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Recht gegen Rechts

Vorwort

Mit großer Aufmerksamkeit habe ich die vom Jugendinformationszentrum München herausgegebene Broschüre "Recht gegen Rechts" gelesen. Sie trifft, wie ich glaube, den Punkt: Wir müssen informiert sein, um Angriffen von ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Gewalttätern Paroli bieten zu können. Hier ist jeder von uns gefordert, seinen Anteil dazu beizutragen, dass das Klima der Freiheit und Toleranz, das unsere Bundesrepublik seit 40 Jahren geprägt hat, nicht zerstört wird. 

Unser bestehendes Strafrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, um auf Ausschreitungen solcher Personen zu reagieren. Jedem dieser Täter muss klar sein, dass eine entschiedene Reaktion des Staates auf solche Gewaltdelikte folgt. Keiner dieser Täter darf damit rechnen, dass sein Verhalten nur als "böser Streich" gewertet wird. Die Justiz wird alle Anstrengungen unternehmen, um solchen Gewalttätigkeiten entgegenzuwirken.

Dies allein wird aber nicht ausreichen. Wir alle müssen mitmachen. Wer ausländerfeindliche Äußerungen hört, darf sie nicht unwidersprochen lassen Wer Gewalttaten bemerkt, darf sie nicht übersehen. Schon zu viele haben weggesehen. Jeder von uns ist gefordert, Ausländerfeindlichkeit und Rechtsradikalismus den Boden zu entziehen. Hierbei kann die Broschüre wichtige Hinweise und Informationen vermitteln. Deswegen haben wir uns entschlossen, diese Broschüre auch für Rheinland-Pfalz mit freundlicher Genehmigung des Jugendinformationszentrums München herauszugeben.

Peter Caesar
Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz

EINMISCHEN

Heute Abend um halb zwölf in der Kneipe: Den Typen zwei Tische weiter werden ihre Türkenwitze langsam langweilig, aber es gibt ja auch noch die Juden. Derart aufgeheitert grölen sie dann ein Liedchen, "die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen, SA marschiert, in ruhig festem Tritt" und so. Und weil sich eh niemand traut, etwas dagegen zu unternehmen, zeigen sie mit einem zackig gebrüllten "Heil Hitler", wer in diesem Lokal das Schreien hat.

Was machst Du? Weghören und so tun, als hättest Du nichts bemerkt, weil‘s ja nicht Deine Angelegenheit ist? Die Kneipe wechseln und Dich darüber ärgern, dass Du den Schwanz eingezogen hast? Hingehen, ihnen sagen, dass man Nazis nicht so toll findet, und ein paar Fingerknöchel auf die Schneidezähne bekommen? 

Warum nicht einfach die grünen Herren mit dem Blaulicht auf dem Dach rufen? Schließlich haben Dir die Nazis nicht nur den Abend versaut, sondern auch noch ein paar Straftaten begangen. Es gibt viele Möglichkeiten, etwas gegen Faschos zu tun. In diesem Heft stellen wir die vor, bei denen die Staatsgewalt Dir hilft.

ÜBERBLICK

Strafrecht und Strafverfolgung

"Bei Linken kommt immer sofort der Strafhammer, auf dem rechten Auge ist die Justiz aber blind." Manche sehen das so, stimmen tut es gerade in letzter Zeit nicht mehr. Gerade eben hat der Bundestag das Strafgesetzbuch ergänzt und ein paar Lücken gefüllt, durch die Rechtsradikale.schlüpfen konnten.

Die Gesetze

Die rechtlichen Grundlagen sind also da. Die fünf wichtigsten "einschlägigen Tatbestände", gegen die Rechtsradikale am ehesten verstoßen, sind in diesem Heft vorgestellt:

Nazi-Parolen und Flugblätter stellt das Strafgesetzbuch im Paragraph 86 ("Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen") unter Strafe, Hakenkreuze und andere Nazi-Symbole im Paragraph 86a ("Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"). 

Der Paragraph 130 ("Volksverhetzung") bedroht ausländerfeindliche Hetze und die Leugnung von Naziverbrechen; der Paragraph 189 ("Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener") bestraft die Verleumdung der im Faschismus ermordeten Juden. Die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung wird über die Paragraphen 84 (bei verbotenen Parteien) und 85 (bei anderen Organisationen) verfolgt. Außerdem gäbe es noch den § 185 (Beleidigung, hier gelten aber auch bei der Strafanzeige besondere Regeln) oder so ausgefallene Dinge wie die "Bildung bewaffneter Haufen" (§ 127) oder "Politische Verdächtigung" (§ 241a), aber das soll hier ja kein Telefonbuch werden.

