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Die Schweiz gegen Graf, Förster und andere:
Schweizer Prozeß gegen deutschen Holocaust-Leugner

Das Bezirksgerichts Baden (Kanton Aargau) verurteilte den 47 Jahre alten Holocaustleugner Graf zu 15 Monaten Haft. Sein Verleger, der Deutsche Gerhard Förster, erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Beide müssen außerdem ein Bußgeld in Höhe von je 8000 Franken zahlen. Die Vergehen der beiden Angeklagten seien schwer, begründete Gerichtspräsidentin Andrea Staubli die Entscheidung. Sie hätten eine beachtliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Förster ist gehbehindert und lebt im schweizerischen Ort Würenlos. In Deutschland war er früher bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Mit einer Strafanzeige gegen einen Zeugen hatte der Prozeß gegen einen 78 Jahre alten Holocaust-Leugner aus Deutschland begonnen. Der Zeuge, ein österreichischer Revisionist und angeblicher «Gaskammer-Spezialist», sagte vor dem Bezirksgericht, mit Zyklon-B-Gas könnten keine Menschen umgebracht werden. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin einen Strafantrag wegen Verletzung der Antirassismus-Norm.

Gerhard Förster stand in Baden vor Gericht, weil er Schriften des mitangeklagten Autors Jürgen Graf aus Basel mit antisemitischen Passagen veröffentlicht hat. Die Staatsanwaltschaft hatte für Förster eine Gefängnisstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung gefordert, sowie eine Geldstrafe von 22.000 Franken. Für Graf forderte sie 18 Monate Haft. Er sei kein Revisionist, erklärte Gerhard Förster vor Gericht. Er habe keine eigene Meinung zu den Vorfällen im Zweiten Weltkrieg und habe mit den Büchern lediglich eine «sachliche Diskussion» anregen wollen.

haGalil onLine - Samstag, 14. Dezember 2013

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