Nach der Konsolidierung der Sowjetregierung wurden
jüdisches Gemeindewesen und kulturelle, soziale und religiöse
Organisationen verstaatlicht oder aufgehoben, die hebräische Sprache
verboten und der Zionismus mit seiner Bewegung untersagt. Anfänglichst
fiel das Jiddisch nicht unter diese neuen Bestimmungen, fand sogar in
musikalisch und theatralischen Bereichen eine gewisse Förderung,
einschließlich in der zensierten Presse.
Wie jene der orthodoxen Kirchen, wurden jüdische
Religionslehrer, religiöse Führer des Judentums (z.B. der Ljubawitscher
Rebbe J.I. Schneersohn) vor sowjetische Gerichte gestellt und mit harter
Zwangsarbeit bestraft.
Unter Stalin wurde unter anderem in Schauprozessen
auch dem gelehrten Judentum zugesetzt. Politisch sind alle verfolgt
worden, da spielte es keine Rolle ob er ein Jude war, wenn diese nur in
Opposition standen. 'Philosophisch' hielt man das traditionsgebundene
religiöse Judentum, aber auch andere Religionsgemeinschaften in Schach.