Gedenkstätten-Konzept der Union:
Waagschalen-Mentalität
CDU und CSU eskalieren die
Auseinandersetzung um Erinnerung und Gedenken in der Bundesrepublik
Von Martin Jander
Am 17. Juni 2004 stellte die CDU/CSU im Bundestag einen
Gesetzesantrag [1] ("Gesamtkonzept für ein würdiges
Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen") vor, der die
Gedenkstättenlandschaft der Bundesrepublik vollkommen verändern soll. Die
konservativen Parteien des vereinigten Deutschlands wollen die Finanzierung
und Präsentation des Gedenkens unter dem Gesichtspunkt einer banalisierten
Totalitarismustheorie neu ordnen. Sie haben damit eine Polarisierung und
einen Proteststurm ausgelöst, die weit über die Grenzen der Bundesrepublik
hinausreichen.
Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Albert
Meyer und das Simon Wiesenthal Center aus Jerusalem hatten die CDU im
Vorfeld aufgefordert, den Antrag zurück zu ziehen. Sozialdemokraten, Grüne
und Kommunisten sprachen sich in der Bundestagsdebatte geschlossen gegen den
Antrag aus.[2] Auch der Abgeordnete Hans-Joachim
Otto der FDP forderte eine Zurücknahme des Antrags. Die SPD-Abgeordnete
Angelika Krüger-Leißner zitierte in der Bundestagsdebatte den Leiter der
Diaspora-Abteilung im israelischen Außenministerium, Nimrod Barkan. Eine
Verabschiedung des Gesetzes würde "einer radikalen Veränderung der
Beziehungen zwischen dem deutschen und dem israelischen Volk gleichkommen",
warnte Barkan.
Der Initiator des Antrags dagegen, Ex-DDR-Bürgerrechtler
Günther Nooke, äußerte, er halte auch weiterhin eine intensive Debatte über
die Erinnerungskultur in Deutschland für nötig.[3]
Er wies zusammen mit der ebenfalls aus der DDR-Bürgerrechtsbewegung in die
CDU gewechselten Abgeordneten Vera Lengsfeld alle Vorwürfe der
Debattenredner zurück. Nach einer teilweise erregten Debatte hat der
Bundestag am Donnerstagabend den umstrittenen Antrag der CDU/CSU in den
Kulturausschuss überwiesen. Auf jeden Fall ist zu erwarten, dass die
Auseinandersetzung um Erinnerung und Aufarbeitung des Nationalsozialismus
und ihr Verhältnis zu Erinnerung und Aufarbeitung des DDR-Unrechts in
Deutschland die politischen Debatten bis zur Bundestagswahl 2006 begleiten
wird.
Begonnen hat der Streit bereits am 21. Januar 2004. Damals
beendete der Zentralrat der Juden - nach einem dreijährigen Streit - seine
Mitarbeit in den Gremien der "Stiftung Sächsische Gedenkstätten" und griff
die CDU/CSU, die zu diesem Zeitpunkt bereits an dem nun endgültig in den
Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf arbeitete, scharf an. Eine
"Waagschalenmentalität" verbreite sich in der Bundesrepublik, argumentierte
der Vizevorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland Salomon Korn,
der Einhalt geboten werden müsse.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage: In welcher Art
und Weise soll in der Bundesrepublik an den Nationalsozialismus und an die
DDR erinnert werden? Was eigentlich bedeutet "Relativierung" des
Nationalsozialismus? Die am Streit Beteiligten geben darauf ganz
verschiedene Antworten. Darüber hinaus wird auch um die Organisationsform
der Gedenkstättenpolitik gestritten. Vorstellungen einer eher
zentralisierten - deutlich vom Staat dominierten - Erinnerungspolitik stehen
dabei Ideen einer eher dezentralen - vom Eigenengagement der Bürger
getragenen - Arbeitsweise gegenüber. Der folgende Bericht referiert
wesentliche Ereignisse des unabgeschlossenen Streits und zitiert zentrale
Passagen entscheidender Dokumente.[4]
Waagschalen-Mentalität
Am 21. Januar 2004 hat der "Zentralrat der Juden in
Deutschland" seine Mitarbeit in den Gremien der "Stiftung Sächsische
Gedenkstätten" beendet. In der Pressemitteilung des Zentralrats hieß es:
Das im vergangenen Jahr vom sächsischen Landtag
verabschiedete Gesetz zur Errichtung der 'Stiftung Sächsische Gedenkstätten'
hat wichtige Fragen unbeantwortet gelassen. Angebote der kritischen und
konstruktiven Auseinandersetzung über die sich abzeichnende Analogisierung
und Relativierung von NS-Verbrechen gegenüber denen des Stalinismus und der
Staatssicherheit der DDR wurden bis zuletzt mit einem durch die
Landesregierung verordneten Neubeginn der Gedenkstättenarbeit vom Tisch
gewischt. "Der vorliegende 'Neubeginn' birgt unter anderem die Gefahr, durch
'Zwangsvereinigung' der unterschiedlichen Interessenvertreter der
Opferverbände im Stiftungsbeirat fundamentale Unterschiede zwischen den
Verbrechen der Nationalsozialisten mit europäischer Dimension und denen der
Willkürherrschaft des Kommunismus in Ostdeutschland mit nationaler Dimension
einzuebnen", so Korn. Durch die Konzeption der sächsischen Landesregierung,
die auch bundespolitische Signalwirkung in der Gedenkstättenförderung
hinsichtlich einer Re-Nationalisierung des Gedenkens entfaltet, wird
geschichtspolitisch die Zeit nach 1945 unter dem Stichwort 'doppelte
Vergangenheit' einer 'Waagschalen-Mentalität' ausgesetzt - mit den
nationalsozialistischen Verbrechen in der einen und den kommunistischen
Verbrechen in der anderen Waagschale. In der Konsequenz bedeutet dies die
Aufkündigung des in der zweiten Enquetekommission des Deutschen Bundestages
1999 mühsam errungenen Konsenses zur Gedenkstättenarbeit in Deutschland.
"Erinnerungskultur in Deutschland muss immer auch europäisch verfasst sein
und auf einem politischen und wissenschaftlichen Dialog unter Einbeziehung
der Opferverbände beruhen", bekräftigt Korn die Entscheidung des
Zentralrats.[5]
NS-Opferverbände
Neben dem Zentralrat der Juden haben auch andere Gruppen ihre
Mitarbeit in der Stiftung aufgekündigt. Das "Heidelberger Dokumentations-
und Kulturzentrum der Deutschen Sinti und Roma" begründete die Aufkündigung
seiner Mitarbeit in einem Brief an die Stiftung:
Das am 28. Februar 2003 vom Sächsischen Landtag
verabschiedete Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten
hat sämtliche Bedenken und Forderungen der NS-Verfolgtenverbände
hinsichtlich einer differenzierten Aufarbeitung und Darstellung der
NS-Geschichte sowie deren deutliche inhaltliche Trennung von der Geschichte
nach 1945 ignoriert, anstatt diese als Grundlage für den viel zitierten
"Neubeginn" der sächsischen Gedenkstättenpolitik heranzuziehen.[6]
Der "Verband der Verfolgten des Naziregimes - Bund der
Antifaschisten e.V." erklärte die Beendigung seiner Mitarbeit mit einem
etwas anderen Zungenschlag:
Das im vergangenen Jahr vom sächsischen Landtag beschlossene
Stiftungsgesetz zu den Gedenkstätten ist eine Beleidigung und
Diskriminierung der Opfer des NS-Regimes. Das Gesetz postuliert einen
Vorrang auf das Gedenken an die Opfer des Stalinismus und die
Delegitimierung der DDR. Es wird ein Übergewicht für die Aufarbeitung von
DDR-Unrecht festgeschrieben. Gedenkstätten, die sich diesem Thema widmeten,
werden finanziell und personell bevorzugt.[7]
Die "Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V."
stellte ihre Mitarbeit ebenfalls ein und wies dabei gleichzeitig auf ein
nicht eingelöstes Anliegen hin:
An den Opfern der NS-Militärjustiz ist die blutigste
juristische Verfolgung der deutschen Geschichte verbrochen worden - allein
30.000 Todesurteile. Der zentrale Ort unserer Verfolgung war Torgau in
Sachsen, hier wurden über 1.000 Todesurteile gefallt - besonders gegen
Wehrmachtsdeserteure. Ab 1943 war Torgau Sitz des Reichskriegsgerichts.
