antisemitismus.net / klick-nach-rechts.de / nahost-politik.de / zionismus.info

haGalil onLine - http://www.hagalil.com
     

  

Spenden Sie mit PayPal - schnell, kostenlos und sicher!

hagalil.com

Search haGalil

Veranstaltungskalender

Newsletter abonnieren
e-Postkarten
Bücher / Morascha
Musik

Koscher leben...
Tourismus

Aktiv gegen Nazi-Propaganda!
Jüdische Weisheit
 

 

Jüdische Einwanderung:
Bedingt erwünscht

Von Irene Runge
Erschienen in: Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2005

Im politischen Wirrwarr des ausgehenden Juni übersahen die Medien, was die Innenministerkonferenz unter TOP 35 in Sachen jüdische Einwanderung beschlossen hatte. Das 60. Jahr der Befreiung ist noch nicht vorbei, die verpflichtende Erinnerung an die Vernichtung des jüdischen Volkes im Begriff "historische Verantwortung" verfestigt, da legitimiert dieser Terminus jenen Beschluss, der als Ergebnis von vier über zwei Jahre verteilten "Kamingesprächen" der Innenminister und -senatoren verabschiedet wurde.

Vorangegangen war eine längere Kontroverse über die Zukunft jüdischer Einwanderung, die ihren Ausgang bereits in den internen Diskussionen über das Zuwanderungsbegrenzungsgesetz genommen hatte.(1)

Jetzt also scheint die Neuregelung der Einwanderung im so genannten "jüdischen Kontingentverfahren" beschlossene Sache zu sein. Der Zentralrat der Juden nannte das mit ihm erarbeitete Papier eine "faire Kompromisslösung", und die Union progressiver Juden in Deutschland teilte mit, sie sei in einen künftigen Beirat geladen, der – Härtefälle und familiäres Umfeld bedenkend – Einwanderungskriterien erstellen werde. Der Jüdische Kulturverein Berlin schrieb einen offenen Brief, der – neben Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit einer Neuregelung – auch Genugtuung darüber zum Ausdruck brachte, dass eine Einwanderungszusage für NS-Verfolgte aufgenommen wurde und dass Dokumente aus sowjetischer Zeit mit dem Vermerk der jüdischen Nationalität bei der Antragstellung gelten sollen. Allerdings steht der letztgenannte Eckpunkt zwar in der vom Zentralrat veröffentlichten Fassung der Einigung (2), fehlt jedoch in der Vorlage der Innenministerkonferenz.

Damit ist unklar, ob die bis zuletzt umstrittene Einbeziehung der nichthalachischen Juden (die einen jüdischen Vater, aber keine jüdische Mutter haben) nun zustande kommen wird. Unbeantwortet bleibt ferner weiterhin die Frage, wie Antragsteller beschieden werden, die sich einer religiösen Zuordnung entziehen.

Die zentrale Triebkraft hinter der Neuregelung waren die Innenminister der Länder, die aus finanziellen Erwägungen die Grenzen für die auf dem "jüdischen Ticket" Einwandernden aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion (3) schließen wollten. Auch der Zentralrat der Juden war an einer Neuregelung interessiert, da die russischsprachige Einwanderung in seinen Gemeinden teilweise zu chaotischen Zuständen geführt hatte. Die Vorschläge der Minister gingen aus Sicht des Zentralrates aber offenbar in die falsche Richtung. Delegationsmitglied Dieter Graumann summiert nun: "Entscheidend für uns ist: Die Tür für die jüdische Zuwanderung in Deutschland bleibt offen. Einen Stopp […] konnten wir verhindern. Das war gar nicht so leicht."(4)

Obgleich Einwanderung der einzige Garant für das Wachstum der jüdischen Bevölkerung in der Bundesrepublik ist, wird in der Öffentlichkeit gern darauf verwiesen, dass sich die übergroße Mehrheit der Gemeindemitglieder aus Einwanderern im höheren Lebensalter rekrutiere, die von Grundsicherung bzw. ALG II abhängig seien. Dass aber weniger als die Hälfte der inzwischen rund 200 000 eingereisten Juden Gemeindemitglieder geworden sind, lässt verschiedene Schlüsse zu. Einwanderer mit "nur" jüdischen Vätern sind keine Juden und können somit keine Gemeindemitglieder werden; manche sind nicht religiös; andere, insbesondere Jüngere, die Arbeit finden, haben die russischsprachige Nische namens Jüdische Gemeinde nicht nötig. So bleiben ältere ALG-II-Empfänger oft unter sich, mit Integration hat das wenig gemein. Weniger Menschen produzieren weniger Probleme und weniger Kosten. Hier verzahnen sich regionale und gemeindeinterne Interessen.

