DEUTSCHLAND/ZWANGSARBEITER - Entschädigung unter dem
Eindruck der Schweizer Globalvereinbarung
Gerechtigkeit nach 50 Jahren
«Nichts war ungesetzlich.» Die
Einstellung von Zwangsarbeitern sei ihre «patriotische Pflicht» gewesen,
Deutschland befand sich im «Kriegszustand». So argumentierten während der
Kriegsverbrecherprozesse 1947 in Nürnberg die Direktoren der Firmen I.G.
Farben, Krupp und Flick. Fünf Jahrzehnte war die deutsche Industrie nicht
bereit, Verantwortung für ihre Beteiligung an den NS-Verbrechen zu
übernehmen. Mal hiess es, «die Häftlinge seien der Industrie von der
Regierung aufgezwungen» worden, dann wieder wurde behauptet, «unter den
Zwangsarbeitern gab es keine KZ-Insassen und erst recht keine Juden» oder
«wir bezahlten an die SS, und wer noch finanzielle Forderungen hat, soll
sich an die Bundesregierung als den Nachfolgestaat wenden». In fast keinem
Fall waren deutsche Grossunternehmen bereit, Entschädigungsansprüche zu
akzeptieren.
VON ALEXIS CANEM
Entschädigungsansprüche wurden sofort
nach dem Krieg gestellt. Meistens erfolglos. Adolf Diamant war einer der
wenigen, der hartnäckig blieb. Bereits 1957 begann er einen Prozess gegen
die Firma Büssing, von der er mit anderen Leidensgenossen
Ausgleichszahlungen forderte. Diamant war zwanzig Jahre alt, als man ihn aus
dem Ghetto von Lodz ins KZ Auschwitz/Birkenau deportierte. Seine Eltern
wanderten direkt in die Gaskammern. Adolf Diamant dagegen war unter den
KZ-Häftlingen, die von der SS für kräftig genug erklärt wurden, um in der
Braunschweiger Firma Büssing unter Kontrolle des Konzentrationslagers
Neuengamme Zwangsarbeit zu leisten. Büssing stellte Lastkraftwagen für die
Armee her. Im April 1945 wurde Diamant befreit. Geld hatten die KZ-Häftlinge
natürlich nie erhalten, den Lohn zahlte die Firma direkt an die Verwaltung
des KZ Neuengamme. Deshalb versuchte die Firma, sich auch mit dem Hinweis,
sie sei nicht für Geldforderungen zuständig, sondern «die Bundesregierung»
als Rechtsnachfolger, aus der Verantwortung zu entziehen. Ohne Erfolg. Das
Gericht entschied, «niemand sei berechtigt, die Arbeitskraft einer Person zu
kaufen, die rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt wurde». Der Vertrag sei
unwirksam. Die Firma Büssing wurde zur Nachzahlung verurteilt.
Ohrfeige für die Opfer
Doch dieser scheinbare Erfolg war ein
Pyrrhussieg. Adolf Diamant als Kläger hatte zwar den Prozess gewonnen, doch
wurden ihm lediglich 177,80 DM nachgezahlt. Diese Summe war vom Gericht
festgelegt. Dieses Urteil wiederum schreckte viele Überlebende von weiteren
Prozessen ab, sie scheuten hohe Anwaltskosten bei einer so lächerlichen
Rückerstattung, die einer offenen Ohrfeige ins Gesicht der Opfer gleichkam.
Im Jahr 1957 besass die Firma Büssing übrigens eine Liste mit rund 2000
Namen, die als Zwangsarbeiter vom KZ Neuengamme geschickt worden sind. Diese
Liste ist jetzt nicht mehr auffindbar. Weitaus mehr Erfolg als Diamant
hatten Norbert Wollheim, ein deutscher Jude, der 1943 aus Berlin nach
Auschwitz deportiert wurde und zur Arbeit bei den I.G. Farben gezwungen
wurde. Auch er prozessierte für eine angemessene Entschädigungszahlung. Das
Gericht entschied zu seinen Gunsten. Daraufhin richteten die I.G.-Farben für
alle ehemals beschäftigten jüdischen KZ-Häftlinge einen pauschalen
Entschädigungsfonds ein. Die Claims Conference war dabei der Partner. Bis
heute verweisen auch die damals zum I.G.-Farben-Konzern gehörenden Firmen
Hoechst, Bayer und BASF bei neuen gerechtfertigten Ansprüchen auf diesen
Fonds. Oder sie erklären, dass die Bundesregierung als Rechtsnachfolger des
Dritten Reiches der eigentliche Ansprechpartner sei.
