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Nachtrag zum BGH-Urteil:
Wir schweigen nicht!

Von Ralf Bachmann, Jüdische Korrespondenz 9/2005

Es ist still geworden um einen Vorgang, den Paul Spiegel vor einem Monat immerhin als "unglaublich" charakterisierte. Eine Stille, die in den Ohren dröhnt. Gemeint ist das Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach in Deutschland die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" straflos benutzt und verbreitet werden darf. Man möchte es nicht glauben im wochenlang mit großem Pomp begangenen 60. Jubiläumsjahr der Befreiung und muss es zwei und drei Mal lesen.

Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen die Benutzung dieser Losung auf, weil sie "keine hinreichende Ähnlichkeit" mit NS-Parolen aufweise, eine "Fantasieparole" sei. Fantasieparole? Ich sehe es noch vor mir, das Koppelschloss der Hitler-Jungen mit der Aufschrift "Blut und Ehre", an dem tatsächlich Blut klebte, das meines Cousins, auf den sie eingeschlagen hatten. Wie viel Ähnlichkeit braucht der BGH?

Man muss fast fürchten, der nächste Hitler würde erst verfolgt, wenn er sich ein Bärtchen auf der Oberlippe wachsen lässt, ein Spitzbart wäre nicht ähnlich genug. Und die SA-Leute träfe es erst, wenn sie Braunhemden anziehen. Ich möchte wetten, dass künftige Neonaziparteien nicht der deutschen Justiz zuliebe auf das Hakenkreuz zurückgreifen, wo es so viele andere Möglichkeiten gibt.

Lassen wir die juristischen Spitzfindigkeiten beiseite. Die eigentliche Gefahr der Botschaft, die von dem BGH-Urteil ausgeht, ist die Quasi-Legalisierung des Inhaltes der Parole. Die Angeklagten (und mit ihnen andere Rechtsradikale) hatten doch nicht mehr und nicht weniger getan, als das Wüten der Mörder von Oradour, die blutigen Verbrechen der SS-Einheiten nicht zuletzt an Juden in halb Europa ruhmreich und ehrenhaft zu nennen.

Das ist ein unverblümter Aufruf, solche Taten hochzuhalten und eines Tages nachzuahmen. Und das Gericht will dagegen nur einschreiten, wenn die Waffen-SS-Losung "Unsere Ehre heißt Treue" unverfälscht benutzt wird?

Es ist wahr, seit Frühjahr 2005 (!) ist auch die Verherrlichung der NS-Herrschaft als Volksverhetzung strafbar und diese Tat wurde schon vorher, 2001, begangen. Aber wie oft wird dahergeredet "Wehret den Anfängen!", und wenn es zum Treffen kommt? Dann wird der BGH butterweich gegenüber offener Nazi-Propaganda, die Parteien stottern verlegen Unverständnis und bleiben dann ganz stumm, weil Richterschelte im Wahlkampf Imageschäden verursachen könnte.

Mit uns ist das nicht zu machen. Wir stehen nach wie vor wachsam, mit offenen Augen und Ohren im Aufstand der Anständigen, zu dem alle Demokraten doch wohl immer noch aufgerufen sind.

hagalil.com 08-09-2005

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