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Bayerisches Staatsministerium des Innern Pressestelle, Pressemeldung zum Verfassungsschutz / PM 112/05 vom 11.03.05

Beckstein im Bundestag: "Gemeinsam erreichte Lösung zu begrüßen, wenngleich nicht alle Forderungen berücksichtigt – Beendigung der rechtsextremistischen Heß-Veranstaltungen in Wunsiedel seit langem wesentliches bayerisches Anliegen"

Zwar spät aber immerhin in die richtige Richtung:
Änderung des Versammlungsrechts

"Dass sich die Regierungskoalition nach langem Hin und Her doch noch auf ihre Verantwortung im Kampf gegen den Rechtsextremismus besonnen hat, ist zu begrüßen. So konnte gemeinsam eine Lösung erreicht werden, die den Umgang mit rechtsextremistischen Versammlungen zumindest erleichtert, auch wenn leider nicht alle unsere Forderungen Berücksichtigung fanden", betonte Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein im Deutschen Bundestag am 11. März 2005 anlässlich der Behandlung der Änderung des Versammlungsrechts.

Insbesondere begrüßt Beckstein die im Versammlungsgesetz geschaffene Verbotsmöglichkeit für Versammlungen an Orten, die als Gedenkstätten von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern. Als erfreulich bezeichnet der Minister, dass es nunmehr den Ländern überlassen wird, durch Gesetz derartige Gedenkstätten zu bestimmen.
Beckstein: "Besonders wichtig ist es für mich als Bayerischen Innenminister, dass der Entwurf nunmehr eine Regelung für die unsäglichen Aufmärsche der rechten Szene zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Heß in Wunsiedel vorsieht. Dieses alljährliche unwürdige Spektakel zu beenden, ist mir seit langem ein wesentliches Anliegen." Beckstein hätte zwar den "Wunsiedel"-Vorschlag des Bundesinnenministers und der Bundesjustizministerin insofern bevorzugt, als er in einem neuen § 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches (StGB) auch die Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft unter Strafe stellte, und zudem einen neuen, damit korrespondierenden Verbotsgrund im Versammlungsgesetz vorsah.
Nachdem der Begriff der Verharmlosung bereits im geltenden § 130 StGB enthalten ist, sei nicht nachvollziehbar, warum er nicht auch im erweiterten § 130 StGB aufgenommen wurde. "Die letztlich gefundene Lösung stellt jedoch einen akzeptablen Kompromiss dar", so Beckstein.

Beckstein bezeichnete den Gesetzentwurf alles in allem als Schritt in die richtige Richtung. Er kritisierte allerdings, dass die Regelungen für diese inhaltlich unerträglichen, provokativen rechtsextremistischen Versammlungen erst so spät kommen. Die Gesetzesänderungen hätten schon lange - ohne Hektik und zeitlichen Druck - vorgenommen werden können. "Denn es ist schon seit Jahren offenkundig, dass das geltende Recht nicht ausreicht, um rechtsextremistische Umtriebe bei Versammlungen in den Griff zu bekommen. Entsprechende Forderungen Bayerns lagen seit langem auf dem Tisch", so der Minister. Auch die Innenminister der Länder waren sich hier einig. Die Innenministerkonferenz (IMK) hielt es bereits in ihrer Sitzung am 24. November 2000 für geboten, Versammlungen zu verhindern, die gegen die Grundlagen der menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit gerichtet sind und insbesondere Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlichen oder verharmlosen. Seither ist der Bundesinnenminister laut Beckstein aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsgesetzes einschließlich der Problematik einer Erweiterung der Verbotsgründe vorzulegen. Die dazu schließlich eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe schloss ihre Beratungen bereits im Frühjahr 2004 ab. Auf der letzten IMK am 18./19. November 2004 in Lübeck kündigte der Bundesinnenminister endlich an, "alsbald das förmliche Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Versammlungsgesetzes einzuleiten". Nach drei weiteren Monaten hat er dann - vor dem Hintergrund der am 8. Mai zu erwartenden rechtsextremistischen Aufmärsche am Brandenburger Tor und in der Nähe des Holocaust-Mahnmals - zusammen mit der Bundesjustizministerin in einer Bundespressekonferenz Vorschläge zur Änderung des Versammlungsrechts und des Strafgesetzbuches vorgestellt. Beckstein zeigte sich darüber verwundert, dass die rot-grüne Regierungskoalition den eigenen Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin zurückpfiffen, obwohl deren Vorschlag eindeutig verfassungskonform war.

Zu den alljährlichen rechtsextremistischen Aufmärschen in Wunsiedel wies Beckstein darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht seit den Jahren 2000/2001 mit mehreren Beschlüssen in Folge die Anforderungen an ein Versammlungsverbot immer weiter verschärft hat. Seither wird die bayerische Kleinstadt Wunsiedel, deren einzige Gemeinsamkeit mit Heß darin besteht, dass der Hitler-Stellvertreter dort begraben ist, am Todestag von Heß jährlich von tausenden Rechtsextremisten heimgesucht. Schon im Jahr 2001, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das vom Landratsamt Wunsiedel verfügte Verbot der Heß-Gedenkveranstaltung aufhob, marschierten nach 10-jähriger "Pause" wieder 800 Rechtsextremisten aus dem ganzen Bundesgebiet durch Wunsiedel. Im vergangenen Jahr zählte man bereits etwa 3.800 Rechtsextremisten, die aus dem Inland und dem europäischen Ausland angereist waren. In wenigen Jahren hat sich die Teilnehmerzahl somit mehr als vervierfacht.

"Hier wird deutlich: Die rechtsextremistische Szene sieht das Gedenken an den Todestag von Heß als überregionales Großereignis an", so Beckstein. Zu dem verheerenden Eindruck in der Öffentlichkeit und dem Imageschaden, der dadurch für ganz Deutschland entsteht, kommt laut Beckstein noch ein anderer Faktor hinzu: "Die Bevölkerung von Wunsiedel leidet unter dem belagerungsähnlichen Zustand. Die Menschen trauen sich nicht mehr auf die Straße. In einer Kleinstadt wie Wunsiedel mit ca. 6.500 Einwohnern im eigentlichen Kernstadtgebiet und vielfach engen Straßenzügen bedeutet eine Versammlung mit mehreren tausend Rechtsextremisten eine erhebliche Beeinträchtigung. Leider scheiterten alle Versuche des Landratsamts Wunsiedel, die Heß-Gedenkveranstaltung auf Basis des geltenden Rechts gerichtsfest zu verbieten. Da zu befürchten ist, dass der Aufmarsch künftig als zentrale Propagandaplattform weiter an Bedeutung gewinnen und noch mehr Radikale anziehen wird, war die wehrhafte Demokratie dringend zum Handeln aufgerufen."

hagalil.com 11-03-2005

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