oberlandesgericht Mzoudi wegen Mangels an Beweisen frei. Am 10. März
verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vier Algerier der
Frankfurter Meliani-Gruppe wegen der im Dezember 2000 geplanten
Anschläge auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg zu Haftstrafen zwischen
zehn und zwölf Jahren. Die Verurteilten hatten den Anschlag auf den
Weihnachtsmarkt bestritten und nur Planungen zum Bombenbau gestanden. Am
22. März nahm die Polizei im Umfeld der al-Nur-Moschee in Berlin sechs
Personen fest. Ihnen wird u. a. vorgeworfen, Kontakte zum Netzwerk des
internationalen islamistischen Terrorismus zu unterhalten. In den
Räumlichkeiten der al-Nur-Moschee wurden Beweismittel sichergestellt.
Gegen einen festgenommenen Tunesier erging Haftbefehl u.a. wegen
Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Am 23. April
durchsuchte die Polizei in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und
Nordrhein-Westfalen insgesamt 26 Wohnungen mutmaßlicher
Tschetschenienkämpfer. In Bayern waren hiervon zwei Objekte betroffen.
Anlass der Durchsuchung war ein im Oktober 2002 eingeleitetes
Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer
kriminellen Vereinigung. Anlass des Verfahrens war der Tod von zwei
deutschen Staatsangehörigen tunesischer und türkischer Abstammung, die
in Tschetschenien im Rahmen von Kampfhandlungen islamistischer
Glaubenskämpfer ums Leben gekommen waren. Dies bestätigt Erkenntnisse,
wonach auch aus Deutschland Personen für den Einsatz in Krisenregionen
rekrutiert werden.
Der betroffene Personenkreis steht im Verdacht,
mindestens einen deutschen Staatsangehörigen tunesischer Abstimmung für
den Kampf in Tschetschenien geworben und seinen Einsatz dort ermöglicht
zu haben. Ferner gibt es Anhaltspunkte, dass die „Glaubenskämpfer“ durch
Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Spendensammlungen, Verteilung
von Propagandamaterial sowie Vermittlung von Scheinehen zur Erlangung
von EU-Aufenthaltserlaubnissen unterstützt werden. Die Durchsuchungen
führten zur Sicherstellung von umfangreichem Beweismaterial, darunter
einer Vielzahl von schriftlichen Unterlagen, Datenträgern sowie Video-
und Audiokassetten. Am 3. Juni nahm die Polizei in Paris einen
36-jährigen deutschen Islamisten bei der Einreise aus Saudi-Arabien
fest. Die französischen Behörden verdächtigen ihn, an Anschlagsplanungen
einer Zelle des al-Qaida-Netzwerks auf der französischen Insel La
Reunion beteiligt gewesen zu sein und Aktivisten für al-Qaida rekrutiert
zu haben.
Der Festgenommene soll gestanden haben, an
Terrorausbildungen in Afghanistan teilgenommen zu haben. Er war ferner
als mutmaßlicher Mudjahidin-Aktivist bereits in Deutschland im
Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf der tunesischen Insel
Djerba im Frühjahr 2002 bekannt geworden. Der Attentäter hatte ihn über
ein Mobiltelefon kurz vor dem Anschlag angerufen. Die Beweise für eine
Festnahme hatten damals nicht ausgereicht. Am 30. September verurteilte
ein Gericht in Brüssel den 32-jährigen Tunesier Nizar Trabelsi wegen
eines versuchten Sprengstoffanschlags auf die NATO-Basis Klein Brogel an
der belgisch-niederländischen Grenze zu zehn Jahren Haft. Trabelsi hatte
in dem Strafverfahren gegen 23 mutmaßliche al-Qaida-Mitglieder
umfangreiche Aussagen gemacht. Er gab den Tatvorwurf zu und erklärte,
Bin Ladin persönlich kennen gelernt zu haben. Seine Instruktoren hätten
die NATO-Luftwaffenbasis als Anschlagsziel ausgesucht und ihn in eine
Märtyrerliste aufgenommen. Auch sei er mehrere Wochen im Bau von
Sprengkörpern unterrichtet worden. Er habe eine 1.000 Kilogramm schwere
Autobombe vor einem Gebäude zünden wollen, in dem etwa 50 Menschen
arbeiteten. Der Anschlag konnte in der Planungsphase verhindert werden.
Am 26. November verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf den
geständigen Jordanier Shadi Abdallah wegen Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Der Verurteilte gehörte bis zu seiner Festnahme am 23.
