antisemitismus.net / klick-nach-rechts.de / nahost-politik.de / zionismus.info

haGalil onLine - http://www.hagalil.com
     

  

Spenden Sie mit PayPal - schnell, kostenlos und sicher!

hagalil.com

Search haGalil

Veranstaltungskalender

Newsletter abonnieren
e-Postkarten
Bücher / Morascha
Musik

Koscher leben...
Tourismus

Aktiv gegen Nazi-Propaganda!
Jüdische Weisheit
 

 

Gedenkstätten-Konzept der Union:
Waagschalen-Mentalität

CDU und CSU eskalieren die Auseinandersetzung um Erinnerung und Gedenken in der Bundesrepublik

Von Martin Jander

Am 17. Juni 2004 stellte die CDU/CSU im Bundestag einen Gesetzesantrag [1] ("Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen") vor, der die Gedenkstättenlandschaft der Bundesrepublik vollkommen verändern soll. Die konservativen Parteien des vereinigten Deutschlands wollen die Finanzierung und Präsentation des Gedenkens unter dem Gesichtspunkt einer banalisierten Totalitarismustheorie neu ordnen. Sie haben damit eine Polarisierung und einen Proteststurm ausgelöst, die weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinausreichen.

Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Albert Meyer und das Simon Wiesenthal Center aus Jerusalem hatten die CDU im Vorfeld aufgefordert, den Antrag zurück zu ziehen. Sozialdemokraten, Grüne und Kommunisten sprachen sich in der Bundestagsdebatte geschlossen gegen den Antrag aus.[2] Auch der Abgeordnete Hans-Joachim Otto der FDP forderte eine Zurücknahme des Antrags. Die SPD-Abgeordnete Angelika Krüger-Leißner zitierte in der Bundestagsdebatte den Leiter der Diaspora-Abteilung im israelischen Außenministerium, Nimrod Barkan. Eine Verabschiedung des Gesetzes würde "einer radikalen Veränderung der Beziehungen zwischen dem deutschen und dem israelischen Volk gleichkommen", warnte Barkan.

Der Initiator des Antrags dagegen, Ex-DDR-Bürgerrechtler Günther Nooke, äußerte, er halte auch weiterhin eine intensive Debatte über die Erinnerungskultur in Deutschland für nötig.[3] Er wies zusammen mit der ebenfalls aus der DDR-Bürgerrechtsbewegung in die CDU gewechselten Abgeordneten Vera Lengsfeld alle Vorwürfe der Debattenredner zurück. Nach einer teilweise erregten Debatte hat der Bundestag am Donnerstagabend den umstrittenen Antrag der CDU/CSU in den Kulturausschuss überwiesen. Auf jeden Fall ist zu erwarten, dass die Auseinandersetzung um Erinnerung und Aufarbeitung des Nationalsozialismus und ihr Verhältnis zu Erinnerung und Aufarbeitung des DDR-Unrechts in Deutschland die politischen Debatten bis zur Bundestagswahl 2006 begleiten wird.

Begonnen hat der Streit bereits am 21. Januar 2004. Damals beendete der Zentralrat der Juden - nach einem dreijährigen Streit - seine Mitarbeit in den Gremien der "Stiftung Sächsische Gedenkstätten" und griff die CDU/CSU, die zu diesem Zeitpunkt bereits an dem nun endgültig in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf arbeitete, scharf an. Eine "Waagschalenmentalität" verbreite sich in der Bundesrepublik, argumentierte der Vizevorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland Salomon Korn, der Einhalt geboten werden müsse.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage: In welcher Art und Weise soll in der Bundesrepublik an den Nationalsozialismus und an die DDR erinnert werden? Was eigentlich bedeutet "Relativierung" des Nationalsozialismus? Die am Streit Beteiligten geben darauf ganz verschiedene Antworten. Darüber hinaus wird auch um die Organisationsform der Gedenkstättenpolitik gestritten. Vorstellungen einer eher zentralisierten - deutlich vom Staat dominierten - Erinnerungspolitik stehen dabei Ideen einer eher dezentralen - vom Eigenengagement der Bürger getragenen - Arbeitsweise gegenüber. Der folgende Bericht referiert wesentliche Ereignisse des unabgeschlossenen Streits und zitiert zentrale Passagen entscheidender Dokumente.[4]

Waagschalen-Mentalität

Am 21. Januar 2004 hat der "Zentralrat der Juden in Deutschland" seine Mitarbeit in den Gremien der "Stiftung Sächsische Gedenkstätten" beendet. In der Pressemitteilung des Zentralrats hieß es:

Das im vergangenen Jahr vom sächsischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Errichtung der 'Stiftung Sächsische Gedenkstätten' hat wichtige Fragen unbeantwortet gelassen. Angebote der kritischen und konstruktiven Auseinandersetzung über die sich abzeichnende Analogisierung und Relativierung von NS-Verbrechen gegenüber denen des Stalinismus und der Staatssicherheit der DDR wurden bis zuletzt mit einem durch die Landesregierung verordneten Neubeginn der Gedenkstättenarbeit vom Tisch gewischt. "Der vorliegende 'Neubeginn' birgt unter anderem die Gefahr, durch 'Zwangsvereinigung' der unterschiedlichen Interessenvertreter der Opferverbände im Stiftungsbeirat fundamentale Unterschiede zwischen den Verbrechen der Nationalsozialisten mit europäischer Dimension und denen der Willkürherrschaft des Kommunismus in Ostdeutschland mit nationaler Dimension einzuebnen", so Korn. Durch die Konzeption der sächsischen Landesregierung, die auch bundespolitische Signalwirkung in der Gedenkstättenförderung hinsichtlich einer Re-Nationalisierung des Gedenkens entfaltet, wird geschichtspolitisch die Zeit nach 1945 unter dem Stichwort 'doppelte Vergangenheit' einer 'Waagschalen-Mentalität' ausgesetzt - mit den nationalsozialistischen Verbrechen in der einen und den kommunistischen Verbrechen in der anderen Waagschale. In der Konsequenz bedeutet dies die Aufkündigung des in der zweiten Enquetekommission des Deutschen Bundestages 1999 mühsam errungenen Konsenses zur Gedenkstättenarbeit in Deutschland. "Erinnerungskultur in Deutschland muss immer auch europäisch verfasst sein und auf einem politischen und wissenschaftlichen Dialog unter Einbeziehung der Opferverbände beruhen", bekräftigt Korn die Entscheidung des Zentralrats.[5]

NS-Opferverbände

Neben dem Zentralrat der Juden haben auch andere Gruppen ihre Mitarbeit in der Stiftung aufgekündigt. Das "Heidelberger Dokumentations- und Kulturzentrum der Deutschen Sinti und Roma" begründete die Aufkündigung seiner Mitarbeit in einem Brief an die Stiftung:

Das am 28. Februar 2003 vom Sächsischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat sämtliche Bedenken und Forderungen der NS-Verfolgtenverbände hinsichtlich einer differenzierten Aufarbeitung und Darstellung der NS-Geschichte sowie deren deutliche inhaltliche Trennung von der Geschichte nach 1945 ignoriert, anstatt diese als Grundlage für den viel zitierten "Neubeginn" der sächsischen Gedenkstättenpolitik heranzuziehen.[6]

Der "Verband der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten e.V." erklärte die Beendigung seiner Mitarbeit mit einem etwas anderen Zungenschlag:

