Aufruf unterstützen:
Gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements
Nach den Durchsuchungen von insgesamt sieben Objekten von
Antifaschistinnen und Antifaschisten in Berlin haben namhafte Institutionen
und Einzelpersonen einen Aufruf "Gegen die Kriminalisierung
antifaschistischen Engagements! Für ein entschlossenes Eintreten gegen
rassistische NPD-Parolen im Wahlkampf!" initiiert:
"Als unverhältnismäßig und grundrechtswidrig verurteilen
die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die auf Betreiben der
Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Tiergarten angeordneten
Hausdurchsuchungen am 27. August 2005. In einer groß angelegten Razzia hat
die Berliner Polizei bei den Betreibern der Website
www.antifa.de Hausdurchsuchungen
vorgenommen. Über 300 Polizisten beschlagnahmten an sieben verschiedenen
Orten Computer, Datenträger und Dokumente. Begründung: Dringender
Tatverdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten.
Hintergrund war ein Aufruf auf der Website der Antifa,
sich dem rassistischen Wahlkampf der NPD entgegenzustellen. "Neonazis aus
der gesamten BRD sind zur Zeit im Wahlkampf aktiv: wir auch! NPD-Plakate
einsammeln, Kundgebungen blockieren oder Nazi-Material von Infotischen in
blauen Müllsäcken entsorgen."
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, halten
dieses Vorgehen der Polizei für skandalös. Wir sehen darin einen Versuch,
Antifaschistinnen und Antifaschisten einzuschüchtern und das Recht auf freie
Meinungsäußerung zu beschneiden. Der Staatsanwaltschaft und dem
verantwortlichen Richter scheint jeder Maßstab für die Verhältnismäßigkeit
der Mittel abhanden gekommen zu sein. Im Anordnungsbeschluss heißt es,
"mildere Maßnahmen" seien nicht ersichtlich. Der massive Eingriff in das
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist allerdings angesichts der
allenfalls geringfügigen Vergehen völlig unverhältnismäßig.
Der Beschluss führt weiter aus, dass Beweismittel gesucht
würden, die Auskunft über "politische Aktivitäten außerhalb der freiheitlich
demokratischen Grundordnung und den übersteigerten Hass der Beschuldigten
auf die NPD" geben sollen. Spätestens mit dieser Ausführung stellt sich die
Frage, ob die Staatsvertreter selbst noch mit beiden Beinen auf der (FD)GO
stehen. Die Ablehnung faschistischer Positionen ist Grundlage unserer
Verfassung. "Hass" auf die NPD kann kein Straftatbestand sein und wann
sollte dieser "übersteigert" sein? Das Grundgesetz garantiert das Recht auf
freie Meinungsäußerung.
Der politische Meinungskampf gegen die NPD ist geradezu
lebensnotwendig für eine Demokratie. Hierzu gehört, dass die Bürger und
Bürgerinnen sich gegen antidemokratische und rassistische Organisationen wie
die NPD zur Wehr setzen. Wer antifaschistisches Engagement mit staatlicher
Repression bestraft, beschädigt die Demokratie und den Rechtsstaat!
Wir protestieren gegen willkürliche und unverhältnismäßige
Hausdurchsuchungen! Es darf weder Zensur noch Einschüchterung
antifaschistischen Engagements geben!
Wir erwarten vom Berliner Innensenator eine umfassende
Aufklärung der Hintergründe dieses Einsatzes. Die Verantwortlichen sind zur
Rechenschaft zu ziehen. Wir fordern die sofortige Herausgabe der
beschlagnahmten Computer, Datenträger und Dokumente. Vor dem Hintergrund
dieses Polizeieinsatzes und den jüngsten Erfolgen faschistischer Parteien
bei Landtagswahlen rufen wir dazu auf, jedweder faschistischer und
rassistischer Propaganda entgegenzutreten!
Kontakt und weitere Information:
http://www.linxlists.de/
hagalil.com 19-09-2005 |