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Islamistisch motiviert:
Terroranschläge

Am 12. Mai 2003 explodierten in einer Wohnanlage in Riad/Saudi-Arabien, in der viele amerikanische Staatsbürger leben, an mindestens drei Stellen Autobomben. Bei diesem Anschlag kamen mindestens 34 Menschen, darunter neun Attentäter, ums Leben. 60 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Unter den getöteten Terroristen soll auch der saudi-arabische Staatsangehörige Khalid Bin Mohammed al-Juhani sein. Er kämpfte Anfang der 90er Jahre in Afghanistan und war Anfang 2002 auf einem al-Qaida-Propagandavideo zu sehen, in dem er zu Selbstmordanschlägen aufrief. Amerikanische Sicherheitsbehörden verdächtigen Saif al-Adel, den neuen Militärchef al-Qaidas, als Planer des Anschlags. Die saudi-arabischen Behörden verhafteten elf tatverdächtige Islamisten, u.a. auch den mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge, Ali Abdallah Rahman Fakasi al-Ghamdi, der arabischen Tageszeitungen zufolge eine mehrmonatige Ausbildung bei der Terrorgruppe al-Qaida in Afghanistan erhalten hat.

Am 16. Mai 2003 explodierten in Casablanca/Marokko nahezu zeitgleich an vier verschiedenen Stellen der Stadt Sprengkörper. Dabei wurden mindestens 31 Menschen getötet, darunter zehn Selbstmordattentäter. Auch hier waren westliche Einrichtungen Ziel der Anschläge: ein spanisches Kulturzentrum, das belgische Konsulat und ein Hotel in der Altstadt sowie eine jüdische Einrichtung. Der hauptverdächtige Drahtzieher des Anschlags, Abdelhak Sebbat, starb nach seiner Festnahme. Abdelhak galt als geistiger Führer der Salafiyya-Gruppe Assirat al-Moustaqim („Der gerechte Weg“). Festgenommene Tatverdächtige bezeichneten ihn als ihren Emir. Die Terroristen sollen von einem Sprengstoffexperten der al-Qaida instruiert worden sein. Die Planungen werden dem Jordanier Abu Musab al-Zarqawi, dem Kopf eines mit al-Qaida und anderen Terrorgruppen wie Ansar al-Islam oder al-Tauhid verbundenen Terrornetzwerks, zugeschrieben.

Auch Deutsche sind in entsprechenden Regionen von Terroranschlägen erheblich bedroht. So starben bei einem Bombenanschlag auf einen Konvoi der Bundeswehrtruppen in Afghanistan am 7. Juni vier deutsche Soldaten, 29 wurden teilweise schwer verletzt. Der Selbstmordattentäter hatte sich in einem Taxi neben einen Mannschaftsbus gedrängt und die Bombe gezündet. Er soll dem Umfeld Hezb-i Islami (HIA) angehört haben, einer aus überzeugten Islamisten bestehenden Gruppierung, die im Zusammenwirken mit verbliebenen Taliban- und al-Qaida-Kämpfern die von der westlichen Allianz gestützte afghanische Regierung bekämpft.

Schon vor dem Anschlag hatte es wiederholt kleinere Attacken auf die in Afghanistan stationierten ISAF-Truppen gegeben. Die saudischen Sicherheitsbehörden verhinderten am 10. Juni in Riad einen Sprengstoffanschlag. Sie stellten einen Kleinstlastwagen mit Sprengstoff und Zündvorrichtung sicher. In diesem Zusammenhang wird nun nach dem saudi-arabischen Staatsangehörigen Mohammed al-Jabarah gefahndet, der auch zu den Anschlägen vom 12. Mai in Verbindung stehen soll.

Am 5. August explodierte eine Autobombe vor einem Hotel in Jakarta, das mit hohen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet war und hauptsächlich von Ausländern, aber auch von der indonesischen Oberschicht, besucht wurde. Bei dem Anschlag wurden zwölf Personen getötet und mehr als 150 Personen zum Teil schwer verletzt. Indonesische Behörden vermuten als Drahtzieher des Attentats die mit al-Qaida verbundene „Jemaa Islamiya“. Am 18. August kamen in Mali die 14 überlebenden Touristen frei, die sich bis dahin in der Gewalt ihrer algerischen Entführer befanden. Für die Entführungen sollen Gruppierungen der radikal-muslimischen Salafisten-Organisation für Predigt und Kampf (GSPC) verantwortlich sein. Ende September erging in Deutschland durch einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs internationaler Haftbefehl gegen den Anführer der algerischen Geiselnehmer, Abderrassak al-Para, sowie vier Mittäter. Ihm wird Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, räuberische Erpressung und Nötigung der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen.

