Am 31.12.2000
wurde von der Regierung eine Ministerkommission unter der Leitung
des Premiers bezüglich der Unterzeichnung des Abkommens über den
Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ernannt. Die Kommission
entschied am Abend des 31.12. den israelischen Botschafter bei den
Vereinten Nationen zur Bekanntgabe von Israels Unterzeichnung des
Abkommens zu autorisieren.
Die Entscheidung
bedeutet eine Änderung der bisherigen Position. Vorangegangen waren
eindeutige rechtliche Klärungen darüber, dass die Unterzeichnung die
Interessen Israels nicht beeinträchtige; u.a. durch Hinzufügung
mehrerer eindeutiger Vorbehalte, die von der israelischen Regierung
hervorgebracht wurden, speziell in der Frage der Siedlungen. Die
Entscheidung erfolgte nach Gesprächen, die an diesem Tage und
speziell am Abend mit hochrangigen Vertretern der US Regierung
abgehalten wurden mit dem Ziel, die israelischen Interessen zu
gewährleisten.
130 Nationen haben das Abkommen bis zum Ablauf der Frist am 31.12.
unterzeichnet. Es ist geklärt, dass die Unterzeichnung ein
proklamatorischer Akt ist und bis zur Ratifizierung des Abkommens
keine rechtliche Bedeutung hat.
Israel ist stolz darauf, dass es nach dem Holocaust und den
Lektionen der Nürnberger Prozesse einer der Anreger für das Abkommen
war. Israel hofft, dass im wahren zugrunde liegenden Geist des
Abkommens die Mängel korrigiert werden können, um eine faire und
gerechte Umsetzung des Abkommens zu bewirken.
Mitteilung des Büros des Premierministers Ehud Barak
haGalil onLine 05-01-2001
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