Inhalt
1. Nachfolgende Zeichen sind verboten
1.1 Strafbar nach StGB
1.2 Nicht strafbar nach StGB (aber Ordnungsstörung nach HSOG)
2. Grußformen / Parolen / Sonstiges
3. NS-Lieder (ggf. strafbar StGB)
4. Skinbands
5. Verbotene Computerspiele
6. Beispiele: strafbare volksverhetzende Äußerungen
7. Verbotene Organisationen / Vereine / Parteien
8. Aktive, in Hessen nicht verbotenen rechtsextremistische Parteien/
Organisationen/Vereine
9. Waffengesetz
Weitere Infos
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Informationen zum Erkennen
rechtsextremistischer
Straftaten
Hessisches Landeskriminalamt
Quelle / Mirror:
http://www.polizei.hessen.de/hlka/abteilung5/infoblattR.html
(Stand: Mai
2001)
1.
Nachfolgende Zeichen sind verboten
1.1 (Strafbar nach §§ 86a, 86Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 Strafgesetzbuch - StGB -)
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Hakenkreuz
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Symbol
der NSDAP (in allen Variationen verboten)
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Hakenkreuz
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seitenverkehrt
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Hakenkreuz
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negativ,
Symbol der Aktionsfront Nationaler Sozialisten
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Hakenkreuz
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leicht
verändert (Swastika - Kreuz)
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Doppel-Sigrune
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Zeichen
der Waffen-SS
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Sigrune
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(germanisches "S") Zeichen des Deutschen Jungvolkes
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Sigrune
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abgeändert, Symbol der verbotenen Aktionsfront Nationaler Sozialisten/
Nationaler Aktivisten (ANS/NA)
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Wolfsangel
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Zeichen
für Wehrhaftigkeit, auch Zeichen der verbotenen Jungen Front
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Zivilabzeichen der SA
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Reichskriegsflagge
mit Hakenkreuz
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BNS
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Symbol
vom "Bund nationaler Studenten (BNS)"
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Lodernde Flamme
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Symbol v.
"Nationalen Sammlung" (NS) -"NS" doppelt umrahmt -
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VSBD/PdA-Abzeichen
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Symbol v.
"Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA)
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Keltenkreuz
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In § 86a Abs. 2 StGB, 2. Satz heißt es: "Den in Satz 1 genannten Kennzeichen
stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.".
Besonderheiten:
-
Hakenkreuz auf Flugzeugmodellen, die in den Handel kommen, strafbar nach § 86a
bezweckt die "Verbannung von solchen Kennzeichen aus der Öffentlichkeit"
-
Abbildung von SA-Standarten auf einem Buchumschlag strafbar gem. § 86a III
StGB, nicht jedoch bei antiquarischem Handel mit Büchern aus der NS-Zeit.
1.2 nicht strafbar, aber gegebenenfalls Gefahr für die öffentliche Ordnung
(Hessisches
Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG))
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Reichskriegsflagge ohne Hakenkreuz
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ODALRUNE
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TRISKELE / Sonnensymbol
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KU KLUX KLAN-Zeichen
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LEBENSRUNE
- ohne zusätzlichen Hinweis auf die "SA"
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2. Grußformen / Parolen / Sonstiges (ggf. strafbar nach § 86a StGB)
2.1 strafbar
-
"Sieg Heil" / "Sieg und Heil für Deutschland" - Parteitags- und Massenparole
-
"Heil Hitler", Grußform in Worten, aber auch mit ausgestrecktem Arm ohne
Worte
-
"Mit deutschen Gruß" (in Briefen, wenn Aufmachung und Inhalt des Briefes
erkennen lassen, dass nationalsozialistischer Sprachgebrauch gemeint ist)
-
"Meine Ehre heißt Treue" (Losung der SS)
-
"Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Parteilosung der NSDAP)
-
HITLERGRUSS
-
WIDERSTANDSGRUSS oder KÜHNENGRUSS
-
Offenkundig scherzhafte Verwendung einer nationalsozialistischen Grußformel
-
Hitlerbilder (bei fehlender Sozialadäquanz)
2.2 nicht strafbar, aber gegebenenfalls Verstoß gegen die öffentliche Ordnung
(HSOG)
3. NS-Lieder (strafbar nach § 86 a StGB)
-
"Die Fahne hoch! Die Reihen fest geschlossen! SA marschiert..." (sog.