Neue Töne
Erst jetzt, seit dem historische
Forschungen immer mehr Belege dafür fanden, dass die SS den Unternehmen
Zwangsarbeiter nicht aufdrängte, sondern Manager selbst in Auschwitz nach
Arbeitskräften suchten, beginnen Unternehmen, sich von dieser Ausrede zu
lösen. Möglicherweise fürchten nun die Grosskonzerne jene cleveren
Rechtsanwälte, vor allem die aus den USA, die bereits Schweizer Grossbanken
zu Entschädigungszahlungen an Holocaust-Opfern zwangen. Die Volkswagen AG
zum Beispiel erklärte noch im Juni 1998, «eine rechtliche Verpflichtung der
Volkswagen AG zur Entschädigung jüdischer Zwangsarbeiter besteht nicht».
Weiter heisst es in dem Schreiben, dass «die Ansprüche der ehemaligen
Zwangsarbeiter verjährt sind». Doch dann besann sich der Konzern. Im August
1998 verkündete VW plötzlich, dass er «einen eigenen Entschädigungsfonds für
ehemalige Zwangsarbeiter einrichten» will.
VW traf diese Entscheidung nicht allein.
Auch andere Konzerne denken über Massnahmen zur Wiedergutmachung nach. Wenn
die Bundesregierung einen Fonds für Zwangsarbeiter schüfe, erklärte ein
Sprecher von BMW, würde sich das Unternehmen daran beteiligen. BMW
beschäftigte nach eigenen Angaben mehrere tausend Zwangsarbeiter. Auch der
Siemens-Konzern, der bisher immer der Ansicht war, dass alles durch das
Bundesentschädigungsgesetz der Bundesregierung «geregelt» sei, erklärte nun
ebenfalls seine Beteiligung an dem Entschädigungsfonds, wenn ein solcher
geschaffen wird. Baukonzern Hochtief hat «zwar noch keine Entscheidung»
getroffen. Zahlungen an Zwangsarbeiter seien aber «nicht ausgeschlossen».
Die Dresdner Bank, die während der NS-Zeit Anteile an der Frankfurter
Rüstungsfabrik «Adlerwerke» besass, zahlte in diesen Tagen insgesamt 80 000
DM an zehn ehemalige Zwangsarbeiter, die heute in Polen, in den USA,
Frankreich und Deutschland leben. Es sei als «humanitäre Hilfe» zu
verstehen, betonte eine Sprecherin des Bankhauses, eine «Entschädigung oder
gar Wiedergutmachung für erlittenes Leid könne und solle die finanzielle
Hilfe nicht sein».
Abschreckende Kontroverse
Anlass für diesen späten Sinneswandel
gaben die Schweizer Grossbanken, die eine Zahlung von 1,25 Milliarden Dollar
an jüdische Organisationen leisten, sowie die Bereitschaft des italienischen
Versicherers Assicurazioni Generali SpA 100 Millionen Dollar (rund 180
Millionen Mark) an Holocaust-Opfer oder deren Erben. Auch in Deutschland
sind nun Versicherungskonzerne zu Entschädigungsleistungen bereit. Die
Allianz z. B. erklärte bereits in München, dass sie eine «international
anerkannte Einigung über nicht ausgezahlte Versicherungspolicen von Opfern
der Judenverfolgung in der Nazi-Zeit» anstrebe. Zugleich hofft der Konzern
auf aussergerichtliche Einigungen. Andere deutsche Versicherungen überlegen
sich ähnliche Schritte.
