Zivilgesellschaftliches Engagement:
Auf eigene GefahrNachdem sich
Michael Stade für einen in Thüringen lebenden Flüchtling aus der
Volksrepublik China eingesetzt und dabei dessen Version zum Hergang einer
behördlichen Maßnahme gegen ihn vertreten hatte, droht ihm nun eine Anklage
der Staatsanwaltschaft...
Herr Stade meint hierzu:
..."Wenn öffentliche Kritik an Behörden nur dann erlaubt
sein soll, wenn der Kritiker seine Behauptungen, für die eine Fülle von
Indizien sprechen, auch wasserdicht beweisen kann, wenn aber, wie im Fall
Oury Jalloh, die Polizei unter den Augen
des Gerichtes Beweismittel zu ihren Gunsten manipulieren darf, also der
Bürger immer befürchten muss, dass seine sicher geglaubte
Beweisführungsstrategie durch Manipulationen zum Scheitern gebracht werden
kann, dann ist das ein Ende der freien Meinungsäußerung, das Ende der
Kontrolle der Staatsorgane durch die Zivilgesellschaft, das Ende unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung"...
Wir teilen diese Bedenken und bringen nachfolgend seine
Stellungnahme im Ganzen:
... "als ich vorgestern Abend aus dem Urlaub zurückkehrte, stellte ich fest, dass
ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung auf Grund eines meiner Artikel
über
die Abschiebehaft von
Li Jun Wen eingeleitet wurde.
Schreiben der Staatsanwaltschaft Erfurt liegt bei.
Dazu nehme ich in öffentlicher Form Stellung.
Ich bitte um Weitergabe und Veröffentlichung"...
Michael Stade
gotha-gegen-rechts at-gmx.de
An die
Staatsanwaltschaft Erfurt
Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung
Aktenzeichen: 634 Js 18806/08
-
Bezogen auf meinen Artikel
http://thevoiceforum.org/node/658
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße es sehr, dass Sie mir wegen meiner Äußerungen,
von welcher Sie annehmen, dass diese Straftatbestände erfüllen, nahe legen,
die Angelegenheit mit einer Überweisung von 500 Euro an Amnesty
International aus der Welt zu schaffen. Ich schätze die Arbeit dieser
Organisation sehr und finde sie überaus unterstützungswürdig.
Es gibt aber Gründe, welche mich davon abhalten, auf dieses Angebot
einzugehen.
Zum einen würde das implizieren, dass ich mich im Sinne der angedrohten
Anklage
schuldig bekennen würde und zum anderen würde ich damit die Menschen, durch
welche ich über die Misshandlungen informiert wurde, zu Lügnern stempeln.
Ich
sehe bis heute keinen plausiblen Grund, deren Darstellungen der Vorfälle
grundsätzlich in Zweifel zu ziehen. Herr Li Jun Wen und seine Angehörigen
sind
Menschen, welche mit äußerster Anstrengung darum kämpfen, ein legales und
gesetzeskonformes Leben in unserem Land zu führen und ihren Lebensunterhalt
durch eigene Arbeit zu erwirtschaften, die sich nach Kräften bemühen, an sie
gestellte Erwartungen zu erfüllen und die nach einem friedlichen und
harmonischen Zusammenleben in unserer Gesellschaft streben. Sie haben dabei,
wie andere Asylbewerber auch, mit unvorstellbaren Schwierigkeiten zu kämpfen
und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sie mit unbegründeten
Vorwürfen
gegen die Behörden, denen sie ausgeliefert sind, ihre Situation noch
verschlimmern würden. Dafür gibt es keine plausible Erklärung.
Andererseits existiert in unserer Gesellschaft ein großes Hass-Potential
gegen
Flüchtlinge, welches sich aus ständigen Verleumdungskampagnen nährt, die
Flüchtlinge als Kriminelle und Schmarotzer porträtieren, die illegal in
unser
Land eindringen, um von dessen Reichtum zu profitieren. Dabei wird üblicher
Weise unterschlagen, dass viele Flüchtlinge sich in sehr schwerwiegenden
Notsituationen befinden, welche sie dazu zwingen, in einem anderen Land Asyl
zu
suchen. Die Hauptursache dafür, dass sie die sozialen Netze belasten,
besteht
darin, dass ihnen verweigert wird, eine legale Existenz in unserem Land
aufzubauen. Auch die erhöhte Kriminalität ist im Wesentlichen auf eine
extreme
Ausgrenzung, Verweigerung der Erlaubnis, Arbeit aufzunehmen, Zwang zum
Wohnen
in Lagern und Gemeinschaftsunterkünften, Zwang zu dauerhaftem Leben deutlich
unterhalb dessen, was unser Staat als Existenzminimum festgestellt hat usw.
