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Landgericht: Zwangsarbeit mit Entschädigung abgegolten

Bremen (dpa) - Zwei frühere jüdische Zwangsarbeiterinnen werden voraussichtlich auch 50 Jahre nach Kriegsende keinen Lohn für ihre im Zweiten Weltkrieg in Deutschland geleistete Arbeit erhalten. Das Landgericht Bremen argumentierte am Dienstag, mit den bereits gewährten Leistungen nach dem deutschen Entschädigungsgesetz sei vermutlich auch die unterbliebene Entlohnung aus der Zwangsarbeit abgegolten.

Die Frauen verlangen je 40 000 Mark. Einer weiteren Klägerin aus Rumänien, die bisher keinerlei Entschädigung erhalten hatte, wollen die Richter aber die von ihr geforderten 15 000 Mark zuerkennen. Das Urteil soll am 2. Juni verkündet werden.

Die Frauen waren von August 1944 bis April 1945 als Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz von Bremen zur Zwangsarbeit angefordert und ohne Lohn beim Bau von Behelfswohnungen und zur Trümmerbeseitigung eingesetzt worden.

Die Richter orientierten sich bei ihrer Argumentation an einer Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 5. November 1997. Dieses hatte erstmals einer jüdischen Zwangsarbeiterin eine individuelle Entschädigung für den entgangenen Arbeitslohn im Nationalsozialismus zugesprochen. Danach sei zu differenzieren zwischen Verfolgungsopfern, die bereits eine Entschädigung erhielten und denen, die nichts bekamen. Kritik an dieser Unterscheidung sei verständlich, da «die Beträge in der Tat als Wiedergutmachung wenig überzeugend seien», erklärte der Vorsitzende Richter. Resultat der Abkommen zu Reparations- und Entschädigungsfragen sei, daß jedes Opfer der Nazi-Verfolgung eine Entschädigung erhalten solle, die Höhe aber so begrenzt sein müsse, daß alle Opfer eine vertretbare Leistung bekämen.

Erträglich sei daher, daß mit der Entschädigung für zwei der Klägerinnen die Entlohnung der Zwangsarbeit abgegolten sei. Für «ganz unerträglich» hält das Gericht es dagegen, daß die dritte Klägerin bisher überhaupt keine Leistung erhalten habe. Dieser Klägerin sei deshalb ein Schadensersatzanspruch zuzuerkennen.

Publikation: Samstag, 14. Dezember 2013

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