Warum Johannes Rau um die
Jüdische Gemeinde von Thessaloniki einen so großen Bogen gemacht hat.
Eine längst vergessene Geschichte
Eberhard Rondholz
Anläßlich seiner Staatsvisite in
Griechenland im April 2000 machte Bundespräsident Johannes Rau auch
einen Besuch in dem kleinen Ort Kalavryta, der im Dezember 1943 als
sogenannte »Repressalmaßnahme« von der Wehrmacht zerstört worden war.
Über 700 männliche Einwohner des Ortes wurden dabei von Soldaten der
117. Jägerdivision massakriert. Rau legte für sie an der Gedenkstätte
einen Kranz nieder und erklärte, es dürfe nicht vergessen werden,
welches Leid Menschen in Griechenland von Deutschen zugefügt worden sei.
Das Leid, das Deutsche fast
50.000 griechischen Juden aus Thessaloniki zugefügt hatten, schien der
Bundespräsident vergessen zu haben. Sie waren im Frühsommer 1943 von
Wehrmacht und SS auf eine Reise ohne Wiederkehr geschickt worden - nach
Auschwitz. Ein Mahnmal in der nordgriechischen Hafenstadt erinnert an
ihr Schicksal, doch für sie hatte Rau keinen Kranz übrig, als er am 6.
April Thessaloniki aufsuchte. Und um die traditionsreiche Jüdische
Gemeinde machte »Bruder Johannes«, anders als weiland der Apostel
Paulus, einen großen Bogen.
Rau konnte sich das gefahrlos
leisten, ohne in Deutschland damit Empörung auszulösen - die Vernichtung
der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki, einst das weltweit bedeutendste
Zentrum des sephardischen Judentums, ist ein in der deutschen
Öffentlichkeit bis heute wenig bekanntes Kapitel der Shoa. In
Griechenland aber löste sein Verhalten höchstes Befremden aus, und
gerätselt wird dort bis heute darüber, warum Rau die überlebenden Juden
von Thessaloniki, die mit einer kleinen Geste der Anteilnahme sicher
gerechnet hatten, derart vor den Kopf gestoßen hat. Schließlich gilt er
allgemein als Philosemit - er ist Ehrendoktor der Universität Haifa,
Träger des Leo-Baeck-Preises und, seit dem 10. März 2000, der
Buber-Rosenzweig-Medaille, er hat (als erster deutscher Bundespräsident)
anläßlich seiner 30. (!) Israelreise auf deutsch vor der Knesset
gesprochen.
Warum also dieser Affront
gegenüber der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki? Aus dem
Bundespräsidialamt bekommt man ausweichende Antworten, wenn man
nachfragt. Der ehemalige griechische Justizminister Georgios A. Mangakis
hatte diese Erklärung parat: Rau habe Fragen nach der Anerkennung von
Entschädigungsforderungen aus dem Wege gehen wollen (vgl. KONKRET
6/2000, S. 3). Doch das reicht zur Erklärung wohl kaum aus, mit solchen
Fragen mußte er schließlich auch in Kalavryta rechnen.
Es dürften eher andere Fragen
gewesen sein, denen Rau aus dem Wege gehen wollte - mußte er doch
gewärtig sein, daß der eine oder andere Auschwitz-Heimkehrer ihn
ansprechen könnte auf einen früheren Parteifreund, der auch einmal
Mandant seines politischen Mentors (und Urgroßvaters seiner Kinder)
Gustav Heinemann gewesen war. Der Name des Mandanten: Max Merten.
Die längst vergessene Affaire
Merten führt uns zurück in die Jahre, in denen Johannes Rau seine ersten
politischen Schritte tat, als Kreisvorsitzender der Gesamtdeutschen
Volkspartei (GVP). Diese 1952 von dem gerade aus der CDU ausgetretenen
Exminister und späteren Bundespräsidenten Heinemann gegründete Partei
war eine vor allem vom linken Flügel des politischen Protestantismus
geprägte Sammlungsbewegung, die sich den Kampf für die Wiedervereinigung
zum Ziel gesetzt hatte und deshalb gegen die deutsche Remilitarisierung
kämpfte. Einer der führenden Funktionäre dieser Partei war der
Rechtsanwalt Max Merten, derselbe Max Merten, der von 1942 bis 1944 Chef
der Wehrmachtsverwaltung in Thessaloniki gewesen war und in dieser
Eigenschaft einer der Organisatoren der Judendeportation. Was der Exnazi
(NSDAP-Mitglieds-Nr. 4 363 7539) in der GVP suchte, bleibt bis heute im
Dunkeln. Jedenfalls sind vom GVP-Bundesvorstandsmitglied Merten
irgendwelche programmatischen Äußerungen nicht überliefert.
Sehr wohl bekannt hingegen sind
seine Tat-Beiträge zur Vernichtung der Jüdischen Gemeinde von
Thessaloniki. Die anderen beiden Haupttäter waren die
SS-Hauptsturmführer Alois Brunner und Dieter Wisliceny. Brunner,
Eichmanns rechte Hand und für die Deportation von mindestens 120.000
Juden in mehreren Ländern Europas verantwortlich, wurde für seine
Verbrechen nie zur Verantwortung gezogen. Er machte sich, wie mancher
andere NS-Verbrecher, beim CIA-Vorgänger Counter-Intelligence-Corps
(CIC) den Amerikanern nützlich, war dann auch dem BND zu Diensten,
später wurde er Berater für Judenfragen in Syrien, das ihm bis heute
Gastrecht gewähren soll. Dieter Wisliceny hatte weniger Glück; er wurde
im Februar 1948 in der Tschechoslowakei hingerichtet, wegen dort
begangener Verbrechen. Zuvor hatte der SS-Offizier aber noch vor dem
Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunal ausgesagt, dort die bereitwillige
Mitarbeit der Wehrmacht bei der Judenvernichtung in Griechenland gelobt
und unterstrichen, daß »ohne die enge Zusammenarbeit mit der
Militärverwaltung die Aktion in Thessaloniki niemals hätte stattfinden
können« - d. h.: ohne den Kriegsverwaltungsrat Merten.
Dieser Merten aber ließ sich nach
Kriegsende, von der deutschen Justiz nicht belästigt, als Rechtsanwalt
in Berlin nieder. Leichtsinnigerweise flog er im April 1957 nach Athen,
um einem in Griechenland in Schwierigkeiten geratenen Freund aus
deutschen Besatzungstagen, seinem ehemaligen Dolmetscher Arthur
Meissner, Rechtsbeistand zu leisten. Merten schien sich sicher zu sein,
es könne ihm dort unten nichts passieren. Hatten die Griechen nicht 1946
Desinteresse an seiner Person signalisiert, als das CIC ihnen die
Überstellung Mertens angeboten hatte, und hatte nicht der Chef der
griechischen Militärmission in Berlin, General Ypsilantis, 1947 im
Spruchkammerverfahren für ihn gutgesagt?
Warum die griechische Regierung
ihn 1946 nicht hatte haben wollen, lag für Merten auf der Hand: Er hatte
eine Menge Unangenehmes über gewisse Kreise des Athener
Polit-Establishments auszupacken, über jene von ihm ausgehaltenen
Kollaborateure nämlich, die (anders als solche Landesverräter in anderen
ehemals besetzten Ländern) nach dem Abzug der Nazis nicht nur weitgehend
unbehelligt geblieben waren, sondern auch an der Macht im Staat
beteiligt wurden. Hinzu kam: Die griechischen Nachkriegsregierungen
hatten sich den Strafanspruch gegen die deutschen Kriegsverbrecher
regelrecht abkaufen lassen - gegen Finanzhilfe, Tabakexportgarantien und
dergleichen mehr.
Was Merten wohl nicht wußte: Die
griechische Seite hatte ihren Verzicht auf die Strafverfolgung deutscher
Kriegsverbrecher an Bedingungen geknüpft, die von deutscher Seite nicht
vollständig eingehalten worden waren. Es ging dabei auch um
Entschädigungsleistungen für griechische NS-Opfer in vergleichsweise
bescheidener Höhe, die Bonn nicht zu zahlen bereit war und um die just
zum Zeitpunkt seines Besuchs gefeilscht wurde. Ein Widerruf des
Strafverfolgungsverzichts für NS-Täter stand angesichts der Bonner
Hartleibigkeit ins Haus. Auch war die damalige rechtskonservative
griechische Regierung unter Konstantin Karamanlis wegen ihres in Europa
einmalig nachsichtigen Umgangs mit deutschen Kriegsverbrechern
innenpolitisch unter Druck geraten. Einen in Griechenland so bekannten
NS-Täter wie Merten im Lande frei herumreisen zu lassen, das konnte sich
die Regierung nicht leisten. Merten wurde verhaftet und unter
Anteilnahme der ganzen Nation vor Gericht gestellt.
Bei diesem Prozeß bestätigten
Zeugen nicht nur Mertens tatkräftige Beihilfe zur Judendeportation, sie
schilderten auch die diabolische Raffinesse, mit der er die wohlhabende
Jüdische Gemeinde vor ihrer Deportation ihres gesamten beweglichen
Vermögens beraubte und durch falsche Schutzversprechungen einzelnen
Opfern erhebliche Geldsummen sowie Gold und Juwelen abpreßte. Daß er
dabei auch kräftig in die eigene Tasche gewirtschaftet hat, gilt als
sicher. Der Prozeß endete am 5. März 1959 mit der Verurteilung zu 25
Jahren Haft, von denen Merten allerdings nur kurze Zeit abzusitzen
hatte.
Und das verdankte er zum einen
der Bundesregierung, die einmal mehr das Mittel der wirtschaftlichen
Nötigung ins Spiel brachte, um einem NS-Verbrecher zu Hilfe zu kommen,
zum anderen einem seiner Anwälte, der sich als Abgeordneter im Deutschen
Bundestag massiv dafür einsetzte, die Ratifizierung eines
Finanzabkommens mit Griechenland zurückzustellen, um die griechische
Justiz zum Strafverzicht im Fall Merten zu zwingen. Dieser Anwalt war
der mittlerweile zur SPD übergewechselte Gustav Heinemann. Heinemann war
von Mertens Unschuld überzeugt, und Heinemanns früherer Sozius Dieter
Posser (der spätere Justizminister Nordrhein-Westfalens) ist es heute
noch - offenbar verfügte Merten über ein sehr gewinnendes Wesen und eine
große Überzeugungskraft. So haben ihm zahlreiche Journalisten auch noch
die gröbsten Schwindelgeschichten abgekauft.