Wie es sich genau auswirken wird, dass vom 1. Dezember 1994 an schärfere Gesetze gelten, ist noch nicht ganz klar: Es muss erstmal neue Prozesse geben. Die Staatsanwälte und Richter warten deshalb gerade jetzt darauf, dass solche Straftaten angezeigt werden. Viele Hetzsprüche, die bislang nicht richtig bestraft werden konnten, fallen nun endlich unter das Gesetz.

Immer gilt jedenfalls: "Wo kein Kläger, da kein Richter" - wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nichts von einer Straftat erfahren, kann es auch keine Strafurteile geben. Die Bestrafung der meisten rechtsradikalen Vergehen scheitert nicht an unwilligen Staatsanwälten oder großzügigen Richtern, sondern an faulen Zeugen: Solange die nicht wenigstens kurz mal bei der Polizei anrufen, hat das Strafgesetzbuch den Wert von Altpapier.

Kennzeichen § 86a

Hakenkreuze in jeder Form, das Horst-Wessel-Lied, Hitlergruss und "Führerporträts" oder SS-Runen - für alle nationalsozialistischen Symbole gilt nach § 86a: Wer sie öffentlich zeigt, dem drohen bis zu drei Jahre Knast. Gleiches gilt für die während des Nationalsozialismus gebräuchliche Schlussfloskel "Mit deutschem Gruß", wenn auch der übrige Brief eine entsprechende Tendenz hat. Auch die Symbole von Unterorganisationen der NSDAP fallen unter den § 86a.

Auch leicht veränderte Symbole können bestraft werden, wenn sie den Originalen "zum Verwechseln ähnlich sind" - das hat der Bundestag nun mit einer Gesetzesänderung klargestellt.

Damit wird künftig zum Beispiel auch bestraft werden, wer den Hitlergruß mit drei ausgestreckten Fingern statt der flachen Hand zeigt (der so genannte "Kühnen-Gruß"). Da waren sich die Richter zuvor nicht einig.

Sonderfall ist die "Reichskriegsflagge" aus der Zeit vor 1933: Sie zu zeigen ist zwar nicht direkt strafbar, die Polizei beschlagnahmt sie aber oft wegen "Störung des öffentlichen Friedens".

Fall 1: HITLERBILD

Drei Monate Zusatzhaft ohne Bewährung hat ein 28-Jähriger in Berlin erhalten, der in seiner Gefängniszelle ein Hitlerbild aufgehängt hatte. Er saß bereits für mehrere Jahre wegen Totschlags und sexueller Nötigung ein.

Fall 2: SIEGHEIL

Für Sieg-Heil-Rufe sind drei Nürnberger zu Gefängnisstrafen zwischen neun Monaten und eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Straftäter sind zwischen 21 und 26 Jahre alt. Wegen einer ungünstigen Sozialprognose kämen Bewährungsstrafen nicht in Betracht, erklärte der Richter.

Fall 3: HAKENKREUZ

Vier angehende Gefängnisbeamte sind im niederbayerischen Straubing aus dem Staatsdienst entlassen worden. Sie hatten in Toiletten und auf Tische der Beamtenschule Hakenkreuze geschmiert. Die Staatsanwaltschaft leitete außerdem ein Ermittlungsverfahren gegen die jungen Männer ein.

Propaganda § 86

§ 86 Strafgesetzbuch: Bis zu drei Jahren Gefängnis erwarten jeden, der "Propagandamittel" einer verfassungswidrigen Partei oder Vereinigung herstellt, verbreitet oder importiert - wenn diese Propagandamittel sich gegen die Demokratie oder die Völkerverständigung richten. Verurteilt werden kann jeder, der bei der Produktion oder Verbreitung hilft. Also bei Flugblättern nicht nur der Autor, sondern auch der Drucker und Verteiler oder jemand, der sie in seiner Wohnung vor der Verteilung lagert. Strafbar ist zum Beispiel die Forderung nach einem "europäischen Staat auf der Grundlage einer arischen Rassengemeinschaft" (was mag das wohl sein?) oder auch danach, dass Juden keine maßgeblichen Posten im Staat bekommen dürfen. Freigesprochen wurde dagegen jemand, der sich gegen Ehen zwischen Deutschen und Ausländern aussprach weil er "Rassenmischung" für schlecht hält. Damit, so fand das Gericht, habe er fremde "Rassen" nicht herabgesetzt.