Als Aufnahmevoraussetzung müssen nun eine "eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes" und "Grundkenntnisse in deutscher Sprache" nachgewiesen werden. Beide Forderungen scheinen für Menschen, die im Herkunftsland in der Großstadt wohnen, in der Regel zumutbar – aber was geschieht mit den anderen? Und was bedeutet die zugleich geforderte "positive Integrationsprognose" für eine einwandernde Familie? Der vorgesehene Beirat wird einen kollektiven, mit interkultureller Kompetenz unterlegten Verstand benötigen, wenn er handhabbare Kriterien für derlei integrative und soziale Prognosen erarbeiten will.

Grundlage dafür soll die "Selbstauskunft der Zuwanderungswilligen über Ausbildung, berufliche Pläne, Deutschkenntnisse usw." sein. Doch genau hier sind folgenschwere Fehleinschätzungen zu erwarten. Mit Blick auf die Sprache sollen "Kapazitäten für Sprachkurse vor Ort" erweitert bzw. "der Zugang für jüdische Zuwanderungswillige erleichtert" werden. Die Finanzierung steht allerdings noch aus – und Deutschkurse dürften in der multinationalen Riesenregion ohnehin kaum zu bezahlen sein. "Wir wenden uns dagegen", so Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, aus Deutschkenntnissen "ein allgemeines Prinzip der Zuwanderungspolitik zu machen – so wie dies die Union vorschlägt. [...] Deutsch wird hier gelernt – hierfür stellen wir in Deutschland Sprachkurse zur Verfügung".

Dieser Ansatz des Spracherwerbs wäre integrationspolitisch zwar zu bevorzugen, aber bisherige Erfahrungen verweisen darauf, dass fehlende Grundkenntnisse in Deutschland oft nur mit sehr großem Aufwand kompensierbar sind. Beck weiter: "Wir müssen die Integrationschancen für jüdische Zuwanderer verbessern. Es ist daher richtig, dass die Anerkennung von russischen Berufs- und Ausbildungsabschlüssen künftig erleichtert werden soll."(5) Unterstellt, dass Becks Gleichsetzung des riesigen post-sowjetischen Territoriums mit Russland aus Versehen geschah (und nicht nur russische, sondern auch ukrainische, aserbaidschanische, georgische etc. Abschlüsse gemeint sind), wird dies die Integrationschancen verbessern. Aber Bildung allein ist keine sichere Option auf eine berufliche Zukunft.

Auch weitere Aspekte scheinen noch nicht zufrieden stellend gelöst zu sein. So sollen Vertreter von Bund und Ländern, dem Zentralrat der Juden, der Union der progressiven Juden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Einwanderungsverfahren vorbereiten, begleiten und überprüfen. Die Aufnahme übernehmen Bundesinnenministerium und BAMF; letzteres erteilt die Bescheide oder verweigert sie anhand ausgewählter Kriterien.

Wo aber können die Betroffenen Widerspruch einlegen? Oder wird es gar heißen: Rechtsweg ausgeschlossen? Außerdem erhalten nach der neuen Regelung die nicht-jüdischen Familienangehörigen keine Niederlassungs-, sondern lediglich eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 23 Abs.1 Aufenthaltsgesetz. Diese Bestimmung soll so genannten Scheinehen vorbeugen, aber zugleich wäre im Todesfall des niedergelassenen Partners die Abschiebung der nicht-jüdischen Hinterbliebenen rechtens.

Man sollte meinen, dass sich die historische Verantwortung der Bundesrepublik auf eine zu stabilisierende jüdische Bevölkerung bezieht. Jetzt aber droht der Konfessionszwang. Wie sonst ist die "gutachterliche Stellungnahme der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Frankfurt" gemeint, welche die "Möglichkeit zur Aufnahme in einer deutschen jüdischen Gemeinde" prüft? Es steht zu befürchten, dass die Mitgliedschaft in einer religiösen jüdischen Gemeinde Teil des Einwanderungsverfahrens werden soll – die Union der progressiven Juden sagt nicht zufällig, "dass die erfolgreiche Integration der 'nur' väterlicherseits jüdischstämmigen Zuwanderer in die liberalen jüdischen Gemeinden als Fördermitglieder und ihre erleichterte Aufnahme in die jüdische Religion fortgesetzt werden".(6)

Zentralrats-Präsidiumsmitglied Graumann geht von der beabsichtigten Stärkung jüdischer Religionsgemeinden, nicht aber der jüdischen Gemeinschaft insgesamt aus. Sind also jene, die keine Eingliederung in eine Religionsgemeinde wünschen, von der Einwanderung ausgeschlossen? In Berlin ist bereits eine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig.