Mehrere 10.000 unserer Opfer litten und starben in Torgau Fort-Zinna unter
unmenschlichen Haftbedingungen und Folter. Da es in Torgau auch nach 1945
eine Verfolgung gab, haben sich die Bundesregierung und das Land Sachsen
wegen der Schwere unserer Verfolgung darauf festgelegt: "in Torgau den
Schwerpunkt auf das Bewahren der Erinnerung an die Opfer der
NS-Militärjustiz" zu legen. Dennoch haben die nach 1945 Verfolgten am
Fort-Zinna eine Gedenkstätte und unsere Opfer haben weder dort noch sonst wo
in Torgau einen Ort, an dem sie auch nur Blumen niederlegen können.[8]
Auch der "Dr.-Margarete-Blank-Haus Panitzsch e.V." stellte
seine Mitarbeit ein. Der Verein kümmert sich um das Andenken an die von den
Nazis hingerichtete Ärztin Margarete Blank aus Panitzsch. Ihm ist auch die
Leipziger Gedenkstätte für Zwangsarbeiter zu verdanken. Die Vorsitzende des
Vereins, Charlotte Zeitschel, begründete ihren Schritt mit dem sächsischen
Gedenkstättengesetz:
es stellt Opfer vor und nach 1945 auf die gleiche Stufe. (…)
Unser Austritt erfolgte nach langem Überlegen. Doch die Unterschiede
zwischen zwei Diktaturen dürfen mit einem Gesetz nicht eingeebnet werden.
(…) Es ist in erster Linie eine politische Entscheidung. Wir sind den
Überlebenden verpflichtet. (…) Unser Ziel ist, dass das Gesetz geändert
wird.[9]
SächsGedenkStG
Im Mittelpunkt der Kritik der Opferverbände von Opfern des
Nationalsozialismus stand zunächst das Sächsische
Gedenkstättenstiftungsgesetz (SächsGedenkStG), das der Landtag Sachsens erst
am 28. Februar 2003 verabschiedet hatte. Seit 1994 arbeitete die Stiftung
auf der Basis eines Kabinettsbeschlusses und einer Satzung. Im neuen Gesetz
wird explizit keine Unterscheidung zwischen dem Nationalsozialismus und der
SBZ/DDR getroffen. Im Gesetz heißt es:
Zweck der Stiftung ist es, diejenigen Stätten im Freistaat
Sachsen zu erschließen, zu fördern und zu betreuen, die an politische
Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, von besonderer historischer
Bedeutung, an politische Verfolgung, an Staatsterror und staatlich
organisierte Morde, erinnern. Die Stiftung hat die Opfer politischer
Gewaltherrschaft und den Widerstand gegen die Diktaturen zu würdigen sowie
die Strukturen und Methoden der jeweiligen Herrschaftssysteme für die
Öffentlichkeit zu dokumentieren.[10]
Durch die Zusammenführung aller Opferverbände in einem Beirat
der Gedenkstättenstiftung [SächsGedenkStG, § 9 und § 10] wird jedoch eine
Analogisierung von Nationalsozialismus und SED-Diktatur nahe gelegt. In
anderen Bundesländern gibt es – trotz gleicher Gesetzeslage mit einem Beirat
- davon abweichende Verfahrensweisen. Das Beispiel Brandenburg, aber auch
Thüringens zeigt, wie Gedenkstättenarbeit in größerem Einvernehmen mit allen
Opfergruppen geschehen kann. Zwar werfen auch Orte wie das KZ Sachsenhausen
das Problem der "zweifachen Vergangenheit" auf. Entsprechend gibt es im
Opferbeirat jedoch auch zwei Arbeitsgruppen. Die Stiftung in Thüringen hat
sogar drei Arbeitsgruppen: je eine für die KZ-Gedenkstätten Mittelbau-Dora
und Buchenwald sowie eine für das dortige sowjetische Speziallager. Die
Einrichtung dieser verschiedenen Gremien erfolgte in diesen Ländern über den
Weg von Satzungen bzw. Geschäftsordnungen. Allerdings enthält das Sächsische
Gedenkstättenstiftungsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit der Einrichtung
von Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themengebieten [SächsGedenkStG, §
10, Abs. 4]. Die Einrichtung verschiedener Arbeitsgruppen im Stiftungsbeirat
wurde in Sachsen jedoch bislang von einer Mehrheit der vertretenen
Initiativen – sie repräsentieren mehrheitlich Gedenkorte aus der Zeit der
SBZ/DDR - abgelehnt.
Die Weigerung eine solche Aufteilung durchzuführen, hat
offenbar verschiedene Gründe. Die Motive reichen von einem ideologisierten
Verständnis der Totalitarismus-Theorie (NS-Opfer und Opfer stalinistischer
Gewaltverbrechen sind gleich zu behandeln) bis hin zu eher taktischen
Argumenten: Man möchte Vertretern der PDS – die in Sachsen häufig
Initiativen von NS-Opfern repräsentieren - nicht das Thema des NS-Gedenkens
überlassen. Der Vorsitzende des Stiftungsbeirats in Sachsen, Tobias
Hollitzer, hat seine Argumentation kurz nach dem Auszug des Zentralrats der
Juden und der anderen NS-Opferverbände öffentlich gemacht. Er verdeutlicht
seine Haltung durch rhetorische Fragen:
Worin aber soll nun die Unzumutbarkeit der gemeinsamen Arbeit
in einem Beirat liegen? Gibt es Opfer verschiedener Klassen? Liegt es doch
an den unausgesprochenen Vorwürfen: Wer im Speziallager war, muss doch
irgendetwas mit den Nazis zu tun gehabt haben? Oder geht es um
politisch-ideologisches Kalkül? Alle Beteiligten können nur gewinnen, wenn
Sie in einem Gremium zusammen gegen das Vergessen arbeiten. Die Arbeit muss
vom Respekt vor der individuellen Leidensgeschichte aller Opfer getragen
werden und von wissenschaftlicher Objektivität geprägt sein. [11]
CDU/CSU-Antrag
Ein weiterer Anlass zur Kritik des Zentralrats war ein Antrag
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der ursprünglich bereits am 30. Januar 2004
zur Abstimmung gebracht werden sollte, nach dem Eklat in Sachsen jedoch
(vorläufig) zurückgezogen wurde.[12] Eben jener
Antrag der CDU/CSU, den sie jetzt am 17. Juni 2004 - mit leichten
Veränderungen – in den Bundestag eingebracht hat.[13]
Der unter Federführung von Günter Nooke entstandene (alte) Antrag lehnte
sich explizit an das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz an. Er ging in
seinen Formulierungen jedoch noch weit darüber hinaus. Im Antrag hieß es
z.B.:
Zu den konstitutiven Elementen des wiedervereinten
Deutschlands gehört das Gedenken an die Opfer der beiden totalitären
Diktaturen des 20. Jahrhunderts: Nationalsozialismus und Kommunismus. Beide
sind Bestandteile der deutschen Geschichte. Sowohl die
nationalsozialistische Herrschaft von 1933 bis 1945 als auch die
kommunistische Diktatur von 1945 bis 1989 sind Kapitel unserer
Nationalgeschichte. Es bedarf eines Konzeptes, das Institutionen und
historische Orte beinhaltet, die an beide Diktaturen erinnern. In diesem
Zusammenhang sei auf eine Reihe historischer Orte und heutiger Gedenkstätten
verwiesen, die von beiden Diktaturen zur Unterdrückung von Opposition und
Widerstand genutzt wurden. Hier ist der Zusammenhang zwischen den Diktaturen
ohnehin evident. Der Umgang mit der "doppelten Vergangenheit" bildet dabei
eine besondere Herausforderung. Zur Umsetzung eines beide Diktaturen in
Deutschland berücksichtigenden, integralen Konzeptes sind inhaltliche,
administrative und finanzielle Fragen und Beteiligungen von Bund und Ländern
zu klären.[14]
Der Antrag enthielt eine vorläufige Liste von Gedenkstätten,
die von der CDU/CSU als "nationale Gedenkstätten" angesehen werden.
