Presseerklärung
Rückhaltlose Aufklärung der öffentlichen Vorwürfe
gegen die Dortmunder Zentralstelle findet nicht statt. Ministerpräsident Clement
verhindert Strafanzeige gegen die Zentralstelle!
Der im Juni veröffentlichte offene Brief der
ehemaligen Landtagsabgeordneten Brigitte Schumann an Ministerpräsident Clement
enthielt eine Strafanzeige gegen die Zentralstelle Dortmund im Lande Nordrhein -
Westfalen für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der
Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt im
Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den NS- Verbrecher Anton Malloth. Zu der
inzwischen vorliegenden Reaktion des Ministerpräsidenten und des
Justizministeriums auf die Strafanzeige erklärt
Brigitte Schumann (Grüne):
"Meine unmißverständlich formulierte Strafanzeige
gegen die Dortmunder Staatsanwaltschaft ist vom Ministerpräsidenten und von dem
Justizministerium ignoriert und lediglich wie eine kritische Äußerung eingestuft
und behandelt worden. Nach meiner Auffassung von Rechtsstaatlichkeit hätte der
Ministerpräsident aber dafür Sorge tragen müssen, dass meine Strafanzeige an die
dafür zuständige Generalstaatsanwaltschaft Hamm weitergeleitet wird. Faktisch
hat er durch die Weitergabe der Angelegenheit an das Justizministerium die
juristische Klärung des Vorwurfs durch eine unabhängige Staatsanwaltschaft
verhindert.
Beschwichtigung
und Rückendeckung
Die Stellungnahme aus dem Justizministerium liegt
auf der bisherigen Linie der Beschwichtigung und der Rückendeckung für die
Dortmnunder Zentralstelle und ist im übrigen auch sachlich falsch. Sie
unterschlägt nämlich die tatsächlichen Vorgänge und steht in einem krassen
Widerspruch zu den Aussagen von Jaroslav Fenyk, einem tschechischen Staatsanwalt
in Brno (Brünn). Im ARD- Studio Prag hat Jaroslav Fenyk am 16.8. 2000 bestätigt,
dass eine neue Zeugenaussage, die sich auf Malloth und seine Tätigkeit in der
Kleinen Festung Theresienstadt bezieht, im Oktober 1999 nach Dortmund geschickt
wurde.
Obwohl diese Zeugenaussage die Tätigkeit des
Malloth in der Kleinen Festung Theresienstadt betrifft und deren strafrechtiche
Bewertung zur Aufgabe der Zentralstelle Dortmund gehört hatte, sah die
Dortmunder Staatsanwaltschaft keine Veranlassung, die Ermittlungen gegen Malloth
wieder aufzunehmen. Mit dem Verzicht auf die juristische Zuständigkeit und deren
Verlagerung nach München, dem Wohnort von Anton Malloth, bestätigt sich einmal
mehr, dass die Dortmunder Zentralstelle ihren gesetzlichen Auftrag zur
Aufklärung von NS- Verbrechen im Bereich ihrer Zuständigkeit für den Komplex
"Kleine Festung Theresienstadt" nicht wahrgenommen hat.
Dieser Vorgang ist für die aktuelle
Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus in Deutschland relevant. Eine
glaubwürdige Politik gegen rechts muss sich rückhaltlos mit möglichen Fehlern
der Justiz und der Politik bei der Aufklärung von NS-Verbrechen
auseinandersetzen.
Jetzt ist es Sache des Landtags und der in ihm
vertretenen Fraktionen diese Glaubwürdigkeit wiederherzustellen."
haGalil onLine
25-08-2000
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