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Drohender Schulverweis wegen Anti-Nazi-Symbolen:
Macht Stuttgarter Skandalurteil Schule?

In Mecklenburg-Vorpommern, wo die neonazistische NPD vor knapp einem Monat mit 7,3 Prozent der Stimmen den Einzug in ein zweites Landesparlament schaffte, droht einem Schüler der Verweis von der Schule – weil er den Aufruf zur Zivilcourage wörtlich nimmt und mit Ansteckern gegen Nazis das macht, was nicht mehr selbstverständlich ist in Deutschland: Position gegen Nazis einzunehmen, sichtbar und im Alltag.

Von Jörg Fischer

Die wohlklingenden Worthülsen vom "Aufstand der Anständigen", vom "Aufruf zur Zivilcourage" scheinen an der "XXX-Schule"* unbemerkt vorübergegangen zu sein. Oder vielleicht sind die Vorgänge an dieser Schule auch nur ein weiteres Beispiel dafür, wie groß der Unterschied zwischen schöner, aber wirkungsloser Sonntags-Rhetorik und der realen Praxis ist.

Der Schüler XX macht aus seiner Gegnerschaft zu den Nazis keinen Hehl. Und deshalb bekommt er Ärger – mit Lehrern und Schulleitung. Auf Ansteckern und Aufnähern bezieht er sichtbar Position gegen Neonazis und wurde deshalb bereits einmal vom Unterricht "suspendiert". Er hatte sich geweigert, einen Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz abzunehmen. Jetzt droht ihm nicht nur der zeitweilige Ausschluss vom Unterricht, sondern sogar die Entfernung von der Schule.

Berichten zufolge gibt es an der betreffenden Schule auffällige viele Jugendliche, die sich ganz offen zur neonazistischen Szene bekennen und entsprechend auftreten. Augenscheinlich sieht aber die Schulleitung weniger das offene Auftreten von neonazistischen Jugendlichen als Problem an, sondern fühlt sich eher durch Schüler gestört, die diesen Zustand nicht widerspruchslos hinnehmen wollen.

Eine solche Reaktion auf das demokratische Engagement eines Schülers gegen Nazis wäre genau das verkehrte Signal und würde faktisch die Neonazis bestärken. Statt dessen müssten Schulleitung und Lehrer ihrer Bemühungen zur demokratischen Wertevermittlung noch verstärken und die offensive Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen und menschenverachtenden Ideologien ganz bewusst suchen.

Die Vorgänge an der XXX erinnern an das Skandalurteil des Stuttgarter Landgerichts vor wenigen Tagen, das den Betreiber eines Versandhandels zu einer horrenden Geldstrafe verurteilte. Sein "Verbrechen": Er hat Anstecker mit Anti-Nazi-Symbolen, u.a. mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz, im Angebot.

Die Freunde des von Rauswurf bedrohten Schülers baten um Protestmails und –faxe an die Berufsschule, bzw. das städtische Schulamt.

*) Inzwischen scheint man dort wieder miteinander zu reden. Um einer Klärung dieser Sache nicht im Wege zu stehen, haben wir die Angaben zu Orten und Personen inzwischen anonymisiert.

 

Anmerkung:
Der Leiter der betreffenden xxx-Schule, Dr. XXX, hat in einem telefonischen Gespräch seine Sicht des Vorfalls dargelegt und um deren Veröffentlichung gebeten. Laut dem Schuldirektor gibt es an der Berufsschule eine "basisdemokratisch erarbeitete Hausordnung", die das Tragen von Symbolen von rechts- oder linksextremistischen Organisationen oder Ideologien untersagt. Auf der Grundlage dieser Hausordnung und nach Beschwerden von Schülern wurde der Schüler xx zu einem Gespräch gebeten, da er einen Anstecker trug mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz.
Als Ergebnis des Gespräches habe der Schüler xx von sich aus auf das weitere tragen des Anti-Nazi-Ansteckers verzichtet. Eine Suspendierung vom Unterricht oder eine drohende Verweisung von der Schule habe es nicht gegeben - nur das besagte Gespräch auf der Grundlage des Verbotes von links- bzw. rechtsextremen Symbolen an der Schule. Der Schulleiter legt weiter großen Wert auf die Feststellung, dass seine Schule "demokratisch und gegen Faschismus engagiert" sei und es nur vereinzelt Schüler mit erkennbarer rechtsextremer Gesinnung gebe.

J.F.

hagalil.com 25-10-2006

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