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Dürfen jüdische Websites am Schabath zugänglich sein?

Der angesehene amerikanische Rabbiner und Kaschruth-Experte Moshe Heinemann beschäftigte sich vor kurzem mit der Frage ob der jüdische Betreiber einer Website den Zugang zu dieser von Freitag bis Samstagabend offen halten soll oder den Server herunterfahren muss.

Die Münchner "COMPUTERWOCHE" berichtete: "Für nicht orthodox Gläubige mag diese Frage von untergeordneter Bedeutung sein. Für streng gläubige Juden ist die Behandlung des Sabbat eine sehr ernst zu nehmende Angelegenheit. Eine entsprechend hitzige Debatte entspann sich deshalb, als der hoch angesehene Rabbi Moshe Heinemann aus den USA, dessen Entscheidungen in Glaubensfragen die Kraft von Gesetzen entfalten, in der fraglichen Angelegenheit festlegte: Die Website eines orthodoxen Juden darf am Sabbat nur dann online bleiben, wenn der Einkaufskorb für diesen Zeitraum abgeschaltet wird. Es dürfe keine Transaktion stattfinden, andernfalls wäre das Gebot der Sabbatruhe verletzt".

Der aus Deutschland stammende 66-jährige Rabbi Heinemann, Schüler des prominenten Raw Aharon Kotler, bezog sich in seiner Entscheidung auf ein früheres Urteil des Rabbiners Yitzchok Weiss, der entschieden hatte, dass die Besitzer von Verkaufsautomaten diese am Schabath schließen sollten, da der Besitzer, wenn auch nicht selbst anwesend, doch das Geld einnehme.

Nachdem Heinemann diese Entscheidung im Kashrus Kurrents, dem Newsletter der Star-K veröffentlicht hatte, hagelte es zahlreiche Proteste orthodoxer Geschäftsleute. Paul Mendlowitz, Vize-Präsident der Diamond Card Processing Corp., einer kalifornischen Kreditkartengesellschaft widersprach Raw Heinemann, da aus Bestellungen über Onlineshops keine finaziellen Transaktionen am Schabath resultieren. Es wechslet kein Geld den Besitzer, die WebSites können also offen bleiben. Israel Sendrovic, pensionierter Executive Vice President der Federal Reserve Bank (US-amerikanische Notenbank) meldete sich ebenfalls zu Wort und bestätigte, dass Kreditkartentransaktionen so gut wie nie an Samstagen  stattfinden.

Nach diesen Aussagen wandelte Raw Heinemann seine ursprüngliche Aussage etwas ab, denn "technisch gesehen nimmt der Verkäufer das Geld erst an einem Wochentag ein. Der Kinjan haKesef findet also nicht am Schabath statt". Danach wurde es um das Thema etwas ruhiger.

In einem Vortrag des Rabbiners Yissocher Frand, vom Ner Israel Rabbinical College hatte dieser den Fall eines Versandhandels behandelt, bei dem auch am Schabath Bestellungen per e-Mail oder Fax eingehen. Frand hatte darin keine Entweihung des Schabath gesehen, da der eigentliche Austausch nicht am Schabath stattfindet.

Die "COMPUTERWOCHE" erklärt zur Brisanz der rabbinischen Diskussion: "Der Talmud, der jüdische Gesetzeskodex mit Kommentaren zur Thora, der als ein palästinensischer oder Jerusalemer Talmud im 5. Jahrhundert nach Christus und als babylonischer Talmud im 7. Jahrhundert nach Christus entwickelt wurde, konnte natürlich technische Neuerungen wie eben das Internet in seinen Auswirkungen nicht annähernd widerspiegeln. Insofern kommt den Kommentaren eines Rabbi Heinemann als Verhaltensleitfaden eine große Bedeutung bei".

Diskussion: forum/a/juedisches-recht.htm

hagalil.com 13-09-2004

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