zurückzuführen. Die vielfach vorgebrachten Verleumdungen gegen Flüchtlinge,
die
diese Fakten verschweigen und dadurch den Eindruck erwecken, Flüchtlinge
kämen
nur in unser Land, um von dessen Wohlstand auf unsere Kosten teilzuhaben,
haben
dazu geführt, dass Flüchtlingen oft beleidigend und kränkend gegenüber
getreten
wird, sie auf offener Straße angepöbelt werden, ihnen vielerorts Hass und
Feindschaft entgegen schlägt. Offenbar fehlen aber den Flüchtlingen
geeignete
Mittel, juristisch gegen diese Verleumdungen vorzugehen, obwohl doch vor dem
Gesetz alle Menschen gleich sein sollen. Oft kommen sie gar nicht dazu, sich
gegen diese Verletzungen ihrer Menschenwürde zu wehren, da die Verweigerung
anderer Menschenrechte sie noch viel mehr bedrückt.
Hass gegen Flüchtlinge zieht sich durch alle Schichten unserer Gesellschaft
und
unsere Behörden und auch Polizisten sind davon nicht ausgenommen. Es sind
diese
ständig stattfinden Verleumdungen gegen Flüchtlinge, die dazu verleiten, in
jedem Flüchtling von vornherein einen Sozialschmarotzer oder gar Kriminellen
zu
sehen, ohne sich mit dessen Lebenssituation und dessen Wünschen je
auseinandergesetzt zu haben, und so ist es völlig normal, dass es vorkommen
kann, dass auch Polizisten Hass auf Flüchtlinge entwickeln.
Polizisten sind, wie auch Soldaten und Feuerwehrleute, in einer besonderen
Situation, die es erforderlich machen kann, dass sie bei ihren Einsätzen ihr
Leben riskieren müssen. Dies führt zu einer besonderen Form von Loyalität
untereinander. Jeder Polizist muss sich hundertprozentig auf seine Kameraden
verlassen können, sobald er in eine bedrohliche Situation kommt. Diese
Loyalität wird ständig eingeübt und ist auch eine Voraussetzung, damit
Polizeieinheiten überhaupt ihren Aufgaben gerecht werden können.
Andererseits
entwickelt sich diese Loyalität zu einer ständigen Haltung, die nicht nur
dann
zum Tragen kommt, wenn gerade ein bewaffneter Verbrecher gejagt wird,
sondern
auch dann, wenn Kameraden Fehler machen. Einen Kameraden verpfeift man
nicht,
dass ist wohl eine Handlungsmaxime, die mehr oder weniger ausgeprägt in
jeder
Polizei- oder Armeeeinheit gilt. Die Tendenz, Fehlverhalten zu vertuschen,
kann
aber auch dazu führen, dass solchermaßen nicht sanktioniertes Fehlverhalten
bisweilen erschreckende Ausmaße annehmen kann, etwa grausame Misshandlungen
von
Kameraden, die dann in Extremfällen auch mal Schlagzeilen machen, falls ein
solcher Skandal herauskommt. Wenngleich extreme Misshandlungen von Kameraden
schon Themen in den Medien waren, steigt natürlich die Wahrscheinlichkeit
von
Misshandlungen bzw. sinkt die Bereitschaft zur Solidarität mit dem Opfer um
Größenordungen, wenn das Opfer kein Kamerad ist, sondern als Feind, als
Objekt
von Hass wahrgenommen wird.
