Oberster Gerichtshof in Wien:
"Tier-KZ" als
legitime KritikDer
Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien stellte in einem Entscheid fest, daß die
Verwendung der Wortkreation "Tier-KZ" erlaubt ist. Der OGH war von dem
oberösterreichischen Stift Kremsmünster nach mehrjährigem Rechtsstreit mit
Tierschützern, die die Tierzucht des Klosters u.a. als "Tier-KZ" bezeichnet
hatten, angerufen worden. Nicht zulässig erachtete der OGH das von den
Tierschützern dem Stift konstatierte "schier unfassbare Mass an
mittelalterlicher Verbohrtheit und Lebensverachtung".
Jüdische Rundschau Maccabi,
27.8.1998
Anton Legerer, Jr.
A-1100 Wien, Tel & Fax ++43-1-606 5365
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Samstag, 14. Dezember 2013 |