Besondere Kritik rief neben der Gleichsetzung von Nationalsozialismus und
DDR die Integration des Gedenkens an Vertriebene, Opfer des alliierten
Luftkrieges und die deutsche Einheit 1989/90 hervor. In der Begründung des
CDU/CSU-Antrages hieß es wörtlich:
In den Kontext der Folgen der Diktaturgeschichte sowie der
Überwindung totalitärer Regime in Deutschland gehört auch das Gedenken an
folgende Opfergruppen, Ereignisse sowie Themenkomplexe: - Opfer von Krieg
und Vertreibung; - zivile Opfer der alliierten Luftangriffe des Zweiten
Weltkrieges; - friedliche Revolution und Wiederherstellung der staatlichen
Einheit. Ziel einer gesellschaftlichen Debatte sollte es sein, auch an diese
Ereignisse in Form von jeweils zentralen Gedenkstätten von nationaler
Bedeutung zu erinnern.[15]
Unverständnis
Der Protest des Zentralrats der Juden hat in Sachsen zunächst
unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die kritisierte "Stiftung
Sächsische Gedenkstätten" selbst reagierte mit Unverständnis. In der
Erklärung des Geschäftsführers Norbert Haase hieß es:
Der Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten,
Dr. Norbert Haase, bedauerte in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung
des Direktoriums des Zentralrates. "Der Zentralrat hat in den Jahren seit
Gründung der Stiftung im Jahre 1994 deren Arbeit immer konstruktiv
begleitet. Ich hoffe, dass diese Entscheidung noch nicht das letzte Wort des
Zentralrates ist." Zugleich erklärte Dr. Haase, dass die Befürchtungen des
Zentralrates vor einer Analogisierung und Relativierung von NS-Verbrechen
gegenüber denen des Stalinismus und der Staatssicherheit der DDR nicht in
der bisherigen Arbeit der Stiftung begründet liegen könnten. "Ich kann nicht
erkennen, dass diese Entwicklung etwas mit unserer Arbeit zu tun hat. Diese
zielte von Anbeginn darauf ab, an die Opfer der nationalsozialistischen
Diktatur, der sowjetischen Besatzung und des SED-Regimes zu erinnern, ohne
das jeweilige Unrecht und das Leid gegeneinander aufzurechnen, zu
bagatellisieren oder zu relativieren."[16]
Auch das Wissenschaftsministerium Sachsens erklärte sein
Unverständnis über diesen Schritt.[17]
Vorgeschichte in Sachsen
Die Überraschung der Stiftung über den Konflikt ist jedoch
selbst überraschend. Denn nicht nur im Stiftungsbeirat (in dem die
Opferverbände zusammen treffen) sondern auch im Stiftungsrat (in dem
Vertreter des Bundes und der Landesregierung, die Religionsgemeinschaften
Sachsens, die Landeszentrale für politische Bildung, das Hannah Arendt
Institut, der sächsische Landebeauftragte für die Stasi-Unterlagen, u. a.
vertreten sind) wurde die Kritik lange und laut vor dem Eklat 2004
formuliert.[18] Der Konflikt zieht sich bereits
mehr als drei Jahre hin.
Den eigentlichen Kern des Konflikts in Sachsen sehen fast
alle Beteiligten in Auseinandersetzungen um die Ausgestaltung des Gedenkens
in Torgau. Mit den beiden Militärgefängnissen "Fort Zinna" und "Brückenkopf"
und dem Reichskriegsgericht, das im August 1943 von Berlin nach Torgau
verlegt wurde, entwickelte sich Torgau während des Zweiten Weltkriegs zur
Zentrale des Wehrmachtstrafsystems. Nach dem Ende des Krieges richtete die
sowjetische Geheimpolizei im "Fort Zinna" und in der benachbarten
"Seydlitz-Kaserne" die Speziallager Nr. 8 und Nr. 10 ein, in denen Deutsche,
aber auch sowjetische Staatsbürger interniert oder als Verurteilte von
Sowjetischen Militärtribunalen gefangen gehalten wurden. Die DDR
Volkspolizei nutzte das Gefängnis "Fort Zinna" von 1950 bis 1990 für den
Strafvollzug, in den fünfziger Jahren saßen hier insbesondere politische
Gefangene. Streit gibt bis heute nicht um die Dokumentation der
unterschiedlichen Schreckensperioden dieses Ortes sondern um die
Ausgestaltung des Gedenkens an die verschiedenen Opfergruppen.
Bereits im September 2000 protestierte die "Bundesvereinigung
der Opfer der NS-Militärjustiz e.V." - sie ist eben mit der Form des
Gedenkens an die Opfer der Militärjustiz in Torgau nicht einverstanden - im
Stiftungsbeirat gegen die Vereinigung aller Opferverbände in einem Beirat.
