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Geringere Arbeitszeit - geringere Abgaben:
Frankreich und Belgien

Die Regierungen fördern die Verkürzung der Arbeitszeit, Teilzeitarbeit und Weiterbildung während der Arbeitszeit. Seit Sommer 1996 gibt es in Frankreich das »Loi Robien«.

Danach erläßt der Staat den Unternehmen 40 Prozent ihrer Sozialversicherungsbeiträge im ersten Jahr und 30 Prozent in den folgenden Jahren, wenn die Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten um zehn Prozent verringern.
Bedingung: Die Unternehmen müssen im gleichen Maße, wie sie die Arbeitszeit verkürzen, zusätzliche Arbeitskräfte einstellen. Die Regelung gilt auch, wenn die Verkürzung der Arbeitszeit Massenentlassungen verhindert.

Das Ergebnis dieser Politik: Bis zum Ende 1997 nahmen 1100 Unternehmen dieses gesetzliche Angebot an, zwei Drittel davon zur Schaffung neuer, ein Drittel zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Etwa 100 000 Arbeitsplätze wurden auf diese Weise neu geschaffen oder gesichert.

Ähnliche gesetzliche Regelungen zur Förderung von Arbeitszeit-Verkürzungen gibt es in Belgien. Dort haben die Unternehmen die Wahl, in ihren Betrieben die Arbeitszeit pauschal zu verkürzen, mehr Teilzeitarbeit zu schaffen, Altersteilzeit einzuführen oder zusätzliche Aus- und Weiterbildung zu organisieren. Dann sinken ihre Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung um 20 Prozent. Bis Anfang 1998 wurden 85 Beschäftigungsabkommen auf Branchenebene abgeschlossen, die 70 Prozent aller Arbeitnehmer einschließen. Die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze ist noch nicht bekannt, doch die »ersten Ergebnisse der Maßnahmen sind sehr vielversprechend«, sagt die EU-Kommission.

Europa: Neue Wege gegen die Arbeitslosigkeit

Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit ist nicht aussichtslos. Mit unkonventionellen Methoden und phantasievoller Politik gehen europäische Länder gegen Arbeitslosigkeit vor.
Die Nachbarstaaten liefern den Beweis: Ein Jobwunder ist möglich, ohne den Sozialstaat zu zerschlagen.

hagalil.com 06-1998


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