Der Druck aus Bonn zeitigt
schließlich Wirkung: Unter dem (auch von griechischer Seite
augenzwinkernd so verstandenen) Vorwand, Max Merten selber noch einmal
vor Gericht stellen zu wollen, läßt sich die Bundesrepublik den
verurteilten Kriegsverbrecher ausliefern. Am 5. November 1959 landet der
Freigepreßte auf dem Münchner Flughafen, wird dort pro forma in Haft
genommen und 11 Tage später nach einem Haftprüfungstermin wieder
freigelassen. Zu einem Hauptverfahren sollte es nie kommen - ein
Ermittlungsverfahren beim Landgericht Berlin wird neun Jahre später, am
4. Juni 1968, in aller Stille eingestellt.
In der Einstellungsverfügung wird
Merten zwar der hinreichende Verdacht der räuberischen Erpressung
bescheinigt, aber das bleibt für den Täter folgenlos, denn der
Tatbestand ist verjährt; hinsichtlich des Unverjährbaren aber, der
Beihilfe zum Mord an über 50.000 Juden, lautet die originelle Formel der
Berliner Strafverfolger: Merten habe zwar den von Hitler und seinen
Mittätern befohlenen Mord an 40.000 bis 50.000 griechischen Juden aus
dem Bereich des Befehlshabers Thessaloniki-Ägäis unterstützt und
gefördert, indessen: »Es hat sich kein Anhalt ergeben, daß er von dem
Mordplan gewußt oder doch die vorsätzliche Tötung der mit seiner Hilfe
gesammelten (sic!) und ausgesiedelten (sic!) Juden als Möglichkeit
bewußt in Rechnung gestellt und billigend in Kauf genommen hat.«
Derselbe Mann also, der monatelang Seite an Seite mit Adolf Eichmanns
Emissären mehrere zehntausend Juden »gesammelt« und »ausgesiedelt« hat,
soll von Auschwitz nichts gewußt haben. Was ihn übrigens nicht daran
hinderte, später stets zu beteuern, er habe die Juden doch bewahren
wollen vor jenem Schicksal, von dem er angeblich nichts wußte.
Nach seiner Befreiung aus
griechischer Haft hat Merten der Regierung Karamanlis ihre Großzügigkeit
nicht gedankt, und der Regierung Adenauer ihren massiven Einsatz auch
nicht. Kaum heimgekehrt, beschuldigte er den griechischen Premier,
dessen Innenminister Makris sowie dessen Frau Doxoula, ein
beschlagnahmtes Seidenlager aus jüdischem Besitz entgegengenommen zu
haben, als Belohnung für Kollaboration. Solche Art Belohnung für
griechische Kollaborateure und Informanten durch den Chef der
Militärverwaltung hat es vielfach gegeben. »Arisierte« Warenlager,
Geschäfte und Handelsunternehmen vom Juwelierladen bis zum
Textilgroßhandel wurden von Merten an griechische Freunde des Deutschen
Reiches verteilt, mehr oder weniger hohe »Ablösesummen« (je nach den
Verdiensten) waren auf ein Bankkonto zu überweisen, über das er allein
verfügte. Ob auch der spätere Premier Karamanlis tatsächlich zu den von
Merten mit »arisierten« Gütern bedachten Kollaborateuren gehörte, ist
nie aufgeklärt worden. Wohl aber wurden einige deutsche Journalisten
wegen Verleumdung griechischer Politiker in absentia zu mehrjährigen
Gefängnisstrafen verurteilt.
1961 trat Merten dann mit einer
abenteuerlichen Geschichte an die Öffentlichkeit, die ihm, so
unwahrscheinlich sie auch klang, tatsächlich von einer Reihe als seriös
geltender Publikationsorgane abgenommen wurde, u. a. vom »Spiegel«: Er
habe 1943, mit Adolf Eichmanns Hilfe, 20.000 Juden aus Thessaloniki vor
dem Tod in Auschwitz bewahren wollen, sie sollten mit Schiffen des Roten
Kreuzes nach Palästina abgeschoben werden. Das sei den beiden aber
damals von Hans Globke, dem Kommentator der »Nürnberger Gesetze«,
verboten worden. Mertens Pech: Der gerade in Jerusalem vor Gericht
stehende Eichmann konnte sich partout nicht an diese Rettungsaktion
erinnern. Statt dessen hatte er im Verhör Belastendes mitzuteilen: »Wenn
Dr. Merten als Vertreter des Militärbefehlshabers gegen die Deportation
protestiert hätte, hätte Brunner die Deportation nicht durchführen
können. Denn das Primat in allen diesen Fragen und die Befehlsgewalt lag
bei Dr. Merten als Vertreter des Militärbefehlshabers.«
Globke klagte erfolgreich vor dem
Bonner Landgericht gegen Merten, die regierungsnahe Publizistik konnte
die Anschuldigungen gegen Adenauers Staatssekretär als internationale
linke Verschwörung denunzieren. Auch die DDR wurde ins Spiel gebracht
und darauf hingewiesen, daß kein geringerer als der spätere
SED-Staranwalt Friedrich Karl Kaul für Merten gebürgt hatte, als der bei
der Berliner Anwaltskammer um Zulassung nachsuchte. Merten starb 1971
und war in Deutschland bald vergessen. Nicht so in Thessaloniki, wo
einige Auschwitz-Heimkehrer noch heute zittern, wenn sie seinen Namen
hören, denn er war für sie der »Herr über Leben und Tod«. Und nach
diesem Mann gefragt zu werden, damit hätte Mertens ehemaliger
Parteifreund Rau bei einem Besuch der Jüdischen Gemeinde wohl rechnen
müssen.
