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Ältester der Bundesversammlung:
Ausgerechnet Hans Filbinger

Presseerklärung

Das Forum Justizgeschichte, ein Zusammenschluss von rund 300 Juristinnen und Juristen, Historikerinnen und Historikern und anderen Bürgern, kritisiert die Benennung des früheren Ministerpräsidenten Hans Filbínger als Wahlmann zur Bundesversammlung für die Bundespräsidentenwahl durch die baden-württembergische CDU.

In diesem Akt sieht das Forum Justizgeschichte den erneuten Versuch, den früheren NS-Marinerichter Filbinger zu rehabilitieren und ein gründliches Nachdenken über die Justizgeschichte zu verhindern.
 
Als besonders beschämend bezeichnet das Forum Justizgeschichte die Tatsache, dass die Bundesversammlung von einem NS-Schreibtischtäter eröffnet wird und nicht mehr von einem Opfer dieser Unrechtsjustiz. Die baden-württembergische CDU verhindert mit der Benennung des 90-jährigen Filbingers, dass der 89-jährige Prof. Hans Lauter, der im Jahre 1936 vom Volksgerichtshof wegen Widerstandes gegen das NS-Regime zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt worden ist, diese Funktion übernimmt.
 
Filbinger hat als Marinerichter und -staatsanwalt an mindestens drei Todesurteilen gegen Deserteure des Zweiten Weltkrieges mitgewirkt.
 
Am bekanntesten davon ist der Fall des Matrosen Walter Gröger: Gröger hatte im Dezember 1943 in Oslo versucht, zu desertieren. Vor dem Kriegsgericht zog sich der Fall lange hin. Eine zunächst verhängte Strafe von acht Jahren Zuchthaus wurde von dem „Gerichtsherrn“ nicht akzeptiert. Als Filbinger in das Verfahren eintrat, hatte sich an den grundlegenden Fakten nichts geändert. Filbinger fügte sich aber der Forderung des „Gerichtsherrn“ und erwirkte die Todesstrafe. Unter der Aufsicht von Filbinger wurde der 22-jährige Gröger am 16. März 1945 von dem Exekutionskommando erschossen. Eine Benachrichtigung der Eltern hielt Filbinger nicht für nötig.

Auf die Forderung des „Gerichtsherrn“ nach der Verhängung der Todesstrafe kann sich Filbinger nicht berufen. Mit etwas Zivilcourage hätte er gegenüber dem „Gerichtsherrn“ Bedenken gegen die Weisung erheben können. Das hätte ihm keine unzumutbaren Nachteile gebracht. Bis heute ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Militärjurist wegen einer missliebigen Entscheidung persönlich gemaßregelt worden wäre. Die Handlungsspielräume auch eines Militärjuristen hat Filbinger ersichtlich nicht zu Gunsten Grögers genutzt. Der militärische Dienstvorgesetzte hatte zuvor Gröger als „hoffnungslosen Schwächling“ bezeichnet.
 
Noch am 29. Mai 1945 – drei Wochen nach Kriegsende – verurteilte Filbinger den Matrosen Kurt Olaf Petzold zu sechs Monaten Gefängnis wegen Erregung von Missvergnügen, Gehorsamsverweigerung und Widersetzung. Das Vergehen des Matrosen: Er hatte nach Kriegsende demonstrativ das Hoheitszeichen mit dem Hakenkreuz von seiner Kleidung entfernt, schlechte Haltung beim Antreten im Glied gezeigt und einen Quartier-Umzugsbefehl mit den Worten verweigert „Ihr habt jetzt ausgeschissen, ihr Nazihunde“.
 
Der Schriftsteller Rolf Hochhuth hat Filbinger mit Recht einen „Furchtbaren Juristen“ genannt (Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13. Juni 1978).
 
Es geht nicht nur darum, das Filbinger sich in die kriegsverlängernde Mordmaschinerie der Wehrmachtsjustiz hat einspannen lassen. Disqualifiziert hat er sich auch durch die Selbstgerechtigkeit, mit der er sich zu dieser Mitwirkung stellte, und durch den Ausspruch „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“. Uneinsichtig zeigte sich Filbinger auch sonst. Er stilisierte sich zu einem heimlichen Widerstandskämpfer und stellte sich als Opfer einer „gelenkten Rufmordkampagne“ hin.
Mit der formal korrekten Behauptung, es gebe kein einziges Urteil von ihm, durch das ein Mensch sein Leben verloren habe, versuchte er darüber hinweg zu täuschen, dass er die Todesurteile als Ankläger erwirkt hatte.

Wolfenbüttel, 20.05.2004

für das Forum Justizgeschichte e.V.
Dr. Helmut Kramer (Vorsitzender)
Hans-Ernst Böttcher
Dr. Volker Drecktrah
Klaus Eschen

hagalil.com 21-05-2004

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