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Kein Professorentitel für NS-belasteten Ex-Rektor der TH Aachen

Wie aus Düsseldorf bekannt wurde erhält der NS-belastete frühere Rektor der TH Aachen, Hans Schwerte, seinen Professoren-Titel nicht zurück. Der heute 89-jährige frühere SS-Hauptsturmführer, der nach dem Krieg eine neue Identität angenommen hatte, scheiterte am Dienstag mit einer entsprechenden Klage gegen die NRW-Landesregierung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Richter befanden in erster Instanz, Schwerte habe das NRW-Wissenschaftsministerium bei seiner Ernennung zum Professor 1965 durch erfundene Passagen seines Lebenslaufs "arglistig getäuscht". Der Germanist Schwerte, der eigentlich Hans Ernst Schneider heißt, hatte in den letzten Kriegstagen 1945 den Namen gewechselt und ein zweites Studium absolviert.

Sein Fall machte 1995 bundesweit Schlagzeilen, als sich der damals bereits emeritierte Professor aufgrund von Journalistenrecherchen selbst anzeigte. Mit seinem gefälschten Lebenslauf hatte sich Schwerte nach Justizangaben im Nachkriegsdeutschland zunächst einen Posten als Privatdozent an der Uni Erlangen verschafft. 1965 wechselte er an die Rheinisch-Westfälisch-Technische Hochschule (RWTH) Aachen, wo er das damals neugeschaffene Odinariat "Neuere deutsche Literaturgeschichte" übernahm. Von 1970 bis 1973 war Schwerte Rekotor der RWTH; 1983 wurde der Germanist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Erst 16 Jahre nach seiner Emeritierung 1978 kam seine wahre Identität ans Tageslicht: Nach Justizangaben zeigte sich Schwerte im April 1995 selbst an, nachdem ein niederländisches TV-Team mit Dreharbeiten für einen Beitrag über das 1909 in Königsberg (Ostpreußen) geborene Ex-SS-Mitglied begonnen hatte.

Der Vorsitzende Richter Kurt Büchel hob in der Begründung des Urteils hervor, Schwerte sei bewusst gewesen, dass er die Stelle in Aachen bei Angabe seines korrekten Lebenslaufs "keineswegs bekommen" hätte. Der Ex-Rektor habe deshalb seine NS-Tätigkeit unter anderem im "Amt für Ahnenerbe im persönlichen Stab des Reichsführers SS" verschwiegen und stattdessen fälschlicherweise angegeben, er habe in der NS-Zeit aus politischen Gründen sein Lehrerstudium abgebrochen und sich bis zu seiner Soldatenzeit als Buchhändler verdingt.

Dagegen führte der Anwalt Schwertes vor Gericht vergeblich ins Feld, sein Mandant habe seine Identität 1945 "zum Schutz des eigenen Lebens" und "nicht zur Vertuschung einer Straftat" geändert. Schwerte habe als "linksliberaler Professor" gegolten, der die Studentenproteste 1968 an der TH Aachen "im Griff" gehabt und damit dem demokratischen Rechtsstaat einen Dienst geleistet habe. Der Anwalt des Ex-Rektors schloss einen Antrag auf Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster nicht aus.

Prof. h.c. Schmidt/haGalil 09-99

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