Der Antragsteller ist ein
arabisches Paar, das in einer arabischen Siedlung lebt. Sie möchten sich in
Katzir ansiedeln – einer kommunalen Siedlung in der Region des Fluß Eron. Diese
Siedlung wurde 1982 von der Jewish Agency in Zusammenarbeit mit der
Genossenschaftsgesellschaft Katzir errichtet – auf staatseigenem Land, das der
Jewish Agency (durch die Israel Landbehörde) für solche Zwecke zugeteilt wurde.
Die Genossenschaftsgesellschaft
Katzir akzeptiert nur jüdische Mitglieder. Demzufolge weigerten sie sich, die
Antragsteller zu akzeptieren und ihnen zu erlauben, ihre Heimstätte in der
kommunalen Siedlung von Katzir zu errichten. Die Antragsteller beanstanden, daß
diese Politik eine Diskriminierung auf der Grundlage von Religion oder
Nationalität darstellt, und daß eine solche Diskriminierung per Gesetz bezüglich
Staatseigentums verboten ist.
Das Gericht untersuchte die Frage,
ob die Weigerung den Antragstellern den Bau ihrer Heimstätte in Katzir zu
erlauben, eine unzulässige Diskriminierung darstelle. Die Untersuchung des
Gerichts ging in zwei Stufen vor. Zuerst untersuchte das Gericht, ob der Staat
an seine Bürger - aufgrund von Religion oder Nationalität – Land direkt zuteilen
darf. Die Antwort lautet nein. Als allgemeine Regel verbietet das Prinzip der
Gleichberechtigung dem Staat, unter seinen Bürgern - aufgrund von Religion und
Nationalität - zu unterscheiden. Das Prinzip ist auch für die Zuteilung von
staatseigenem Land gültig.
Dieser Schluß wird sowohl aus den Werten Israels als demokratischer Staat wie
auch den Werten Israels als Jüdischer Staat gefolgert. Der jüdische Charakter
des Staates erlaubt Israel nicht, seine Bürgern zu diskriminieren. In Israel
sind Juden und Nichtjuden Bürger mit gleichen Rechten und Pflichten. Der Staat
hat seine Verpflichtung, gegen unzulässige Diskriminierung einzuschreiten nicht
erfüllt, auch wenn er bereit ist, staatseigenes Land zum Zweck einer
ausschließlich arabischen Siedlung zuzuteilen, solange wie er einer Gruppe Juden
erlaubt -ohne unterscheidbare Merkmale - eine ausschließlich jüdische Siedlung
auf staatseigenem Land zu errichten („getrennt ist schon an sich ungleich").
Als nächsten Schritt hat das
Gericht untersucht, inwiefern der Staat der Jewish Agency Land zuteilen darf, im
Bewußtsein, daß die Agency nur Juden den Nutzen des Landes gestattet. Die
Antwort lautet nein. Wo direkte Diskriminierung unzulässig ist, ist auch keine
indirekte Diskriminierung zulässig. Wenn es dem Staat nicht erlaubt ist durch
seine eigenen Handlungen auf der Grundlage von Religion und Nationalität zu
diskriminieren, so darf er solche Diskriminierung durch eine dritte Partei auch
nicht ermöglichen. Hierbei spielt es keine Rolle, daß es sich bei der dritten
Partei um die Jewish Agency handelt. Auch wenn die Jewish Agency zwischen Juden
und Nichtjuden unterscheiden darf, so darf sie das nicht bei der Zuteilung von
staatseigenem Land.
Das Gericht hat seine Entscheidung
auf die speziellen Fakten dieses Falles begrenzt. Die allgemeine Frage der
Nutzung von staatseigenem Land zum Zweck der Besiedlung wirft eine Vielfalt von
Fragen auf. Erstens, wie die Antragsteller selber zustimmten, ist dieser Fall
nicht auf vorausgegangene Zuteilungen von staatseigenem Land gerichtet. Diese
Petition richtet sich auf die Zukunft. Zweitens bezieht sich die Petition auf
die speziellen Umstände der kommunalen Siedlung in Katzir. Diese Frage
diskutierend teilte das Gericht mit:
„Natürlich gibt es verschiedene
Arten von Siedlungen wie z.B. Kibbuzim und Moschavim. Verschiedene
Siedlungsarten werfen verschiedene Probleme auf. Wir haben keine Argumente
bezüglich anderer Siedlungsarten gehört und nehmen daher keine Stellung zu
diesen Arten von Siedlungen. Außerdem müssen wir die Möglichkeit in Betracht
ziehen, daß besondere Umstände – jenseits des Siedlungstyps – relevant sein
können. Wir haben keine Argumente bezüglich solch spezieller Umstände gehört und
nehmen demzufolge keine Stellung hinsichtlich ihrer Relevanz. Abgesehen davon
ist es wichtig zu verstehen und in Erinnerung zu rufen, daß wir heute den ersten
Schritt eines sensiblen und schweren Weges tun. Es ist ratsam, langsam
voranzuschreiten, damit wir nicht straucheln und fallen, stattdessen werden wir
vorsichtig zu jedem Stadium voranschreiten – den Umständen eines jeden Falles
entsprechend."
Hinsichtlich der von den
Antragstellern geforderten Entschädigung, berücksichtigte das Gericht diverse
soziale und rechtliche Schwierigkeiten. Im Licht dieser Schwierigkeiten hat das
Gericht folgendes Urteil gefällt:
„Wir entscheiden, daß dem
Staat Israel per Gesetz nicht erlaubt war, der Jewish Agency staatseigenes
Land zum Zweck der Errichtung der kommunalen Siedlung von Katzir auf der
Grundlage einer Diskriminierung zwischen Juden und Nichtjuden zuzuteilen.
Der Staat Israel muss die
Forderung der Antragsteller berücksichtigen, Land für sich in der Siedlung
in Katzir zum Bau ihres Hauses zu erwerben. Der Staat muß diese
Berücksichtigung auf dem Gleichheitsprinzip basierend vornehmen und muß
andere relevante Faktoren in Betracht ziehen – einschließlich der Faktoren,
die die Jewish Agency und die heutigen Einwohner Katzirs berühren. Der Staat
Israel muss darüberhinaus die zahlreichen rechtlichen Fragen beachten. Auf
diesen Betrachtungen basierend, muss der Staat Israel in angemessener
Geschwindigkeit entscheiden, ob den Antragstellern erlaubt wird, innerhalb
der kommunalen Siedlung von Katzir ein Heim zu errichten."
Der Präsident Aharon Barak legte
seine Begründung im Schriftsatz nieder, der sich die Richter T. Or und I. Zamir
anschlossen. Richter M. Cheshin stimmte dem Urteil zu und legte seine Begründung
nieder. Richter Y. Kedmi stimmte nicht überein und legte seine Begründung
nieder.
haGalil onLine
23-03-2000
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