Dürfen jüdische Websites am Schabath zugänglich sein?
Der angesehene amerikanische Rabbiner und Kaschruth-Experte Moshe Heinemann
beschäftigte sich vor kurzem mit der Frage ob der jüdische Betreiber einer
Website den Zugang zu dieser von Freitag bis Samstagabend offen halten soll
oder den Server herunterfahren muss.
Die
Münchner "COMPUTERWOCHE"
berichtete: "Für nicht orthodox Gläubige
mag diese Frage von untergeordneter Bedeutung sein. Für streng gläubige
Juden ist die Behandlung des Sabbat eine sehr ernst zu nehmende
Angelegenheit. Eine entsprechend hitzige Debatte entspann sich deshalb, als
der hoch angesehene Rabbi Moshe Heinemann aus den USA, dessen Entscheidungen
in Glaubensfragen die Kraft von Gesetzen entfalten, in der fraglichen
Angelegenheit festlegte: Die Website eines orthodoxen Juden darf am Sabbat
nur dann online bleiben, wenn der Einkaufskorb für diesen Zeitraum
abgeschaltet wird. Es dürfe keine Transaktion stattfinden, andernfalls wäre
das Gebot der Sabbatruhe verletzt".
Der aus Deutschland stammende 66-jährige Rabbi Heinemann, Schüler des
prominenten Raw Aharon Kotler, bezog sich in seiner Entscheidung auf ein
früheres Urteil des Rabbiners Yitzchok Weiss, der entschieden hatte, dass
die Besitzer von Verkaufsautomaten diese am Schabath schließen sollten, da
der Besitzer, wenn auch nicht selbst anwesend, doch das Geld einnehme.
Nachdem Heinemann diese Entscheidung im Kashrus Kurrents, dem Newsletter der
Star-K veröffentlicht hatte, hagelte es zahlreiche Proteste
orthodoxer Geschäftsleute. Paul Mendlowitz, Vize-Präsident der Diamond Card
Processing Corp., einer kalifornischen Kreditkartengesellschaft widersprach
Raw Heinemann, da aus Bestellungen über Onlineshops keine finaziellen
Transaktionen am Schabath resultieren. Es wechslet kein Geld den Besitzer,
die WebSites können also offen bleiben. Israel Sendrovic, pensionierter
Executive Vice President der Federal Reserve Bank (US-amerikanische
Notenbank) meldete sich ebenfalls zu Wort und bestätigte, dass
Kreditkartentransaktionen so gut wie nie an Samstagen stattfinden.
Nach
diesen Aussagen wandelte Raw Heinemann seine ursprüngliche Aussage etwas ab,
denn "technisch gesehen nimmt der Verkäufer das Geld erst an einem Wochentag
ein. Der Kinjan haKesef findet also nicht am Schabath statt". Danach wurde
es um das Thema etwas ruhiger.
In einem
Vortrag des Rabbiners Yissocher Frand, vom Ner Israel Rabbinical College
hatte dieser den Fall eines Versandhandels behandelt, bei dem auch am
Schabath Bestellungen per e-Mail oder Fax eingehen. Frand hatte darin keine
Entweihung des Schabath gesehen, da der eigentliche Austausch nicht am
Schabath stattfindet.
Die "COMPUTERWOCHE"
erklärt zur Brisanz der rabbinischen Diskussion: "Der
Talmud, der jüdische Gesetzeskodex mit Kommentaren zur Thora, der als ein
palästinensischer oder Jerusalemer Talmud im 5. Jahrhundert nach Christus
und als babylonischer Talmud im 7. Jahrhundert nach Christus entwickelt
wurde, konnte natürlich technische Neuerungen wie eben das Internet in
seinen Auswirkungen nicht annähernd widerspiegeln. Insofern kommt den
Kommentaren eines Rabbi Heinemann als Verhaltensleitfaden eine große
Bedeutung bei".
Diskussion:
forum/a/juedisches-recht.htm
hagalil.com
13-09-2004 |