Der Stiftungsbeirat ließ eine Debatte über den Antrag zwei Beiräte
einzurichten jedoch nicht zu. Darauf hin stellten der Zentralrat der Juden
und der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Sachsen ihre Mitarbeit im
Stiftungsbeirat ein. Im November 2000 desselben Jahres forderten sie
zusätzlich im Stiftungsrat die Einrichtung von zwei getrennten Beiräten für
die unterschiedlichen Opfergruppen und kündigten die Beendigung ihrer
Mitarbeit in allen Stiftungsgremien an, falls ihrem Antrag nicht entsprochen
werde. Das Sitzungsprotokoll der Sitzung vom 8. November referiert den
Redebeitrag des Vertreters des Zentralrats im Stiftungsrat:
Herr Dr. Fischer (…) weist zunächst darauf hin, dass die
Ablehnung einer künftigen Mitwirkung im Rahmen der bisherigen Struktur des
Beirates, sowohl mit dem Beiratsmitglied und Gedenkstättenbeauftragten des
Zentralrates der Juden in Deutschland, Dr. Salomon Korn, als auch mit dem
Vertreter des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden Sachsens im Beirat,
Herrn Joachim Aris, nach der vergangenen Beiratssitzung besprochen wurde,
und falls eine Meinungsäußerung hierzu erwünscht werde (Dr. Fischer
erinnert an seinen Beobachterstatus in diesem Gremium), er auch beauftragt
worden sei, diese Position zu begründen. Im Wesentlichen beruhe diese
Entscheidung auf den Tatsachen, dass schon seit anderthalb bis zwei Jahren
die Arbeit des Beirates geradezu paralysiert erscheine. Insbesondere leide
die Diskussion wichtiger Sachfragen unter persönlichen Angriffen. So sei
sogar ein Beschluss des Beirates, mit Herrn Baumann [er vertritt die
Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. – der. Verf.] ein Gespräch
über dessen Probleme bei der Mitwirkung im Beirat zu führen, vom
seinerzeitig kommissarischen Vorsitzenden, Herrn Bergmann, ignoriert
worden. Die Tatsache, dass Herr Baumann wieder an den Tisch zurückgekehrt
war, ist einzig und allein im Resultat von Bemühungen des Geschäftsführers
Dr. Haase und eigenen Anstrengungen zustande gekommen. Dr. Fischer übt
eingedenk dessen scharfe Kritik am Ablauf der letzten Sitzung des Beirates,
auf der die Mehrheit der Mitglieder eine Diskussion der Anträge Baumanns per
Beschluss abgelehnt habe. (…) Der Zentralrat und der Landesverband seien zu
einer konstruktiven Mitarbeit in getrennten Gremien bereit. Solange der
Beirat jedoch in seiner jetzigen Form bestehe, würden sie die Mitarbeit
einstellen. Herr Dr. Fischer verlässt nach dieser Stellungnahme die
Sitzung.[19]
Die Mehrheit der Vertreter im Stiftungsrat hatte sich nach
dieser Intervention ausdrücklich gegen eine Veränderung der Arbeit im
Stiftungsbeirat ausgesprochen.
Auch bei der Beratung des Sächsischen
Gedenkstättenstiftungsgesetzes (SächsGedenkStG) hatte es über die Frage der
starken Vertretung der Landesregierung in der Stiftung und eine mögliche
Benachteiligung der NS-Opferverbände im Stiftungsbeirat Auseinandersetzungen
gegeben.[20] Insbesondere der Gutachter Professor
Peter Steinbach (Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Berlin) hatte starke
Zweifel am Gesetz geäußert.[21] Der Konflikt um
das sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz, insbesondere um die
Arbeitsweise des Stiftungsbeirates, ist so keineswegs neu.
PDS-Sachsen
Die PDS in Sachsen hat auf den Konflikt mit dem Einbringen
einer Gesetzesnovelle im Landtag reagiert. Kernpunkte der Novelle sind: (1)
zwei unabhängige Stiftungsbeiräte, die Interessen von Verfolgten des
Nationalsozialismus sowie von Opfern der DDR gesondert wahrnehmen, (2) eine
Neuformulierung des Siftungszwecks und außerdem (3) auch die Einbeziehung
der ehemaligen Konzentrationslager Hohenstein und Sachsenburg sowie der (4)
Zwangsarbeitergedenkstätte Leipzig in die Stiftungsaufgaben. Der – im
bisherigen Gesetz - umstrittene Absatz zur Zweckbestimmung des Gesetzes
lautete in der Fassung der PDS so:
Der Zweck der Stiftung ist es, diejenigen Stätten im
Freistaat Sachsen zu bewahren, wissenschaftlich begründet auszugestalten und
der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen, die an Krieg,
Völkermord, Kriegsverbrechen, Staatsterror, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und andere Gewaltverbrechen, politische Unterdrückung und an
den Widerstand dagegen während der Zeit des Nationalsozialismus und zum
anderen an staatlich zu verantwortendes Unrecht, Repressionen und den
Widerstand hiergegen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR
erinnern. Voraussetzung für die Förderung durch die Stiftung ist die
überregionale Bedeutung der Stätte des Gedenkens.[22]
Der Gesetzentwurf wurde von Peter Porsch im Landtag
eingebracht und mit einer Mehrheit der Abgeordnetenstimmen in den "Ausschuss
für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien" – federführend – und an
den "Verfassungs- und Rechtsausschuss" überweisen.
Sächsische Bürgerrechtler
Tobias Hollitzer (Bürgerkomitee Leipzig), Andreas Schönfelder
(Umweltbibliothek Großhennersdorf) und Uwe Schwabe (Archiv Bürgerbewegung
Leipzig) - alle Mitglieder im Stiftungsrat bzw. Stiftungsbeirat der
Gedenkstättenstiftung Sachsens - haben einen offenen Brief an Salomon Korn
gerichtet, in dem sie ihr Unverständnis über den Schritt des Zentralrats
äußern:
Es besteht absolut kein Dissens darüber, dass die Geschichte
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Sachsen nicht darzustellen
und zu vermitteln ist, ohne ihre europäische und Weltdimension zu
berücksichtigen. Es gibt aus unserer Sicht auch keine Tendenz, die beiden
verheerenden Diktaturformen des 20. Jahrhunderts mit dem Ziel zu
vergleichen, den Nationalsozialismus zu bagatellisieren oder gar dem
Holocaust seine Singularität abzusprechen. Es geht uns vielmehr darum,
Zeitgeschichte zu erhellen, die nachhaltige Auseinandersetzung zu initiieren
und vor allem Jugendliche zu interessieren und zu sensibilisieren. Wir haben
ein Interesse daran, Differenzen wie Parallelen aufzuzeigen und den Focus
auf zu unrecht vernachlässigte Themen zu lenken. Sehr schmerzlich ist für
uns deshalb der Umstand, dass Sie dem Umfeld der Stiftung Sächsische
Gedenkstätten Geschichts-Revisionismus unterstellen. Es gibt keinen Grund
anzunehmen, dass die Ergebnisse unserer Arbeit dazu dienen sollen oder
könnten, den Holocaust oder die Geschichte des Nationalsozialismus zu
verharmlosen. Auch im Sächsischen Gedenkstätten-Stiftungsgesetz können wir
eine solche Tendenz nicht feststellen. Lassen Sie uns noch einmal
versichern, dass wir NS-Unrecht gegenüber DDR-Unrecht nicht relativieren
wollen. Unser Bemühen, die Aufarbeitung der SED-Diktatur in der
gesamtdeutschen Erinnerungskultur zu etablieren, ist ausdrücklich nicht mit
der Absicht einer "Analogisierung und Relativierung von NS-Verbrechen
gegenüber denen des Stalinismus und der Staatssicherheit in der DDR"
verbunden. Wir würden gern mit Ihnen ins Gespräch kommen, um einen
notwendigen Beitrag dazu zu leisten, aus dieser schwierigen Situation heraus
zu einem kooperativen Diskurs zu finden. Selbst für den Fall, dass wir -
ohne es zu ahnen - Teil des Problems geworden sein sollten, liegt uns sehr
daran, nun auch Teil der Lösung zu werden.[23]
SBZ/DDR-Gedenkstätten
Die "Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten zur Diktatur in SBZ
und DDR" äußerte sich zum vorläufig zurückgezogenen Antrag der CDU. Sie
möchte ihn modifiziert erhalten. In einer am 30. Januar 2004 herausgegebenen
