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Sammelklagen der NS-Zwangsarbeiter:
Auch nach 55 Jahren noch keine Gerechtigkeit?

Die von den Ansprüchen ehemaliger NS-Zwangs- und Sklavenarbeiter betroffenen deutschen Unternehmen können mit der Einrichtung einer angemessen ausgestatteten Stiftung nach deutschem Recht Rechtssicherheit erreichen. Um den deutschen Unternehmen Rechtssicherheit bieten zu können, muß die geplante deutsche Stiftung einem US-amerikanischen Gericht über ihre Arbeit Bericht erstatten.

Mit diesem Vorgehen, das die Anwaltsgruppe unter Leitung von Mr. Melvyn Weiss, New York, vorschlägt, kann die gesamte deutsche Industrie weltweit adäquate Rechtssicherheit erzielen. Mit gutem Willen und konstruktivem Vorgehen kann dieser Vorschlag sehr schnell in die Tat umgesetzt werden und endlich Zahlungen an die Opfer möglich.

Der Stand der Verhandlungen

Mit vielen Punkten des von der deutschen Industrie in Berlin vorgestellten Plans sind die Opfer einverstanden. Die Anwaltsgruppe um Mr. Melvyn Weiss stimmt folgenden Punkten zu, daß

  • Sowohl moralisch als auch juristisch eine schnelle, gerechte Lösung notwendig ist
  • Eine Stiftung nach deutschem Recht die Kompensierung leisten kann
  • Unterschieden werden muß nach Zwangs- und Sklavenarbeitern
  • Unterschieden werden muß zwischen überlebenden Opfern, Erben der Opfer und erblosen Opfern
  • Parallel zur Stiftungsgründung der deutschen Industrie die Bundesrepublik Deutschland eine entsprechende Stiftung für die Zwangs- und Sklavenarbeiter der Kommunen und der Landwirtschaft installieren muß
  • Die Stiftungssumme des Fonds feststehen muß, damit die deutsche Industrie keinen weiteren Haftungsrisiken ausgesetzt ist.

Offene Punkte

  • Die Höhe der Entschädigung für die individuellen Opfer
  • Die Höhe des sogenannten Zukunftsfonds
  • Die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um Zahlungen aus dem   Fond zu erhalten (Definition von Zwangs- und Sklavenarbeit;   Dauer der Sklaveneinsätze als Kriterium?)

Warum erst jetzt, 55 Jahre nach Kriegsende ...

Die deutsche Industrie wird erst heute zur Rechenschaft gegenüber den Zwangs- und Sklavenarbeitern gezogen, weil die Politik der Nachkriegszeit mehrere konsekutive Klagesperren errichtet hatte. Die letzte dieser Sperren, das Londoner Schuldenabkommen von 1953, verhinderte de facto Klagen bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. Ziel des Londoner Schuldenabkommen war es, die wirtschaftliche Stabilisierung der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.

Die Überlebenden

Unsere Anwaltsgruppe repräsentiert die Stimmen mehrerer Tausend Zwangs- und Sklavenarbeiter, die uns gebeten haben, in ihrem Namen zu agieren. Die Regierungen Polens, Tschechiens, der Ukraine, Rußlands und von Weißrußland kooperieren eng mit uns im Namen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen.

Opfer von NS-Verfolgung hatten keinen Zugang zur Gerichtsbarkeit. Nach dem 2. Weltkrieg verhinderten mehrere Staatsverträge und der "Eiserne Vorhang", daß die Betroffenen ihre legitimen Ansprüche juristisch geltend machen konnten. Die ehemaligen Zwangs- und Sklavenarbeiter haben bis heute nie das Grundrecht der juristischen Vertretung ihrer Interessen in Anspruch nehmen können.

Ein Vergleich, der in Verhandlungen zwischen den Vertretern der Opfer und der deutschen Industrie als Nachfolger der Peiniger der Zwangs- und Sklavenarbeiter erzielt werden kann, bietet den Opfern die einzige und letzte Möglichkeit für eine gewisse Entschädigung. Die Überlebenden verlangen die Anerkennung ihrer Ansprüche auf Entschädigung für die ihnen zugefügten Verletzungen und den wirtschaftlichen Verlust.

Der "Zukunftsfond"

Um adäquate Rechtssicherheit zu erreichen, muß es zwei Arten von Entschädigung geben:

  • Individuelle Zahlungen an die überlebenden Zwangs- und   Sklavenarbeiter
  • Einen Zukunftsfond zu Ehren der bereits verstorbenen Zwangs- und   Sklavenarbeiter und ihrer Erben.

Der Zweck des Zukunftsfond ist es, Projekte zu unterstützen, die helfen, aus den Greueltaten der deutschen Geschichte zu lernen und die verhindern helfen, daß es zu einer Wiederholung solcher Ungeheuerlichkeiten kommt.

Anwaltsgebühren

Gebühren oder Honorare für die Klägeranwälte sind gegenwärtig kein Diskussionspunkt. Gebühren werden nur dann besprochen, wenn ein Ergebnis erzielt werden konnte, sei es durch einen außergerichtlichen Vergleich oder durch ein verbindliches Gerichtsurteil. Die Höhe der Vergütung wird nur ein Bruchteil der übelichen Honorare sein.

Die Anwälte

Drei Gruppen von Anwälten haben Sammelklagen eingereicht. Unsere Gruppe hat die erste Klage eingereicht, sechs Monate vor der nächsten Gruppe. Der Fall ist auch der heute bereits am weitesten fortgeschrittene. Wir erwarten bald ein Urteil.

Unsere Anwaltsgruppe:
Milberg Weiss Bershad Hynes & Lerach LLP
Melvyn Weiss
Deborah Sturman
Professor Burt Neuborne
New York University School of Law
Lieff, Cabraser, Heimann & Bernstein LLP
Elizabeth Cabraser
Morris Ratner
Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll P.L.L.C.
Michael Hausfeld
Cohen & Malad
Irwin Levin
Richard Shevitz

ots Originaltext: Milberg Weiss Bershad Hynes & Lerach LLP / Attorneys at Law

Kontakt:
Milberg Weiss Bershad Hynes & Lerach LLP
Attorneys at Law
Ms. Deborah M. Sturman
One Pennsylvania Plaza
USA - New York, NY 10119 - 0165

Telefon: 001 212 594-5300 - Direkt:  001 212 631-8640 - Telefax: 001 212 868-1229
e-Mail:  dms@mwbhlny.com

Pressekontakt: Thelen PR
Thomas Thelen
Hamburger Allee 45
D-60486 Frankfurt am Main
Telefon: 0172 / 694 3553 oder 069 / 5979 2859
Telefax:  069 / 5979 2860
e-Mail:  US-law@thelen-pr.de

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