Das im vergangenen Jahr vom sächsischen Landtag beschlossene Stiftungsgesetz zu den Gedenkstätten ist eine Beleidigung und Diskriminierung der Opfer des NS-Regimes. Das Gesetz postuliert einen Vorrang auf das Gedenken an die Opfer des Stalinismus und die Delegitimierung der DDR. Es wird ein Übergewicht für die Aufarbeitung von DDR-Unrecht festgeschrieben. Gedenkstätten, die sich diesem Thema widmeten, werden finanziell und personell bevorzugt.[7]

Die "Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V." stellte ihre Mitarbeit ebenfalls ein und wies dabei gleichzeitig auf ein nicht eingelöstes Anliegen hin:

An den Opfern der NS-Militärjustiz ist die blutigste juristische Verfolgung der deutschen Ge­schichte verbrochen worden - allein 30.000 Todesurteile. Der zentrale Ort unserer Verfolgung war Torgau in Sachsen, hier wurden über 1.000 Todesurteile gefallt - besonders gegen Wehrmachtsdeserteure. Ab 1943 war Torgau Sitz des Reichskriegsgerichts. Mehrere 10.000 unserer Opfer litten und starben in Torgau Fort-Zinna unter unmenschlichen Haftbedingungen und Folter. Da es in Torgau auch nach 1945 eine Verfolgung gab, haben sich die Bundesregierung und das Land Sachsen wegen der Schwere unserer Verfolgung darauf festgelegt: "in Torgau den Schwerpunkt auf das Bewahren der Erinnerung an die Opfer der NS-Militärjustiz" zu legen. Dennoch haben die nach 1945 Verfolgten am Fort-Zinna eine Gedenkstätte und unsere Opfer haben weder dort noch sonst wo in Torgau einen Ort, an dem sie auch nur Blumen niederle­gen können.[8]

Auch der "Dr.-Margarete-Blank-Haus Panitzsch e.V." stellte seine Mitarbeit ein. Der Verein kümmert sich um das Andenken an die von den Nazis hingerichtete Ärztin Margarete Blank aus Panitzsch. Ihm ist auch die Leipziger Gedenkstätte für Zwangsarbeiter zu verdanken. Die Vorsitzende des Vereins, Charlotte Zeitschel, begründete ihren Schritt mit dem sächsischen Gedenkstättengesetz:

es stellt Opfer vor und nach 1945 auf die gleiche Stufe. (…) Unser Austritt erfolgte nach langem Überlegen. Doch die Unterschiede zwischen zwei Diktaturen dürfen mit einem Gesetz nicht eingeebnet werden. (…) Es ist in erster Linie eine politische Entscheidung. Wir sind den Überlebenden verpflichtet. (…) Unser Ziel ist, dass das Gesetz geändert wird.[9]

SächsGedenkStG

Im Mittelpunkt der Kritik der Opferverbände von Opfern des Nationalsozialismus stand zunächst das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz (SächsGedenkStG), das der Landtag Sachsens erst am 28. Februar 2003 verabschiedet hatte. Seit 1994 arbeitete die Stiftung auf der Basis eines Kabinettsbeschlusses und einer Satzung. Im neuen Gesetz wird explizit keine Unterscheidung zwischen dem Nationalsozialismus und der SBZ/DDR getroffen. Im Gesetz heißt es:

Zweck der Stiftung ist es, diejenigen Stätten im Freistaat Sachsen zu erschließen, zu fördern und zu betreuen, die an politische Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, von besonderer historischer Bedeutung, an politische Verfolgung, an Staatsterror und staatlich organisierte Morde, erinnern. Die Stiftung hat die Opfer politischer Gewaltherrschaft und den Widerstand gegen die Diktaturen zu würdigen sowie die Strukturen und Methoden der jeweiligen Herrschaftssysteme für die Öffentlichkeit zu dokumentieren.[10]

Durch die Zusammenführung aller Opferverbände in einem Beirat der Gedenkstättenstiftung [SächsGedenkStG, § 9 und § 10] wird jedoch eine Analogisierung von Nationalsozialismus und SED-Diktatur nahe gelegt. In anderen Bundesländern gibt es – trotz gleicher Gesetzeslage mit einem Beirat - davon abweichende Verfahrensweisen. Das Beispiel Brandenburg, aber auch Thüringens zeigt, wie Gedenkstättenarbeit in größerem Einvernehmen mit allen Opfergruppen geschehen kann. Zwar werfen auch Orte wie das KZ Sachsenhausen das Problem der "zweifachen Vergangenheit" auf. Entsprechend gibt es im Opferbeirat jedoch auch zwei Arbeitsgruppen. Die Stiftung in Thüringen hat sogar drei Arbeitsgruppen: je eine für die KZ-Gedenkstätten Mittelbau-Dora und Buchenwald sowie eine für das dortige sowjetische Speziallager. Die Einrichtung dieser verschiedenen Gremien erfolgte in diesen Ländern über den Weg von Satzungen bzw. Geschäftsordnungen. Allerdings enthält das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit der Einrichtung von Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themengebieten [SächsGedenkStG, § 10, Abs. 4]. Die Einrichtung verschiedener Arbeitsgruppen im Stiftungsbeirat wurde in Sachsen jedoch bislang von einer Mehrheit der vertretenen Initiativen – sie repräsentieren mehrheitlich Gedenkorte aus der Zeit der SBZ/DDR - abgelehnt.

Die Weigerung eine solche Aufteilung durchzuführen, hat offenbar verschiedene Gründe. Die Motive reichen von einem ideologisierten Verständnis der Totalitarismus-Theorie (NS-Opfer und Opfer stalinistischer Gewaltverbrechen sind gleich zu behandeln) bis hin zu eher taktischen Argumenten: Man möchte Vertretern der PDS – die in Sachsen häufig Initiativen von NS-Opfern repräsentieren - nicht das Thema des NS-Gedenkens überlassen. Der Vorsitzende des Stiftungsbeirats in Sachsen, Tobias Hollitzer, hat seine Argumentation kurz nach dem Auszug des Zentralrats der Juden und der anderen NS-Opferverbände öffentlich gemacht. Er verdeutlicht seine Haltung durch rhetorische Fragen:

Worin aber soll nun die Unzumutbarkeit der gemeinsamen Arbeit in einem Beirat liegen? Gibt es Opfer verschiedener Klassen? Liegt es doch an den unausgesprochenen Vorwürfen: Wer im Speziallager war, muss doch irgendetwas mit den Nazis zu tun gehabt haben? Oder geht es um politisch-ideologisches Kalkül? Alle Beteiligten können nur gewinnen, wenn Sie in einem Gremium zusammen gegen das Vergessen arbeiten. Die Arbeit muss vom Respekt vor der individuellen Leidensgeschichte aller Opfer getragen werden und von wissenschaftlicher Objektivität geprägt sein. [11]

CDU/CSU-Antrag

Ein weiterer Anlass zur Kritik des Zentralrats war ein Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der ursprünglich bereits am 30. Januar 2004 zur Abstimmung gebracht werden sollte, nach dem Eklat in Sachsen jedoch (vorläufig) zurückgezogen wurde.[12] Eben jener Antrag der CDU/CSU, den sie jetzt am 17. Juni 2004 - mit leichten Veränderungen – in den Bundestag eingebracht hat.[13] Der unter Federführung von Günter Nooke entstandene (alte) Antrag lehnte sich explizit an das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz an. Er ging in seinen Formulierungen jedoch noch weit darüber hinaus. Im Antrag hieß es z.B.:

Zu den konstitutiven Elementen des wiedervereinten Deutschlands gehört das Gedenken an die Opfer der beiden totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts: Nationalsozialismus und Kommunismus. Beide sind Bestandteile der deutschen Geschichte. Sowohl die nationalsozialistische Herrschaft von 1933 bis 1945 als auch die kommunistische Diktatur von 1945 bis 1989 sind Kapitel unserer Nationalgeschichte. Es bedarf eines Konzeptes, das Institutionen und historische Orte beinhaltet, die an beide Diktaturen erinnern. In diesem Zusammenhang sei auf eine Reihe historischer Orte und heutiger Gedenkstätten verwiesen, die von beiden Diktaturen zur Unterdrückung von Opposition und Widerstand genutzt wurden. Hier ist der Zusammenhang zwischen den Diktaturen ohnehin evident. Der Umgang mit der "doppelten Vergangenheit" bildet dabei eine besondere Herausforderung. Zur Umsetzung eines beide Diktaturen in Deutschland berücksichtigenden, integralen Konzeptes sind inhaltliche, administrative und finanzielle Fragen und Beteiligungen von Bund und Ländern zu klären.[14]

Der Antrag enthielt eine vorläufige Liste von Gedenkstätten, die von der CDU/CSU als "nationale Gedenkstätten" angesehen werden. Besondere Kritik rief neben der Gleichsetzung von Nationalsozialismus und DDR die Integration des Gedenkens an Vertriebene, Opfer des alliierten Luftkrieges und die deutsche Einheit 1989/90 hervor. In der Begründung des CDU/CSU-Antrages hieß es wörtlich:

In den Kontext der Folgen der Diktaturgeschichte sowie der Überwindung totalitärer Regime in Deutschland gehört auch das Gedenken an folgende Opfergruppen, Ereignisse sowie Themenkomplexe: - Opfer von Krieg und Vertreibung; - zivile Opfer der alliierten Luftangriffe des Zweiten Weltkrieges; - friedliche Revolution und Wiederherstellung der staatlichen Einheit. Ziel einer gesellschaftlichen Debatte sollte es sein, auch an diese Ereignisse in Form von jeweils zentralen Gedenkstätten von nationaler Bedeutung zu erinnern.[15]

Unverständnis

Der Protest des Zentralrats der Juden hat in Sachsen zunächst unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die kritisierte "Stiftung Sächsische Gedenkstätten" selbst reagierte mit Unverständnis. In der Erklärung des Geschäftsführers Norbert Haase hieß es:

Der Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Dr. Norbert Haase, bedauerte in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung des Direktoriums des Zentralrates. "Der Zentralrat hat in den Jahren seit Gründung der Stiftung im Jahre 1994 deren Arbeit immer konstruktiv begleitet. Ich hoffe, dass diese Entscheidung noch nicht das letzte Wort des Zentralrates ist." Zugleich erklärte Dr. Haase, dass die Befürchtungen des Zentralrates vor einer Analogisierung und Relativierung von NS-Verbrechen gegenüber denen des Stalinismus und der Staatssicherheit der DDR nicht in der bisherigen Arbeit der Stiftung begründet liegen könnten. "Ich kann nicht erkennen, dass diese Entwicklung etwas mit unserer Arbeit zu tun hat. Diese zielte von Anbeginn darauf ab, an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur, der sowjetischen Besatzung und des SED-Regimes zu erinnern, ohne das jeweilige Unrecht und das Leid gegeneinander aufzurechnen, zu bagatellisieren oder zu relativieren."[16]

Auch das Wissenschaftsministerium Sachsens erklärte sein Unverständnis über diesen Schritt.[17]

Vorgeschichte in Sachsen

Die Überraschung der Stiftung über den Konflikt ist jedoch selbst überraschend. Denn nicht nur im Stiftungsbeirat (in dem die Opferverbände zusammen treffen) sondern auch im Stiftungsrat (in dem Vertreter des Bundes und der Landesregierung, die Religionsgemeinschaften Sachsens, die Landeszentrale für politische Bildung, das Hannah Arendt Institut, der sächsische Landebeauftragte für die Stasi-Unterlagen, u. a. vertreten sind) wurde die Kritik lange und laut vor dem Eklat 2004 formuliert.[18] Der Konflikt zieht sich bereits mehr als drei Jahre hin.

Den eigentlichen Kern des Konflikts in Sachsen sehen fast alle Beteiligten in Auseinandersetzungen um die Ausgestaltung des Gedenkens in Torgau. Mit den beiden Militärgefängnissen "Fort Zinna" und "Brückenkopf" und dem Reichskriegsgericht, das im August 1943 von Berlin nach Torgau verlegt wurde, entwickelte sich Torgau während des Zweiten Weltkriegs zur Zentrale des Wehrmachtstrafsystems. Nach dem Ende des Krieges richtete die sowjetische Geheimpolizei im "Fort Zinna" und in der benachbarten "Seydlitz-Kaserne" die Speziallager Nr. 8 und Nr. 10 ein, in denen Deutsche, aber auch sowjetische Staatsbürger interniert oder als Verurteilte von Sowjetischen Militärtribunalen gefangen gehalten wurden. Die DDR Volkspolizei nutzte das Gefängnis "Fort Zinna" von 1950 bis 1990 für den Strafvollzug, in den fünfziger Jahren saßen hier insbesondere politische Gefangene. Streit gibt bis heute nicht um die Dokumentation der unterschiedlichen Schreckensperioden dieses Ortes sondern um die Ausgestaltung des Gedenkens an die verschiedenen Opfergruppen.

Bereits im September 2000 protestierte die "Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz e.V." - sie ist eben mit der Form des Gedenkens an die Opfer der Militärjustiz in Torgau nicht einverstanden - im Stiftungsbeirat gegen die Vereinigung aller Opferverbände in einem Beirat. Der Stiftungsbeirat ließ eine Debatte über den Antrag zwei Beiräte einzurichten jedoch nicht zu. Darauf hin stellten der Zentralrat der Juden und der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Sachsen ihre Mitarbeit im Stiftungsbeirat ein. Im November 2000 desselben Jahres forderten sie zusätzlich im Stiftungsrat die Einrichtung von zwei getrennten Beiräten für die unterschiedlichen Opfergruppen und kündigten die Beendigung ihrer Mitarbeit in allen Stiftungsgremien an, falls ihrem Antrag nicht entsprochen werde. Das Sitzungsprotokoll der Sitzung vom 8. November referiert den Redebeitrag des Vertreters des Zentralrats im Stiftungsrat:

Herr Dr. Fischer (…) weist zunächst darauf hin, dass die Ablehnung einer künftigen Mitwirkung im Rahmen der bisherigen Struktur des Bei­rates, sowohl mit dem Beiratsmitglied und Gedenkstättenbeauftragten des Zentral­rates der Juden in Deutschland, Dr. Salomon Korn, als auch mit dem Vertreter des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden Sachsens im Beirat, Herrn Joachim Aris, nach der vergangenen Beiratssitzung besprochen wurde, und falls eine Mei­nungsäußerung hierzu erwünscht werde (Dr. Fischer erinnert an seinen Beobachter­status in diesem Gremium), er auch beauftragt worden sei, diese Position zu be­gründen. Im Wesentlichen beruhe diese Entscheidung auf den Tatsachen, dass schon seit anderthalb bis zwei Jahren die Arbeit des Beirates geradezu paralysiert erscheine. Insbesondere leide die Diskussion wichtiger Sachfragen unter persönli­chen Angriffen. So sei sogar ein Beschluss des Beirates, mit Herrn Baumann [er vertritt die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. – der. Verf.] ein Gespräch über dessen Probleme bei der Mitwirkung im Beirat zu führen, vom seiner­zeitig kommissarischen Vorsitzenden, Herrn Bergmann, ignoriert worden. Die Tatsa­che, dass Herr Baumann wieder an den Tisch zurückgekehrt war, ist einzig und al­lein im Resultat von Bemühungen des Geschäftsführers Dr. Haase und eigenen An­strengungen zustande gekommen. Dr. Fischer übt eingedenk dessen scharfe Kritik am Ablauf der letzten Sitzung des Beirates, auf der die Mehrheit der Mitglieder eine Diskussion der Anträge Baumanns per Beschluss abgelehnt habe. (…) Der Zentralrat und der Landesverband seien zu einer konstruktiven Mitarbeit in getrennten Gremien bereit. Solange der Beirat jedoch in seiner jetzigen Form bestehe, würden sie die Mitarbeit einstellen. Herr Dr. Fischer verlässt nach dieser Stellungnahme die Sitzung.[19]

Die Mehrheit der Vertreter im Stiftungsrat hatte sich nach dieser Intervention ausdrücklich gegen eine Veränderung der Arbeit im Stiftungsbeirat ausgesprochen.

Auch bei der Beratung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes (SächsGedenkStG) hatte es über die Frage der starken Vertretung der Landesregierung in der Stiftung und eine mögliche Benachteiligung der NS-Opferverbände im Stiftungsbeirat Auseinandersetzungen gegeben.[20] Insbesondere der Gutachter Professor Peter Steinbach (Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Berlin) hatte starke Zweifel am Gesetz geäußert.[21] Der Konflikt um das sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz, insbesondere um die Arbeitsweise des Stiftungsbeirates, ist so keineswegs neu.

PDS-Sachsen

Die PDS in Sachsen hat auf den Konflikt mit dem Einbringen einer Gesetzesnovelle im Landtag reagiert. Kernpunkte der Novelle sind: (1) zwei unabhängige Stiftungsbeiräte, die Interessen von Verfolgten des Nationalsozialismus sowie von Opfern der DDR gesondert wahrnehmen, (2) eine Neuformulierung des Siftungszwecks und außerdem (3) auch die Einbeziehung der ehemaligen Konzentrationslager Hohenstein und Sachsenburg sowie der (4) Zwangsarbeitergedenkstätte Leipzig in die Stiftungsaufgaben. Der – im bisherigen Gesetz - umstrittene Absatz zur Zweckbestimmung des Gesetzes lautete in der Fassung der PDS so:

Der Zweck der Stiftung ist es, diejenigen Stätten im Freistaat Sachsen zu bewahren, wissenschaftlich begründet auszugestalten und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen, die an Krieg, Völkermord, Kriegsverbrechen, Staatsterror, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere Gewaltverbrechen, politische Unterdrückung und an den Widerstand dagegen während der Zeit des Nationalsozialismus und zum anderen an staatlich zu verantwortendes Unrecht, Repressionen und den Widerstand hiergegen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR erinnern. Voraussetzung für die Förderung durch die Stiftung ist die überregionale Bedeutung der Stätte des Gedenkens.[22]

Der Gesetzentwurf wurde von Peter Porsch im Landtag eingebracht und mit einer Mehrheit der Abgeordnetenstimmen in den "Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien" – federführend – und an den "Verfassungs- und Rechtsausschuss" überweisen.

Sächsische Bürgerrechtler

Tobias Hollitzer (Bürgerkomitee Leipzig), Andreas Schönfelder (Umweltbibliothek Großhennersdorf) und Uwe Schwabe (Archiv Bürgerbewegung Leipzig) - alle Mitglieder im Stiftungsrat bzw. Stiftungsbeirat der Gedenkstättenstiftung Sachsens - haben einen offenen Brief an Salomon Korn gerichtet, in dem sie ihr Unverständnis über den Schritt des Zentralrats äußern:

Es besteht absolut kein Dissens darüber, dass die Geschichte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Sachsen nicht darzustellen und zu vermitteln ist, ohne ihre europäische und Weltdimension zu berücksichtigen. Es gibt aus unserer Sicht auch keine Tendenz, die beiden verheerenden Diktaturformen des 20. Jahrhunderts mit dem Ziel zu vergleichen, den Nationalsozialismus zu bagatellisieren oder gar dem Holocaust seine Singularität abzusprechen. Es geht uns vielmehr darum, Zeitgeschichte zu erhellen, die nachhaltige Auseinandersetzung zu initiieren und vor allem Jugendliche zu interessieren und zu sensibilisieren. Wir haben ein Interesse daran, Differenzen wie Parallelen aufzuzeigen und den Focus auf zu unrecht vernachlässigte Themen zu lenken. Sehr schmerzlich ist für uns deshalb der Umstand, dass Sie dem Umfeld der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Geschichts-Revisionismus unterstellen. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Ergebnisse unserer Arbeit dazu dienen sollen oder könnten, den Holocaust oder die Geschichte des Nationalsozialismus zu verharmlosen. Auch im Sächsischen Gedenkstätten-Stiftungsgesetz können wir eine solche Tendenz nicht feststellen. Lassen Sie uns noch einmal versichern, dass wir NS-Unrecht gegenüber DDR-Unrecht nicht relativieren wollen. Unser Bemühen, die Aufarbeitung der SED-Diktatur in der gesamtdeutschen Erinnerungskultur zu etablieren, ist ausdrücklich nicht mit der Absicht einer "Analogisierung und Relativierung von NS-Verbrechen gegenüber denen des Stalinismus und der Staatssicherheit in der DDR" verbunden. Wir würden gern mit Ihnen ins Gespräch kommen, um einen notwendigen Beitrag dazu zu leisten, aus dieser schwierigen Situation heraus zu einem kooperativen Diskurs zu finden. Selbst für den Fall, dass wir - ohne es zu ahnen - Teil des Problems geworden sein sollten, liegt uns sehr daran, nun auch Teil der Lösung zu werden.[23]

SBZ/DDR-Gedenkstätten

Die "Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten zur Diktatur in SBZ und DDR" äußerte sich zum vorläufig zurückgezogenen Antrag der CDU. Sie möchte ihn modifiziert erhalten. In einer am 30. Januar 2004 herausgegebenen Pressemeldung erklären Tobias Hollitzer (Vorsitzender des Stiftungsbeirates der Stiftung sächsischer Gedenkstätten), Silke Klewin (Gedenkstätte Bautzen) und Joachim Scherrieble (Gedenkstätte deutsche Teilung Marienborn):

Die Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten zur Diktatur in SBZ und DDR hält es für wichtig, die entfachte Diskussion auf einer sachlichen Grundlage weiterzuführen. Im Jahr 15 nach der Friedlichen Revolution, die Mauerfall und deutsche Einheit herbeiführte, erscheint es sinnvoll, systematisch über die Topographie der bundesdeutschen Gedenk- und Erinnerungskultur zu diskutieren, die in Teilen gewachsen, ererbt, bewusst aufgebaut und auch von Zufällen geprägt ist. Für den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft ist es unabdingbar, sich mit beiden deutschen Diktaturen auseinanderzusetzen und sie in ihren historischen wie internationalen Kontext einzuordnen. Wir halten es für selbstverständlich, dass diese dabei nicht gleichgesetzt werden. Jedem Versuch, den Holocaust und die monströsen NS-Verbrechen in ihrer historischen Einzigartigkeit zu verharmlosen, werden wir entschieden entgegentreten. Gleiches gilt auch für Bestrebungen, die Verbrechen und das Unrecht der kommunistischen Diktatur in Deutschland mit Hinweis auf den Nationalsozialismus zu bagatellisieren. Die "Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes", die auf den Empfehlungen der "Enquetekommission zur Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit" basiert, ist unserer Ansicht nach ein großer Fortschritt. Bei den darin genannten Erinnerungsorten von "herausragender gesamtstaatlicher Bedeutung" handelt es sich sowohl um Stätten des Gedenkens an die Opfer der NS-Terrorherrschaft als auch der SED-Diktatur. Wir halten es für grundlegend nötig, in Ruhe und Sachlichkeit klare und transparente Maßstäbe für die Konzeption der künftigen Gedenkstättenlandschaft zu entwickeln. Deren dezentrale Struktur sollte dabei unangetastet bleiben, da sie sowohl Ausdruck der verschiedenen Verfolgungsperioden als auch Grundlage für eine regional verortete historisch-politische Bildungsarbeit ist. Es wäre folgerichtig und wünschenswert, dass die Bundesrepublik ein größeres finanzielles Engagement für Stätten von herausragender gesamtstaatlicher Bedeutung, die an nationalsozialistische Verbrechen und an die SED-Diktatur erinnern, übernimmt. Vorschläge dazu sollten nicht mit dem Versuch im Keim erstickt werden, die jeweiligen Verfolgungsperioden gegeneinander aufzurechnen, zu verharmlosen oder zu bagatellisieren.[24]

Stiftung Aufarbeitung

Auch die Bundestagsabgeordneten Markus Meckel (SPD) und Rainer Eppelmann (CDU) haben sich im Namen der "Stiftung Aufarbeitung" zum Konflikt und die sächsische Gedenkstättenpolitik zu Wort gemeldet. Sie befürchten vor allem eine Instrumentalisierung der Diktaturaufarbeitung im politischen Tageskampf:

Mit Bestürzung verfolgen wir den Konflikt um die Stiftung Sächsische Ge­denkstätten. Im Kern geht es dabei um den jeweils angemessenen Umgang mit den beiden Diktaturen in Deutschland. In den neunziger Jahren schien nach intensiver und kontroverser Diskussion hier ein Konsens erzielt wor­den zu sein: "NS-Verbrechen dürfen nicht durch die Auseinandersetzung mit dem Geschehen der Nachkriegszeit relativiert werden, das Unrecht der Nachkriegszeit darf aber nicht mit dem Hinweis auf die NS-Verbrechen ba­gatellisiert werden". Dieser Leitsatz kennzeichnete die Empfehlungen der von uns geleiteten Enquete-Kommission "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit", die u. a. in die derzeit gülti­ge Gedenkstättenkonzeption des Bundes mündeten. (…) Wir sind der Überzeugung, dass insbesondere die gravierenden Unterschie­de zwischen den - aber auch die Gemeinsamkeiten der - beiden Diktaturen in Deutschland in der historisch-politischen Bildungsarbeit den heranwach­senden Generationen langfristig nur dann vermittelt werden können, wenn der Vergangenheitsdiskurs zu einer ausreichenden Schnittmenge findet, Wir wünschen uns, dass jene, die selbst oder im Familienkreis auf höchst unterschiedliche Weise erleben mussten, wie totalitäre Regime in Deutschland zum Völkermord oder zur jahrzehntelangen, Unterdrückung der Menschen im Stande waren und die Menschenwürde missachteten, die Kraft zum Dia­log finden; sei es in gemeinsamen Gremien oder in der öffentlichen Debatte. Und so appellieren wir, die derzeitige Kontroverse als Chance zu nutzen, um den Erinnerungskonsens zu bekräftigen, weder den Nationalsozialismus zu relativieren, noch die Geschichte der Diktatur in der SBZ und DDR zu baga­tellisieren.[25]

KZ-Gedenkstätten

Hingegen hat die "Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland" am 26 Januar erklärt, dass sie den Protest des Zentralrats der Juden gut versteht. Die von Volkhard Knigge (Gedenkstätte Buchenwald) verfasste Erklärung beschäftigt sich zunächst mit dem Gedenkstättengesetz Sachsens und fährt dann fort:

Obwohl die Arbeit der Gremien der sächsischen Stiftung seit Jahren von NS-Opferverbänden kritisiert wird, soll das sächsische Gedenkstättengesetz zur Grundlage eines Bundesgedenkstättengesetzes werden, das - von einer Gruppe CDU-Abgeordneter unter Federführung des Berliner Abgeordneten Günter Nooke ausgearbeitet - am 30. Januar im Bundestag beraten werden soll. Dieser Gesetzentwurf kündigt Grundlagen für die Gedenkstättenarbeit auf, die im Rahmen der noch in der Regierungszeit Bundeskanzler Kohls eingesetzten "Enquetekommission zur Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit" 1995 – 1998 in einem breiten, pluralen Diskussionsprozess unter Anhörung aller Opferverbände und zahlreicher Sachverständiger gefunden wurden. Entsprechend dem sächsischen Stiftungsgesetz sollen weniger die konkreten Geschichten der zwei deutschen Diktaturen in ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten als vielmehr pauschal totalitäre Gewaltherrschaft erinnert werden. Trennschärfe und Exaktheit geschichtlicher Darstellung als unabdingbare Voraussetzungen des antitotalitären Konsenses gehen auf diese Weise verloren. Es fällt beispielsweise nicht mehr ins Gewicht, dass der Nationalsozialismus ganz und gar hausgemacht war, die SED-Diktatur dagegen hauptsächlich auf den Bajonetten der Roten Armee beruhte.[26]

IC MEMO

Eine ähnliche Position vertritt auch das "International Commitee for Memorial Museums for the Remembrance of Victims of Public Crimes"(IC MEMO).[27] Es hält den inzwischen vorläufig zurückgezogenen CDU-Antrag für problematisch. Im Namen der Organisation erklärt Wulff E. Brebeck (Kreismuseum Wewelsburg) im Januar 2004:

Die geplante Kanonisierung einiger der vielen Erinnerungsmuseen zu nationalen Museen hat zwei große Mängel: Das Engagement von Bürgerbewegungen zur Einrichtung von Erinnerungsstätten verbietet eine Politik des "closed shop". Außerdem sind einige der im Antrag [der CDU/CSU – der Verf.] nicht genannten Museen von großer nationaler und internationaler Bedeutung, zum Beispiel das "Dokumentationszentrum der deutschen Sinti und Roma" in Heidelberg oder das STALAG-Erinnerungsmuseum im Schloss Holte-Stukenbrock, das sehr schreckliche Erinnerungen von Menschen aus Russland dokumentiert. Die vom Antrag geforderte Politik scheint ein Versuch zu sein, Erinnerung unter die Kontrolle der Zentralregierung zu stellen. Dies erinnert an die Erinnerungs-Politik, die man in der DDR und anderen osteuropäischen Ländern während der sozialistischen Epoche machte. Ihr Fehlschlag ist allgemein bekannt. Ihr Ergebnis war eine scharfe Trennung zwischen einer staatlich erzwungenen Erinnerung und der persönlichen Erfahrung von Geschichte. In dieser Hinsicht scheint die Politik, die vom Antrag gefordert wird, einen Rückfall in die Zeit vor der zweiten Enquetekommission des Deutschen Bundestages (…) zu sein.[28]