Ausnahme Schule

Die Verwendung von Nazi-Flugblättern oder Zeichnungen durch Lehrer im Unterricht oder durch Künstler ist aber erlaubt. Auch der Hetzfilm "Jud Süss" darf also im Fach Geschichte gezeigt werden.

Fallbeispiel: MEIN KAMPF

Es gibt Leute, die sich nichts dabei denken, mit dem Buch eines Verrückten Geld zu verdienen, in dem der Tod von fünfundzwanzig Millionen Menschen als gerechtfertigt dargestellt wird. Deshalb findet sich Hitlers "Mein Kampf" immer wieder mal auf Flohmärkten. Und das wird manchmal sogar erlaubt: Im Original oder negativ kommentiert darf das Buch nach Ansicht der Rechtsprechung straffrei verkauft werden. Auch Juristen sind nicht immer einig.

Strafbar sind nach dieser Meinung nur Hakenkreuze auf dem Titel oder unkritische Neuauflagen - die darf es aber ohnehin nicht geben, weil das "Urheberrecht" an "Mein Kampf" zum Teil an den Bayerischen Staat gefallen ist. Und der erlaubt keinen Neudruck. Weil kein Normalmensch prüfen kann, ob eine bestimmte Ausgabe nun erlaubt oder verboten ist, kann diese Aufgabe der Polizei überlassen werden. Dazu muss man ihr natürlich Bescheid sagen.

Volksverhetzung § 130

Vor langer Zeit hieß der § 130 "Anreizung zum Klassenkampf" und wurde gegen umtriebige Arbeiter angewandt. Inzwischen ist er mit "Volksverhetzung" betitelt und stellt Aussagen unter Strafe, die eine Bevölkerungsgruppe verleumden (zum Beispiel Beamte, Türken, Juden, Schwule oder Bayern) und zu Hass oder Gewalt aufrufen.

Auschwitz-Lüge

Schon immer wurde bestraft, wer die systematische Vernichtung der Juden im Faschismus leugnete ("Auschwitz-Lüge"). Jetzt wurde das Gesetz (§ 130 StGB) entsprechend ergänzt, um das ganz deutlich zu machen: Wer den Völkermord "billigt, verharmlost oder leugnet", kassiert bis zu fünf Jahre Haft.

Beleidigung

Oft könnten Äußerungen, die knapp nicht mehr unter Volksverhetzung fallen, trotzdem wegen Beleidigung (§ 185) bestraft werden - der 130 schützt den öffentlichen Frieden, der 185 die persönliche Ehre. Dazu muss aber ein persönlich Beleidigter Strafantrag stellen, und leider sind dazu nur wenige Ausländer oder Asylbewerber bereit.

Fall 1: JUDENWITZE

"Was ist der Unterschied zwischen einer Pizza und einem Juden?" Diese Frage stellte ein Kölner Lehrer seinen Schülern und antwortete gleich selbst: "Die Pizza schreit und kreischt nicht, wenn man sie in den Ofen schiebt." Der Mann ist fristlos aus dem Schuldienst entlassen worden.

Fall 2: UNTERMENSCH

Ebenfalls ein Lehrer bezeichnete in Koblenz gegenüber seinen Gymnasiasten Hauptschüler als "Untermenschen" und Zigeuner als "kulturloses Pack". Ausserdem habe er den Judenmord des Dritten Reichs bezweifelt, so das Gericht weiter. Die Strafe: Ein Jahr Haft auf Bewährung.

Fall 3: FREMDENHASS

Ist ein Schild "Ausländer unerwünscht" an einer Kneipentür schon Volksverhetzung? Nein, hat ein Gericht 1985 festgestellt, das sei eine "bloße Diskriminierung". Jetzt, nach der Gesetzesänderung, könnte das Urteil anders ausfallen. Die Staatsanwälte warten deshalb dringend auf Anzeigen wegen solcher Schilder, um die veraltete Entscheidung wegzubringen.

Verunglimpfung Verstorbener.

Die Strafbarkeit der "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" schützt die Ehre von Toten. Von der Reihenfolge im Strafgesetzbuch her gehört dieser Paragraph eigentlich zum Bereich der unpolitischen Beleidigungsvergehen, muss oft aber auch gegen Rechtsradikale angewandt werden: Lügen über die im Nationalsozialismus Ermordeten sind über den § 189 mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bedroht.

"Verunglimpfung" ist ein Oberbegriff für die Beleidigung, Verleumdung oder jede "böswillige Verächtlichmachung". Sie ist gegenüber einzelnen Menschen genauso strafbar wie gegenüber Gruppen.

