
Zürich reagierte prompt:
Holocaust im Internet geleugnet
Von Iso Ambühl [sonntagszeitung.ch]
Zürcher Geschichtsstudent wegen
Verstosses
gegen Anti-Rassismus-Gesetz angezeigt
Zürich/Berlin - Gegen den Zürcher
Geschichtsstudenten Michael P.S. hat eine Berliner Anwältin Strafanzeige
eingereicht. Ihr Vorwurf: Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm. P.S.
leugne im Internet «das Verfolgungsschicksal der Juden Europas unter der
Nazi-Herrschaft und setze sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise
herab», so die Anwältin. Die Bezirksanwaltschaft Zürich reagierte prompt und
leitete eine Strafuntersuchung gegen den Studenten ein.
Der Mann verbreitete die Thesen von
Holocaust-Leugnern ausgerechnet im grössten europäischem jüdischen
Internet-Onlinedienst
haGalil onLine. Er bezweifelte im Forum «Antisemitismus»
die historische Tatsache des nazistischen Völkermords an den Juden Europas
und stellte den Auschwitz-Prozess in Frage. Dabei stützte sich der Zürcher
Student akribisch auf Quellen der Revisionisten in Büchern und
Internetseiten ab.
Gegenüber der
SonntagsZeitung
erklärte Palomino Schulz, er habe die Thesen lediglich zur Diskussion
stellen wolle. Das jüdische Forum habe er ausgewählt, um mit den dortigen
Benutzern in Kontakt zu kommen. Einer Organisation gehöre er nicht an.
Das lässt Klaus Parker von der Geschäftsstelle des
haGalil-Fördervereins
in Berlin nicht gelten: «Unter dem Mäntelchen der Wissenschaftlichkeit wird
massive Holocaust-Leugnung betrieben». Es sei eine Strategie von Neonazis,
offene Foren im Internet zu dominieren und damit kaputtmachen zu wollen.
Strafanzeigen gegen rassistische Propagandisten seien deshalb keine
Seltenheit. Auch in Deutschland und Österreich liefen Untersuchungen,
erklärt Parker.
Die
Universität Zürch verurteilt das Vorgehen von Palomino Schulz.
Der Uni-Rechtsdienst schreibt in einem Brief an die Basler Aktion
Kinder des Holocaust, er «verurteile» die Publikation des
Studenten «schärfstens», sie sei dem «guten Ruf der Universität abträglich».
Palomino Schulz ist gemäss eigener Angabe vom Rechtsdienst auf mögliche
disziplinarische Konsequenzen hingewiesen worden. Aus privaten Gründen wolle
er sein Studium im deutschen
Freiburg im Breisgau
fortsetzen.
haGalil onLine 05-12-99
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