Medien sollen besonnen und kritisch bleiben:
Berichterstattung darf nicht Feindbildern Vorschub leisten
Bonn - Im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA erinnert
der Deutsche Presserat an die Einhaltung der publizistischen Grundsätze
(Pressekodex). So sind Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der
Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit
oberste Gebote der Presse.
Verdachtsberichterstattung ist als solche kenntlich zu machen. Außerdem
gebietet der Pressekodex den besonderen Schutz von ethnischen,
rassischen und religiösen Minderheiten. Trotz der verständlichen
emotionalen Betroffenheit darf die Berichterstattung in Wort und Bild
ihre professionelle kritische Distanz nicht verlieren. Sie sollte
Feindbildern nicht Vorschub leisten und Vorurteile nicht schüren.
Bestrebungen zur Einschränkung von Grundrechten wird der Presserat auch
im Licht der Ereignisse kritisch beobachten.
haGalil onLine 19-09-2001 |