Am 9. November griffen mehrere Täter mit Maschinenpistolen und Handgranaten die bewachte und ausschließlich von Ausländern bewohnte Siedlung „al-Muhadja“ in Riad/Saudi-Arabien an. Anschließend zündeten die Attentäter in der Anlage eine Autobombe, die sie selbst mit in den Tod riss und weitere 17 Menschen tötete. Die Vorgehensweise ist mit dem Anschlag vom 12. Mai, der ebenfalls gegen eine Wohnanlage in Riad gerichtet war, vergleichbar. Der Anschlag wird al-Qaida zugerechnet. Insgesamt vier terroristische Anschläge erschütterten im November die türkische Metropole Istanbul.

Am 15. November zündeten zwei Selbstmordattentäter fast zeitgleich Autobomben vor der Neve-Shalom- Synagoge und der nahe gelegenen Beit-Israel-Synagoge. Bei der  Explosion starben 23 Menschen. Fünf Tage später explodierten zwei weitere Autobomben vor dem britischen Generalkonsulat im Istanbuler Altstadtviertel Beyoglou und vor dem Gebäude einer britischen Bank. Die Attentäter sind türkischer Herkunft. Bei den vier Anschlägen kamen insgesamt 61 Personen ums Leben, über 700 wurden verletzt. Zu den Anschlägen haben sich Gruppierungen des al-Qaida Umfelds, nämlich die „Abu Hafs al-Masri Brigaden“ und die „Front der Vorkämpfer für einen großen islamischen Osten“ (IBDA-C), bekannt. Einige festgenommene Mittäter sollen auch Kontakte zur türkischen Hizb Allah haben. Die hochprofessionelle, zeitgleiche und auf symbolische Ziele gerichtete Vorgehensweise bei den Attentaten gleicht der Strategie al-Qaidas.

Exekutivmaßnahmen und Gerichtsverfahren

In Frankfurt am Main konnten am 10. Januar zwei hochrangige al-Qaida-Aktivisten bei der Einreise nach Deutschland von der Polizei festgenommen werden.

Die beiden Jemeniten, darunter ein wichtiger Finanzverwalter von Usama Bin Ladin, wurden in Auslieferungshaft genommen, nachdem ihnen von den USA vorgeworfen wurde, für das al-Qaida-Terrornetzwerk Mitglieder zu rekrutieren und Finanzmittel zu beschaffen. Mitte November wurden die beiden jemenitischen Staatsangehörigen an die USA ausgeliefert. Am 12. Februar durchsuchte die Polizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft elf Objekte im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen eine islamistische Vereinigung. Die Maßnahmen betrafen Objekte in Wiesbaden, Mannheim, Ludwigshafen, Worms und München. Die Ermittlungen richten sich gegen drei Personen, denen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Einer der Verdächtigen soll mit der Ausspähung geeigneter Anschlagsobjekte beauftragt gewesen sein.

Am 19. Februar verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg Mounir al-Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass al-Motassadeq von Anfang an Mitglied der islamistischen Zelle in Hamburg gewesen war, die im Sinn von al-Qaida die Terroranschläge in New York und Washington geplant und ausgeführt hat.

Am 4. März 2004 gab der Bundesgerichtshof (BGH) dem Revisionsantrag der Verteidigung statt und hob das Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung auf. Gleichzeitig verwies der BGH den Fall zur Neuverhandlung an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. In seiner Entscheidung betonte der BGH, al-Motassadeq sei weiterhin „hochgradig verdächtig“. Zwischenzeitlich hatte der Generalbundesanwalt am 9. Mai Anklage gegen den 30-jährigen Marokkaner Abdelghani Mzoudi vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erhoben. Ihm wurde, wie bereits al-Motassadeq, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen vorgeworfen. Seit dem 11. Dezember befindet er sich wieder auf freiem Fuß. Die Haft war überraschend mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden, nachdem US-Dienststellen eine Aussage des in US-Haft befindlichen Ramsi Binalshibh übermittelt hatten, wonach dieser weder Mzoudi noch al-Motassadeq als Mitglieder der Hamburger Zelle um Mohammed Atta benannt habe.

