Klärungsbedarf:
Was geschieht in deutscher Abschiebehaft?
Li Jun Wen lebt seit 10 Jahren in Deutschland. Er ist seit
dem 4. Dezember 2007 in Haft. Nach zwei Abschiebeversuchen durch deutsche
Staatsorgane werden nun Vorwürfe schwerer Misshandlung laut.
Die
in Sachsen lebenden Kinder von Li Jun Wen, Jamy (7 Jahre), und Jawy ( 4
Jahre), möchten ihren Vater zurück haben.
Bis zum 3. Dezember 2007 war Herrn Li von der
Ausländerbehörde Gotha versichert worden, dass er Chancen auf ein
Bleiberecht habe und nicht abgeschoben werde. War dies eine Lüge?
Die Bleiberechtsregelung sieht vor, dass Asylbewerber, die über 8 Jahre in
Deutschland gelebt haben und nie Straftaten begangen haben, einen
Bleiberechtsantrag stellen dürfen, der ihnen erstmals eine reelle Chance
gibt, eine Arbeit aufzunehmen und unabhängig von Sozialunterstützung zu
leben. Vorraussetzung für die Inanspruchnahme der Bleiberechtsregelung ist,
dass ein zuvor gestellter Asylantrag unwiderruflich zurückgezogen wird. Es
muss ferner die Passpflicht erfüllt sein, weshalb Herr Li bei der
chinesischen Botschaft ein Personaldokument beantragte. Doch nachdem dieses
eingetroffen war, ließ die Ausländerbehörde Gotha am 4. Dezember 2007 Herrn
Li zusammen mit Herrn Chen He Wen verhaften um beide abzuschieben. (Wir
berichteten)
Während Herr Chen nach China geflogen wurde, war aber Herr Li derart
misshandelt worden, dass er nicht reisefähig war. Er kam deshalb ins
Gefängnis Suhl/Goldlauter. Danach gab es noch einen zweiten Abschiebeversuch
vom Flughafen Frankfurt. Auch hier zeigte sich, dass der Körper von Herrn Li
mit Hämatomen übersäht war. Hände und Füße, an denen er zudem gefesselt war,
konnte er nicht mehr bewegen. Er berichtete, dass er nackt und ohne Decke
eingesperrt worden war.
Eine
solche Behandlung scheint kein Einzelfall zu sein. Die Abb. stammt von einem
Häftling aus dem Abschiebegefängnis Büren.
Die ausführenden Staatsorgane sind per Grundgesetz an
dieses und auch an die UN-Menschenrechtserklärung gebunden. Da sich unsere
Medien aber häufig scheuen, die Staatmacht zu kritisieren, insbesondere,
wenn es um ausgegrenzte Minderheiten geht, wissen wir heute besser über den
Folterskandal von Abu-Ghuraib oder die Verhältnisse in Guantanamo bescheid
als über das, was in unserem eigenen Land geschieht.
Mehr Info:
thevoiceforum.org und
gegenabschiebehaft.de.
V.i.S.d.P.: Aktionsbündnis gegen rechte Gewalt Gotha – Postfach 100 330,
99853 Gotha |