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Wie Deutsche sich jüdisches Eigentum einverleiben:
Nur der guten Ordnung halber

Von Jani Pietsch

Die deutsche Erinnerungskultur

Die deutsche Erinnerungskultur ist gut organisiert, an den "Jahrestagen" finden an vielen Orten Gedenkveranstaltungen statt, und stets wird die Frage gestellt: "Wie konnte das geschehen?" ...

... Aber - sind unsere jüdischen Nachbarn wirklich verschwunden, ohne dass jemand etwas gemerkt hätte? Wohin sind sie damals verschwunden? Wie und wer organisierte und verwaltete ihr Verschwinden? Wer bezog ihre leeren Wohnungen oder Häuser? Wo blieb ihr Mobiliar?

In den Archivbeständen und gesperrten Akten tauchen Täter auf, die so gar nicht dem Bild des "unzivilisierten nationalsozialistischen Barbaren" entsprechen. Viele Täter handelten ordnungsgemäß, richteten sich nach den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften. Für ihre staatlichen Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung schufen die Nationalsozialisten eigene Gesetze. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, z.B. der Melde- und Finanzbehörden, führten die Gesetze buchstabengetreu aus ohne sich daran zu stören, dass sie ganz offensichtlich den Menschenrechten widersprachen.

Mit zunehmender Emigration jüdischer Bürger ab 1933 verhinderten die Finanzbehörden, dass Vermögen ins Ausland mitgenommen wurde. Die NS-Bürokratie schuf sich ein dichtes Informationssystem. Die Post informierte die Finanzämter z.B. bei Nachsendeanträgen, die Reichsbahn zeigte verdächtiges Gepäck der Zollfahndung an, die Spediteure mussten bevorstehende Umzüge melden.



Die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" (12. November 1938) untersagte die Fortführung jüdischer Einzelhandels-, Versand- und Handwerksbetriebe ab dem 31. Dezember des Jahres 1938.

Im April 1939 ermächtigte die Reichsregierung die lokalen Behörden, Mietverhältnisse mit jüdischen Bürgern aufzulösen und sie in "Judenhäusern" zu konzentrieren.

Laut XI. Verordnung zum Reichsbürgergesetz (25. November 1941) verloren jüdische Deutsche, die sich im Ausland aufhielten oder ihren Aufenthalt ins Ausland verlegten, die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Erlass vereinfachte die Enteignung jüdischen Vermögens: es verfiel dem Staat. Das von der Deutschen Wehrmacht besetzte Polen galt, so eine ergänzende Anordnung vom 3. Dezember 1941, als Ausland. Die XII. Verordnung vom 25. April 1943 vereinfachte das Verfahren noch. Jetzt wurde ihnen der Status als Staatsbürger abgesprochen, selbst wenn sie noch im Inland lebten.

Auf den von den Finanzbehörden angelegten Karteikarten steht als jeweils letzte Wohnung die Deportationsstelle, das Sammellager. Aus dem gestempelten Datum ist zu ersehen, wann die Person deportiert und die Karte angelegt wurde. Handschriftlich vermerkte der Beamte das Datum der Ablage: kein weiteres Problem bei der Verwaltung und Verwertung des Vermögens. So eine Karteikarte ist über jeden Deportierten angelegt worden. Die Oberfinanzdirektion Berlin/Brandenburg verwahrte für das gesamte Reichsgebiet jeweils ein Duplikat.

Die Vorbereitung der Deportation

Die Vorbereitung der Deportation und die anschließende Verwertung des jüdischen Eigentums folgten einem genau festgelegten Schema: Der Gerichtsvollzieher stellte in die Wohnung oder bereits in die Deportationsstelle, das sog. Sammellager, eine "Verfügung" zu, in der die gesetzlichen Grundlagen der Vermögensentziehung enthalten waren. Jedes Familienmitglied musste die Verfügung unterschreiben und erhielt eine ordnungsmäßige Quittung.

In dem amtlichen Vordruck zur Vermögenserklärung, den der jüdische Bürger vor seiner Deportation auszufüllen gezwungen wurde, musste der mögliche Wert jedes einzelnen Stücks benannt werden, von einzelnen Wäschestücken, Möbelteilen über Küchengeschirr bis zu eventuellen Wertpapieren und Immobilien. Jeder hinterließ als letztes Zeugnis vor seiner Deportation in das Vernichtungslager seine Unterschrift.

Waren die Wohnungsschlüssel bei der von der Behörde bezeichneten Person abgegeben und hatte die Familie ihr ehemaliges Zuhause verlassen, trafen sich in der Wohnung ein Vertreter des Finanzamtes, die Hausverwaltung oder der Bürgermeister, oft ein Gebrauchtwarenhändler und ein Taxator. Sie verglichen Wohnung und Vermögenserklärung miteinander, vermerkten fehlende oder zusätzliche Stücke und erstellten einen Durchsuchungsbericht. Der Schätzer schätzte die einzelnen Gegenstände.

Die sogenannte "Reichsfluchtsteuer" hatten die Finanzbehörden bereits in der Weimarer Republik entwickelt. Sie bildete eine der wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates. Ab Juni 1934 durften nur noch 2.000 Reichsmark ausgeführt werden. Alle Wertgegenstände mussten vor der Ausreise veräußert werden, der Erlös fiel an den deutschen Staat.

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Nach dem größten Massenraubmord der Geschichte:
Ausgeplündert und auf Almosen angewiesen

Warum sind denn praktisch alle jüdischen Gemeinden in Deutschland von heute mittellos und "reich" nur noch an Schulden?...

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hagalil.com 20-03-2006

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