Diese Situation stellt eine Behörde, wie die Polizei, vor eine große
Herausforderung. Einerseits darf sie den Korpsgeist nicht völlig zerstören,
da
er ja auch eine Voraussetzung für erfolgreiche Aufgabenerfüllung ist,
andererseits muss sie aber auch geeignete Wege finden, Informationen über
Fehlverhalten zu gewinnen um diesem vorzubeugen, möglichst bevor sich
Skandale
entwickeln. Das öffentliche Ansehen der Polizei hängt wesentlich davon ab,
wie
es gelingt, diese Herausforderung zu meistern. Das kann nur gelingen, wenn
verhindert wird, dass auf mögliche Opfer von Misshandlungen Druck ausgeübt
wird, ja nichts davon zu erzählen. Vorwürfen muss gewissenhaft nachgegangen
werden und funktionierende Mechanismen müssen installiert werden, die es
ermöglichen, trotz Korpsgeist die Wahrheit herauszufinden. Jeder wird dafür
Verständnis haben, dass eine Behörde nie völlig ein Fehlverhalten von
Mitarbeitern ausschließen kann, Menschen sind nun mal nicht frei von
Fehlern.
Aber man darf von einer Behörde erwarten, dass sie geeignete Wege
beschreitet,
solches Fehlverhalten zu minimieren.
Ein demokratischer Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn die
Gewaltenteilung
funktioniert. Neben den klassischen Elementen nach Montesquieu und den
Medien
kommt dabei der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle zu. Diktaturen kann
man
daran erkennen, dass sie die Zivilgesellschaft, ihr Recht auf freie Rede,
unterdrücken. In einer Diktatur funktioniert Gewalt nur von oben nach unten.
Insbesondere gibt es dort auch keine wirksame Kontrolle des
Polizeiapparates.
Das führt dazu, dass es innerhalb dieser Behörde fast immer gelingt,
Misshandlungen durch Polizeiangehörige nach außen hin zu vertuschen. Die
dadurch bewirkte Straffrei-Stellung der Täter führt dazu, dass solches
Fehlverhalten zu grausamen Misshandlungen eskaliert. Gerade durch die
NS-Vergangenheit sollte dieser Eskalationsmechanismus jedem von uns klar
sein,
aber auch unsere DDR-Vergangenheit kennt Beispiele, wie die Unterdrückung
einer
kritischen Zivilgesellschaft Gewaltexzesse und Misshandlungen durch
Polizeiorgane begünstigt hat. Dass es von der Weimarer Republik einen
Rückfall
in eine Diktatur gegeben hat, ist nicht zuletzt ein Ergebnis dessen, dass
die
Zivilgesellschaft mundtot gemacht wurde, dass die Justiz sich weigerte,
Menschen zu schützen, die Opfer massiver Verleumdung und Gewalt wurden und
auch
denen den Schutz verweigerte, die gegen solches Unrecht öffentlich ihre
Stimme
erhoben.
In Artikel 3 des Grundgesetzes, einem Grundrecht, das Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht
bindet,
steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Es wird explizit darauf
hingewiesen, dass auch Menschen anderer Abstammung, Rasse, Sprache und
Herkunft
nicht von diesem Gleichheitsgebot ausgenommen werden dürfen.
Schon die Tatsache, dass Herr Li Jun Wen in unserem Land gezwungen wurde, 10
Jahre seines Lebens gemäß Asylbewerberleistungsgesetz deutlich unter dem
Existenzminimum zu leben, zeigt, wie weit in unserem Land die Demontage
unserer
verfassungsmäßigen Ordnung fortgeschritten ist. Immerhin versuchte der
Beschluss der Innenministerkonferenz zum Bleiberecht, der zu der Regelung
gemäß
104 a AufenthG geführt hat, dieses Unrecht teilweise zu korrigieren und
eröffnete Herrn Li somit erstmalig eine Chance, eine legale, auf eigener
Arbeit
beruhende Existenz aufzubauen. Eine der Bedingungen für dieses Bleiberecht
war
die Beschaffung eines gültigen Passdokuments. Nachdem Herr Li in der
Hoffnung
auf diese Chance diese Forderung erfüllt hatte, wurde dieses Dokument aber
nun
dazu benutzt, seine Abschiebung zu betreiben. Wie durch die Ereignisse um
die
Olympischen Spiele inzwischen jedem klar geworden sein dürfte, ist China ein
Land, in welchem gravierende Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung
sind und die Abschiebung eines Menschen nach China, der sich verzweifelt an
einen Aufenthalt in Deutschland klammert, kann für diesen möglicherweise
Deportation in Folter und Tod bedeuten. Jedenfalls hat sich Herr Li vehement
seiner Abschiebung widersetzt und, wie ich inzwischen erfahren habe, ist es
ihm
dadurch gelungen, diese zu verhindern, indem er einen Ring verschluckt hat.
