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Inhalt

1. Nachfolgende Zeichen sind verboten

1.1 Strafbar nach StGB

1.2 Nicht strafbar nach StGB  (aber Ordnungsstörung nach HSOG)

2. Grußformen / Parolen / Sonstiges

3. NS-Lieder (ggf. strafbar StGB)

4. Skinbands

5. Verbotene Computerspiele

6. Beispiele: strafbare volksverhetzende Äußerungen

7. Verbotene Organisationen / Vereine / Parteien

8. Aktive, in Hessen nicht verbotenen rechtsextremistische Parteien/ Organisationen/Vereine

9. Waffengesetz

 

Weitere Infos

 

 

 

 

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Informationen zum Erkennen 
rechtsextremistischer
Straftaten


Hessisches Landeskriminalamt

Quelle / Mirror:
http://www.polizei.hessen.de/hlka/abteilung5/infoblattR.html


(Stand: Mai 2001)


1. Nachfolgende Zeichen sind verboten

1.1 (Strafbar nach §§ 86a, 86Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 Strafgesetzbuch - StGB -)

Hakenkreuz

Symbol der NSDAP (in allen Variationen verboten)

Hakenkreuz

seitenverkehrt

Hakenkreuz

negativ, Symbol der Aktionsfront Nationaler Sozialisten

Hakenkreuz

leicht verändert (Swastika - Kreuz)

Doppel-Sigrune

Zeichen der Waffen-SS

Sigrune

(germanisches "S") Zeichen  des Deutschen Jungvolkes

Sigrune

abgeändert, Symbol der verbotenen Aktionsfront Nationaler Sozialisten/ Nationaler Aktivisten (ANS/NA)

Wolfsangel

Zeichen für Wehrhaftigkeit, auch Zeichen der verbotenen Jungen Front

Zivilabzeichen der SA

 

Reichskriegsflagge 
mit Hakenkreuz

 

BNS

Symbol vom "Bund nationaler Studenten (BNS)"

Lodernde Flamme

Symbol v. "Nationalen Sammlung" (NS) -"NS" doppelt umrahmt -

VSBD/PdA-Abzeichen

Symbol v. "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA)

Keltenkreuz

 

In § 86a Abs. 2 StGB, 2. Satz heißt es: "Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.".

Besonderheiten:

  • Hakenkreuz auf Flugzeugmodellen, die in den Handel kommen, strafbar nach § 86a bezweckt die "Verbannung von solchen Kennzeichen aus der Öffentlichkeit"

  • Abbildung von SA-Standarten auf einem Buchumschlag strafbar gem. § 86a III StGB, nicht jedoch bei antiquarischem Handel mit Büchern aus der NS-Zeit.

1.2 nicht strafbar, aber gegebenenfalls Gefahr für die öffentliche Ordnung   (Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG))

Reichskriegsflagge ohne Hakenkreuz

ODALRUNE

 TRISKELE / Sonnensymbol

KU KLUX KLAN-Zeichen

LEBENSRUNE - ohne zusätzlichen Hinweis auf die "SA"

 

2. Grußformen / Parolen / Sonstiges (ggf. strafbar nach § 86a StGB)

2.1 strafbar

  • "Sieg Heil" / "Sieg und Heil für Deutschland" - Parteitags- und Massenparole

  • "Heil Hitler", Grußform in Worten, aber auch mit ausgestrecktem Arm ohne Worte

  • "Mit deutschen Gruß" (in Briefen, wenn Aufmachung und Inhalt des Briefes erkennen lassen, dass nationalsozialistischer Sprachgebrauch gemeint ist)

  • "Meine Ehre heißt Treue" (Losung der SS)

  • "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Parteilosung der NSDAP)

  • HITLERGRUSS

  • WIDERSTANDSGRUSS oder KÜHNENGRUSS

  • Offenkundig scherzhafte Verwendung einer nationalsozialistischen Grußformel

  • Hitlerbilder (bei fehlender Sozialadäquanz)

 

2.2 nicht strafbar, aber gegebenenfalls Verstoß gegen die öffentliche Ordnung (HSOG)

  • "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"

 

3. NS-Lieder (strafbar nach § 86 a StGB)

  • "Die Fahne hoch! Die Reihen fest geschlossen! SA marschiert..." (sog. HORST-WESSEL-LIED)

  • Melodie d. Horst-Wessel-Liedes, u. U. auch markante Teile davon

  • "Brüder in Zechen und Gruben, Brüder ihr hinter dem Pflug...Einst kommt der Tag der Rache, einmal da werden wir frei! Schaffendes Deutschland erwache, brich deine Ketten entzwei!"

