antisemitismus.net / klick-nach-rechts.de / nahost-politik.de / zionismus.info

haGalil onLine - http://www.hagalil.com
     

  

Spenden Sie mit PayPal - schnell, kostenlos und sicher!

hagalil.com

Search haGalil

Veranstaltungskalender

Newsletter abonnieren
e-Postkarten
Bücher / Morascha
Musik

Koscher leben...
Tourismus

Aktiv gegen Nazi-Propaganda!
Jüdische Weisheit
 

 

Amtsgericht München findet "Bestrafung unangemessen":
Kunstaktion gegen Waffen-SS in Salzburg

Institut für Kunst und Forschung

Im Prozess vor dem Amtsgericht München gegen den Künstler Wolfram P. Kastner, der im Jahr 2003 zum dritten Mal eine SS-Banderole auf dem Salzburger Kommunalfriedhof mit einem Scherenschnitt entfernt und dem österreichischen Bundespräsidenten zugesandt hatte, stellte ein bleicher Muster-Staatsanwalt den Strafantrag: 20 Tagessätze á 40,-- €.

Ihm gehe es nur um das Recht an sich, eine Sachbeschädigung sei eine Sachbeschädigung – auch wenn sie sich "gegen rechts richtet." Er sah sich schon von der Presse als "brauner Yuppie" bezeichnet und sich selbst als Helden eines wahrhaft neutralen Rechtsempfindens.

Die Banderole der Waffen-SS ist dem Staatsanwalt im Jahr 2005 ein höheres Rechtsgut als die Freiheit der Kunst. Er verfolgt – ganz neutral – die "Sachbeschädigung" an der Salzburger SS-Banderole.

Hat die bayerische Staatsanwaltschaft nichts sinnvolleres zu tun, als sich auf Kosten der Steuerzahler um die Salzburger SS-Banderole zu bekümmern? Wo war die bayrische Staatsanwaltschaft, als Wolfram Kastner eine Briefbombendrohung aus Salzburg erhielt – aus den Kreisen um die Salzburger SS-Kameraden?

Die Richterin fand wegen der "ehrenhaften Motive" des Beklagten eine "Bestrafung unangemessen", traute sich aber keinen Freispruch zu und erließ als Urteil eine "Verwarnung unter Strafvorbehalt". Zwei Jahre lang soll sich der Künstler "bewähren" und die SS-Banderole in Ruhe lassen, sonst drohen ihm 5 Tagessätze á 20,-- €. Die Kosten des Verfahrens soll er ohnehin tragen.

Gegen diesen Richterspruch wird der Künstler Revision einlegen.


Die Aktion am 1. November 2003, Wolfram Kastner mit Hanne Hiob
(© Foto: Joyce Rohrmoser)

Links: Der SS-Kranz 2003
(© Foto: W. Kastner)

Zur Vergrößerung bitte anklicken!

Kastner hat auch im Jahr 2004 zusammen mit Hanne Hiob (der Tochter von Berthold Brecht) und Hubert Kramar die SS-Banderole erneut beschnitten (ein weiteres Verfahren läuft also an) und wird diese "widerwärtige Gesinnungsbanderole einer verbrecherischen Organisation" auch weiterhin nicht hinnehmen. Das übliche Wegschauen ebenso wie die Blindheit des Jungstaatsanwalts nennt er eine "SehStörung", deren Behebung er auch mit Mitteln der Kunst anstrebt.

"Durch Untätigkeit eine heutige Verharmlosung und Verherrlichung von Verbrechen der SS zu dulden, dazu bin ich nicht bereit. Ich lade alle dazu ein, die – polizeilich und staatsanwaltschaftlich geschützte – braune Gesinnungslumperei am 1. November in Salzburg zu besichtigen und eine Schere parat zu halten", so Wolfram Kastner.

Aktion gegen Waffen-SS in Salzburg:
Eine Straftat in Deutschland?
Gerichtsverhandlung gegen den Künstler Wolfram P. Kastner am 20. Juni 2005 um 9.00 Uhr vor dem Amtsgericht München...

hagalil.com 21-06-2005

Werben in haGalil?
Ihre Anzeige hier!

Advertize in haGalil?
Your Ad here!

 

haGalil.com ist kostenlos! Trotzdem: haGalil kostet Geld!

Die bei haGalil onLine und den angeschlossenen Domains veröffentlichten Texte spiegeln Meinungen und Kenntnisstand der jeweiligen Autoren.
Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber bzw. der Gesamtredaktion wieder.
haGalil onLine

[Impressum]
Kontakt: hagalil@hagalil.com
haGalil - Postfach 900504 - D-81505 München

1995-2006 © haGalil onLine® bzw. den angeg. Rechteinhabern
Munich - Tel Aviv - All Rights Reserved