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Einstimmiger Schuldspruch wegen Holocaustleugnung:
Drei Jahre teilbedingt für Wolfgang F.

Von Karl Pfeifer

Der ehemalige freiheitliche Wiener Bezirksrat W. F. wurde am 3.9.03 im Wiener Landesgericht einstimmig wegen Wiederbetätigung im Sinn des NS-Verbotsgesetzes schuldig erkannt. Das Geschworenengericht (Vorsitz: Karl Fischer) verhängte über den 52-jährigen Diplom Ingenieur drei Jahre Haft, wovon er ein Jahr absitzen muss. Zwei Drittel der Strafe wurden unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen.

Erschwerend wertete das Gericht die Vielzahl der inkriminierten Fakten sowie den langen Deliktszeitraum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Herbert Schaller bat um Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Verbale Attacken gegen Richter

Zu einem Zwischenfall war es gekommen, als das Gericht die Beweisanträge der Verteidigung mit der Begründung ablehnte, Massentötungen im Dritten Reich wären "notorisch bewiesene Tatsachen". Darauf setzte lautes Gelächter der "Austronazi" ein, abschätzige Zwischenrufe folgten. Der Richter hatte das Publikum bereits mehrfach zu Ruhe und Besonnenheit ermahnt, dann ließ er dann Saal räumen. Das löste heftigen Protest aus. Es kam auch zu verbalen Attacken gegen den Richter. Das Urteil nahm ein Teil der Zuhörer mit wütenden, aber nicht sehr lautstarken Kommentaren zur Kenntnis. "So eine Schweinerei", stammelte ein älterer Herr. "Das ist kommunistisch", meinte ein anderer.

Verteidiger gegen Verbotsgesetz

Der in einschlägigen Kreisen bekannte Verteidiger Herbert Schaller - er hatte seinerzeit schon den zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilten Gerd Honsik (der vor der Strafe nach Spanien flüchtete), den Herausgeber einer Neonazi-Postille, rechtsfreundlich vertreten - bezeichnete das Verbotsgesetz als "Ausnahmegesetz" und erblickte darin "Anklänge an eine Diktatur". Die Behauptungen von Wolfgang F. wären "naturwissenschaftlich haltbar", es müsse erlaubt sein, "dass solche Ergebnisse transportiert werden", meinte der Anwalt in seinem Plädoyer.

Wolfgang F.: "Natürlich nicht schuldig"

"Ich bekenne mich natürlich nicht schuldig. Ich habe nur die Wahrheit gesagt", erklärte Wolfgang F. während der Verhandlung. Der frühere freiheitliche Wiener Bezirksrat - er wurde 1994 aus der Partei ausgeschlossen, nachdem er die "multikulturelle Bastardisierung der Gesellschaft" beklagt hatte - musste sich wegen NS-Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes verantworten. Konkret ging es um 17 in den neunziger Jahren verfasste Schriftstücke, in denen er vor allem die massenhafte Tötung jüdischer Menschen im Dritten Reich mittels Zyklon B in Abrede stellte.

Betont lässig und mit einem gespielt belustigten Lächeln verfolgte der Angeklagte die Ausführungen von Staatsanwalt Karl Schober. Dieser bescheinigte dem 52-Jährigen "eine geistige Annäherung an die Revisionisten":  Mit "pseudowissenschaftlichen Ausführungen" bestreite Wolfgang F. die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern des Dritten Reichs und leugne die Massenvernichtung.

"Seine so genannte wissenschaftliche Arbeit erschöpft sich jedoch in stereotyper Bestreitung. Es handelt sich daher lediglich um schlichte Meinungsäußerungen, und diese unterliegen den Schranken des Verbotsgesetzes", sagte Schober.

