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Es bleibt bei 5 Mark pro Tag Auschwitz:
Schweizer Regierung wird keine Zahlung für ausgelieferte Juden leisten

Bern (dpa) - Die Schweizer Regierung hat es abgelehnt, dem ehemaligen jüdischen Flüchtling und Holocaust-Überlebenden Joseph Spring eine Genugtuungssume zu zahlen. Der gebürtige Deutsche war im November 1943 von Schweizer Grenzbeamten an eine deutsche Patrouille überstellt worden. Die Schweizer Beamten übergaben den Deutschen nach Angaben Springs außer seinen gefälschten Papieren auch die richtigen, welche ihn als Juden auswiesen. Die Regierung in Bern machte am Dienstag rechtliche Gründe für ihre Ablehnung geltend. Spring will nun beim Bundesgericht klagen.

Er hatte im November 1943 als 16jähriger zusammen mit zwei Cousins versucht, vom besetzten Frankreich in die Schweiz zu fliehen. Nach ihrer Auslieferung an die Deutschen kamen sie ins Konzentrationslager Auschwitz, wo die beiden Cousins Sylver und Henri Henenberg sofort ermordet wurden. Spring überlebte das Lager und wanderte nach dem Krieg nach Australien aus. Er fordert von der Eidgenossenschaft nun 100 000 Franken.

Sein Rechtsanwalt nannte das Vorgehen der damaligen Schweizer Behörden Gehilfenschaft zu einem Akt des Völkermordes. Der Bundesrat lehnt das Begehren ab, weil die Ansprüche sowohl durch Zeitabläufe verwirkt als auch materiellrechtlich nicht begründet seien.

Die Bundesbehörden hätten sich im Gegensatz zum Naziregime keines Kriegsverbrechens schuldig gemacht. Juristisch gebe es aus der Sicht des Bundesrates keine Grundlage für eine freiwillige Zahlung, erklärte Bundesrat Kaspar Villiger.

Spring hatte in den 50er Jahren von Deutschland eine «dürftige Genugtuungssumme»  - fünf Mark pro Tag im Konzentrationslager - erhalten. Dies sei aber nicht die entscheidende Frage. Entscheidend sei, daß Spring aufgrund eines Unrechtsaktes ausgeliefert worden sei, für den der Staat hafte.

Von den jüdischen Flüchtlingen, die an der Schweizer Grenze abgewiesen wurden und den Holocaust überlebten, hat bisher nur der heute 82jährige Hans Weinberg eine Entschädigung aus der Schweiz erhalten. Die Regierung von Basel sprach ihm im September 1997 eine Wiedergutmachungszahlung von 50.000 Franken zu. Weinberg war von Beamten in Basel nach Deutschland abgeschoben worden, obwohl er ein gültiges Visum für Palästina in der Tasche hatte.

haGalil onLine 07-98

Gal hadash baResheth

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