Geringere Arbeitszeit - geringere
Abgaben:
Frankreich und Belgien
Die Regierungen fördern die Verkürzung der
Arbeitszeit, Teilzeitarbeit und Weiterbildung während der Arbeitszeit. Seit
Sommer 1996 gibt es in Frankreich das »Loi Robien«.
Danach erläßt der Staat den Unternehmen 40 Prozent ihrer
Sozialversicherungsbeiträge im ersten Jahr und 30 Prozent in den folgenden
Jahren, wenn die Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten um zehn
Prozent verringern.
Bedingung: Die Unternehmen müssen im gleichen Maße, wie sie die Arbeitszeit
verkürzen, zusätzliche Arbeitskräfte einstellen. Die Regelung gilt auch,
wenn die Verkürzung der Arbeitszeit Massenentlassungen verhindert.
Das Ergebnis dieser Politik: Bis zum Ende
1997 nahmen 1100 Unternehmen dieses gesetzliche Angebot an, zwei Drittel
davon zur Schaffung neuer, ein Drittel zur Sicherung bestehender
Arbeitsplätze. Etwa 100 000 Arbeitsplätze wurden auf diese Weise neu
geschaffen oder gesichert.
Ähnliche gesetzliche Regelungen zur
Förderung von Arbeitszeit-Verkürzungen gibt es in Belgien. Dort haben die
Unternehmen die Wahl, in ihren Betrieben die Arbeitszeit pauschal zu
verkürzen, mehr Teilzeitarbeit zu schaffen, Altersteilzeit einzuführen oder
zusätzliche Aus- und Weiterbildung zu organisieren. Dann sinken ihre
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung um 20 Prozent. Bis Anfang 1998
wurden 85 Beschäftigungsabkommen auf Branchenebene abgeschlossen, die 70
Prozent aller Arbeitnehmer einschließen. Die Zahl der neu geschaffenen
Arbeitsplätze ist noch nicht bekannt, doch die »ersten Ergebnisse der
Maßnahmen sind sehr vielversprechend«, sagt die EU-Kommission.
Europa: Neue Wege gegen die
Arbeitslosigkeit
Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit ist nicht aussichtslos. Mit
unkonventionellen Methoden und phantasievoller Politik gehen europäische
Länder gegen Arbeitslosigkeit vor.
Die Nachbarstaaten liefern den Beweis: Ein Jobwunder ist möglich, ohne den
Sozialstaat zu zerschlagen.
hagalil.com 06-1998 |