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Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen SS Malloth:
Strafanzeige gegen die Dortmunder Zentralstelle für die 
Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen 
wegen Verdacht auf Strafvereitelung im Amt wurde erstattet.
Trotzdem findet eine rückhaltlose Aufklärung der öffentlichen 
Vorwürfe gegen die Dortmunder Zentralstelle nicht statt. 
Ministerpräsident Clement verhindert Strafanzeige gegen 
die Zentralstelle!

August 2000:
Ein weiterer offener Brief der ehem. Landtagsabgeordneten 
Brigitte Schumann an Ministerpräsident Clement


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Pferde in Israel

 

Brigitte Schumann
Rüttenscheider Str. 18
45128 Essen

Essen, d. 23.8.00

An den Ministerpräsidenten 
des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40219 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Clement,

nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub fand ich das Antwortschreiben der Staatskanzlei und des Justizministeriums auf meine Schreiben zu der Ermittlungstätigkeit der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund vor.

Dazu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Dem Antwortschreiben der Staatskanzlei entnehme ich, dass mein Anliegen nicht aufgegriffen wurde. Ich habe eine Strafanzeige gegen die Dortmunder Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt gestellt. Nach meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit hätte dieser Vorwurf zur Behandlung an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm weitergeleitet werden müssen. Stattdessen wurde das Justizministerium um Stellungnahme gebeten. Auch wenn dies sicherlich nicht intendiert war, so steht doch faktisch fest, dass mit der Weitergabe an das Justizministerium die juristische Klärung durch eine unabhägige Staatsanwaltschaft verhindert wurde.

Der Stellungnahme des Justizministeriums widerspreche ich aus meiner Kenntnis der tatsächlichen Vorgänge und Sachverhalte. Ich halte den Ausführungen des Justizministeriums entgegen, dass es seit Oktober 1999 eine neue Zeugenaussage zum Komplex "Kleine Festung Theresienstadt" gibt, die in die Zuständigkeit der Dortmunder Zentralstelle gehört. Durch den neuen Zeugen wird der mutmaßliche Kriegsverbrecher Anton Malloth des Mordes beschuldigt. 
Dennoch sah sich die Zentralstelle nicht veranlasst, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wiederaufzunehmen. Der Verzicht auf die juristische Zuständigkeit und deren Verlagerung nach München - entgegen dem gesetzlichen Auftrag - legt vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit immer wieder geäusserten massiven Kritik an der Arbeit der Zentralstelle den Schluss nahe, dass die Dortmunder Staatsanwaltschaft ihren gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung von NS- Verbrechen nicht ernsthaft wahrgenommen hat.

Für die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist es ausgesprochen schädlich und kontraproduktiv, wenn mögliche Fehler der Justiz und der Politik bei der Aufklärung von NS-Verbrechen nicht rückhaltlos aufgedeckt werden. Deshalb appelliere ich an Sie, meine Aufforderung nach einer umfassenden Überprüfung der gesamten Angelegenheit durch unabhängige Dritte aufzugreifen.

Mir freundlichen Grüßen

Brigitte Schumann

ehemals Mitglied des Landtags NRW
Tel./fax: 0201-777940

haGalil onLine 25-08-2000

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