"Anständige Leute"

Der Angeklagte berief sich auf seinen akademischen Eid und meinte: "Geschichte ist ein ständiger Revisionsprozess." Er habe die inkriminierten Schriften deshalb an zahlreiche öffentliche Institutionen, Ämter, Behörden und Privatpersonen verschickt bzw. verteilt, "um anständige Leute überzeugen zu können, dass man die Österreicher auf schamlose Weise belügt". Die von der "orthodoxen Geschichtsschreibung" behaupteten Massentötungen mittels Zyklon B und Abgasen aus Dieselmotoren wären nämlich "absolut unmöglich" und "technisch-physikalischer Nonsens". Als ausgebildeter Verfahrenstechniker wisse er, dass Blausäure "das Dümmste ist, was man verwenden hätte können. Ich kann Ihnen das beweisen. Wenn Sie nur ein bisschen Heimwerker-Verständnis haben, werden Sie mich verstehen. Mein Gutachten steht seit zehn Jahren, und es ist nicht widerlegt."

Auf die Frage, ob es Gaskammern gegeben habe, antwortete Wolfgang F.: "Ich war nicht dabei. Ich kann es nicht wissen." In Mauthausen und Dachau wären diese jedenfalls nach dem Krieg errichtet worden. Es habe allerdings "Entwesungskammern" für "Kleider und Utensilien" gegeben. Er behauptete auch in den deutschen Konzentrationslager wären die Insassen anständig verplegt worden und wären die hygienischen Bedingungen einwandfrei gewesen.

Vom "politischen Exil" ins Gefängnis

Seit mehreren Jahren wurde Wolfgang F. per Haftbefehl gesucht, doch obwohl er sich die meiste Zeit in Wien aufgehalten haben soll, konnte er erst Ende Juni 2003 in Wien verhaftet werden. Er habe sich "im politischen Exil in einer ausländischen Botschaft" befunden, meinte er nun zu seinem letzten Aufenthaltsort. Bekannt ist sein Asylgesuch an die iranische Botschaft. Näheres wollte der 52-Jährige mit dem Hinweis auf mögliche "politische Verwicklungen" nicht sagen.

Kommentar

Würden Antifaschisten sich so benehmen in einem österreichischen Gericht wie sich die Freunde und Sympathisanten des Holocaustleugners benommen haben, dann könnten sie mit einer sofortigen Verhaftung bzw. mit einer Ordnungsstrafe rechnen. Dass Richter, Staatsanwälte und Geschworene durch lautstarke "Austronazis" eingeschüchtert werden und deswegen milde Urteile bzw. Freisprüche fällen, das ist kein Einzelfall in der österreichischen Justizgeschichte. Ich kann mich noch lebhaft an einen Fall erinnern, als in einem Grazer Gericht ein jüdischer KZ-Überlebender, der ein fehlerhaftes Deutsch sprach vom Publikum laut verhöhnt wurde und das Gericht nicht eingriff.

W.F. erlaubte sich hunderte von CD-Roms unter dem Titel "Der Gaskammerschwindel" vor ein paar Monaten zu versenden. Gleich im Vorwort beschuldigt  er mit einer 1. Widmung (siehe unten*) den leitenden Staatsanwalt Hofrat Dr. Helmut Kellner den rechtsextremen Österreicher Dr. Pfeifenberger in den Tod getrieben zu haben.

Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht auch wegen dieser Verleumdung eines hohen Staatsbeamten Anklage erheben wird. Einige hohe Beamte, die in der Justiz tätig sind, kommen aus den rechtsextremen Burschenschaften und anscheinend gehen sie bis heute sehr milde gegen rechtsextreme Straftäter vor.

*) "1. Widmung
Gewidmet dem honorigen Verfechter der Wahrheit
Univ.-Prof. Dr. Werner Pfeifenberger
23. Oktober 1941 - 13. Mai 2000
In den Tod getrieben von der politischen Justiz der Zweiten, der angeblich "demokratischen" Republik Österreich, unter der Verantwortung des Staatsanwaltes am Landesgericht Wien, Hofrat Dr. Helmut Kellner"

hagalil.com 03-09-2003

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