Nachspiel zum Mauerbau in der Maticni ulice:
Klage wegen Mauerbau in Usti abgelehnt
In Usti (Tschechische Republik) sollte eine Mauer
errichtet werden zur Abgrenzung des Wohnbereichs der dort lebenden Roma.
Nach scharfen Protesten musste die Stadtverwaltung auf die Errichtung
der Mauer verzichten (haGalil
berichtete).
In dieser Woche hat das Bezirksgericht in Usti/ Aussig
an der Elbe die Klage einer Anwohnerin der Maticni ulice in Usti auf
Entschädigung abgewiesen. Die Frau verlangte von der Stadtverwaltung
wegen der vor dem gemeindeeigenen Haus, in dem sie wohnt, errichteten
Mauer eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Kronen - ca. 6000 DM.
Sie argumentierte, der schließlich stornierte Mauerbau
sei zunächst mit viel Lärm und Unordnung verbunden gewesen, insbesondere
habe aber die Erklärung der Stadtvertreter, die Mauer "diene zum
Schutz der anständigen Anwohner vor den nichtanpassungsfähigen Bewohnern
des gemeindeeigenen Wohnblocks", auch sie in ihrer Ehre verletzt.
Der Anwalt der Klägerin erklärte gegenüber der Presse,
man werde höchstwahrscheinlich Berufung gegen den Entscheid einlegen.
[Radio Praha]
haGalil onLine 24.07.2001 |