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17.Mai 1999 17.Mai 1999

Beutegut:
Historikerkommission für Stadt Wien

Anton Legerer, jr. (anton@hagalil.com) Jüdische Rundschau / 18

Der Gemeinderat der Stadt Wien beschloss letzten Donnerstag die Einrichtung einer eigenen Kommission, die über die Rückgabe von arisierten und heute im Besitz der Stadt befindlichen Kunst- und Kulturgegenständen beraten soll. Mit diesem Beschluss reagieren die Stadtväter auf die Ergebnisse einer im Vorjahr begonnenen Durchforstung der Museums-, Bibliotheks-, Archivs- und Sammlungsbestände, die allein im Historischen Museum der Stadt Wien 700 Erwerbungen zutage brachte, die aus heutiger Sicht zweifelhaft erscheinen.

Die Mehrzahl der Erwerbungen wurde über das Dorotheum, das als Drehscheibe der nationalsozialistischen Hehler in Wien fungierte, abgewickelt. Das Historische Museum der Stadt Wien tätigte so etliche Erwerbungen. Die Abwicklungsdokumentation des Dorotheums wurde allerdings bei einem Brand nach 1945 vernichtet, sodass der ursprüngliche Arisierungsvorgang heute nur bedingt nachvollziehbar ist. Die mangelhafte Archivlage mag wohl der Grund dafür sein, dass der fünfköpfigen Kommission drei Juristen und nur zwei Historiker (Kunstgeschichte und Zeitgeschichte) angehören werden.

Auch die nach dem Krieg durch Nötigung von den ehemaligen Eigentümern - im Gegenzug etwa für eine Ausfuhrbewilligung für andere Kunstgegenstände - erpressten Objekte sollen - wie zuletzt bei der Familie Rothschild, deren nach dem Krieg durch Nötigung enteignetes Eigentum sich in Beständen von Bundesmuseen befand - ausgehändigt werden. In all jenen Fällen, in denen die Eigentümer bzw. deren Nachkommen nicht mehr ausfindig gemacht werden können, werden die unrechtmässig erworbene Kunstgegenstände an den Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus zur Verwertung übergeben.

Trotz der nun beschlossenen Expertenkommission hält sich die Stadt zwei Hintertüren offen: die Kommission wird erstens nur über jene Fälle beraten, die der Kulturstadtrat von sich aus vorlegt. Zweitens kann die Kommission nur Empfehlungen über die Rückgabe, nicht jedoch die Rückgabe selbst beschließen. Dafür ist wieder der Kulturstadtrat zuständig. Wenig überraschend aber doch bezeichnend ist, daß der Text für den Gemeinderatsbeschluß ebenfalls vom Kulturstadtrat stammt. Eine Fristsetzung für den Abschluß der Rückgaben ist nicht vorgesehen, als Indikator für eine längerfristige Prozedur kann die Amtsperiode für die Mitglieder der Kommission herangezogen werden: sie beträgt jeweils zwei Jahre.

haGalil onLine - Montag 24-05-99

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