Ursache dieser Sinneswandlung kann in
vielen Fällen eine drohende Klage sein. Anwalt Michael Witti, der zusammen
mit einer New Yorker Anwaltskanzlei Ansprüche von Holocaust-Opfern vertritt,
kündete auf einer Pressekonferenz Mitte August weitere Klagen an. Doch die
zu verlieren, bedeutet für die Konzerne nicht nur einen finanziellen,
sondern auch einen Image-Verlust. So wurde die Gerechtigkeit für ehemalige
Zwangsarbeiter nun für die Banken, Versicherungen und Grossindustrie eine
Frage ihres Prestiges. Dieser Druck endlich zwingt zum Nachdenken, fünfzig
Jahre nach Kriegsende. Unverständlich bleibt, warum erst jetzt etwas
geschieht und nicht schon viel früher. Erst nachdem Witti die Erweiterung
der Sammelklage, die bereits gegen die Dresdner und Deutsche Bank
eingereicht wurde, nun auch gegen die Commerzbank ankündigte, will die
Commerzbank endlich auch ihre Geschichte erforschen lassen. Schon jetzt
räumt die Bank ein, sie habe «Konten von Menschen jüdischen Glaubens
entsprechend den damaligen Gesetzen an die Reichsbank übertragen».
Doch längst noch nicht alle Unternehmen
sind bereit, die Fehler ihrer Vergangenheit zu begleichen. Die Firma Züpplin
z. B. beschäftigte über 1800 weibliche KZ-Häftlinge am Bau eines Flughafens.
Von Adolf Diamant auf finanzielle Entschädigung angesprochen, antwortete ihm
der Vorstandsvorsitzende, dies sei «keine Gesprächsthematik mehr». Über so
viel Ignoranz empört, erwägt Diamant nun eine Klage gegen die
Automobilfabrik und Maschinenbaukonzern MAN, der die Firma Büssing
übernommen hat. Auch die Bundesregierung weist noch die Idee einer Stiftung
für Holocaust-Opfer von sich. Es sei «eher zweifelhaft, ob eine heute
bestehende individuelle Notlage auf eine nationalsozialistische
Unrechtsmassnahme zurückzuführen ist», erklärte vor erst zwei Jahren noch
Irmgard Karwatzki, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium und Mitglied
der CDU. Auch sei «die vorgesehene Stiftungslösung eine nicht vertretbare
Belastung» für die öffentliche Kasse. Im August wurde dann vom
Finanzministerium erneut betont, dass die Bundesregierung die «Einrichtung
eines gemeinsamen Fonds mit der Industrie» ablehne.
«Nie ein Geheimnis» aus der Vergangenheit will
nach Aussage des Generalbevollmächtigten Michael Jansen die Degussa AG
gemacht haben. Es war diese Firma, die von Nazis gestohlenes Gold und andere
Edelmetalle zu anonymen Barren einschmolz und dabei nach den Einträgen in
ihren Scheidebüchern genau wusste, dass es sich hierbei um «Jd»,
«Judensilber», «Judengold» oder «reichsfeindliches Material» handelte. «Für
Entschädigungsansprüche einzelner Opfer lassen die vorliegenden
Erkenntnisse», so Jansen, jedoch «keine Ansatzpunkte erkennen». Überhaupt so
scheint es, will Degussa am liebsten in Ruhe gelassen werden. Zu Beginn des
Jahres hatte das Unternehmen «jüdischen Organisationen angeboten, ihnen bei
der Untersuchung» behilflich zu sein. Trotzdem vereinbarte Israel Singer,
Generalsekretär des Jüdischen Weltkongresses, die Zusammenarbeit um den
Verbleib von Edelmetallen aus jüdischem Besitz zu klären. Zugesagt wurde
auch Yad Vashem, «historisch bedeutsame Dokumente aus dem Unternehmensarchiv
zur Verfügung stellen» sowie «jüdische Institutionen in Israel, den USA und
Deutschland» zu unterstützen. Doch klingt all dies angesichts der grossen
Schuld, die das Unternehmen auf sich lud, allzu sehr nach einem
Ablenkungsmanöver. Jetzt reichten Holocaust-Überlebende eine Klage gegen
Degussa ein, ein Vorgang, den Ignatz Bubis in seiner Eigenschaft als
Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland begrüsst.
Endlich, wenn auch sehr spät, müssen
Grossindustrie, Banken, Versicherungen und andere Konzerne sich ihrer
Vergangenheit stellen. Bleibt nur noch zu hoffen, dass auch die
Bundesregierung ihren Standpunkt nochmals überdenkt und endlich das Signal
für die Schaffung eines Bundesfonds für Zwangsarbeiter gibt, in dem deutsche
Firmen, die ja ihre Bereitschaft bereits signalisieren, tatsächlich
einzahlen können.
