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Bundesverband Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte

Opfer der NS-Zwangssterilisation:
Entschädigungsrente auch ohne medizinisches Gutachten

Finanzminister erleichtert Antragstellung - Weniger als ein Viertel der Berechtigten hat bisher Entschädigung erhalten

Menschen, die zur Zeit des Nationalsozialismus zwangssterilisiert wurden, können ab sofort leichter eine monatliche Entschädigungsrente beantragen. Darauf hat der Sprecher des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, Lothar Evers, heute vor der Presse in Köln hingewiesen.

"Endlich kommt das Bundesfinanzministerium einer seit mehr als zehn Jahren vorgetragenen Forderung der Verfolgtenverbände nach und verzichtet auf die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens. Wir hoffen sehr, daß jetzt auch diejenigen Antragsverfahren wieder aufgerollt werden, in denen eine Entschädigungszahlung verweigert wurde. Wir können allen Betroffenen nur dringend empfehlen, sich beraten zu lassen," ergänzte Evers. Die Beratungsstelle des Bundesverbandes in Köln überprüft alte Bescheide und hat ein Merkblatt für Opfer der Zwangssterialisation herausgebracht.

Allen überlebenden Opfern steht eine einmalige Zahlung von 5.000 DM sowie eine monatliche Zahlung von 120 DM zu. Unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen kann die monatliche Rentenzahlung auch erheblich höher sein. Von den ca. 55.000 heute noch lebenden Opfern der Zwangssterilisation haben bisher erst ein Viertel die ihnen zustehende Entschädigung beantragt. Insbesondere in den neuen Bundesländern, wo erst seit 1989 eine Entschädigung für Zwangssterilisierte existiert, sind viele NS-Verfolgte nicht über die ihnen zustehenden Rechte informiert. Deshalb will der Bundesverband in den kommenden Monaten verstärkt Betroffene über ihre Ansprüche aufklären.

Kontakt: Uwe Peña / Lothar Evers


Eingang: Informations- und Beratungsstelle fuer NS-Verfolgte

 


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