Sondierungsgespräche

Eine Lösung des Konflikts deutete sich nicht an. Am 25. Februar 2004 trafen der Ministerpräsident Sachsens und der Zentralrat der Juden in Berlin zusammen. Nach Angaben des Wissenschaftsministers Rößler wird es auch mit den anderen NS-Opferverbänden Gespräche geben, die ihre Mitarbeit in der Gedenkstättenstiftung aufgekündigt haben. Genaue Termine hierfür gibt es aber nicht. Das Gespräch endete ergebnislos. Die Landesregierung Sachsens hatte bereits vorher erklärt, dass sie die Einrichtung von zwei getrennten Stiftungsbeiräten ablehnt. In einer Meldung der Nachrichtenagentur DDP hieß es lapidar:

Der Zentralrat der Juden in Deutschland und der Freistaat Sachsen sind weiter uneins über das Gesetz zur Gedenkstättenstiftung. Ein einstündiges Sondierungsgespräch von Ministerpräsident Georg Milbradt und Wissenschaftsminister Matthias Rößler (beide CDU) mit Zentralratspräsident Paul Spiegel und dessen Stellvertreter Salomon Korn am Mittwoch in Berlin blieb ohne konkretes Ergebnis. Die Staatskanzlei sprach lediglich von einem offenen Meinungsaustausch. Zudem hätten sich beide Seiten auf eine Fortsetzung der Gespräche verständigt.[29]

Wie außerdem aus einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes epd [30] zu erfahren war, führte der Zentralrat der Juden auch Gespräche mit der CDU-Chefin Angela Merkel. In diesen Gesprächen sollte es um den vorläufig zurückgezogenen CDU-Antrag im Bundestag gehen. Eine offizielle Bestätigung für diesen Gesprächskontakt gab es jedoch nicht.

Eskalation

Trotz dieser Gespräche hat die CDU/CSU Bundestagsfraktion ihre Auffassung nicht verändert. Bereits am 4. Mai 2004 brachte sie ihren nur leicht geänderten Antrag in den Bundestag ein, und stellte ihn am 17. Juni 2004 zur Debatte. Lediglich unwesentliche Teile des alten Antrages wurden abgeändert. Der Verweis auf das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz wurde herausgenommen. Außerdem wurde ein Satz eingefügt, in dem der Holocaust als "singuläres Verbrechen" bezeichnet wird, das "immer ein spezielles Gedenken erfordern wird". Alle anderen Teile des Antrages blieben unverändert.

Auch die Position der Kritiker hat sich mithin nicht geändert, wohl aber präzisiert. So hat z.B. die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten im Juni 2004 folgende Erklärung abgegeben:

Die Beschlußvorlage, die von einer Gruppe CDU-Abgeordneter unter Federführung des Berliner Abgeordneten Günter Nooke ausgearbeitet worden ist, soll am 17. Juni im Bundestag beraten werden. Sie ersetzt in nur geringfügig veränderter Fassung eine Vorlage unter gleichem Titel vom 4. November 2003 (Drucksache 15/1874), die zuerst am 9. November 2003 und dann am 30. Januar 2004 in den Bundestag eingebracht werden sollte. In direkter Anlehnung an das "Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft" sollte ein neues inhaltliches, administratives und finanzielles Gesamtkonzept für die Gedenkstättenförderung durch den Bund auf den Weg gebracht werden. Auf Grund der heftigen Kritik an diesem Gesetz sowie an der Arbeit der Gremien der sächsischen Stiftung seitens des Zentralrates der Juden in Deutschland, des Zentralrates deutscher Sinti und Roma und aller mit der sächsischen Stiftung verbundenen NS-Opferverbände ist diese Vorlage, die darüber hinaus u. a. nachdrücklich vom International Commitee for Memorial Museums for the Remembrance of Victims of Public Crimes im International Council of Museums (ICOM) kritisiert worden ist, damals zurückgezogen worden. Auch wenn der Bezug auf die sächsische Stiftung nunmehr fehlt, hat sich die Beschlußvorlage inhaltlich so wenig geändert, daß die Arbeitsgemeinschaft sich veranlaßt sieht, ihre im Januar öffentlich formulierte Kritik – nicht zuletzt an dem mit diesem Antrag verbundenen erinnerungspolitischen Paradigmenwechsel – aufrecht zu erhalten.

1. Die Vorlage kündigt ohne Grund die im Rahmen der noch in der Regierungszeit Bundeskanzler Kohls eingesetzten Enquetekommission "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit" 1995 – 1998 in einem breiten, pluralen Diskussionsprozeß unter Anhörung aller Opferverbände und zahlreicher Sachverständiger gefundenen Grundlagen für die Gedenkstättenarbeit einseitig auf.

2. Der durch die Beschlußvorlage unterstellte Befund, die finanzielle Förderung von Gedenkstätten zur Auseinandersetzung mit den kommunistischen Formen von Diktatur und Unrecht auf deutschem Boden komme wegen überproportionaler Förderung von NS-Gedenkstätten zu kurz, ist sachlich nicht zutreffend. Die in enger Rückbindung an die Empfehlungen der Enquetekommission entstandene Konzeption der Gedenkstättenförderung des Bundes (1999 im Bundestag vorgestellt) privilegiert weder die eine noch die andere Seite. Sie folgt der historisch und ethisch begründeten Leitlinie, die nationalsozialistischen Verbrechen nicht zu relativieren und kommunistisches Unrecht nicht zu bagatellisieren.

3. Voraussetzungen für die Förderung durch den Bund sind seit 1999:

- daß sich die Gedenkstätten "an einem Ort von herausragender historischer Bedeutung, der im öffentlichen Bewußtsein exemplarisch für einen bestimmten Verfolgungskomplex steht", befinden,

- daß sie "über ein spezifisches, unverwechselbares Profil, das sich auf die Authentizität des Ortes gründet", verfügen,

- ihre Arbeit auf einem "wissenschaftlich, museologisch und gedenkstättenpädagogisch fundiertem Konzept" beruht,

- Komplementärförderung durch das jeweilige Sitzland gewährt wird,

- Förderanträge von einem Sachverständigengremium befürwortet werden.

Diese Standards haben sich bewährt und sollten aufrechterhalten werden. Sofern Förderanträge gestellt und nicht befürwortet worden sind, sind diese an mangelnder fachlicher Qualität oder fehlender Komplementärfinanzierung, nicht aber an parteiischer Erinnerungspolitik gescheitert. Mangelnde Bereitschaft zur Komplementärfinanzierung war auch ein Grund dafür, daß wünschenswerte Anträge im NS- wie im SBZ/DDR-Bereich erst gar nicht zustande gekommen sind.

4. Es ist sachlich falsch, wenn behauptet wird, der Kreis vom Bund mitzufördernder Gedenkstätten sei limitiert. Es gelten vielmehr die o. g. Förderkriterien und die Förderkonzeption erlaubt darüber hinaus zur Unterstützung des mit der Gedenkstättenarbeit eng verbundenen bürgerschaftlichen Engagements auch die Anschubfinanzierung von herausragenden Vorhaben in Gedenkstätten ohne bundesweite Bedeutung.

5. Die Erinnerungskultur der Bundesrepublik hat in den vergangenen Jahrzehnten - nicht zuletzt auch durch gesellschaftliche Auseinandersetzungen und Debatten – immer mehr an historischer Tiefenschärfe und Konkretion gewonnen. Darin liegt ein Grund für ihre Glaubwürdigkeit. Im Gegensatz dazu ist die Beschlußvorlage von einer Unschärfe gekennzeichnet, die entweder weitgehende Unkenntnis - schon in Bezug auf die existierenden Gedenkstätten und ihre Bedeutung – widerspiegelt, oder die gewollt die eigentlich hinter der Beschlußvorlage stehenden Absichten verschleiert. An die Stelle der konkreten, differenzierten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Nationalsozialismus und SED-Diktatur beachtenden Aufarbeitung, wie sie im Sinne des antitolatitären Konsenses zwingend ist, tritt eine platte Totalitarismusdoktrin, die beide Diktaturen weitestgehend gleichsetzt. Durch pauschalisierende und verwischende Redeweisen wie etwa der von den "ungezählten Opfern der beiden Diktaturen" wird der Eindruck erweckt, es handele sich um jeweils die gleichen Opfer. So werden die quantitativen und qualitativen Unterschiede von nationalsozialistischer Verfolgung und Ausrottungspolitik einerseits und Verfolgung in SBZ und DDR andererseits nivelliert. Die NS-Verbrechen und der NS-Völkermord gewollt oder ungewollt verharmlost.

6. Ein Beispiel: Was soll etwa heißen, daß der "Zusammenhang zwischen den Diktaturen" an Orten (gemeint sind ehemalige Lager) die von "beiden Diktaturen zur Unterdrückung von Opposition und Widerstand genutzt wurden, "evident" sei? Räumliche Kontinuität als Beweise der Gleichheit von politischen und gesellschaftlichen Systemen zu interpretieren, hätte z. B. zur Folge, die Gleichheit von britischer und amerikanischer Demokratie und Nationalsozialismus zu behaupten, weil beide Länder ehemalige KZ als Internierungslager genutzt haben. Erinnerungskultur auf solchem Niveau widerlegt sich selbst.

7. Eine weitere gravierende Folge von historischer Entkonkretisierung und Entdifferenzierung ist die nationale Engführung, ist die Renationalisierung der Erinnerungskultur. Gerade die Erinnerung des Nationalsozialismus muß aber auf Grund dessen Geschichte und der Geschichte seiner Opfer europäisch-dialogisch verfaßt sein und darf auch die betroffenen außereuropäischen Länder aus diesem Diskurs nicht ausschließen. Wer dies nicht berücksichtigt, zerstört nach Ende des Zweiten Weltkrieges mühsam wiedergewonnenes Vertrauen.

8. Nationaler Engführung und Renationalisierung entsprechen die deutsche Verantwortung verunklarende Anknüpfung der Beschlußvorlage an die seit einiger Zeit zu beobachtende Wiederbelebung des deutschen Opfermythos, insofern die Vorlage auch auf die Errichtung nationaler Gedenkstätten für "die Opfer von Krieg und Vertreibung" sowie die "zivilen Opfer der alliierten Luftangriffe des Zweiten Weltkriegs" abzielt. Hier knüpft das Papier direkt an frühe, überwunden geglaubte (west-) deutsche Schuldentlastungsmechanismen an. Auch die Reduktion der Erinnerung auf ein "würdiges Gedenken aller Opfer", d. h. die Außerachtlassung, daß die deutsche Erinnerung an den Nationalsozialismus zwingend selbstkritische Auseinandersetzung mit Tat und Täterschaft sowie deren Aus- und Nachwirkungen auf die Geschichte der Bundesrepublik sein muß, steht ganz in dieser Tradition. So wird – gewollt oder ungewollt – revisionistischen Geschichtsbildern der Weg bereitet, anstatt durch konkrete und differenzierte Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit auch das in Folge von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg über Deutsche gekommene Leid angemessen und tatsächlich enttraumatisierend zur Sprache zu bringen.

9. Eine Säule demokratischer Erinnerungskultur ist deren geschichtswissenschaftliche Fundierung. Nicht die Politik – wie in der DDR – entscheidet über die Haltbarkeit oder Unhaltbarkeit von Aussagen über Geschichte sondern historische Forschung und geschichtswissenschaftlich informierte Debatte. Die in dem Entwurf zum Ausdruck kommende Tendenz, die Geschichtswissenschaft dadurch zu marginalisieren, daß die Politik als entscheidende Regelungsinstanz aufgefaßt wird, die die Wissenschaft an der Gedenkstättenarbeit nur mehr "angemessen beteiligt", gibt deshalb zu denken.

10. Das in der Vorlage angesprochene Problem der ungleichgewichtigen Mitfinanzierung der Gedenkstättenarbeit durch die einzelnen Bundesländer – auf dem Gebiet der alten Bundesländer gibt es keine auf SBZ/DDR-Unrecht bezogene authentischen Erinnerungsorte, Konzentrationshauptlager befanden sich nicht auf den Gebieten aller Bundesländer – betrifft nicht nur kommunismusbezogene Gedenkstätten und läßt sich auch ohne fragwürdige geschichtspolitische Umgewichtungen lösen. Es müßte nur ein Finanzierungsschlüssel gefunden und gemeinsam gewollt werden.

11. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Auseinandersetzung mit den beiden deutschen Diktaturen zu den Kernelementen gesamtdeutscher demokratischer Geschichtskultur gehört und gehören muß. Wer diese Auseinandersetzung befördern will, sollte jeden Anschein vermeiden, er wolle Erinnerung politisch dominieren und verordnen. Gerade der Umstand, daß die kommunistische Unrechtserfahrung im Gegensatz zur nationalsozialistischen keine gesamtdeutsche gewesen ist, läßt sich nur durch seriöse, einladende, Interesse und Neugier erweckende Sacharbeit, nicht durch Ressentiments und Konkurrenzdenken lösen. Hierzu gehört auch, die für diese Arbeit nach 1989/90 geschaffenen Ressourcen – u. a. schnelle und hochgradige Intensivierung der SBZ/DDR-Forschung, Gauck-Behörde, Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, entsprechende Gedenkstättengründungen –, zu denen es in Bezug auf die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus zum Teil kein Gegenstück gibt (Gauck-Behörde, Stiftung Aufarbeitung), nicht klein zu reden. Nicht die Politisierung der Erinnerungskultur steht auf der Tagesordnung sondern deren Versachlichung und Professionalisierung. Hierzu leistet die Beschlußvorlage in ihrer rückwärtsgewandeten Unkenntnis bzw. verzerrten Darstellung der bundesrepublikanischen Erinnerungskultur sowie ihrer einzelgängerischen Aufkündigung des mit großer Anstrengung erarbeiteten parteienübergreifenden Enquetekommissionskonsenses keinen Beitrag.[31]

Auf jeden Fall ist zu erwarten, dass die Auseinandersetzung um Erinnerung und Aufarbeitung des Nationalsozialismus und ihr Verhältnis zu Erinnerung und Aufarbeitung des DDR-Unrechts auch im Bundestagswahlkampf 2006 eine Rolle spielen wird. Eben dies ist es offenbar, worauf es den konservativen Parteien besonders ankommt. Ob und in welcher Weise Gruppen und Vereinigungen der Gesellschaft sich an dieser Auseinandersetzung beteiligen und in welcher Weise sie dabei Partei ergreifen werden, ist momentan noch nicht absehbar.