Normalerweise muss bei Beleidigungsdelikten das Opfer einen Strafantrag stellen. Das heisst, in diesem Bereich reicht es für eine Strafverfolgung nicht aus, dass die Polizei von der Tat erfährt - der Beleidigte oder (wenn er schon tot ist) seine Verwandten müssen die Bestrafung auch fordern.

Bei einem im Nationalsozialismus Ermordeten gilt aber der Sonderfall des Sonderfalls: Wird er öffentlich verunglimpft, leitet der Staatsanwalt auch dann das Ermittlungsverfahren ein, wenn die Angehörigen es nicht verlangen, allerdings auch nicht widersprechen.

Na also: HÄRTERE STRAFEN

Drei Jahre, nachdem die ersten Häuser gebrannt haben, hat es der Bundestag jetzt geschafft, härtere Gesetze gegen Nazi-Hetze zu beschließen. Was ist ab 1. Dezember 1994 neu? 

  • Volksverhetzung kann einfacher verfolgt werden, bisher waren hier nur die allerübelsten, menschenfeindlichen Sprüche betroffen
  • Auch die Ausfuhr von Nazi-Material ins Ausland ist jetzt verboten. Einfuhr, Lagerung und Verbreitung waren schon vorher strafbar
  • Die Verwendung von Symbolen, die verbotenen Zeichen ähnlich sehen, stehen nun ebenfalls unter Strafe
  • Nicht mehr nur die "Aufstachelung zum Rassenhass" wird bestraft, sondern auch die Hetze gegen religiös oder kulturell andersartige Gruppen.

Das ist nicht gerade berauschend viel Verschärfung, aber wie gesagt: Fehlen tun eigentlich nicht die Gesetze, sondern die Anzeigen.

Organisationsdelikte

Verfassungsfeindliche Parteien können vom Bundesverfassungsgericht, Organisationen von den Innenministerien verboten werden. Die rechtsextremen Vereinigungen FAP und "Nationale Liste" wurden Anfang 1995 verboten.

Die §§ 84 und 85 des Strafgesetzbuchs drohen jedem, der Mitglied einer verbotenen Partei ist oder ihr hilft, fünf Jahre Gefängnis an. Dass der Gesetzgeber diese Sache besonders ernst nimmt, macht der Vergleich des Strafrahmens mit dem anderer Vergehen deutlich: Fünf Jahre Höchststrafe, dafür könnte man sich auch das "lnverkehrbringen von Falschgeld", einen deftigen Diebstahl oder einen Großvertrieb von Diebesgut erlauben.

Nun passiert es einem sicher nicht jeden Tag, einen Neonazi dabei zu beobachten, dass er seine.verbotene Partei fortführt. Aber wenn, dann hat man ihn nach einer Anzeige wenigstens für lange Zeit das letzte Mal gesehen.

BRAUNE LISTE

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bis jetzt 350 Vereinigungen - rechts wie links - verboten. Innerhalb der letzten Jahre waren bundesweit oder in einzelnen Ländern folgende rechtsradikale Organisationen betroffen

  • Deutsche Alternative (DA)
  • Nationalistische Front (NF)
  • Nationale Offensive (NO)
  • Deutscher Kammeradschaftsbund (DKB)
  • Nationaler Block (NB)
  • Heimattreue Vereinigung Deutschlands (HVD)
  • Freundschaftskreis Freiheit für Deutschland (FFD)
  • Nov. 94: Wiking-Jugend e.V. (WJ)
  • FAP

Die wichtigsten Verbote zuvor waren:

  • 1980 Wehrsporttruppe Hoffmann
  • 1982 Volkssozialistische Bewegung Deutschlands
  • 1983 Aktionsfront nationaler Sozialisten
  • 1989 Nationale Sammlung.

SYMBOLE

Achtung: Die Verwendung dieser Symbole, dazu zählt auch das Herunterladen, ist gemäß den Anmerkungen neben den Symbolen verboten!

