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"Um den Tod sicherzustellen":
Freispruch nach "Hinrichtung" eines Schulmädchens

Von Ulrich W. Sahm, Jerusalem

Die 13 Jahre alte Iman el Hams ist am 5. Oktober 2004 im Todesstreifen zwischen Rafah im Süden des Gazastreifens und der Ägyptischen Grenze von israelischen Militärposten erschossen worden. Der Hauptmann eines Postens verließ entgegen stehenden Befehlen seine gepanzerte Stellung, ging auf das am Boden liegende Mädchen zu und feuerte ein Dutzend Kugeln in den Leichnam, "um den Tod sicherzustellen".

So etwa wurde eines der "abscheulichsten Verbrechen" eines israelischen Soldaten im Laufe der Intifada dargestellt. Bis heute ist unklar, wieso sich das Mädchen in die Sperrzone verlief, anstatt in die entgegengesetzte Richtung zur Schule zu laufen. Das Verhalten des Hauptmanns löste weltweite Proteste aus. Israelisches Fernsehen und Zeitungen produzierten "Dokumentationen", wobei die Soldaten ihrem Kommandeur einen mörderischen Blutrausch unterstellten.

Die Militärpolizei untersuchte den Fall und ein Militärgericht ermittelte ein Jahr lang die Wahrheit. Angeklagt wegen unerlaubter Benutzung seiner Waffe, mangelhaftem Verhalten und Justizstörung wurde "Hauptmann R." überraschend in allen Punkten freigesprochen. Die Richter stellten fest, dass die Behauptungen der Soldaten, auf die sich auch die Presse stützte, falsch und widersprüchlich waren. Die Militärpolizei habe den mitgeschnittenen Sprechfunkverkehr nicht sorgfältig niedergeschrieben. Weder der Hauptmann noch die Soldaten, die auf die "Figur mit der Tasche" geschossen hatten, konnten wissen, dass es sich um ein Mädchen und nicht um einen Terroristen mit Bombe handelte. Die Richter schlossen zudem aus, dass "Hauptmann R." in Richtung des Leichnams geschossen habe. Vielmehr habe er Warnschüsse in den Boden abgegeben, ehe er das Gelände verließ. Die Richter äußerten schwere Vorwürfen gegen die Presse und die Ermittler der Militärpolizei, ehe sie "Hauptmann R." frei sprachen.

Der Vater des getöteten Mädchens, Samir el-Hams, reagierte verbittert auf den Freispruch: "Es gibt in Israel ein Recht für Juden und ein anderes Recht für Araber." Der freigesprochene "Hauptmann R." ist freilich kein Jude, sondern Druse, eine arabisch-sprechende Volksgruppe mit einer aus dem Islam hervor gegangenen Geheimreligion.

© Ulrich W. Sahm / haGalil.com

hagalil.com 21-10-2005

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