Dass ein solches Verhalten Polizeibeamte, die aus oben dargelegten Gründen
zu
Hass gegen Asylbewerber neigen, dazu verleitet, die Grenze zwischen
angemessener Gewaltanwendung und Misshandlung zu überschreiten, halte ich
keineswegs für verwunderlich. Ich halte die Aussagen der Angehörigen, dass
Herr
Li geschlagen wurde, dass er erhebliche Verwundungen durch Hand- und
Fußfesseln
sowie dass er mehrere Stunden nackt in einen Raum eingesperrt wurde,
durchaus
für glaubwürdig.
Natürlich bin ich mit meinen Mitteln des zivilgesellschaftlichen Engagements
nicht in der Lage, die Behauptung, dass Herr Li misshandelt wurde,
gerichtsfest
zu beweisen. Ich bin lediglich davon überzeugt und schätze das Restrisiko,
dass
ich mich in der Behauptung von Misshandlungen irre, in Bruchteilen von
Promille. In sofern würde eine Anklage gemäß § 187 StGB fehlgehen, da sie ja
besseres Wissen voraussetzt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie eine
Behörde sich herabgewürdigt oder verächtlich gemacht fühlen kann, wenn man
öffentlich auf Verfehlungen ihrer Mitarbeiter hinweist. Hier kann doch das
Ansehen dieser Behörde nur darin gemessen werden, wie sie mit solchen
Vorwürfen
umgeht. Obwohl ich der Behörde mit solcher öffentlicher Kritik die
Möglichkeit
und den Druck gebe, eventuelle Missstände aufzuspüren und ihre Arbeit zu
verbessern und ihr Ansehen dadurch letztendlich zu erhöhen, erwarte deswegen
nicht unbedingt expliziten Dank. Was ich aber erwarte ist, dass den
Vorwürfen
nachgegangen wird und dass Überlegungen angestellt werden, wie man die
Handlungen von Beamten besser kontrollieren kann, was dazu führen wird, dass
Fehlverhalten in Zukunft vermieden wird.
Allerdings weist mich die Tatsache, dass ich wegen einer öffentliche Kritik
an
Staatsorganen, wegen Kritik, die ich voll und ganz durch das Recht auf freie
Meinungsäußerung gedeckt sehe, nunmehr mit einem Strafverfahren konfrontiert
werde, darauf hin, dass unsere verfassungsmäßige Grundordnung ernsthaft
gefährdet wird. Wenn öffentliche Kritik an Behörden nur dann erlaubt sein
soll,
wenn der Kritiker seine Behauptungen, für die eine Fülle von Indizien
sprechen,
auch wasserdicht beweisen kann, wenn aber, wie im Fall Oury Jalloh (siehe
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/ ), die Polizei unter den Augen
des
Gerichtes Beweismittel zu ihren Gunsten manipulieren darf, also der Bürger
immer befürchten muss, dass seine sicher geglaubte Beweisführungsstrategie
durch Manipulationen zum Scheitern gebracht werden kann, dann ist das ein
Ende
der freien Meinungsäußerung, das Ende der Kontrolle der Staatsorgane durch
die
Zivilgesellschaft, das Ende unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung.
Wenn Fehlverhalten in Sicherheitsorganen nicht mehr frei und ohne Angst vor
Repressalien kritisiert werden darf, wenn grundsätzlich nur noch die unter
den
Kameraden der Sicherheitsorganen abgesprochene Version eines Tathergangs
öffentlich gelten darf, wenn diejenigen, die gegen diese Regeln verstoßen,
bestraft und kriminalisiert werden, dann werden sich in den Staatsorganen
nur
noch diejenigen durchsetzen, welchen es gelingt, die Meinungsführerschaft zu
übernehmen, die brutal und rücksichtslos vorgehen, die jeden Widerstand
gegen
ihr Vorgehen hart sanktionieren und jeden, der über Fehlverhalten etwas nach
außen trägt, als Nestbeschmutzer stigmatisieren. Wohin das in der
Endkonsequenz
führen kann, das haben uns die SS und ihre Verbrechen deutlich vor Augen
geführt.
