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Bundesverband Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte

Betrifft: Bundesverband zum Urteil NS-Zwangsarbeit des LG Bonn
Datum: 05.11.1997

Presseinformation vom 05. November 1997
Urteil zur NS-Zwangsarbeit des Landgerichts Bonn:

JETZT ENDLICH ZAHLEN!

Gang durch die Instanzen waere ein toedliches Spiel.

Zum Urteil des Landgerichts Bonn zur Entschaedigung von NS-Zwangsarbeit erklaert der Sprecher des Bundesverbandes Information und Beratung fuer NS-Verfolgte, Lothar Evers: "Erstmalig hat ein deutsches Gericht einer Zwangsarbeiterin unter dem NS-Regime eine Entschaedigung fuer die von ihr geleistete Sklavenarbeit zugesprochen. Die Bundesregierung hat damit eine erste Quittung fuer ihre jahrelange Weigerung, die Ansprueche der Sklavenarbeiterinnen und Sklavenarbeiter politisch zu regeln, bekommen. Bereits 1992 hatte der Deutsche Bundestag einstimmig gefordert, endlich an die deutsche Industrie heranzutreten und fuer eine Nachzahlung der vorenthaltenen Loehne zu sorgen. Statt dessen wurden die alten und oft auch kranken Ueberlebenden in juristische Scharmuetzel verwickelt.

Das heutige Urteil des Bonner Landgerichts hat aber auch gezeigt, dass das Problem der Entschaedigung von NS-Zwangsarbeit nicht allein juristisch geregelt werden kann. Es mag der Bundesregierung gelungen sein, mit dem Engagement teurer Rechtsanwaelte und einer jahrelangen Verschleppungstaktik in der Mehrzahl, der heute entschiedenen Faelle einen juristischen Erfolg zu erzielen. Ihre moralische Verantwortung, den Ueberlebenden endlich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, bleibt bestehen!

Im Gegensatz zu den Klaegerinnen hat die Bundesregierung die Firma Weichsel Metall Union fuer die die Bonner KlaegerInnen schuften mussten, fuer den Verlust ihrer Auschwitzer Firma laengst 2,5 Millionen DM Entschaedigung gezahlt. Wer solche Summen fuer die Profiteure der Sklavenarbeit bezahlen kann, muss auch die ZwangsarbeiterInnen entschaedigen.

Eine weitere Verzoegerung der Zahlungen hat toedliche Folgen! Zehn Prozent der KlaegerInnen des Bonner Verfahrens sind waehrend dessen fuenfjaehriger Dauer gestorben. Wer die KlaegerInnen jetzt nicht endlich entschaedigt, sondern Sie statt dessen in weitere Verfahren zwingt, handelt zynisch und verantwortungslos.

Wir appellieren daher an die Bundesregierung: Ersparen Sie den Ueberlebenden weitere jahrelange juristische Scharmuetzel. Viele dieser alten, kranken und schwerstgeschaedigten Menschen verfuegen nicht ueber die Lebenszeit, sich auf die Verzoegerungstaktik der Regierung und ihrer Anwaelte einzulassen. Verzichten Sie auf eine Berufung im Fall der heute positiv entschiedenen Verfolgten. Zahlen Sie der Klaegerin die heute zugesprochene Summe schnell und unbuerokratisch aus Ersparen Sie anderen Ueberlebenden kostspielige Prozesse. Richten Sie eine Stiftung zur Entschaedigung von NS-Zwangsarbeit unter Beteiligung der deutschen Industrie ein."

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