HORST-WESSEL-LIED)
-
Melodie d. Horst-Wessel-Liedes, u. U. auch markante Teile davon
-
"Brüder in Zechen und Gruben, Brüder ihr hinter dem Pflug...Einst kommt der
Tag der Rache, einmal da werden wir frei! Schaffendes Deutschland erwache,
brich deine Ketten entzwei!"
-
"Durch Groß-Berlin marschieren wir... SA marschiert, die Straße frei..."
-
"Es stehet in Deutschland die eiserne Schar, die kämpfet für Freiheit..."
-
"Es zittern die morschen Knochen... SA marschiert, die Straße frei..."
-
"Ihr Sturmsoldaten jung und alt..."
-
"Siehst Du im Osten Morgenrot...Volk ans Gewehr!"
-
"Sturm, Sturm" (Deutschland erwache)
-
"Wir sind die Sturmkolonnen......wir sind die Sturmkolonnen der
Hitlerdiktatur!..."
-
"Hakenkreuz"
-
Verfremdeter Text eines nationalsozialistischen Liedes ("Gerade die Melodie
macht Symbolkraft aus")
4. Skinbands; inhaltl. Vortrag / Verhalten: strafbar nach §§ 86, 86a, 111,
130, 131 StGB, § 6 GjS
Eine Liste der beschlagnahmten bzw. indizierten (nicht verbotenen, jedoch kein
Zugang für Kinder und Jugendliche) Titel werden regelmäßig im BPjS-Report
(Bundesprüfstelle für jugendgefährdenter Schriften,
http://www.bpjs.bmfsfj.de) veröffentlicht und können gegen Entgelt bei der
BPjS, Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn, Tel.: 0228/376631 oder 376632, Fax:
0228/379014 angefordert werden.
5. Verbotene Computerspiele
(beispielhafte Aufzählung) siehe auch BPjS-Report
6. Beispielhafte Aufzählung strafbarer volksverhetzender Äußerungen
(§ 130
StGB)
-
"Die...sollte man vergasen"
-
"Die ...sind Untermenschen"
-
Gleichstellung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe mit Tieren, die man
abschießen könne
-
Forderung nach einem Eheverbot zwischen.... und "Ariern"
-
Bezeichnung sexueller Beziehungen mit Andersfarbigen als "grobe Perversion"
-
Türschild "... und ähnlichem Ungeziefer ist der Zutritt nicht erlaubt"
-
Parole "Jude verrecke"
-
Bezeichnung von Asylbewerber als Wirtschaftsschmarotzer, Tagediebe,
Faulenzer und Zigeuner
-
Äußerung über Minderheiten "Leider sind sie nicht zum Abschuss freigegeben."
-
Gleichsetzung von Ausländern mit
„Sozialparasiten"
-
Äußerung bei einer öffentlichen
Meinungsumfrage zur Unterbringung von Asylanten "Leider sind sie nicht zum
Abschuss freigegeben."