Noch gilt in Deutschland das Grundgesetz, noch gebietet dieses, das
Völkerrecht
und die Menschenrechte zu achten, obwohl es durch die Änderung des Artikel
16
bereits ausgehöhlt wurde und Asylbewerber-leistungsgesetz, Residenzpflicht,
Arbeitsverbote für Asylbewerber, Zwang zum Wohnen in Lagern und
Gemeinschaftsunterkünften, diskriminierende Gutscheinpraxis usw. in krassem
Gegensatz zu den Intentionen dieses Grundgesetzes stehen. Aber unsere
verfassungsmäßige Grundordnung ist in Gefahr. Es ist unserem Staat gelungen,
das Unrecht, welches er an Flüchtlingen verübt hat und fortlaufend verübt,
so
zu kaschieren, dass die Mehrheit der Bevölkerung glaubt, diese Flüchtlinge
seien selbst schuld an ihrem Unglück, dass wir Einheimischen die
Flüchtlinge,
die zu uns kommen, als Bedrohung wahrnehmen, als Belastung für unsere
Sozialsysteme, als Quelle von Kriminalität.
Die Folge davon ist der Ruf nach
immer restriktiveren Maßnahmen, eine gesellschaftliche Akzeptanz von
Ausgrenzung, die auch auf Seiten der Migranten die Bildung von
Parallelgesellschaften fördert, einer Ausgrenzung, die nunmehr auch auf die
von
der neuen Armut betroffenen Schichten übergreift. Wir sind dabei, unsere
Gesellschaft in eine rücksichtslose Mehrheit und rechtlose Minderheiten zu
spalten, deren Menschenwürde nichts gilt, die vor dem Gesetz nur noch zum
Schein gleich sind, praktisch aber schärfster Diskriminierung ausgesetzt
sind.
Wir befinden uns in einem Abwärtsstrudel, bei welchem nach jeder Runde die
Akzeptanz der Bevölkerung für unsere demokratische Grundordnung nachlässt,
das
bestehende Regierungssystem unfähiger erscheint und der Ruf nach einem
starken
Mann lauter wird. Wir können aber keine friedliche Zukunft aufbauen, indem
wir
Gruppen von Menschen, die bei uns leben, seien sie nun alteingesessen oder
zugewandert, von dieser Zukunft ausgrenzen.
Grund- und Menschenrechte müssen
für alle gelten, nur dann kann unsere Grundordnung auch von allen akzeptiert
werden. Hier gilt es, die Mauern, die in unserer Gesellschaft wachsen,
endlich
niederzureißen, so, wie es Barack Obama in Berlin gefordert hat.
Auch wenn ein Teil von uns Deutschen die freiheitliche Demokratie, um die
andere Völker hart gekämpft haben, unverdient geschenkt bekam und wenn wir
hier
in Thüringen ohne große Opfer 1990 ebenfalls in den Genuss dieser
Grundordnung
kamen, wenn wir diese erhalten wollen, müssen wir etwas dafür tun.
Gewaltenteilung und Kontrolle der Staatsorgane durch eine mündige
Zivilgesellschaft sind elementare Voraussetzungen für das Funktionieren
unserer
verfassungsmäßigen Ordnung. Kräfte, welche eine solche
zivilgesellschaftliche
Kontrolle dadurch auszuhebeln versuchen, indem sie versuchen, deren
Aktivisten
zu kriminalisieren und mundtot zu machen, haben in einer verantwortlichen
Position unserer freiheitlichen Demokratie nichts zu suchen!
Ich sehe in dem Betreiben eines Ermittlungsverfahrens wegen Verleumdung
gegen
mich nicht nur einen Angriff auf meine Person, sondern auch einen Angriff
auf
unsere verfassungsmäßige Grundordnung, einer Grundordnung, die nicht nur
meiner
Generation, sondern auch noch der Generation unserer Kinder und Enkel eine
Zukunft in Frieden und Gerechtigkeit garantieren soll. Deswegen werde ich in
dieser Sache unter Einbeziehung der Öffentlichkeit um mein Recht kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen |