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Abfallbeseitigung oder strafbare Sachbeschädigung:
Deutsche Richter schützen SS-Schleife

In Salzburg marschiert alljährlich die Waffen-SS mit protzigem Kranz samt Banderole zur Verherrlichung ihrer Taten und zur Leugnung ihrer Verbrechen auf. Der Künstler Wolfram P. Kastner hat die SS-Banderole mehrfach beschnitten und dem Bundespräsidenten nach Wien geschickt.

Während in Österreich Verfahren wegen angeblicher Sachbeschädigung stets eingestellt wurden, erfand in Deutschland ein von Kastner als "jungdeutscher bräunlicher Staatanwaltgruppenleiter" beschriebener Herr, mit offensichtlicher Rückendeckung seiner Herren ein "besonderes deutsches Strafverfolgungsinteresse".

So konnte ein deutsches Amtsgericht den Künstler wegen "Sachbeschädigung" verurteilen. Ein Oberlandesgericht bestätigte das Urteil sogar. Nun reichte der Künstler Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Klaus Parker kann nur Abfallbeseitigung - und keine strafbare Sachbeschädigung erkennen.

Wolfram P. Kastner berichtet: Alljährlich marschieren in Salzburg am 1. November SS-Veteranen mit Anhang und Blasmusik zum Kriegerdenkmal am Kommunalfriedhof und stellen einen Kranz mit schwarzer Banderole auf - mit silberner Aufschrift "Zum ehrenden Gedenken unseren gefallenen Kameraden der Waffen-SS".
Es geht ihnen um die Verharmlosung der Verbrechen der SS und um ihre Stilisierung zu Kriegshelden. Da trägt schon mal einer Hakenkreuzorden.
Der Bischof geht voraus, die FPÖ marschiert hinterher.
Ich habe diesen Skandal erstmals 1994 mit einem Scherenschnitt versehen, ebenso 1999, 2001, 2003, 2004, 2005 - in der Hoffnung, den gefährlichen Irrsinn so sichtbar zu machen, dass er endlich unterbunden wird. Die SS-Mannen erstatteten Anzeigen gegen mich und stießen Morddrohungen aus. Alle Strafverfahren wegen Sachbeschädigung wurden in Österreich eingestellt.
Dagegen erfand ein deutscher Staatsanwalt im Jahr 2005 von sich aus ein besonderes deutsches Strafverfolgungsinteresse wegen des Scherenschnitts von 2003. Und ein deutsches Amtsgericht verurteilte mich wegen Sachbeschädigung. Dagegen legte ich Revision ein.
Das zuständige bayerische Oberlandesgericht bestätigte nun im Februar 2006 das Urteil und beschloss, dass die SS-Kranzschleife eine Sache wie jede andere und durch das Eigentumsgrundrecht geschützt sei.
Der antifaschistische Grundkonsens der Verfassung ist den bayerischen Oberrichtern völlig wurscht, ebenso die Freiheit der Kunst. Gegen das Urteil und den Beschluss habe ich mit meinem Anwalt Jürgen Arnold Verfassungsbeschwerde eingelegt. Daraus entstehen einige finanzielle Aufwendungen. Solidaritätserklärungen und Solidaritätsbeiträge wären hilfreich.

Ein Kommentar von Klaus Parker

Wenn schon, denn schon...
... richtige §§-Reiterei:

Strafbar beschädigen kann man nur eine fremde Sache. Wer eine Zeitung zerschnippelt, die er auf einer Parkbank gefunden hat, konnte davon ausgehen, dass der vormalige Eigentümer sie unter Aufgabe des Eigentums dort zurückgelassen hat. Unser fiktiver Schnippler wird sich also vor seinem "Scherenschnitt" die Zeitung rechtmäßig zugeeignet haben, womit sie nicht (mehr) fremd war und somit auch kein taugliches Objekt einer Sachbeschädigung.

Bei den "Froinden" aus AT würde ich natürlich sofort unterstellen, dass diese solche Kranzschleifen mit Ausdrucken, die nahe an eine strafbare Wiederbetätigung kommen, unter Eigentumsaufgabe entsorgen, da es ihnen nur auf den Propagandaerfolg und nicht auf ein eventuelles Ermittlungsverfahren gegen sich selbst ankommt.

Kurz und gut: besten Gewissens würde ich die Dinger für herrenlos halten, mir selbige wirksam zueignen und gehörig der Beschädigung und / oder Vernichtung anheim fallen lassen. Abfallbeseitigung sozusagen. Und straflos.

Die Beschwerde wird unterstützt von:
Sepp Bierbichler, Schauspieler; Christine Bucher; Margret Chatwin;
Eckert Dietzfelbinger, Nürnberg; Dr. Ulrich Dittmann; Otto Dressler, Verfremder; Gabi Duschl; Günter Eisenhut, Galerist, Graz; Birgit Grube; Pf. Oliver Gußmann, Rothenburg o.d.T.; Amelie Fried, Autorin, Moderatorin; Giordano-Bruno-Stiftung; Lisa Gritzmann; Prof. Dr. Daniela Hammer-Tugendhat; Prof. Dr. Ivo Hammer;
Hubert Heinhold, Rechtsanwalt; Claus Peter Hess, Hamburg;
Hanne Hiob, Schauspielerin; Prof. Dr. Detlef Hofmann, Kunsthistoriker; Hans-Georg Hollweg, Mönchengladbach; Robert Hültner, Autor, Regisseur; Gottfried Hüngsberg; Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger; Naomi Isaacs;
Georg Janinhoff; Elfriede Jelinek; Pf. Walter Joelsen; Toni Kilger; Günter Knoll; Antje Kunstmann Verlag; Claus Peter Lieckfeld, Autor; Edgar Liegl, Dozent; Gabriele Malek; Max Mannheimer; Ecco Meineke, Autor, Karettist; Jens Mittelsten-Scheid; Peter Probst, Autor; A1-Verlag; Gerd Nies, Rechtsanwalt; Prof. Klaus Staeck; Herbert Steffen, Masterhausen; Sobo Swbodnik, Autor, Berlin; Bernd Tremml, Rechtsanwalt; Prof. Peter Weibel, Wien; Günter Wimmer; Christian Woldmann; Ingo Zechner, Wien

Institut für Kunst und Forschung
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hagalil.com 20-04-2006

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