DER SPIEGEL

strafbar

Hakenkreuz,

Symbol der

NSDAP

strafbar

Doppel-Sigrune,

Zeichen der

Waffen-SS

strafbar

Parteizeichen der FA

strafbar

Hakenkreuz

seitenverkehrt

strafbar

Sigrune

(germanisches

"S")

Zeichen des

Deutschen

Jungvolkes

strafbar

Wolfsangel, Zeichen

für Wehrhaftigkeit,

auch Symbol der

verbotenen Jungen

Front (JF)

nach neuem

Recht

vermutlich

strafbar

Hakenkreuz,

negativ,

Symbol der

Aktionsfront

Nationaler

Sozialisten

(ANS)

strafbar

Sigrune,

abgeändert,

Symbol der

verbotenen

Aktionsfront

Nationaler

Sozialisten/Na

ionaler

Aktivisiten

(ANS/NA)

strafbar

Zivilabzeichen der SA

strafbar

Hakenkreuz,

leicht verände

(Swastika-Kreuz)

nicht strafbar

(strittig)

Odalrune,

Symbol des

verbotenen

Bundes

Nationaler

Studenten

(BNS)

strafbar: rot-weiss

umrand

auf schwarzem

Grund, Symbo

der verbotene

Wiking-Jugen

nicht strafbar

Sonnensymbol

Triskele, wird vom

Klu-Klux-Klan

benutzt

strafbar

(strittig)

Keltenkreuz,

Symbol der

verbotenen

Volkssozialist

chen Bewegun

nicht strafbar

Dienstrangabz

ichen von

Hauptfeldweb

ln der

Bundeswehr

nicht strafbar

Wird vom Klu-Klux-Klan

benutzt.

SATIRE

Hakenkreuze dürfen nicht verwendet werden, das ist klar. Aber was ist mit Aufklebern und Plakaten, die sich gegen Nazis richten oder sich darüber lustig machen? Filme wie Charlie Chaplins "großer Diktator", Aufkleber mit dem Hakenkreuz in einer Mülltonne oder das alte SPD-Plakat mit einem ans Hakenkreuz geketteten Arbeiter sollen ja nicht bestraft werden. Es kommt zwar vor, dass Polizisten im Übereifer auch solche Kennzeichen erstmal beschlagnahmen, spätestens der Staatsanwalt lenkt aber dann in der Regel ein. Werden die Nazi-Kennzeichen in erkennbar distanzierender Absicht gebraucht, ist das also straffrei.

Allerdings gibt es auch ein Argument dafür, Hakenkreuze immer zu verbieten - egal ob sie von Rechtsradikalen oder gegen sie verwendet werden: Nazisymbole stehen für etwas so schreckliches und sind so ekelerregend, dass sie einfach nicht in die Öffentlichkeit gehören. Wird nur der positive Gebrauch verboten, könnte irgendjemand auf die Idee kommen, jede Plakatwand der Stadt mit zwei Meter hohen Hakenkreuzen zu bepflastern. Und das wäre ja - auch wenn "Nazis raus" oder so dabeisteht - kein schöner Anblick.

WAS TUN?

Sollen wir Dir sagen, was Du tun sollst? Tu einfach irgendwas. Es gibt kein Patentrezept gegen Nazis oder Hakenkreuzschmierer. Es gibt junge, die sich für cool halten, und alte, die nichts dazugelernt haben, welche mit Glatze und welche mit Krawatte, grölende und ganz unauffällige.

Gefährlich sind sie alle - für jeden.

Manchmal kann man mit ihnen reden. Oder sich gemeinsam mit anderen gegen sie zusammenschließen - bei einer Gewerkschaft, Kirche, Partei oder auch ganz autonom. Aber wegschauen ist nicht in Ordnung.

Manchmal kann man auch die Polizei rufen. Manchmal muss man es tun. Dieses Heft ist keine Anleitung zum Verpetzen. Aber Faschos dürfen nicht anfangen können, sich ungestraft daneben zu benehmen. Sie trauen sich schon wieder zuviel. Jeden Tag noch etwas mehr, wenn niemand was tut.

Es ist der Job der Polizei, Straftaten zu verfolgen. Dein Job ist, ihnen Bescheid zu geben. Auf den nächsten Seiten steht, wie.

STRAFANZEIGE

Einfach anzeigen

Die Polizei muss grundsätzlich jede Straftat, von der sie erfährt, verfolgen. Dieses Prinzip macht Anzeigen so einfach: Ein Anruf unter 110 oder auch ein Hinweis an den strafzettelschreibenden Verkehrspolizisten da vorne reicht, und die Staatsmacht wird aktiv. Egal, ob der Anzeigende ein fünfjähriges Kind ist oder ein Juraprofessor, ob er seinen Namen sagt oder anonym bleibt, ob er eine Stunde lang Beobachtungen diktiert oder nur einen einzigen Satz murmelt, einen Mord meldet, einen Ladendiebstahl oder randalierende Skinheads. 