April 2002 der islamistischen Gruppierung al-Tauhid an. Bei einem
Aufenthalt von Dezember 1999 bis Mai 2001 in Afghanistan wurde er dort
militärisch ausgebildet, gewann das Vertrauen des international
agierenden al-Qaida-Aktivisten al-Zarqawi und war nach eigener Aussage
früher Leibwächter von Usama Bin Ladin. Er bereitete zusammen mit
anderen Angehörigen seiner Zelle, gegen die zwischenzeitlich ebenfalls
Anklage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben wurde, Anschläge
gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland vor. Nach seiner Festnahme
machte er umfangreiche Angaben zu seiner Gruppe, zur al-Qaida und zu
afghanischen Ausbildungslagern. Am 2. Dezember nahm die Polizei einen
führenden Funktionär der kurdisch-islamistischen Gruppierung Ansar
al-Islam am Münchner Hauptbahnhof fest. Er steht im Verdacht,
kampfbereite Personen in den Irak geschleust zu haben, die sich dort am
Kampf gegen die alliierten Truppen beteiligen. Aufgrund von Hinweisen
bayerischer Sicherheitsbehörden erfolgte am 6. Dezember die Festnahme
eines weiteren in Bayern lebenden Anhängers der Ansar al-Islam in den
Niederlanden. Er wollte sich vom Flughafen Amsterdam nach Syrien
absetzen.
Ausblick
Die Netzwerke islamistischer Terrorgruppen, insbesondere
al-Qaida, bedrohen weiterhin massiv die Innere Sicherheit der westlichen
Staaten. Trotz der Erfolge der Sicherheitsbehörden konnten die
Terrornetzwerke nicht aktionsunfähig gemacht werden. Die Aussagen im
Düsseldorfer al-Tauhid-Verfahren sowie die sichergestellten Unterlagen
und Gegenstände bei Exekutivmaßnahmen zeigen, dass auch in Deutschland
Anschläge geplant waren, aber bisher verhindert werden konnten. Im
Internet finden sich wiederholt Anleitungen zur Herstellung und
Verwendung von Sprengstoffen und Waffen sowie Aufrufe zur Gewalt. So
wurde auf einer Webseite einer nicht näher bezeichneten islamistischen
Organisation u. a. die Berliner „Loveparade“ als ausdrücklich
islamfeindliche Veranstaltung dargestellt. In dem Kapitel „Explosing the
western disease“ wurden unter dem Eindruck mystischer Musik neben
Kampfbildern aus Tschetschenien und einem blutüberströmten Bild Atatürks
auch die Berliner „Loveparade“ als Musterbeispiel westlicher
Verderbtheit gezeigt. Nach der virtuellen Sprengung der Bilder erfolgt
die Feststellung: „The West is dead!“.
Die Maßnahmen gegen den islamistischen Terror führten
zum Aufbau neuer Strukturen der islamistischen Netzwerke. Die besondere
Gefährlichkeit al-Qaidas besteht nicht mehr allein in der Fähigkeit zur
Planung und Koordinierung von Anschlägen weltweit, sondern auch in ihrer
Eigenschaft als Inbegriff des „globalisierten Djihad“ für kampfbereite
Islamisten. Diese Ideologie des „Djihadismus“ kann künftig auch von
lokalen Gruppierungen als Rechtfertigung für autonom geplante Terrorakte
herangezogen werden.
Die akuteste Bedrohung der Inneren Sicherheit:
Islamisch-fundamentalistisch orientierter
Terror
Al-Qaida und andere mit dieser Organisation
verknüpfte Netzwerke stellen nach wie vor die akuteste Bedrohung der
Inneren Sicherheit dar...
Report München deckt auf:
Hilfsgelder für Palästinenser
finanzieren Terror
Über Jahre hinweg ist es Palästinenser-Präsident Yassir
Arafat und seiner Autonomiebehörde gelungen, gewaltige Summen aus den
internationalen Hilfsgeldern für Aktivisten der Al Fatah, der Al-
Aqsa-Brigaden und der Tanzim-Milizen abzuzweigen...
Nach dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2003:
Islamismus
Der islamisch motivierte Terrorismus hat weltweit im Jahr
2003 mehrere hundert Todesopfer und Tausende von Verletzten gefordert.
Genaue Zahlen liegen uns hierzu nicht vor...
hagalil.com
08-06-2004 |