  • "Durch Groß-Berlin marschieren wir... SA marschiert, die Straße frei..."

  • "Es stehet in Deutschland die eiserne Schar, die kämpfet für Freiheit..."

  • "Es zittern die morschen Knochen... SA marschiert, die Straße frei..."

  • "Ihr Sturmsoldaten jung und alt..."

  • "Siehst Du im Osten Morgenrot...Volk ans Gewehr!"

  • "Sturm, Sturm" (Deutschland erwache)

  • "Wir sind die Sturmkolonnen......wir sind die Sturmkolonnen der Hitlerdiktatur!..."

  • "Hakenkreuz"

  • Verfremdeter Text eines nationalsozialistischen Liedes ("Gerade die Melodie macht Symbolkraft aus")

 

4.   Skinbands; inhaltl. Vortrag / Verhalten: strafbar nach §§ 86, 86a, 111, 130, 131 StGB, § 6 GjS

Eine Liste der beschlagnahmten bzw. indizierten (nicht verbotenen, jedoch kein Zugang für Kinder und Jugendliche) Titel werden  regelmäßig im BPjS-Report (Bundesprüfstelle für jugendgefährdenter Schriften, http://www.bpjs.bmfsfj.de) veröffentlicht und können gegen Entgelt bei der BPjS, Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn, Tel.: 0228/376631 oder 376632, Fax: 0228/379014 angefordert werden.

 

5. Verbotene Computerspiele (beispielhafte Aufzählung) siehe auch BPjS-Report

  • "Anti-(...-Ausländer)Test"

  • "Ariertest"

  • "Hitler Diktator"

  • "Die Hitler Show"

  • "KZ-Manager, The Missionaries"

  • "Wolfenstein3D

 

6.   Beispielhafte Aufzählung strafbarer volksverhetzender Äußerungen (§ 130 StGB)

  • "Die...sollte man vergasen"

  • "Die ...sind Untermenschen"

  • Gleichstellung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe mit Tieren, die man abschießen könne

  • Forderung nach einem Eheverbot zwischen.... und "Ariern"

  • Bezeichnung sexueller Beziehungen mit Andersfarbigen als "grobe Perversion"

  • Türschild "... und ähnlichem Ungeziefer ist der Zutritt nicht erlaubt"

  • Parole "Jude verrecke"

  • Bezeichnung von Asylbewerber als Wirtschaftsschmarotzer, Tagediebe, Faulenzer und Zigeuner

  • Äußerung über Minderheiten "Leider sind sie nicht zum Abschuss freigegeben."

  • Gleichsetzung von Ausländern mit „Sozialparasiten"

  • Äußerung bei einer öffentlichen Meinungsumfrage zur Unterbringung von Asylanten "Leider sind sie nicht zum Abschuss freigegeben."

 

7. Verbotene Organisationen / Vereine / Parteien

Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationale Aktivisten (ANS/NA)

Kennzeichen: SIGRUNE mit waagerechten Spitzen sowie Hakenkreuz negativ - wurde auf Armbinden der ANS/NA verwendet

einschließlich: Aktion Ausländerrückführung - Volksbewegung gegen Überfremdung und Umweltzerstörung (AAR)

 

Freundeskreis Deutsche Politik (FK)
Bund Deutscher National-Sozialisten (Wille und Weg)
Bund Nationaler Studenten (BNS) (s. Ziff. 1.1)

Junge Front (JF) - Jugendorganisation der VSBD/PdA (s. Ziff. 1.1)

 

Nationale Sammlung (NS)

Kennzeichen

Lodernde Flamme, doppelt umrahmt "N.S." (s. Ziffer 1.1)

 

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)
Unabhängiger Wählerkreis Würzburg - Arbeitskreis für Wiedervereinigung und Volksgesundheit (UWK)

 

Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit (VSBD/PdA)

Kennzeichen

VSBD/PdA-Abzeichen (s. Ziffer 1.1)

 

Wehrsportgruppe Hoffmann
Deutscher Kameradschaftsbund Wilhelmshaven (DKB)
Heimattreue Vereinigung Deutschlands (HVD)
Nationaler Block (NB)

 

Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP)
Kennzeichen

 

Deutsche Alternative (DA)
Kennzeichen

 

- Nationale Offensive (NO)
Kennzeichen

 

Direkte Aktion Mitteldeutschland (JF)

 

Nationalistische Front (NF)
Kennzeichen

 

Wiking Jugend (WJ)

Kennzeichen

 

Nationale Liste (NL)
Heideheim e.V. - Buchholz und Hamburg
Kameradschaft Oberhavel

 

Blood & Honour-Division Deutschland und deren Jugendorganisation White Youth
Kennzeichen
Kennzeichen

 

Skinheads Sächsische Schweiz

 

8.   Die derzeit wichtigsten, auch in Hessen aktiven NICHT VERBOTENEN rechtsextremistischen Parteien/Organisationen/Vereine

Deutsche Volksunion (DVU) 

Rechtsextremistische  Partei

Die Republikaner (REP)

Rechtsextremistische  Partei

Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 

Älteste rechtsextremistische Partei Deutschlands

Junge Nationaldemokraten (JN)

Jugendorganisation der NPD 

Aktion Freies Deutschland (AFD)

Organisation, die rechtsextremistische Publikationen verbreitet

Deutsche Liga für Volk und Heimat (Deutsche Liga)

Sammlung ehemaliger Republikaner und NPD-Mitglieder

Deutsche Bürgerinitiative e.V. (DBI)

Verein um Manfred RÖDER

Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene e.V. (HNG)

"Bindeglied" diverser Neonazi-Gruppen

NSDAP-Auslands- und Aufbauorganisationen (NSDAP-AO)

Verbreitet Nazi-Propaganda, die in der USA hergestellt wird

 

9. Waffengesetz

Gem. § 53 Abs. 3 Nr. 5 WaffG ist das Mitführen einer Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffe bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. ("Waffenverbot" bei Versammlungen vgl. Ziffer 9.3)

"Gotcha-Waffen" , die in Form und Aussehen Gewehren, Pistolen und / oder Revolvern gleichen, verschießen mittels komprimierter Luft mit Farbstoff gefüllte Plastikkugeln. Beim Auftreffen auf ein Ziel platzen die Geschosse und hinterlassen Farbkleckse.

Nach dem Waffenrecht sind diese Waffen Luft-/Federdruck- bzw. CO-Waffen gleichgestellt; die mit einem "F" im Fünfeck versehenen "Gotcha-Waffen" haben eine Geschossenergie von weniger als 7.5 Joule und sind von der Waffenbesitzkartenpflicht befreit (§ 2 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. a. 1. WaffVO).

Gem. §§ 33 und 34 i.V.m. 35 Abs. 4 Nr. 1 WaffG ist zum "Führen" der Waffe außerhalb befriedeten Besitztums ein Waffenschein erforderlich; gem. § 45 WaffG bedarf das Schießen mit "Gotcha-Waffen" einer Erlaubnis; Ausnahme bei Zustimmung im befriedeten Besitztum (Hausrecht) und wenn Geschosse das Besitztum nicht verlassen können ( § 45 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. b. WaffG).

Der Verstoß gegen § 45 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 25 WaffG dar.

Waffenrechtlich gleichgestellt sind auch die im Handel befindlichen sogenannten SOFT-AIR-WAFFEN.


Weitere Infos

© Hessisches Landeskriminalamt - Hölderlinstraße 5, 65187 Wiesbaden

Telefon: 0611 / 83-0

Fax: 0611 / 83 2135

Homepage: www.polizei.hessen.de

Mail allgemein: info@polizei.hessen.de oder kdd.hlka@t-online.de

Mail mit Hinweisen auf rechtsextremistische Straftaten: HLKA_Hinweise_rechts@T-online.de

Hessisches Landesinstitut für Pädagogik

Link: HeLP - www.bildung.hessen.de/abereich/rechtsradikal


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