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Renten für NS-Verfolgte?

Bitte unterschreiben Sie folgende Petition:
PrVG-Renten für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte von 1933 - 1945

Heute, am 19. 02., wurde die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses gestrichen. Recherchen meinerseits ergaben, dass Innensenator Dr. Körting von seiner Verwaltung über die Sachlage anscheinend unzureichend informiert worden ist.

Eine Ergänzung zur Presseerklärung vom 16. Februar 2004:

In einem Telefongespräch hat mir der Berliner Innensenator Dr. Erhard Körting (SPD) am 18. 02. 2004 folgendes vermittelt: Gesprache über eine geplante Veränderung des Gesetzes haben vor längerer Zeit mit dem Beirat stattgefunden. Dabei wurde dieser informiert, dass im Rahmen der Veränderung des Gesetzes die kontinuierliche Anpassung der Renten und ein Ende der möglichen Antragsstellung zum 31.12.2004 wirksam werden. Die längst fällige Rentenanpassung wurde begrüßt, der Stichtag kritisiert. Dieser bedeutet, anspruchsberechtigte in Berlin lebende Berlinerinnen und Berliner müssen ihren Antrag vor dem 31.12.2004 einreichen. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt. Als Grund für die Gesetzesänderung nannte Senator Dr. Körting die Vereinheitlichung geltenden bundesdeutschen Rechts. Das PrVG gäbe es nur im Bundesland Berlin. Finanzielle Überlegungen spielten keine Rolle. Zusammengefaßt: Wird das Gesetz geändert, müssen alle in der Nazizeit verfolgten anspruchsberechtigten ehemaligen Berlinerinnen und Berliner in Berlin wohnen und den Antrag so schnell wie möglich einreichen, auch dann, wenn die Rente wie bei den Geburtsjahrgängen 1942, 43, 44 erst nach dem 31.12.2004 fällig werden sollte.

Angesprochen auf die Frage, warum die ca. 600 nach dem Stichtag 31.12.1991 eingereisten jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion als ehemalige Verfolgte nicht in die Regelung nachträglich aufgenommen werden, verwies der Senator auf den Stichtag 1.1.1991, auf die angestrebte Gesetzesgleichheit und die bekannte Lage der Stadt.

Elfi Janzten, MdA Grüne/Bündnis 90 sagte mir telefonisch am 18. Februar, dass die vorgesehene Änderung des Gesetzes zwar vom Senat in die Sitzung des Abgeordnetenhauses am 19. 02.04 zur I. Lesung eingebracht worden ist, aber in dieser Sitzung nicht  beschlossen wird. Die Gesetzesvorlage wird zur Beratung und Prüfung  an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie den Hauptausschuss überwiesen. Erst danach würden Entscheidungen gefällt.

Heute, am 19. 02., wurde die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses gestrichen. Recherchen meinerseits ergaben, dass Innensenator Dr. Körting von seiner Verwaltung über die Sachlage anscheinend unzureichend informiert worden ist. Auf der Sitzung im letzten Herbst (Vertreter der Innenverwaltung, Sozial- und Finanzverwaltung, Senatsentschädigungsbehörde, Verfolgtenverbände und  Sinti und Roma) wurden dem Vernehmen nach schwere Bedenken wegen des Stichtags geäußert. Die Senatsvertreter verwiesen  auf einen langen Bedenkzeitraum, Verfolgtenverbände legten damals Material vor, das die Regelungen in anderen Bundesländern be- und damit die Behauptung der Berliner Einmaligkeit widerlegte. In Hamburg, Bremen, Hessen und Nordrhein Westfalen gibt es ähnliche Leistungen, allerdings nicht als Gesetz, sondern in Form von Stiftungen. Nordrhein Westfalen soll die großzügigste Lösung getroffen haben, da hier die Zahlung nicht auf andere Einkommen angerechnet wird. In Berlin müssen die Empfänger ihre Einkünfte angeben, die Rentenhöhe wird danach berechnet.

Noch einmal zur Klarstellung: Das Gesetz betraf zunächst alle Verfolgten, die in Berlin lebten. Ab 1.1.1991 wurden NS-verfolgte Ausländer, die erst jetzt nach Berlin kamen, von der Regelung ausgenommen (s. jüdische Zuwanderer). Ab 1.1.97 (Regelung 1996) betraf dies auch alle neu nach Berlin ziehenden verfolgten Deutschen. Die Regelung galt nunmehr nur noch für in Berlin lebende oder nach Berlin zuziehende ehemalige NS-verfolgte Berlinerinnen und Berliner. Diese könnten nach dem geplanten neuen Gesetz also bis 31.12.04 ihre Anträge einreichen, die mit den „Altfällen“ bearbeitet würden

Durch das Ableben der zumeist im hohen und sehr hohen Alter stehenden Bezieherinnnen und Bezieher, deren schwerer Leidensweg als Verfolgte des Naziregimes Grund für die bescheidenen Renten ist, wird eine Haushaltsentlastung proportional programmiert. Da die Sterberate und die Neuaufnahme aus Gründen der Verfolgungszeit 1933 – 1945 in keinem Verhältnis stehen können, ist und bleibt es unverständlich, weshalb eine solche Aktion überhaupt nötig ist.

Man stelle sich folgendes Beispiel vor: Frau X., 1925 in Berlin geboren, hier ab 1933 verfolgt, gerade noch 1938 nach Südamerika ausgewandert, dort mit Herrn Y.verheiratet.,der kein Deutscher ist, beschließt wegen plötzlicher Witwenschaft im Februar 2005 nach Berlin zurückzukehren, um hier, in ihrer alten Heimat das Lebensende zu verbringen. Da sie wegen Erkrankung ihres Mannes diesen Umzug nicht bereits vor dem 31.12.04 vollzogen und danach in Berlin die Rente beantragt hat, steht ihr als ehemaliger Deutschen nur Sozialhilfe zu. Wieviel Fälle wie den von Frau X. kann es überhaupt noch geben? Hier muss m.E.. eine Lösung in Interesse der damals Vertriebenen, doch erst heute und morgen aus welchem Grund auch immer Rückkehrwilligen getroffen werden.

Dr. Irene Runge
1. Vorsitzende des JKV

Das Thema wurde bereits 2001/2002 diskutiert:
Schreiben des Jüdischen Kulturvereins
Finanzsenatorin legt "Giftliste" vor

hagalil.com 19-02-2004

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