7. Verbotene Organisationen / Vereine / Parteien
Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationale Aktivisten (ANS/NA)
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Kennzeichen:
SIGRUNE mit waagerechten Spitzen sowie Hakenkreuz negativ - wurde auf
Armbinden der ANS/NA verwendet
einschließlich: Aktion Ausländerrückführung - Volksbewegung gegen
Überfremdung und Umweltzerstörung (AAR)
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Freundeskreis Deutsche Politik (FK)
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Bund Deutscher National-Sozialisten (Wille und Weg)
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Bund Nationaler Studenten (BNS) (s. Ziff. 1.1)
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Junge Front (JF) - Jugendorganisation der VSBD/PdA (s. Ziff. 1.1)
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Nationale Sammlung (NS)
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Kennzeichen
Lodernde
Flamme, doppelt umrahmt "N.S." (s. Ziffer 1.1) |
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)
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Unabhängiger Wählerkreis Würzburg - Arbeitskreis für
Wiedervereinigung und Volksgesundheit (UWK)
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Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit
(VSBD/PdA)
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Kennzeichen
VSBD/PdA-Abzeichen (s. Ziffer 1.1) |
Deutscher Kameradschaftsbund
Wilhelmshaven (DKB)
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Heimattreue Vereinigung Deutschlands (HVD)
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Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP)
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Kennzeichen |
Deutsche Alternative (DA)
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Kennzeichen
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- Nationale Offensive (NO)
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Kennzeichen |
Direkte Aktion Mitteldeutschland (JF)
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Nationalistische Front (NF)
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Kennzeichen |
Wiking Jugend (WJ)
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Kennzeichen |
Heideheim e.V. - Buchholz und Hamburg |
Blood & Honour-Division Deutschland und deren Jugendorganisation
White Youth |
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Kennzeichen |
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Kennzeichen |
Skinheads
Sächsische Schweiz |
8. Die derzeit wichtigsten, auch in Hessen aktiven NICHT VERBOTENEN
rechtsextremistischen Parteien/Organisationen/Vereine
Deutsche Volksunion (DVU)
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Rechtsextremistische
Partei
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Die Republikaner (REP) |
Rechtsextremistische
Partei
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Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
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Älteste rechtsextremistische Partei Deutschlands |
Junge Nationaldemokraten (JN)
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Jugendorganisation der NPD
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Aktion Freies Deutschland (AFD)
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Organisation, die rechtsextremistische Publikationen verbreitet
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Deutsche Liga für Volk und Heimat
(Deutsche Liga)
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Sammlung ehemaliger Republikaner und
NPD-Mitglieder
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Deutsche Bürgerinitiative e.V.
(DBI)
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Verein um Manfred RÖDER
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Hilfsorganisation für nationale
politische Gefangene e.V. (HNG)
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"Bindeglied" diverser
Neonazi-Gruppen
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NSDAP-Auslands- und Aufbauorganisationen (NSDAP-AO)
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Verbreitet Nazi-Propaganda, die in der USA hergestellt wird
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9. Waffengesetz
Gem. § 53 Abs. 3 Nr. 5 WaffG ist das Mitführen einer Schuss-, Hieb- oder
Stoßwaffe bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. ("Waffenverbot" bei
Versammlungen vgl. Ziffer 9.3)
"Gotcha-Waffen" , die in Form und Aussehen Gewehren, Pistolen und / oder
Revolvern gleichen, verschießen mittels komprimierter Luft mit Farbstoff
gefüllte Plastikkugeln. Beim Auftreffen auf ein Ziel platzen die Geschosse und
hinterlassen Farbkleckse.
Nach dem Waffenrecht sind diese Waffen Luft-/Federdruck- bzw. CO-Waffen
gleichgestellt; die mit einem "F" im Fünfeck versehenen "Gotcha-Waffen" haben
eine Geschossenergie von weniger als 7.5 Joule und sind von der
Waffenbesitzkartenpflicht befreit (§ 2 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. a. 1. WaffVO).
Gem. §§ 33 und 34 i.V.m. 35 Abs. 4 Nr. 1 WaffG ist zum "Führen" der Waffe
außerhalb befriedeten Besitztums ein Waffenschein erforderlich; gem. § 45 WaffG
bedarf das Schießen mit "Gotcha-Waffen" einer Erlaubnis; Ausnahme bei Zustimmung
im befriedeten Besitztum (Hausrecht) und wenn Geschosse das Besitztum nicht
verlassen können ( § 45 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. b. WaffG).
Der Verstoß gegen § 45 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 55 Abs. 1 Nr.
25 WaffG dar.
Waffenrechtlich gleichgestellt sind auch die im Handel befindlichen
sogenannten SOFT-AIR-WAFFEN.
Weitere Infos
©
Hessisches Landeskriminalamt -
Hölderlinstraße 5, 65187 Wiesbaden
Telefon:
0611 / 83-0
Fax: 0611 / 83
2135
Homepage:
www.polizei.hessen.de
Mail allgemein:
info@polizei.hessen.de
oder kdd.hlka@t-online.de
Mail mit Hinweisen auf rechtsextremistische Straftaten:
HLKA_Hinweise_rechts@T-online.de
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik
Link: HeLP -
www.bildung.hessen.de/abereich/rechtsradikal
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