Ist die Sache nicht eilig, dann erleichtert der Weg zur nächsten Polizeiinspektion die Arbeit allerdings sehr, weil da die Schreibmaschinen bereitstehen. Auch wenn Polizeibeamte nicht begeistert sein sollten. Manchmal fehlt es ein wenig am detaillierten Wissen über die rechtliche Situation in diesem Bereich. Von der Lenkzeitordnung für Lastwagenfahrer über die Vorschriften zum richtigen Vorgehen gegenüber Geisteskranken bis hin zu den Feinheiten des politischen Strafrechts kann nicht jeder immer alles im Kopf haben. Und leider kommen ja nur sehr selten Menschen zur Polizei, um Nazi-Umtriebe anzuzeigen.

Notfalls mit freundlicher Beharrlichkeit wird es aber kein Problem sein, eine Anzeige zu Protokoll zu geben.

Anzeigen nimmt nicht nur die Polizei entgegen, obwohl es dort am einfachsten geht. Sie können auch bei der Staatsanwaltschaft (im Telefonbuch unter "Justizbehörden") gemacht werden. Die Staatsanwälte sind bei Strafsachen sowas wie Vorgesetzte der Polizei (die ein "Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft" ist, sagen die Juristen). Dort sitzen Spezialisten für Nazi-Delikte, und die helfen auch, wenn mal ein Polizist gar nicht dazu zu bringen war, eine Anzeige aufzunehmen.

Übrigens: Wer wissen will, was aus seiner Anzeige weiter wird, kann das sagen. Er bekommt dann nach einigen Monaten vom Staatsanwalt den Ausgang des Strafverfahrens mitgeteilt. Das ist auch eine Kontrollmöglichkeit für Leute, die nicht an den Verfolgungseifer der Behörden glauben. Schreibt der Staatsanwalt, dass er eigentlich keinen Grund zum Handeln sehe, dann eröffnet sich wie bei jeder Verwaltungsentscheidung der Weg der Beschwerde beim Vorgesetzten.

ANGST

Strafanzeigen können anonym erstattet werden. Damit soll verhindert werden, dass die Polizei nur deshalb nicht von Straftaten erfährt, weil jemand seinen Namen nicht nennen will. Andererseits gibt es aber die Zeugenpflicht: Wer dem Richter als Zeuge eines Verbrechens bekannt ist, kann von ihm zur Aussage gezwungen werden, und dann erfährt auch der Angeklagte dessen Namen. Angst vor Racheaktionen brutaler Skinheads? Ein paar Auswege gibt es:

Erstens - so sehen es wenigstens ein paar Juristen, aber es ist umstritten - kann niemand zum Auftritt als Zeuge gezwungen werden, dessen Zeugenschaft den Behörden ausschließlich dadurch bekannt ist, dass er Anzeige erstattet hat. 

Zweitens nützen dem Staatsanwalt auch Zeugen, die ihm zwar Informationen liefern, aber nicht in den Akten auftauchen wollen. Er kann dann nämlich auf dieser Basis weiter recherchieren. Und schließlich kann der Staatsanwalt dem Zeugen auch die Geheimhaltung seiner persönlichen Daten vor Gericht zusichern. Diese Regelung aus dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität wird aber nur bei schweren Verbrechen angewandt. Solche Vereinbarungen vorher telefonisch abklären!

KUNDGEBUNG.

Im Dutzend fühlen sie sich stark

Situation Kundgebung: In einer Demokratie gilt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ziemlich viel. Deshalb können auch Kundgebungen von Rechtsextremen nicht so einfach verboten werden. Gerade, wenn viele Nazis auf einem Haufen stehen, trauen sie sich aber besonders viel. Was tun, wenn man von außen beobachten kann, wie mitten in einer grossen Menge ein paar Leute den Hitlergruß zeigen?

Polizei sollte bei solchen Anlässen ja genug in der Gegend sein. Nicht immer reicht aber ein Hinweis an den nächsten Beamten. Der kann selbst oft gar nichts entscheiden und verweist dann an den Gruppenführer, der weiter an den Zugführer und der an den "Hundertschaftsführer" und so weiter, bis man dann endlich den Einsatzleiter gefunden hat. Der könnte dann einen Einsatz befehlen - tut es aber nicht, weil er keine Straßenschlacht auslösen will. Das ist rechtlich zulässig und auch verständlich.

Auch wenn zunächst nicht unmittelbar eingegriffen wurde, die festgestellten Täter können später dennoch bestraft werden. Eine Strafanzeige lohnt sich auf jeden Fall...