Pressemeldung erklären Tobias Hollitzer (Vorsitzender des Stiftungsbeirates
der Stiftung sächsischer Gedenkstätten), Silke Klewin (Gedenkstätte Bautzen)
und Joachim Scherrieble (Gedenkstätte deutsche Teilung Marienborn):
Die Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten zur Diktatur in SBZ und
DDR hält es für wichtig, die entfachte Diskussion auf einer sachlichen
Grundlage weiterzuführen. Im Jahr 15 nach der Friedlichen Revolution, die
Mauerfall und deutsche Einheit herbeiführte, erscheint es sinnvoll,
systematisch über die Topographie der bundesdeutschen Gedenk- und
Erinnerungskultur zu diskutieren, die in Teilen gewachsen, ererbt, bewusst
aufgebaut und auch von Zufällen geprägt ist. Für den antitotalitären Konsens
in der Gesellschaft ist es unabdingbar, sich mit beiden deutschen Diktaturen
auseinanderzusetzen und sie in ihren historischen wie internationalen
Kontext einzuordnen. Wir halten es für selbstverständlich, dass diese dabei
nicht gleichgesetzt werden. Jedem Versuch, den Holocaust und die monströsen
NS-Verbrechen in ihrer historischen Einzigartigkeit zu verharmlosen, werden
wir entschieden entgegentreten. Gleiches gilt auch für Bestrebungen, die
Verbrechen und das Unrecht der kommunistischen Diktatur in Deutschland mit
Hinweis auf den Nationalsozialismus zu bagatellisieren. Die "Konzeption der
künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes", die auf den Empfehlungen der
"Enquetekommission zur Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess
der deutschen Einheit" basiert, ist unserer Ansicht nach ein großer
Fortschritt. Bei den darin genannten Erinnerungsorten von "herausragender
gesamtstaatlicher Bedeutung" handelt es sich sowohl um Stätten des Gedenkens
an die Opfer der NS-Terrorherrschaft als auch der SED-Diktatur. Wir halten
es für grundlegend nötig, in Ruhe und Sachlichkeit klare und transparente
Maßstäbe für die Konzeption der künftigen Gedenkstättenlandschaft zu
entwickeln. Deren dezentrale Struktur sollte dabei unangetastet bleiben, da
sie sowohl Ausdruck der verschiedenen Verfolgungsperioden als auch Grundlage
für eine regional verortete historisch-politische Bildungsarbeit ist. Es
wäre folgerichtig und wünschenswert, dass die Bundesrepublik ein größeres
finanzielles Engagement für Stätten von herausragender gesamtstaatlicher
Bedeutung, die an nationalsozialistische Verbrechen und an die SED-Diktatur
erinnern, übernimmt. Vorschläge dazu sollten nicht mit dem Versuch im Keim
erstickt werden, die jeweiligen Verfolgungsperioden gegeneinander
aufzurechnen, zu verharmlosen oder zu bagatellisieren.[24]
Stiftung Aufarbeitung
Auch die Bundestagsabgeordneten Markus Meckel (SPD) und
Rainer Eppelmann (CDU) haben sich im Namen der "Stiftung Aufarbeitung" zum
Konflikt und die sächsische Gedenkstättenpolitik zu Wort gemeldet. Sie
befürchten vor allem eine Instrumentalisierung der Diktaturaufarbeitung im
politischen Tageskampf:
Mit Bestürzung verfolgen wir den Konflikt um die Stiftung
Sächsische Gedenkstätten. Im Kern geht es dabei um den jeweils angemessenen
Umgang mit den beiden Diktaturen in Deutschland. In den neunziger Jahren
schien nach intensiver und kontroverser Diskussion hier ein Konsens erzielt
worden zu sein: "NS-Verbrechen dürfen nicht durch die Auseinandersetzung
mit dem Geschehen der Nachkriegszeit relativiert werden, das Unrecht der
Nachkriegszeit darf aber nicht mit dem Hinweis auf die NS-Verbrechen
bagatellisiert werden". Dieser Leitsatz kennzeichnete die Empfehlungen der
von uns geleiteten Enquete-Kommission "Überwindung der Folgen der
SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit", die u. a. in die derzeit
gültige Gedenkstättenkonzeption des Bundes mündeten. (…) Wir sind der
Überzeugung, dass insbesondere die gravierenden Unterschiede zwischen den -
aber auch die Gemeinsamkeiten der - beiden Diktaturen in Deutschland in der
historisch-politischen Bildungsarbeit den heranwachsenden Generationen
langfristig nur dann vermittelt werden können, wenn der
Vergangenheitsdiskurs zu einer ausreichenden Schnittmenge findet, Wir
wünschen uns, dass jene, die selbst oder im Familienkreis auf höchst
unterschiedliche Weise erleben mussten, wie totalitäre Regime in Deutschland
zum Völkermord oder zur jahrzehntelangen, Unterdrückung der Menschen im
Stande waren und die Menschenwürde missachteten, die Kraft zum Dialog
finden; sei es in gemeinsamen Gremien oder in der öffentlichen Debatte. Und
so appellieren wir, die derzeitige Kontroverse als Chance zu nutzen, um den
Erinnerungskonsens zu bekräftigen, weder den Nationalsozialismus zu
relativieren, noch die Geschichte der Diktatur in der SBZ und DDR zu
bagatellisieren.[25]
KZ-Gedenkstätten
Hingegen hat die "Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in
der Bundesrepublik Deutschland" am 26 Januar erklärt, dass sie den Protest
des Zentralrats der Juden gut versteht. Die von Volkhard Knigge
(Gedenkstätte Buchenwald) verfasste Erklärung beschäftigt sich zunächst mit
dem Gedenkstättengesetz Sachsens und fährt dann fort:
Obwohl die Arbeit der Gremien der sächsischen Stiftung seit
Jahren von NS-Opferverbänden kritisiert wird, soll das sächsische
Gedenkstättengesetz zur Grundlage eines Bundesgedenkstättengesetzes werden,
das - von einer Gruppe CDU-Abgeordneter unter Federführung des Berliner
Abgeordneten Günter Nooke ausgearbeitet - am 30. Januar im Bundestag beraten
werden soll. Dieser Gesetzentwurf kündigt Grundlagen für die
Gedenkstättenarbeit auf, die im Rahmen der noch in der Regierungszeit
Bundeskanzler Kohls eingesetzten "Enquetekommission zur Überwindung der
Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit" 1995 – 1998 in
einem breiten, pluralen Diskussionsprozess unter Anhörung aller
Opferverbände und zahlreicher Sachverständiger gefunden wurden. Entsprechend
dem sächsischen Stiftungsgesetz sollen weniger die konkreten Geschichten der
zwei deutschen Diktaturen in ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten als
vielmehr pauschal totalitäre Gewaltherrschaft erinnert werden. Trennschärfe
und Exaktheit geschichtlicher Darstellung als unabdingbare Voraussetzungen
des antitotalitären Konsenses gehen auf diese Weise verloren. Es fällt
beispielsweise nicht mehr ins Gewicht, dass der Nationalsozialismus ganz und
gar hausgemacht war, die SED-Diktatur dagegen hauptsächlich auf den
Bajonetten der Roten Armee beruhte.[26]
IC MEMO
Eine ähnliche Position vertritt auch das "International
Commitee for Memorial Museums for the Remembrance of Victims of Public
Crimes"(IC MEMO).[27] Es hält den inzwischen
vorläufig zurückgezogenen CDU-Antrag für problematisch. Im Namen der
Organisation erklärt Wulff E. Brebeck (Kreismuseum Wewelsburg) im Januar
2004:
Die geplante Kanonisierung einiger der vielen
Erinnerungsmuseen zu nationalen Museen hat zwei große Mängel: Das Engagement
von Bürgerbewegungen zur Einrichtung von Erinnerungsstätten verbietet eine
Politik des "closed shop". Außerdem sind einige der im Antrag [der CDU/CSU –
der Verf.] nicht genannten Museen von großer nationaler und internationaler
Bedeutung, zum Beispiel das "Dokumentationszentrum der deutschen Sinti und
Roma" in Heidelberg oder das STALAG-Erinnerungsmuseum im Schloss
Holte-Stukenbrock, das sehr schreckliche Erinnerungen von Menschen aus
Russland dokumentiert. Die vom Antrag geforderte Politik scheint ein Versuch
zu sein, Erinnerung unter die Kontrolle der Zentralregierung zu stellen.