Am 5. Februar 2004 sprach das Hanseatische Oberlandesgericht Mzoudi wegen Mangels an Beweisen frei. Am 10. März verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vier Algerier der Frankfurter Meliani-Gruppe wegen der im Dezember 2000 geplanten Anschläge auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg zu Haftstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren. Die Verurteilten hatten den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt bestritten und nur Planungen zum Bombenbau gestanden. Am 22. März nahm die Polizei im Umfeld der al-Nur-Moschee in Berlin sechs Personen fest. Ihnen wird u. a. vorgeworfen, Kontakte zum Netzwerk des internationalen islamistischen Terrorismus zu unterhalten. In den Räumlichkeiten der al-Nur-Moschee wurden Beweismittel sichergestellt. Gegen einen festgenommenen Tunesier erging Haftbefehl u.a. wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Am 23. April durchsuchte die Polizei in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen insgesamt 26 Wohnungen mutmaßlicher Tschetschenienkämpfer. In Bayern waren hiervon zwei Objekte betroffen. Anlass der Durchsuchung war ein im Oktober 2002 eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Anlass des Verfahrens war der Tod von zwei deutschen Staatsangehörigen tunesischer und türkischer Abstammung, die in Tschetschenien im Rahmen von Kampfhandlungen islamistischer Glaubenskämpfer ums Leben gekommen waren. Dies bestätigt Erkenntnisse, wonach auch aus Deutschland Personen für den Einsatz in Krisenregionen rekrutiert werden.

Der betroffene Personenkreis steht im Verdacht, mindestens einen deutschen Staatsangehörigen tunesischer Abstimmung für den Kampf in Tschetschenien geworben und seinen Einsatz dort ermöglicht zu haben. Ferner gibt es Anhaltspunkte, dass die „Glaubenskämpfer“ durch Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Spendensammlungen, Verteilung von Propagandamaterial sowie Vermittlung von Scheinehen zur Erlangung von EU-Aufenthaltserlaubnissen unterstützt werden. Die Durchsuchungen führten zur Sicherstellung von umfangreichem Beweismaterial, darunter einer Vielzahl von schriftlichen Unterlagen, Datenträgern sowie Video- und Audiokassetten. Am 3. Juni nahm die Polizei in Paris einen 36-jährigen deutschen Islamisten bei der Einreise aus Saudi-Arabien fest. Die französischen Behörden verdächtigen ihn, an Anschlagsplanungen einer Zelle des al-Qaida-Netzwerks auf der französischen Insel La Reunion beteiligt gewesen zu sein und Aktivisten für al-Qaida rekrutiert zu haben.

Der Festgenommene soll gestanden haben, an Terrorausbildungen in Afghanistan teilgenommen zu haben. Er war ferner als mutmaßlicher Mudjahidin-Aktivist bereits in Deutschland im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf der tunesischen Insel Djerba im Frühjahr 2002 bekannt geworden. Der Attentäter hatte ihn über ein Mobiltelefon kurz vor dem Anschlag angerufen. Die Beweise für eine Festnahme hatten damals nicht ausgereicht. Am 30. September verurteilte ein Gericht in Brüssel den 32-jährigen Tunesier Nizar Trabelsi wegen eines versuchten Sprengstoffanschlags auf die NATO-Basis Klein Brogel an der belgisch-niederländischen Grenze zu zehn Jahren Haft. Trabelsi hatte in dem Strafverfahren gegen 23 mutmaßliche al-Qaida-Mitglieder umfangreiche Aussagen gemacht. Er gab den Tatvorwurf zu und erklärte, Bin Ladin persönlich kennen gelernt zu haben. Seine Instruktoren hätten die NATO-Luftwaffenbasis als Anschlagsziel ausgesucht und ihn in eine Märtyrerliste aufgenommen. Auch sei er mehrere Wochen im Bau von Sprengkörpern unterrichtet worden. Er habe eine 1.000 Kilogramm schwere Autobombe vor einem Gebäude zünden wollen, in dem etwa 50 Menschen arbeiteten. Der Anschlag konnte in der Planungsphase verhindert werden. Am 26. November verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf den geständigen Jordanier Shadi Abdallah wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Der Verurteilte gehörte bis zu seiner Festnahme am 23. April 2002 der islamistischen Gruppierung al-Tauhid an. Bei einem Aufenthalt von Dezember 1999 bis Mai 2001 in Afghanistan wurde er dort militärisch ausgebildet, gewann das Vertrauen des international agierenden al-Qaida-Aktivisten al-Zarqawi und war nach eigener Aussage früher Leibwächter von Usama Bin Ladin. Er bereitete zusammen mit anderen Angehörigen seiner Zelle, gegen die zwischenzeitlich ebenfalls Anklage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben wurde, Anschläge gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland vor. Nach seiner Festnahme machte er umfangreiche Angaben zu seiner Gruppe, zur al-Qaida und zu afghanischen Ausbildungslagern. Am 2. Dezember nahm die Polizei einen führenden Funktionär der kurdisch-islamistischen Gruppierung Ansar al-Islam am Münchner Hauptbahnhof fest. Er steht im Verdacht, kampfbereite Personen in den Irak geschleust zu haben, die sich dort am Kampf gegen die alliierten Truppen beteiligen. Aufgrund von Hinweisen bayerischer Sicherheitsbehörden erfolgte am 6. Dezember die Festnahme eines weiteren in Bayern lebenden Anhängers der Ansar al-Islam in den Niederlanden. Er wollte sich vom Flughafen Amsterdam nach Syrien absetzen.