PRESSERECHT

Jedes Landespressegesetz schreibt vor, dass Druckwerke ein Impressum, also eine Herkunftsbezeichnung haben müssen. So muss jedes Flugblatt und jede Zeitung den Namen und die Anschrift sowohl des Verantwortlichen wie auch des Druckers tragen.

Der Sinn dieser Vorschrift ist klar: Ist das Flugblatt beleidigend oder hetzerisch, steht der Schuldige gleich mit drauf. Und der Drucker wird zur Abschreckung mitbestraft (deshalb steht auch auf so vielen Publikationen "Eigendruck", das ist erlaubt, wenn es stimmt).

Wird das Impressum einfach vergessen, ist eine Geldbuße fällig. Wenn aber ein Flugblatt strafbaren Inhalt hat und jemand glaubt, durch ein fehlendes Impressum nicht erwischt zu werden, sind Höchststrafen bis zu einem Jahr Gefängnis vorgesehen.

Manchmal ist das Impressumsrecht die letzte Rettung: Hat sich einer mit seinem Fascho-Flugblatt inhaltlich durch alle Gesetze gemogelt, aber beim Impressum die Adresse nicht angegeben, dann kriegt man ihn wenigstens deshalb dran...

FLUGBLATT

Situation Flugblatt: 

Der Typ, der da vorne die Flugblätter verteilt, sieht eigentlich ganz normal aus: Keine Glatze, keine Springerstiefel. Was auf seinen Zetteln draufsteht, klingt dagegen ziemlich blöd..."Die jüdisch gesteuerten Politiker versagen. Jetzt muss das Deutsche Volk selbst den Ausländern und Asylanten zeigen, dass sie hier unerwünscht sind. Geben wir es ihnen zu spüren - in einer Sprache, die sie auf jeden Fall verstehen."

Das klingt doch sehr nach Volksverhetzung. Die Polizei soll sich drum kümmern. Aber schnell, sonst ist er weg. Nach dem Anruf sollte man besser ("unauffällig") vor Ort warten, um den Beamten das Flugblatt geben zu können. Vielleicht ist der Verteiler dazu ja doch zu feige. Wenn er schon weg ist, wenn die Streife kommt, ist noch nicht alles verloren. Wenn auf dem Flugblatt ein korrektes Impressum steht, hält sich der Staatsanwalt an den Verantwortlichen. Fehlt dessen Name, sollte das schon beim Notruf gesagt werden. Dann ist klar, dass der Einsatz wirklich eilt.

Als Zeuge bist Du übrigens überflüssig, sobald die Polizei da ist. Dein Name braucht in den Akten also nicht aufzutauchen.

FLOHMARKT

Situation Trödelmarkt: 

Einer der Tische ist dicht umringt, weil es da ganz besondere Dinge gibt: Orden, Bücher und Uniformteile - alle garantiert echt und runde fünfzig Jahre alt. Der Händler will ganz besonders schlau sein: Er deckt die Hakenkreuze auf den Orden mit kleinen Aufklebern ab. Ob der Verkauf dann erlaubt ist, sollen Polizei und Gerichte entscheiden.

Dazu müssen allerdings Beweise gesichert werden und das nicht erst übermorgen. Also: Polizeinotruf (kostet nicht mal Geld) und sagen, was los ist. Weil die Streifenbeamten dann selbst sehen, was für Ware angeboten wird, brauchen sie Dich auch nicht als Zeugen.

Ausserdem sollte der Veranstalter des Trödelmarkts noch etwas Druck bekommen: Warum hat der nicht selbst etwas unternommen? Wenn er für den Markt eine städtische Halle oder einen Parkplatz gepachtet hat, dann muss er ein wenig aufmerksamer sein. Kein Bürgermeister hat es gern, wenn auf seinem Grund Naziorden verkauft werden. Und der Veranstalter möchte für nächstes Mal sicher wieder einen Mietvertrag.

KNEIPE

Situation Kneipe: 

Da sitzen also die rechten Typen von unserer Seite drei am anderen Tisch und pöbeln mit Naziliedern und -sprüchen. Kannst Du mit ihnen reden? Wenn Du groß und stark bist und sie eher harmlos aussehen, mag es einen Versuch wert sein. Vielleicht lassen sich ja Reste von Intelligenz entdecken, auf die man einwirken kann. Aber es haben sich bei diesem Versuch schon Leute einen Kieferbruch geholt. Was macht der Wirt? Wenn er den anständigen Teil seiner Gäste behalten will, sollte er besonders daran interessiert sein, dass seine Kneipe kein Nazitreff wird.

