Amtsgericht München findet "Bestrafung unangemessen":
Kunstaktion gegen Waffen-SS in Salzburg
Institut für Kunst und Forschung
Im Prozess vor dem Amtsgericht München gegen den
Künstler Wolfram P. Kastner, der im Jahr 2003 zum dritten Mal eine
SS-Banderole auf dem Salzburger Kommunalfriedhof mit einem Scherenschnitt
entfernt und dem österreichischen Bundespräsidenten zugesandt hatte, stellte
ein bleicher Muster-Staatsanwalt den Strafantrag: 20 Tagessätze á 40,-- €.
Ihm gehe es nur um das Recht an sich, eine
Sachbeschädigung sei eine Sachbeschädigung – auch wenn sie sich "gegen
rechts richtet." Er sah sich schon von der Presse als "brauner Yuppie"
bezeichnet und sich selbst als Helden eines wahrhaft neutralen
Rechtsempfindens.
Die Banderole der Waffen-SS ist dem Staatsanwalt im Jahr
2005 ein höheres Rechtsgut als die Freiheit der Kunst. Er verfolgt – ganz
neutral – die "Sachbeschädigung" an der Salzburger SS-Banderole.
Hat die bayerische Staatsanwaltschaft nichts sinnvolleres
zu tun, als sich auf Kosten der Steuerzahler um die Salzburger SS-Banderole
zu bekümmern? Wo war die bayrische Staatsanwaltschaft, als Wolfram Kastner
eine Briefbombendrohung aus Salzburg erhielt – aus den Kreisen um die
Salzburger SS-Kameraden?
Die Richterin fand wegen der "ehrenhaften Motive" des
Beklagten eine "Bestrafung unangemessen", traute sich aber keinen Freispruch
zu und erließ als Urteil eine "Verwarnung unter Strafvorbehalt". Zwei Jahre
lang soll sich der Künstler "bewähren" und die SS-Banderole in Ruhe lassen,
sonst drohen ihm 5 Tagessätze á 20,-- €. Die Kosten des Verfahrens soll er
ohnehin tragen.
Gegen diesen Richterspruch wird der Künstler Revision
einlegen.
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Die Aktion am 1. November 2003, Wolfram Kastner mit Hanne
Hiob
(© Foto: Joyce Rohrmoser)
Links: Der SS-Kranz 2003
(© Foto: W. Kastner)
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Kastner hat auch im Jahr 2004 zusammen mit Hanne Hiob (der
Tochter von Berthold Brecht) und Hubert Kramar die SS-Banderole erneut
beschnitten (ein weiteres Verfahren läuft also an) und wird diese
"widerwärtige Gesinnungsbanderole einer verbrecherischen Organisation" auch
weiterhin nicht hinnehmen. Das übliche Wegschauen ebenso wie die Blindheit
des Jungstaatsanwalts nennt er eine "SehStörung", deren Behebung er auch mit
Mitteln der Kunst anstrebt.
"Durch Untätigkeit eine heutige Verharmlosung und
Verherrlichung von Verbrechen der SS zu dulden, dazu bin ich nicht bereit.
Ich lade alle dazu ein, die – polizeilich und staatsanwaltschaftlich
geschützte – braune Gesinnungslumperei am 1. November in Salzburg zu
besichtigen und eine Schere parat zu halten", so Wolfram Kastner.
Aktion gegen Waffen-SS in Salzburg:
Eine Straftat in
Deutschland?
Gerichtsverhandlung gegen den Künstler Wolfram P.
Kastner am 20. Juni 2005 um 9.00 Uhr vor dem Amtsgericht München...
hagalil.com 21-06-2005 |