Vor ein paar Wochen ist der
Judenjäger Merten, fast 30 Jahre nach seinem Tod, erneut in die
Schlagzeilen gekommen. Griechische Taucher wollen in diesem Sommer, so
meldete am 17. Juni 2000 die Deutsche Presseagentur, im Auftrag des
Zentralrats der Juden in Griechenland nach einem Teil der wertvollen
Beute suchen, die der Kriegsverwaltungsrat bei seinem Abschied von
Thessaloniki 1944 nicht habe mitnehmen können - Goldbarren, Juwelen und
wertvolle liturgische Gegenstände aus dem Besitz der Gemeinde. Ein
gesunkenes Schiff mit dem Schatz des Max Merten an Bord will nämlich ein
Grieche im Golf von Messenien geortet haben. Erfahren haben will er
davon 1957 als Mithäftling Mertens im Athener Averoff-Gefängnis. Ob da
tatsächlich noch Teile der Beute auf dem Meeresgrund liegen, sei
dahingestellt, wahrscheinlich ist es nicht. Schließlich hätte Merten
selber genug Zeit gehabt, die Beute heimlich bergen zu lassen. Doch mag
die spektakuläre Schatzsuche Anlaß sein, das Augenmerk auf den Teil des
geraubten jüdischen Privatvermögens zu richten, der mutmaßlich beim
deutschen Staat gelandet ist, und darauf, wie sich die Bundesrepublik
als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches höchst offiziell zum
Haupterben dieses Nachlasses gemacht hat.
Allein in Form von Gold und
Preziosen, so eine Schätzung der Jüdischen Gemeinde aus den 50er Jahren,
habe der Wert der von Max Merten jüdischen Privatleuten abgepreßten und
ins Deutsche Reich verbrachten Beute 130 Millionen Mark betragen, was
man in Bonn anerkannte. Einen Antrag auf Rückgabe stellen konnten nach
Ansicht Bonns indessen nur Überlebende bzw. die Erben der Ermordeten;
von denen gab es aber, wie schön für den Bonner Finanzminister, nur noch
wenige: Die Antragsteller, die in Bonn vorstellig wurden und z.T. mehr
als zehn Jahre um Entschädigung kämpfen mußten, repräsentierten nach
Auffassung des Bundesfinanzministeriums nur 10 Prozent der Geschädigten.
Bonn stellte also 13 Millionen zur Ausschüttung bereit, was nichts
anderes heißt als: Der Rest der fiktiven Beute, die restlichen 90
Prozent der 130 Millionen, sollten dem deutschen Staat anheimfallen.
»Deutschland erbt statt jener, die nicht mehr erben können, weil sie zu
Seife geworden sind«, zitierte der »Spiegel« 1971 den Präsidenten des
Zentralrats der griechischen Juden, Josef Lovinger.
Ein anderer hatte weniger
Entschädigungsprobleme: der Judenjäger Merten. Er erhielt aus der
deutschen Staatskasse für die in griechischer Haft erlittene Unbill eine
»Heimkehrerentschädigung«. Wieviel das war, ist nicht bekannt, es dürfte
aber die seinen wenigen überlebenden Opfern zugestandenen 5 Mark pro Tag
in Auschwitz um einiges überschritten haben.
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