Haben die Nazis Straftaten begangen, dann führt kein Weg an der Polizei vorbei. Am besten ruft man sie und wartet dann vor der Kneipe, um die Lage in Ruhe zu erklären (drin ist es eh nicht mehr gemütlich). Der dezente Hinweis auf die Zeugenschaft des Wirts und aller übrigen Gäste verhindert auch, dass Du vor Gericht allein dastehst.

Übrigens hat der Wirt eine besondere Pflicht, Straftaten in seiner Gaststätte zu verhindern..Duldet er sie, kann ihn das die Lizenz kosten. Das Gleiche riskieren Taxifahrer, die ihre Fahrgäste mit rechtsextremem Gelaber belästigen.

WER HILFT?

Dieses Heft beschreibt die rechtlichen Möglichkeiten, etwas gegen Nazis zu tun. Es gibt noch andere:

Viele Jugendverbände haben Arbeitskreise gegründet, die sich mit Rassismus oder Neofaschismus beschäftigen. Fast immer können auch Nichtmitglieder mitmachen - man muss nicht an Gott glauben, um mit einer Kirchengruppe etwas gegen Faschos zu unternehmen, oder kein Arbeiter sein, damit einem die Gewerkschaftsjugend gegen Rechtsradikale hilft. Außerdem wurden und werden an vielen Schulen Antifaschismus-Arbeitskreise gegründet.

Alle diese Gruppen können auch Druck machen, wenn die Polizei mal zu wenig Lust zeigen sollte, einer Anzeige nachzugehen. Aber schließlich sind Polizisten normalerweise nicht so unfreundlich, wie oft geglaubt. In vielen Polizeiinspektionen gibt es Jugendbeamte, die sich bei Unklarheiten ganz locker fragen lassen, ohne dass es gleich offiziell werden muss.

WEITERLESEN

Die Verfassungsschutzberichte der Länder gibt es bei den einzelnen Innenministerien, den des Bundes jedes Jahr ab Oktober kostenlos beim Bundesinnenministerium - Graurheindorfer Strasse 198 - Postfach 17O29O - 53108 Bonn

Bücher über Rechtsradikalismus und Politik verschickt kostenlos die Bundeszentrale für politische Bildungsarbeit - Berliner Freiheit 7 - 53111 Bonn

Wer es sich leisten kann, bekommt auch im Buchhandel immer mehr Literatur zum Thema.

Der Wortlaut der in diesem Heft erwähnten Paragraphen steht im Strafgesetzbuch (am billigsten von Beck/dtv für 7,80 Mark). Lesenswert sind auch die beiden Taschenbücher von Rowohlt "Rechte Kerle - Skinheads, Faschos, Hooligans" (# 8271, 14,90 Mark) und "Handbuch Rechtsextremismus" (# 13425, 14,90 Mark).

ANSCHRIFTEN

Hintergrund

Wer noch tiefer in die Hintergründe von Rechtsradikalismus einsteigen will, kann sich an das.Deutsche Jugendinstitut wenden. Hier erforschen Wissenschaftler aktuelle Jugendtrends - und Rechtsradikalismus gehört im Moment leider dazu.

Wissenschaft

Deutsches Jugendinstitut - Freibadstraße 30 - 81543 München

Überwachung

Eifrige Sammler extremer politischer Äusserungen und entsprechend gut informierte Fachleute arbeiten im Bundesamt für Verfassungsschutz - Postfach 10 05 53 - 50445 Köln - Telefon HH: 040/244443

Jugendringe

Auf örtlicher Ebene haben viele Kreis-und Stadtjugendringe (das sind die Zusammenschlüsse der Jugendverbände) Aktionen gegen Nazis gestartet. Die Adressen stehen im Telefonbuch oder sind über die Stadtverwaltungen zu erfahren.

Ansprechpartner bei den Staatsanwaltschaften

  • StA Koblenz 02 61 / 10 20
  • StA Mainz 0 61 31 / 14 10
  • StA Trier 06 51 / 4 66 03
  • StA Bad Kreuznach 06 71 / 70 80
  • StA Frankenthal 0 62 33 /8 00
  • StA Kaiserlautern 06 31 / 3 72 10
  • StA Landau 0 63 41/ 2 20
  • StA Zweibrücken 0 63 32 / 80 50

Herausgeber

Ministerium der Justiz - Ernst-Ludwig-Strasse 3 - 55116 Mainz

Erstellt vom Jugendinformationszentrum München

Text und Redaktion: Rudi Attlfeilner - Infografik in der Heftmitte nach "Der Spiegel" - Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Jugendinformationszentrums München

 


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