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Salzburgs "Allerheiligen-Tradition":
Alles dreht sich um die Waffen-SS

Salzburg - Auch am heurigen Allerheiligentag dürfte der Salzburger Kommunalfriedhof nicht ganz ohne politische Kundgebung bleiben. Nebst dem bereits traditionellen Veranstaltungsreigen - diverse Kranzniederlegungen am Kriegerdenkmal, darunter auch durch die Kameradschaft IV für die "gefallenen Kameraden der Waffen-SS" - werden die Grünen mit einem Kranz "der Deserteure, ermordet von der Waffen-SS" gedenken. 

Eine "Trauerversammlung" um ermordete Juden, Zwangsarbeiter und sonstige Opfer des Nazi-Regimes wurde von der Polizei zwar nicht genehmigt, doch haben sich die Veranstalter auch in früheren Jahren dadurch nicht von kleineren Aktionen abhalten lassen.

Angemeldet hat die Kundgebung zur Trauer um "ermordete Salzburger JüdInnen, Sinti und Roma, Zwangsarbeiter, Euthanasieopfer, Kriegsdienstverweigerer und Personen des Widerstands gegen die Nazis" eine Gruppe von zwölf Personen, allen voran der Münchner Künstler Wolfram Kastner. Weitere Proponenten laut Kastner sind der Salzburger Historiker Gert Kerschbaumer, der Grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz sowie Eugene Sensenig-Dabbous (Gender Link).

Mit Bescheid per 30. Oktober hat die Bundespolizeidirektion Salzburg die Kundgebung untersagt, da "deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft". Bei der angemeldeten Trauerversammlung würde es sich "nicht um einen volksgebräuchlichen Aufzug (eine Trauerversammlung) handeln", vielmehr gehe es um "eine politische Manifestation, die sich gegen das Auftreten ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS auf dem Kommunalfriedhof richtet".

Damit gelte der "SS-Aufmarsch" für die Polizei "als volksgebräuchlich", der weder einer Anmeldung noch einer Genehmigung bedürfe, während die Trauer um die von den Nazis Ermordeten der Polizei "durchaus geeignet" erscheint, "das Pietätsgefühl und das religiöse Empfinden der vielen zu diesem Zeitpunkt auf dem Friedhof aufhältigen Friedhofsbesucher .. zu beeinträchtigen", kritisierte Kastner den Bescheid-Text. Die Gruppe um Kastner lädt jedenfalls "alle Salzburger ein, dem Aufmarsch der Waffen-SS beizuwohnen und mit eigenen Augen wahrzunehmen, was in Österreich offiziell als volksgebräuchlich und schützenswert gilt". Gegen den Bescheid der Polizei wird zudem Berufung eingelegt.

Polizeidirektor Karl Schweiger erklärte dazu: "Wir haben uns mit der Versammlungsanmeldung auseinandergesetzt und Kastner zu einem Gespräch eingeladen", der aber habe von seinem Anhörungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Nicht zuletzt eingedenk der Erfahrungen der vergangenen Jahre, in denen es jedes Mal zu Störungen gekommen sei, habe man die Kundgebung untersagt. Nach Paragraph 6 des Versammlungsgesetzes sei die Polizei verpflichtet so vorzugehen, wenn durch eine Versammlung öffentliche Sicherheit und Wohl gefährdet scheinen. "Der Friedhof ist ganz besonders am 1. November ein Tag des Totengedenkens. Ich glaube, dass da Versammlungen in solcher Weise keinen Platz haben", betonte der Polizeidirektor, der im Übrigen - noch eine Tradition - auch heuer wieder den "1.-November-Einsatz" persönlich leiten wird.

derStandard, 25.10.2000

haGalil onLine 31-10-2000

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