Ausblick

Die Netzwerke islamistischer Terrorgruppen, insbesondere al-Qaida, bedrohen weiterhin massiv die Innere Sicherheit der westlichen Staaten. Trotz der Erfolge der Sicherheitsbehörden konnten die Terrornetzwerke nicht aktionsunfähig gemacht werden. Die Aussagen im Düsseldorfer al-Tauhid-Verfahren sowie die sichergestellten Unterlagen und Gegenstände bei Exekutivmaßnahmen zeigen, dass auch in Deutschland Anschläge geplant waren, aber bisher verhindert werden konnten. Im Internet finden sich wiederholt Anleitungen zur Herstellung und Verwendung von Sprengstoffen und Waffen sowie Aufrufe zur Gewalt. So wurde auf einer Webseite einer nicht näher bezeichneten islamistischen Organisation u. a. die Berliner „Loveparade“ als ausdrücklich islamfeindliche Veranstaltung dargestellt. In dem Kapitel „Explosing the western disease“ wurden unter dem Eindruck mystischer Musik neben Kampfbildern aus Tschetschenien und einem blutüberströmten Bild Atatürks auch die Berliner „Loveparade“ als Musterbeispiel westlicher Verderbtheit gezeigt. Nach der virtuellen Sprengung der Bilder erfolgt die Feststellung: „The West is dead!“.

Die Maßnahmen gegen den islamistischen Terror führten zum Aufbau neuer Strukturen der islamistischen Netzwerke. Die besondere Gefährlichkeit al-Qaidas besteht nicht mehr allein in der Fähigkeit zur Planung und Koordinierung von Anschlägen weltweit, sondern auch in ihrer Eigenschaft als Inbegriff des „globalisierten Djihad“ für kampfbereite Islamisten. Diese Ideologie des „Djihadismus“ kann künftig auch von lokalen Gruppierungen als Rechtfertigung für autonom geplante Terrorakte herangezogen werden.

Die akuteste Bedrohung der Inneren Sicherheit:
Islamisch-fundamentalistisch orientierter Terror

Al-Qaida und andere mit dieser Organisation verknüpfte Netzwerke stellen nach wie vor die akuteste Bedrohung der Inneren Sicherheit dar...

Report München deckt auf:
Hilfsgelder für Palästinenser finanzieren Terror

Über Jahre hinweg ist es Palästinenser-Präsident Yassir Arafat und seiner Autonomiebehörde gelungen, gewaltige Summen aus den internationalen Hilfsgeldern für Aktivisten der Al Fatah, der Al- Aqsa-Brigaden und der Tanzim-Milizen abzuzweigen...

Nach dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2003:
Islamismus
Der islamisch motivierte Terrorismus hat weltweit im Jahr 2003 mehrere hundert Todesopfer und Tausende von Verletzten gefordert. Genaue Zahlen liegen uns hierzu nicht vor...

hagalil.com 08-06-2004

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