Dies erinnert an die Erinnerungs-Politik, die man in der DDR und anderen
osteuropäischen Ländern während der sozialistischen Epoche machte. Ihr
Fehlschlag ist allgemein bekannt. Ihr Ergebnis war eine scharfe Trennung
zwischen einer staatlich erzwungenen Erinnerung und der persönlichen
Erfahrung von Geschichte. In dieser Hinsicht scheint die Politik, die vom
Antrag gefordert wird, einen Rückfall in die Zeit vor der zweiten
Enquetekommission des Deutschen Bundestages (…) zu sein.[28]
Sondierungsgespräche
Eine Lösung des Konflikts deutete sich nicht an. Am 25.
Februar 2004 trafen der Ministerpräsident Sachsens und der Zentralrat der
Juden in Berlin zusammen. Nach Angaben des Wissenschaftsministers Rößler
wird es auch mit den anderen NS-Opferverbänden Gespräche geben, die ihre
Mitarbeit in der Gedenkstättenstiftung aufgekündigt haben. Genaue Termine
hierfür gibt es aber nicht. Das Gespräch endete ergebnislos. Die
Landesregierung Sachsens hatte bereits vorher erklärt, dass sie die
Einrichtung von zwei getrennten Stiftungsbeiräten ablehnt. In einer Meldung
der Nachrichtenagentur DDP hieß es lapidar:
Der Zentralrat der Juden in Deutschland und der Freistaat
Sachsen sind weiter uneins über das Gesetz zur Gedenkstättenstiftung. Ein
einstündiges Sondierungsgespräch von Ministerpräsident Georg Milbradt und
Wissenschaftsminister Matthias Rößler (beide CDU) mit Zentralratspräsident
Paul Spiegel und dessen Stellvertreter Salomon Korn am Mittwoch in Berlin
blieb ohne konkretes Ergebnis. Die Staatskanzlei sprach lediglich von einem
offenen Meinungsaustausch. Zudem hätten sich beide Seiten auf eine
Fortsetzung der Gespräche verständigt.[29]
Wie außerdem aus einer Meldung des Evangelischen
Pressedienstes epd [30] zu erfahren war, führte
der Zentralrat der Juden auch Gespräche mit der CDU-Chefin Angela Merkel. In
diesen Gesprächen sollte es um den vorläufig zurückgezogenen CDU-Antrag im
Bundestag gehen. Eine offizielle Bestätigung für diesen Gesprächskontakt gab
es jedoch nicht.
Eskalation
Trotz dieser Gespräche hat die CDU/CSU Bundestagsfraktion
ihre Auffassung nicht verändert. Bereits am 4. Mai 2004 brachte sie ihren
nur leicht geänderten Antrag in den Bundestag ein, und stellte ihn am 17.
Juni 2004 zur Debatte. Lediglich unwesentliche Teile des alten Antrages
wurden abgeändert. Der Verweis auf das Sächsische
Gedenkstättenstiftungsgesetz wurde herausgenommen. Außerdem wurde ein Satz
eingefügt, in dem der Holocaust als "singuläres Verbrechen" bezeichnet wird,
das "immer ein spezielles Gedenken erfordern wird". Alle anderen Teile des
Antrages blieben unverändert.
Auch die Position der Kritiker hat sich mithin nicht
geändert, wohl aber präzisiert. So hat z.B. die Arbeitsgemeinschaft der
KZ-Gedenkstätten im Juni 2004 folgende Erklärung abgegeben:
Die Beschlußvorlage, die von einer Gruppe CDU-Abgeordneter
unter Federführung des Berliner Abgeordneten Günter Nooke ausgearbeitet
worden ist, soll am 17. Juni im Bundestag beraten werden. Sie ersetzt in nur
geringfügig veränderter Fassung eine Vorlage unter gleichem Titel vom 4.
November 2003 (Drucksache 15/1874), die zuerst am 9. November 2003 und dann
am 30. Januar 2004 in den Bundestag eingebracht werden sollte. In direkter
Anlehnung an das "Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische
Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft"
sollte ein neues inhaltliches, administratives und finanzielles
Gesamtkonzept für die Gedenkstättenförderung durch den Bund auf den Weg
gebracht werden. Auf Grund der heftigen Kritik an diesem Gesetz sowie an der
Arbeit der Gremien der sächsischen Stiftung seitens des Zentralrates der
Juden in Deutschland, des Zentralrates deutscher Sinti und Roma und aller
mit der sächsischen Stiftung verbundenen NS-Opferverbände ist diese Vorlage,
die darüber hinaus u. a. nachdrücklich vom International Commitee for
Memorial Museums for the Remembrance of Victims of Public Crimes im
International Council of Museums (ICOM) kritisiert worden ist, damals
zurückgezogen worden. Auch wenn der Bezug auf die sächsische Stiftung
nunmehr fehlt, hat sich die Beschlußvorlage inhaltlich so wenig geändert,
daß die Arbeitsgemeinschaft sich veranlaßt sieht, ihre im Januar öffentlich
formulierte Kritik – nicht zuletzt an dem mit diesem Antrag verbundenen
erinnerungspolitischen Paradigmenwechsel – aufrecht zu erhalten.
1. Die Vorlage kündigt ohne Grund die im Rahmen der noch in
der Regierungszeit Bundeskanzler Kohls eingesetzten Enquetekommission
"Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit"
1995 – 1998 in einem breiten, pluralen Diskussionsprozeß unter Anhörung
aller Opferverbände und zahlreicher Sachverständiger gefundenen Grundlagen
für die Gedenkstättenarbeit einseitig auf.
2. Der durch die Beschlußvorlage unterstellte Befund, die
finanzielle Förderung von Gedenkstätten zur Auseinandersetzung mit den
kommunistischen Formen von Diktatur und Unrecht auf deutschem Boden komme
wegen überproportionaler Förderung von NS-Gedenkstätten zu kurz, ist
sachlich nicht zutreffend. Die in enger Rückbindung an die Empfehlungen der
Enquetekommission entstandene Konzeption der Gedenkstättenförderung des
Bundes (1999 im Bundestag vorgestellt) privilegiert weder die eine noch die
andere Seite. Sie folgt der historisch und ethisch begründeten Leitlinie,
die nationalsozialistischen Verbrechen nicht zu relativieren und
kommunistisches Unrecht nicht zu bagatellisieren.
3. Voraussetzungen für die Förderung durch den Bund sind seit
1999:
- daß sich die Gedenkstätten "an einem Ort von herausragender
historischer Bedeutung, der im öffentlichen Bewußtsein exemplarisch für
einen bestimmten Verfolgungskomplex steht", befinden,
- daß sie "über ein spezifisches, unverwechselbares Profil,
das sich auf die Authentizität des Ortes gründet", verfügen,
- ihre Arbeit auf einem "wissenschaftlich, museologisch und
gedenkstättenpädagogisch fundiertem Konzept" beruht,
- Komplementärförderung durch das jeweilige Sitzland gewährt
wird,
- Förderanträge von einem Sachverständigengremium befürwortet
werden.
Diese Standards haben sich bewährt und sollten
aufrechterhalten werden. Sofern Förderanträge gestellt und nicht befürwortet
worden sind, sind diese an mangelnder fachlicher Qualität oder fehlender
Komplementärfinanzierung, nicht aber an parteiischer Erinnerungspolitik
gescheitert. Mangelnde Bereitschaft zur Komplementärfinanzierung war auch
ein Grund dafür, daß wünschenswerte Anträge im NS- wie im SBZ/DDR-Bereich
erst gar nicht zustande gekommen sind.