Die Politik geht dieser innerjüdischen Debatte aus dem Weg. Allein Dirk Niebel, Generalsekretär der FDP, weicht in seiner Bewertung vom eingefahrenen Weg ab. In einem Brief an den Jüdischen Kulturverein vom 17. Juni schreibt er: "Die Tatsache, dass sich nicht alle Einwanderer als Gemeindemitglieder registrieren lassen, mag bedauert werden, ist aber unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit zu akzeptieren. Keinesfalls hat der Staat das Recht, eine Registrierung als Gemeindemitglied zwangsweise durchzusetzen [was mit der Gutachter-Regelung implizit geschehen würde, IR]. Eine Änderung der bisherigen Zuwanderungsregelungen könnte den Staat vielmehr zwingen, die Frage der Einwanderungsberechtigung religionsgesetzlich oder unter Abstammungsgesichtspunkten abschließend zu beantworten. Dies wäre gerade nicht im Sinne der Integration".

Genau hier liegt des Pudels Kern: Die Neuregelung ist nicht nötig – auch nicht, um den ohnedies schwachen Zustrom von weniger als 20 000 Menschen jährlich zu reduzieren. Trotz der Sorge, jüdische Religionsgemeinden könnten sich zu russischsprachigen Kulturvereinen wandeln, wie es Albert Meyer, Mitglied im Präsidium des Zentralrats und Vorsitzender der Berliner Jüdischen Einheitsgemeinde, am 8. Juni 2005 ausdrückte, werden praktische Alternativen, beispielsweise die Gründung säkularer jüdischer Organisationen, nicht gefördert. Der Unmut der russischsprachigen Basis wird sich dennoch Gehör verschaffen.

Darüber hinaus gilt bekanntlich: Der Teufel steckt im Detail. Das betrifft auch jene etwa 27 000 Personen, die ihre Einwanderungsanträge teilweise bereits vor Jahren gestellt haben und seitdem auf deren Bewilligung warten. Für viele von ihnen dürfte die Neuerung Lebenspläne vernichten, denn für diejenigen, die ihren Antrag nach dem 1. Juli 2001 eingereicht haben – Härtefälle ausgenommen – gilt nun: Ein neuer Antrag muss her. Oder ein anderes Land. Oder man bleibt, wo man ist. Das dürfte im Sinne der deutschen Regelungen liegen – und scheint den Zentralrat nicht sonderlich aufzuregen.

Die Neuregelung soll, so haben es die Innenminister vereinbart, zum 1. Juli 2006 in Kraft treten. Aber selbst wenn positiv festzuhalten ist, dass die im Mai 1990 in der Noch-DDR geöffneten Tore wider die innenpolitischen Absichten nicht fest verschlossen, sondern nur angelehnt werden – ein schaler Geschmack bleibt. Denn es steht zu befürchten, dass die dann erforderlichen "positiven Integrations- und Sozialprognosen" deutlich exkludierend wirken werden.

Anmerkungen:
(1) Vgl. Irene Runge, Die Zukunft jüdischer Einwanderung, in: "Blätter", 7/2004, S. 798-801.
(2) Vgl. Presseerklärung des Zentralrats der Juden in Deutschland über die Eckpunkte jüdischer Zuwanderung aus den ehemaligen Staaten der Sowjetunion, 24.6.2005.
(3) Seit Mai 2004 ohne die baltischen EU-Neumitglieder.
(4) Zit. n. "Jüdische Allgemeine", 30.6.2005.
(5) Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.6.2005.
(6) Pressemitteilung der Union progressiver Juden vom 24.6.2005.

hagalil.com 02-08-2005

Werben in haGalil?
Ihre Anzeige hier!

Advertize in haGalil?
Your Ad here!

 

haGalil.com ist kostenlos! Trotzdem: haGalil kostet Geld!

Die bei haGalil onLine und den angeschlossenen Domains veröffentlichten Texte spiegeln Meinungen und Kenntnisstand der jeweiligen Autoren.
Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber bzw. der Gesamtredaktion wieder.
haGalil onLine

[Impressum]
Kontakt: hagalil@hagalil.com
haGalil - Postfach 900504 - D-81505 München

1995-2006 © haGalil onLine® bzw. den angeg. Rechteinhabern
Munich - Tel Aviv - All Rights Reserved