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haSchoah - NS-Verbrechen - Holocaust

Rechtsstaat: Zwangsarbeit lohnt sich - bis heute
Es ist zum Verzweifeln, wenn nicht zum Weinen!

Nachtrag zu einem zwiespältigen Urteil, das noch Geschichte machen kann - v. René Heilig

Bonn, November 1997.
Fast sechs Jahre zog sich der juristische Streit. 22 ehemalige Zwangsarbeiterinnen hatten versucht, von der Bundesrepublik nachträglichen Lohn zu erhalten. Nur in einem Fall war die Klage erfolgreich. Das Ansinnen der anderen Frauen (eine Klägerin starb unterdessen) wurde abgewiesen. Sie haben "in der Vergangenheit Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten". Das Gericht betonte den "abschließenden Charakter".

Fröndenberg, Mai 1985
Zur Erinnerung an die frühere jüdische Gemeinde wird im sauerländischen Fröndenberg eine Gedenktafel für Regina Saphirstein, Ester Weissblum, Alla Gärtner und Rosa Robota aufgestellt. Die Frauen, jüdische Zwangsarbeiterinnen, wurden am 6. Januar 1945 auf dem Appellplatz des Lagers Auschwitz I vor angetretenen Häftlingen erhängt. Weil sie den im Krematorium Nummer drei eingesetzten Häftlingen bei deren Aufstand im Oktober 1944 geholfen hatten. Sie schmuggelten das Pulver, mit dem die Verbrennungsstätte in die Luft gesprengt wurde. Gramm für Gramm hatten sie den Explosivstoff aus ihrer Fabrik, der Weichsel Metallunion/Thorn, geschleust.

Die Mutterfirma der Metallunion hieß (nach ihren Besitzern) Sils/Van de Lo. Sie hatte ihren Sitz in Fröndenberg. 1943 gründeten die Besitzer in Hamburg, Werl, Münster in der Ukraine sowie in Auschwitz Munitionsfabriken. Die Arbeitskräfte waren billig. 1,23 Mark zahlte man an die Sklavenhändler von der SS.

Wien, 1984
Der Ex- Häftling Ernst Kohn aus Wien erinnerte sich an die Verbindung zwischen der Fröndenberger Union und dem Auschwitzer Werk. Darüber berichtete der Informationsdienst der Arbeitsgemeinschaft verfolgter Sozialdemokraten im Jahre 1985. Und merkte an, daß die Union Fröndenberg 1951 einen Lastenausgleich für den Verlust ihrer Firma in Auschwitz bekommen hat. Damals Zwei Millionen D-Mark. Das ist von der Firma niemals bestritten worden. Auch in der 1992 übergebenen Klageschrift der 22 Frauen stand dieser Fakt. Die Gegenseite- die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Finanzministerium hat ihn nie in Zweifel gezogen.
Sowohl die Firma, die längst in Konkurs gegangen ist, als auch der Rechtsnachfolger des deutschen Reiches verweigern den ehemaligen Zwangsarbeitern jede individuelle Wiedergutmachung.

Bonn, 18. Dezember 1996
Beisammen saßen- "seitens der BuReg"- der Vortragende Legationsrat Dahlhoff (Auswärtiges Amt), Ministerialrat Löffler (Finanzministerium), der Vortragende Legationsrat Brecht (Auswärtiges Amt), Regierungsdirektor Behrens (Justizministerium) und Regierungsdirektor Geis (Finanzministerium) sowie Vertreter namhafter, alt-deutscher Unternehmen. Es war das dritte Treffen dieser Art. Man erörterte, wie man Wiedergutmachungsforderungen ehemaliger Zwangsarbeiter abwimmeln kann. Im Mittelpunkt stand die Klage eines Henry Fishel vor einem US- Gericht. Zugleich verständigte man sich über den Fortgang der Bonner Landgerichtssache.

Protokollzitat: "Das Gericht wolle den Klagen stattgeben und die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruchs zur Zahlung verurteilen." Und weiter:" MR Löffler ist der Auffassung, daß BMF den Prozeß erforderlichenfalls bis zum BGH führen werde." Nun ist die Frage, ob das eine Urteil zugunsten einer Frau (Riwkah Merin bekommt für 55 Wochen Zwangsarbeit 15.000 Mark.) "erforderlichenfalls" genug ist, damit das Bundesministerium der Finanzen den Bundesgerichtshof bemüht.

Bremen, November 1997
Das hält Klaus von Münchhausen, der sich all die Jahre neben seiner Arbeit an der Bremer Uni "um die Damen bemüht hat", ihnen Beistand und Unterstützung besorgte und "noch immer nicht weiß, ob er über das Mittwochsurteil lachen oder verzweifeln soll", für möglich. "Schließlich ist es nun denkbar, daß sich ehemalige Zwangsarbeiter vor dem Bonner Gericht einfinden." Dazu sollte man ohne Scheu Prozeßkostenbeihilfe in Anspruch nehmen, meint von Münchhausen.

Doch ein (moralisch unzweifelhaftes) Recht einzuklagen, ist eine Sache. Eine zweite, es zu bekommen. Die Frauen, deren Klagen vom Bonner Landgericht abgewiesen wurden, haben nun neben den Anwalts- die Prozeßkosten am Hals. Der Sprecher des Gerichts verwies gegenüber ND darauf, daß sein Haus nunmehr beginne, "die von den Klägerinnen gezahlten Vorschüssen mit den tatsächlichen Kosten zu vergleichen". Er sei aber schon der Meinung, "daß die Damen eine jeweils anteilige Schuld zwischen 30.000 und 60.000 Mark zu tragen haben". Maßgebend , so erklärte von Münchhausen, sei der Streitwert. Der orientiert sich am geforderten Lohn. Zugrunde legte man 63 Pfennige pro Stunde. Die Summe gründet sich auf ein Rundschreiben des Reichsinnenministers zum Thema "Staatspflichtarbeit" aus den Jahren 1993 und 1941. Die Vertreter der Klägerinnen berücksichtigten eine durchschnittliche Arbeitszeit ihrer Klienten von 12 Stunden. Ohne An- und Abmarsch. Nach etwas komplizierten Umrechnungsfaktoren, die den damaligen Lohn auf einen aktuell-akzeptierbaren Wert bringen sollten, errechnete man rund 4.000 M pro Monat. Die bekommen nun nicht die Opfer, die streicht der deutsche Staat ein. Zwangsarbeit lohnt sich noch immer.

Quellen: ND/OT-Berlin


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