4. Es ist sachlich falsch, wenn behauptet wird, der Kreis vom
Bund mitzufördernder Gedenkstätten sei limitiert. Es gelten vielmehr die o.
g. Förderkriterien und die Förderkonzeption erlaubt darüber hinaus zur
Unterstützung des mit der Gedenkstättenarbeit eng verbundenen
bürgerschaftlichen Engagements auch die Anschubfinanzierung von
herausragenden Vorhaben in Gedenkstätten ohne bundesweite Bedeutung.
5. Die Erinnerungskultur der Bundesrepublik hat in den
vergangenen Jahrzehnten - nicht zuletzt auch durch gesellschaftliche
Auseinandersetzungen und Debatten – immer mehr an historischer Tiefenschärfe
und Konkretion gewonnen. Darin liegt ein Grund für ihre Glaubwürdigkeit. Im
Gegensatz dazu ist die Beschlußvorlage von einer Unschärfe gekennzeichnet,
die entweder weitgehende Unkenntnis - schon in Bezug auf die existierenden
Gedenkstätten und ihre Bedeutung – widerspiegelt, oder die gewollt die
eigentlich hinter der Beschlußvorlage stehenden Absichten verschleiert. An
die Stelle der konkreten, differenzierten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede
von Nationalsozialismus und SED-Diktatur beachtenden Aufarbeitung, wie sie
im Sinne des antitolatitären Konsenses zwingend ist, tritt eine platte
Totalitarismusdoktrin, die beide Diktaturen weitestgehend gleichsetzt. Durch
pauschalisierende und verwischende Redeweisen wie etwa der von den
"ungezählten Opfern der beiden Diktaturen" wird der Eindruck erweckt, es
handele sich um jeweils die gleichen Opfer. So werden die quantitativen und
qualitativen Unterschiede von nationalsozialistischer Verfolgung und
Ausrottungspolitik einerseits und Verfolgung in SBZ und DDR andererseits
nivelliert. Die NS-Verbrechen und der NS-Völkermord gewollt oder ungewollt
verharmlost.
6. Ein Beispiel: Was soll etwa heißen, daß der "Zusammenhang
zwischen den Diktaturen" an Orten (gemeint sind ehemalige Lager) die von
"beiden Diktaturen zur Unterdrückung von Opposition und Widerstand genutzt
wurden, "evident" sei? Räumliche Kontinuität als Beweise der Gleichheit von
politischen und gesellschaftlichen Systemen zu interpretieren, hätte z. B.
zur Folge, die Gleichheit von britischer und amerikanischer Demokratie und
Nationalsozialismus zu behaupten, weil beide Länder ehemalige KZ als
Internierungslager genutzt haben. Erinnerungskultur auf solchem Niveau
widerlegt sich selbst.
7. Eine weitere gravierende Folge von historischer
Entkonkretisierung und Entdifferenzierung ist die nationale Engführung, ist
die Renationalisierung der Erinnerungskultur. Gerade die Erinnerung des
Nationalsozialismus muß aber auf Grund dessen Geschichte und der Geschichte
seiner Opfer europäisch-dialogisch verfaßt sein und darf auch die
betroffenen außereuropäischen Länder aus diesem Diskurs nicht ausschließen.
Wer dies nicht berücksichtigt, zerstört nach Ende des Zweiten Weltkrieges
mühsam wiedergewonnenes Vertrauen.
8. Nationaler Engführung und Renationalisierung entsprechen
die deutsche Verantwortung verunklarende Anknüpfung der Beschlußvorlage an
die seit einiger Zeit zu beobachtende Wiederbelebung des deutschen
Opfermythos, insofern die Vorlage auch auf die Errichtung nationaler
Gedenkstätten für "die Opfer von Krieg und Vertreibung" sowie die "zivilen
Opfer der alliierten Luftangriffe des Zweiten Weltkriegs" abzielt. Hier
knüpft das Papier direkt an frühe, überwunden geglaubte (west-) deutsche
Schuldentlastungsmechanismen an. Auch die Reduktion der Erinnerung auf ein
"würdiges Gedenken aller Opfer", d. h. die Außerachtlassung, daß die
deutsche Erinnerung an den Nationalsozialismus zwingend selbstkritische
Auseinandersetzung mit Tat und Täterschaft sowie deren Aus- und
Nachwirkungen auf die Geschichte der Bundesrepublik sein muß, steht ganz in
dieser Tradition. So wird – gewollt oder ungewollt – revisionistischen
Geschichtsbildern der Weg bereitet, anstatt durch konkrete und
differenzierte Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit auch das
in Folge von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg über Deutsche
gekommene Leid angemessen und tatsächlich enttraumatisierend zur Sprache zu
bringen.
9. Eine Säule demokratischer Erinnerungskultur ist deren
geschichtswissenschaftliche Fundierung. Nicht die Politik – wie in der DDR –
entscheidet über die Haltbarkeit oder Unhaltbarkeit von Aussagen über
Geschichte sondern historische Forschung und geschichtswissenschaftlich
informierte Debatte. Die in dem Entwurf zum Ausdruck kommende Tendenz, die
Geschichtswissenschaft dadurch zu marginalisieren, daß die Politik als
entscheidende Regelungsinstanz aufgefaßt wird, die die Wissenschaft an der
Gedenkstättenarbeit nur mehr "angemessen beteiligt", gibt deshalb zu denken.
10. Das in der Vorlage angesprochene Problem der
ungleichgewichtigen Mitfinanzierung der Gedenkstättenarbeit durch die
einzelnen Bundesländer – auf dem Gebiet der alten Bundesländer gibt es keine
auf SBZ/DDR-Unrecht bezogene authentischen Erinnerungsorte,
Konzentrationshauptlager befanden sich nicht auf den Gebieten aller
Bundesländer – betrifft nicht nur kommunismusbezogene Gedenkstätten und läßt
sich auch ohne fragwürdige geschichtspolitische Umgewichtungen lösen. Es
müßte nur ein Finanzierungsschlüssel gefunden und gemeinsam gewollt werden.
11. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die
Auseinandersetzung mit den beiden deutschen Diktaturen zu den Kernelementen
gesamtdeutscher demokratischer Geschichtskultur gehört und gehören muß. Wer
diese Auseinandersetzung befördern will, sollte jeden Anschein vermeiden, er
wolle Erinnerung politisch dominieren und verordnen. Gerade der Umstand, daß
die kommunistische Unrechtserfahrung im Gegensatz zur
nationalsozialistischen keine gesamtdeutsche gewesen ist, läßt sich nur
durch seriöse, einladende, Interesse und Neugier erweckende Sacharbeit,
nicht durch Ressentiments und Konkurrenzdenken lösen. Hierzu gehört auch,
die für diese Arbeit nach 1989/90 geschaffenen Ressourcen – u. a. schnelle
und hochgradige Intensivierung der SBZ/DDR-Forschung, Gauck-Behörde,
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, entsprechende
Gedenkstättengründungen –, zu denen es in Bezug auf die Auseinandersetzung
mit dem Nationalsozialismus zum Teil kein Gegenstück gibt (Gauck-Behörde,
Stiftung Aufarbeitung), nicht klein zu reden. Nicht die Politisierung der
Erinnerungskultur steht auf der Tagesordnung sondern deren Versachlichung
und Professionalisierung. Hierzu leistet die Beschlußvorlage in ihrer
rückwärtsgewandeten Unkenntnis bzw. verzerrten Darstellung der
bundesrepublikanischen Erinnerungskultur sowie ihrer einzelgängerischen
Aufkündigung des mit großer Anstrengung erarbeiteten parteienübergreifenden
Enquetekommissionskonsenses keinen Beitrag.[31]
Auf jeden Fall ist zu erwarten, dass die Auseinandersetzung
um Erinnerung und Aufarbeitung des Nationalsozialismus und ihr Verhältnis zu
Erinnerung und Aufarbeitung des DDR-Unrechts auch im Bundestagswahlkampf
2006 eine Rolle spielen wird. Eben dies ist es offenbar, worauf es den
konservativen Parteien besonders ankommt. Ob und in welcher Weise Gruppen
und Vereinigungen der Gesellschaft sich an dieser Auseinandersetzung
beteiligen und in welcher Weise sie dabei Partei ergreifen werden, ist
momentan noch nicht absehbar.