 

Dr. Martin Jander, geb. 21.1.1955, Historiker, studierte Geschichte, Germanistik und Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach seinem Studium arbeitete er zunächst als Erwachsenenbildner bei den Gewerkschaften, später als Forscher am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität. Heute arbeitet er als freier Autor, forscht, lehrt und publiziert zu den Themen Politische Theorien, Nationalsozialismus, Shoah und Deutsche Nachkriegsgeschichte. Darüber hinaus ist er Mitarbeiter der Redaktion der Zeitschrift "Horch und Guck" und betreibt in Berlin die Stadtführungsagentur "Unwrapping History" (www.unwrapping-history.de), die Besucher Berlins und Potsdams mit den Hinterlassenschaften der wesentlichen Epochen der verworrenen deutschen Geschichte bekannt macht.

Veröffentlichungen: Martin Jander, Theo Pirker über 'Pirker', Marburg 1988; M.J., Formierung und Krise der DDR-Opposition, Berlin 1996; M.J., Vorläufige Chronologie - Verfolgung, Opposition, Dissidenz und Verweigerung in der DDR 1945 - 1990, Berlin 1997; M.J., Berlin (DDR). Ein politischer Stadtspaziergang, Berlin 2003

Anmerkungen:
[1] Bundestagsdrucksache 15/3048 (Bundestagsdrucksachen im Internet: www.bundestag.de)
[2] Wortlaut der Bundestagsdebatte: http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/114/index.html
[3] Günther Nooke in "Die Welt" vom 16. Juni 2004: www.welt.de/data/2004/06/16/292016.html
[4] Siehe auch meinen Artikel: www.hagalil.com/archiv/2004/02/ddr-unrecht.htm
[5] Presseerklärung, Zentralrat der Juden in Deutschland, 21. Januar 2004 (siehe: www.zentralratdjuden.de)
[6] Brief des "Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma" an die "Stiftung Sächsische Gedenkstätten", 22. Januar 2004
[7] Erklärung, VVN-BdA Sachsen, Januar 2004
[8] Presseerklärung, "Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.", 22. Januar 2004
[9] Ingrid Hildebrandt, Vorsitzende: Wir sind den Überlebenden verpflichtet, in: Leipziger Volkszeitung, 5. März 2004
[10] SächsGedenkStG, § 2 (Abs. 1): www.stsg.de/main/stsg/ueberblick/rechtliche/
gedenkstaettengesetz.pdf
[11] Tobias Hollitzer, Opfer nicht trennen, in: Der Stacheldraht (herausgegeben von der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. und dem Bund der Stalinistisch Verfolgten e. V., Landesverband Berlin-Brandenburg) 2/2004, S. 5
[12] Bundestagsdrucksache 15/1874. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion macht den Versuch, die Gedenkstättenkonzeption der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 14/1569), die sie – auf Anregung der letzten Enquetekommission - im Juli 1999 formuliert hat, zu verändern. (Bundestagsdrucksachen im Internet: www.bundestag.de).
[13] Bundestagsdrucksache 15/3048
[14] CDU-Antrag, Bundestagsdrucksache 15/1874.
[15] Ebenda.
[16] Presseerklärung, Stiftung Sächsische Gedenkstätten, 22. Januar 2004 (siehe: www.stsg.de )
[17] Pressemitteilung, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, 21. Januar 2004
[18] Die Informationen dieses Abschnitts beziehe ich aus einigen Telefonaten mit Konfliktbeteiligten.
[19] Protokoll der 16. Sitzung des Stiftungsrats, 8. November 2000
[20] Stenographisches Protokoll der Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien (16.Januar 2003) des Sächsischen Landtags
[21] Stellungnahme Prof. Dr. Peter Steinbach zum Entwurf der Staatsregierung des Freistaates Sachsen zum Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft (StSGG), 15.01.03
[22] Gesetzentwurf der PDS im Landtag Sachsens, Drucksache 3/10185 (www.landtag.sachsen.de).
[23] Offener Brief Tobias Hollitzer u.a., 30. 1. 2004
[24] Erklärung, "Arbeitsgemeinschaft Gedenkstätten zur Diktatur in SBZ und DDR", 30. Januar 2004. In einer Selbstdarstellung der Arbeitsgemeinschaft, die mit der Presseerklärung zusammen verbreitet wurde, heißt es: "In der Arbeitsgemeinschaft haben sich Gedenkstätten zusammen geschlossen, die sich der Aufarbeitung, Dokumentation und Erinnerung an politisches Unrecht in der SBZ/DDR und an die Folgen der Deutschen Teilung verpflichtet fühlen. Gegründet wurde die AG am 23.11.2001 in der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn. Die Kooperation ermöglicht einen intensiven Ideenaustausch und gemeinsame Projekte."
[25] Presseerklärung der Stiftung Aufarbeitung, 30.1.2004
[26] Erklärung, "Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland", 26.1.04. Zur Arbeitsgemeinschaft gehören: Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora, KZ-Gedenkstätte Dachau, Gedenkstätte Ravensbrück, KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Stiftung Topographie des Terrors, Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Gedenkstätte und das Museum Sachsenhausen, Gedenkstätte Flossenbürg und die Gedenkstätte Bergen-Belsen.
[27] Übersetzung: Internationales Komitee von Erinnerungsmuseen für Opfer von Staatsverbrechen. (M.J.)
[28] Erklärung, die Wulff E. Brebeck im Namen des IC MEMO im Januar 2004 abgegeben hat. (Übersetzung: Martin Jander) Über seine Aufgaben schreibt das Komitee: "IC MEMO is one of 28 international committees of the "International Council of Museums" (ICOM), which has formal links with UNESCO. It was launched in 2001 to intensify the international cooperation on a professional base. The members of the committee represent memorial museums of different types for victims of National Socialism, communist dictatorships, Apartheid, military dictatorships e.g. in Latin America, civil wars in Africa etc. Das Komitee ist über Wulff E. Brebeck erreichbar: kreismuseum.wewelsburg@t-online.de
[29] Meldung des DDP, 25.02.04
[30] Meldung des epd, 17.03.04
[31] Erklärung der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten vom Juni 2004.

hagalil.com 20-06-2004

Werben in haGalil?
Ihre Anzeige hier!

Advertize in haGalil?
Your Ad here!

 

haGalil.com ist kostenlos! Trotzdem: haGalil kostet Geld!

Die bei haGalil onLine und den angeschlossenen Domains veröffentlichten Texte spiegeln Meinungen und Kenntnisstand der jeweiligen Autoren.
Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber bzw. der Gesamtredaktion wieder.
haGalil onLine

[Impressum]
Kontakt: hagalil@hagalil.com
haGalil - Postfach 900504 - D-81505 München

1995-2006 © haGalil onLine® bzw. den angeg. Rechteinhabern
Munich - Tel Aviv - All Rights Reserved