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In der Nacht zum 30. März 2005 zündeten Unbekannte in Rheinsberg (Brandenburg) den Imbisswagen eines Kurden an. Der Wagen brannte völlig aus. Die Polizei geht von einem rassistischen Motiv aus.
Für Brandstiftung spreche vor allem die Tatsache, dass das Feuer nicht im Wagen, sondern außerhalb ausgebrochen sei. Es war bereits der vierte Anschlag auf den Imbiss innerhalb von zwei Jahren. Nur in einem Fall, der einen vergleichsweise geringen Sachschaden angerichtet hatte, wurden drei Jugendliche aus der örtlichen rechten Szene zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Zu ihrem Tatmotiv sagten die Jugendlichen: »Die brauchen das hier nicht zu verkaufen. Wir sind hier nicht in Türkenland.« Dieses Mal stünden der kurdische Besitzer und seine Familie vor dem finanziellen Ruin, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins Opferperspektive, der aus diesem Grund zu Spenden aufruft.

Brennende Buden in Brandenburg:
Nicht einmal eine Geste des Bedauerns

Im Februar 2004 besuchte eine Mitarbeiterin der Opferperspektive eine vietnamesische Familie, auf deren Geschäft ein Brandanschlag verübt worden war. Die Ware war verbrannt oder verrußt, der Schaden betrug 35.000 Euro.

Die Opferperspektive bat die Stadtverwaltung, über ein Hilfsangebot für die Familie nachzudenken, und regte an, die Kommune möge das Gespräch mit den MigrantInnen im Ort suchen. Vergebens.
»Da kann man wohl nichts machen«, war die häufigste Antwort.

Im April 2004 bekam die Familie einen Brief, in dem die Staatsanwaltschaft mitteilte, dass das Verfahren eingestellt worden sei. Zwei Monate später verkündete der Innenminister die Enttarnung einer rechtsextremen Gruppe, die für zehn Brandanschläge auf Geschäfte von MigrantInnen in der Region verantwortlich sei. Über den Fall wurde in den Zeitungen und im Fernsehen berichtet; nur die Familie, deren Geschäft verbrannt worden war, wurde nicht informiert.

Ein halbes Jahr später erhielt der Inhaber eine Zeugenvorladung des Oberlandesgerichts. »Die haben bei mir eingekauft«, sagte der vietnamesische Geschäftsmann, nachdem er den Tätern vor Gericht gegenüber gestanden hatte. »Ich war wütend, ich wollte wissen, warum sie uns das angetan haben.« Aber die Brandstifter schwiegen.

Im März 2005 wurde das Urteil gesprochen. Zwölf Jugendliche hatten die Kameradschaft Freikorps gegründet und in einer Satzung festgehalten, dass sie MigrantInnen durch Anschläge vertreiben wollen. Die Gruppe wurde als »terroristische Vereinigung« eingestuft. Ihr Anführer, mit 20 Jahren der Älteste in der Gruppe, bekam eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren.

Während des Prozesses kam heraus, dass die Neonazis von vielen BürgerInnen gedeckt worden waren. »Es war allgemein bekannt, wer die Imbisse angezündet hat«, sagte eine Lehrerin. Auch der Bürgermeister eines Ortsteils hatte es gewusst. Die Mutter von einem der Täter hatte die Brandstifter zu einem der Anschläge gefahren. Nach dem Urteil besuchte die Opferperspektive die Anschlagsopfer. Von der Kommune hatte sich bei keinem der Betroffenen jemand gemeldet – nicht nach den Anschlägen, nicht nach der Festnahme der Täter, nicht nach dem Urteil. Sie hätten Hilfe gebraucht, aber die Verantwortlichen waren offenbar nicht einmal zu einer Geste des Bedauerns fähig.

Einige Betroffene haben Schadensersatz von Versicherungen bekommen, andere aber hatten – wie die vietnamesische Familie – keinen Versicherungsschutz. Dazu kam der Verdienstausfall: Einige der niedergebrannten Imbisse mussten über Wochen, manche über Monate geschlossen bleiben.

Einer der Brandstifter ließ der vietnamesischen Familie durch seinen Anwalt eine Zahlung von 20 Euro monatlich anbieten. Die niedrige Summe irritierte sie. Sie erwägen nun, ob sie auf Schadensersatz klagen sollen. Aber das kann Jahre dauern. Wenn das Zivilverfahren gewonnen wird, erhalten sie nur dann etwas, wenn die Täter zahlungsfähig sind; verlieren sie, müssen die Opfer auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

Manche der Betroffenen hatten gehofft, der Staat würde ihnen helfen. Aber die Entschädigung der Bundesanwaltschaft für Opfer rechter Gewalt können sie nicht in Anspruch nehmen, weil sie keine körperlichen Verletzungen erlitten haben.

Angriffsziel Imbiss:
Hilfe für Betroffene

Seit dem Jahr 2000 wurden in Brandenburg über 60 Anschläge auf Asia- und Döner-Imbisse verübt. Nach einem Anschlag sind die Opfer mit einer Vielzahl rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher Probleme konfrontiert, bei deren Bewältigung sie auf Hilfe angewiesen sind. Um Kommunen und Behörden Möglichkeiten aufzuzeigen, die Betroffenen zu unterstützen, hat die Opferperspektive das Informationsheft »Angriffziel Imbiss« mit Fallbeispielen, Analysen und Handlungs-empfehlungen herausgebracht.

Das Heft basiert auf einer Studie, die von der Opferperspektive zusammen mit der Landesausländerbeauftragten und dem Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Auftrag gegeben wurde. Für ImbissbetreiberInnen bietet die Opferperspektive auch einen kleinen Ratgeber in vietnamesischer und in türkischer Sprache an.
Informationen: www.opferperspektive.de, Bestellungen: info@opferperspektive.de

Zeichen der Solidarität in Rheinsberg
Foto: Michael Schwandt, RAA

hagalil.com 14-04-2005

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