Dr. Martin Jander, geb. 21.1.1955, Historiker, studierte
Geschichte, Germanistik und Politikwissenschaften an der Freien Universität
Berlin. Nach seinem Studium arbeitete er zunächst als Erwachsenenbildner bei
den Gewerkschaften, später als Forscher am Otto-Suhr-Institut der Freien
Universität. Heute arbeitet er als freier Autor, forscht, lehrt und
publiziert zu den Themen Politische Theorien, Nationalsozialismus, Shoah und
Deutsche Nachkriegsgeschichte. Darüber hinaus ist er Mitarbeiter der
Redaktion der Zeitschrift "Horch und Guck" und betreibt in Berlin die
Stadtführungsagentur "Unwrapping History" (www.unwrapping-history.de),
die Besucher Berlins und Potsdams mit den Hinterlassenschaften der
wesentlichen Epochen der verworrenen deutschen Geschichte bekannt macht.
Veröffentlichungen: Martin Jander,
Theo Pirker über 'Pirker', Marburg 1988; M.J.,
Formierung und Krise der DDR-Opposition, Berlin 1996; M.J., Vorläufige
Chronologie - Verfolgung, Opposition, Dissidenz und Verweigerung in der DDR
1945 - 1990, Berlin 1997; M.J.,
Berlin (DDR). Ein politischer Stadtspaziergang, Berlin 2003 |
Anmerkungen:
[1] Bundestagsdrucksache 15/3048 (Bundestagsdrucksachen im
Internet: www.bundestag.de)
[2] Wortlaut der Bundestagsdebatte:
http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/114/index.html
[3] Günther Nooke in "Die Welt" vom 16. Juni 2004:
www.welt.de/data/2004/06/16/292016.html
[4] Siehe auch meinen Artikel:
www.hagalil.com/archiv/2004/02/ddr-unrecht.htm
[5] Presseerklärung, Zentralrat der Juden in Deutschland,
21. Januar 2004 (siehe:
www.zentralratdjuden.de)
[6] Brief des "Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher
Sinti und Roma" an die "Stiftung Sächsische Gedenkstätten", 22. Januar 2004
[7] Erklärung, VVN-BdA Sachsen, Januar 2004
[8] Presseerklärung, "Bundesvereinigung Opfer der
NS-Militärjustiz e.V.", 22. Januar 2004
[9] Ingrid Hildebrandt, Vorsitzende: Wir sind den
Überlebenden verpflichtet, in: Leipziger Volkszeitung, 5. März 2004
[10] SächsGedenkStG, § 2 (Abs. 1):
www.stsg.de/main/stsg/ueberblick/rechtliche/
gedenkstaettengesetz.pdf
[11] Tobias Hollitzer, Opfer nicht trennen, in: Der
Stacheldraht (herausgegeben von der Union der Opferverbände Kommunistischer
Gewaltherrschaft e. V. und dem Bund der Stalinistisch Verfolgten e. V.,
Landesverband Berlin-Brandenburg) 2/2004, S. 5
[12] Bundestagsdrucksache 15/1874. Der Antrag der
CDU/CSU-Fraktion macht den Versuch, die Gedenkstättenkonzeption der
Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 14/1569), die sie – auf Anregung der
letzten Enquetekommission - im Juli 1999 formuliert hat, zu verändern.
(Bundestagsdrucksachen im Internet:
www.bundestag.de).
[13] Bundestagsdrucksache 15/3048
[14] CDU-Antrag, Bundestagsdrucksache 15/1874.
[15] Ebenda.
[16] Presseerklärung, Stiftung Sächsische Gedenkstätten,
22. Januar 2004 (siehe: www.stsg.de )
[17] Pressemitteilung, Sächsisches Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst, 21. Januar 2004
[18] Die Informationen dieses Abschnitts beziehe ich aus
einigen Telefonaten mit Konfliktbeteiligten.
[19] Protokoll der 16. Sitzung des Stiftungsrats, 8.
November 2000
[20] Stenographisches Protokoll der Beratungen im
Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien (16.Januar
2003) des Sächsischen Landtags
[21] Stellungnahme Prof. Dr. Peter Steinbach zum Entwurf
der Staatsregierung des Freistaates Sachsen zum Gesetz zur Errichtung der
Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer
Gewaltherrschaft (StSGG), 15.01.03
[22] Gesetzentwurf der PDS im Landtag Sachsens,
Drucksache 3/10185 (www.landtag.sachsen.de).
[23] Offener Brief Tobias Hollitzer u.a., 30. 1. 2004
[24] Erklärung, "Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten zur
Diktatur in SBZ und DDR", 30. Januar 2004. In einer Selbstdarstellung der
Arbeitsgemeinschaft, die mit der Presseerklärung zusammen verbreitet wurde,
heißt es: "In der Arbeitsgemeinschaft haben sich Gedenkstätten zusammen
geschlossen, die sich der Aufarbeitung, Dokumentation und Erinnerung an
politisches Unrecht in der SBZ/DDR und an die Folgen der Deutschen Teilung
verpflichtet fühlen. Gegründet wurde die AG am 23.11.2001 in der
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn. Die Kooperation ermöglicht einen
intensiven Ideenaustausch und gemeinsame Projekte."
[25] Presseerklärung der Stiftung Aufarbeitung, 30.1.2004
[26] Erklärung, "Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten
in der Bundesrepublik Deutschland", 26.1.04. Zur Arbeitsgemeinschaft
gehören: Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora, KZ-Gedenkstätte
Dachau, Gedenkstätte Ravensbrück, KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Stiftung
Topographie des Terrors, Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten,
Gedenkstätte und das Museum Sachsenhausen, Gedenkstätte Flossenbürg und die
Gedenkstätte Bergen-Belsen.
[27] Übersetzung: Internationales Komitee von
Erinnerungsmuseen für Opfer von Staatsverbrechen. (M.J.)
[28] Erklärung, die Wulff E. Brebeck im Namen des IC MEMO
im Januar 2004 abgegeben hat. (Übersetzung: Martin Jander) Über seine
Aufgaben schreibt das Komitee: "IC MEMO is one of 28 international
committees of the "International Council of Museums" (ICOM), which has
formal links with UNESCO. It was launched in 2001 to intensify the
international cooperation on a professional base. The members of the
committee represent memorial museums of different types for victims of
National Socialism, communist dictatorships, Apartheid, military
dictatorships e.g. in Latin America, civil wars in Africa etc. Das Komitee
ist über Wulff E. Brebeck erreichbar:
kreismuseum.wewelsburg@t-online.de
[29] Meldung des DDP, 25.02.04
[30] Meldung des epd, 17.03.04
[31] Erklärung der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten
vom Juni 2004.
hagalil.com
20-06-2004 |