Bundesverband
Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte
Opfer der
NS-Zwangssterilisation:
Entschädigungsrente auch
ohne medizinisches Gutachten
Finanzminister erleichtert
Antragstellung - Weniger als ein Viertel der
Berechtigten hat bisher Entschädigung
erhalten
Menschen, die zur Zeit des
Nationalsozialismus zwangssterilisiert
wurden, können ab sofort leichter eine
monatliche Entschädigungsrente beantragen.
Darauf hat der Sprecher des Bundesverbandes
Information und Beratung für NS-Verfolgte,
Lothar Evers, heute vor der Presse in Köln
hingewiesen.
"Endlich kommt das Bundesfinanzministerium
einer seit mehr als zehn Jahren
vorgetragenen Forderung der
Verfolgtenverbände nach und verzichtet auf
die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens.
Wir hoffen sehr, daß jetzt auch diejenigen
Antragsverfahren wieder aufgerollt werden,
in denen eine Entschädigungszahlung
verweigert wurde. Wir können allen
Betroffenen nur dringend empfehlen, sich
beraten zu lassen," ergänzte Evers. Die
Beratungsstelle des Bundesverbandes in Köln
überprüft alte Bescheide und hat ein
Merkblatt für Opfer der Zwangssterialisation
herausgebracht.
Allen überlebenden Opfern steht eine einmalige
Zahlung von 5.000 DM sowie eine monatliche Zahlung von 120 DM zu. Unter
bestimmten Einkommensvoraussetzungen kann die monatliche Rentenzahlung auch
erheblich höher sein. Von den ca. 55.000 heute noch lebenden Opfern der
Zwangssterilisation haben bisher erst ein Viertel die ihnen zustehende
Entschädigung beantragt. Insbesondere in den neuen Bundesländern, wo erst seit
1989 eine Entschädigung für Zwangssterilisierte existiert, sind viele
NS-Verfolgte nicht über die ihnen zustehenden Rechte informiert. Deshalb will
der Bundesverband in den kommenden Monaten verstärkt Betroffene über ihre
Ansprüche aufklären.
Kontakt: Uwe Peña /
Lothar Evers
Eingang: Informations- und Beratungsstelle fuer NS-Verfolgte
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