| Bundesverband 
  Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte Betrifft: Bundesverband zum Urteil 
  NS-Zwangsarbeit des LG BonnDatum: 05.11.1997
 Presseinformation vom 05. November 1997Urteil zur NS-Zwangsarbeit des Landgerichts Bonn:
 JETZT ENDLICH ZAHLEN! Gang durch die Instanzen waere ein toedliches Spiel. Zum Urteil des Landgerichts Bonn zur 
  Entschaedigung von NS-Zwangsarbeit erklaert der Sprecher des Bundesverbandes 
  Information und Beratung fuer NS-Verfolgte, Lothar Evers: "Erstmalig hat ein 
  deutsches Gericht einer Zwangsarbeiterin unter dem NS-Regime eine 
  Entschaedigung fuer die von ihr geleistete Sklavenarbeit zugesprochen. Die 
  Bundesregierung hat damit eine erste Quittung fuer ihre jahrelange Weigerung, 
  die Ansprueche der Sklavenarbeiterinnen und Sklavenarbeiter politisch zu 
  regeln, bekommen. Bereits 1992 hatte der Deutsche Bundestag einstimmig 
  gefordert, endlich an die deutsche Industrie heranzutreten und fuer eine 
  Nachzahlung der vorenthaltenen Loehne zu sorgen. Statt dessen wurden die alten 
  und oft auch kranken Ueberlebenden in juristische Scharmuetzel verwickelt. Das heutige Urteil des Bonner 
	Landgerichts hat aber auch gezeigt, dass das Problem der Entschaedigung von 
	NS-Zwangsarbeit nicht allein juristisch geregelt werden kann. Es mag der 
	Bundesregierung gelungen sein, mit dem Engagement teurer Rechtsanwaelte und 
	einer jahrelangen Verschleppungstaktik in der Mehrzahl, der heute 
	entschiedenen Faelle einen juristischen Erfolg zu erzielen. Ihre moralische 
	Verantwortung, den Ueberlebenden endlich Gerechtigkeit widerfahren zu 
	lassen, bleibt bestehen! Im Gegensatz zu den Klaegerinnen hat 
	die Bundesregierung die Firma Weichsel Metall Union fuer die die Bonner 
	KlaegerInnen schuften mussten, fuer den Verlust ihrer Auschwitzer Firma 
	laengst 2,5 Millionen DM Entschaedigung gezahlt. Wer solche Summen fuer die 
	Profiteure der Sklavenarbeit bezahlen kann, muss auch die 
	ZwangsarbeiterInnen entschaedigen. Eine weitere Verzoegerung der 
	Zahlungen hat toedliche Folgen! Zehn Prozent der KlaegerInnen des Bonner 
	Verfahrens sind waehrend dessen fuenfjaehriger Dauer gestorben. Wer die 
	KlaegerInnen jetzt nicht endlich entschaedigt, sondern Sie statt dessen in 
	weitere Verfahren zwingt, handelt zynisch und verantwortungslos.  Wir appellieren daher an die 
	Bundesregierung: Ersparen Sie den Ueberlebenden weitere jahrelange 
	juristische Scharmuetzel. Viele dieser alten, kranken und 
	schwerstgeschaedigten Menschen verfuegen nicht ueber die Lebenszeit, sich 
	auf die Verzoegerungstaktik der Regierung und ihrer Anwaelte einzulassen. 
	Verzichten Sie auf eine Berufung im Fall der heute positiv entschiedenen 
	Verfolgten. Zahlen Sie der Klaegerin die heute zugesprochene Summe schnell 
	und unbuerokratisch aus Ersparen Sie anderen Ueberlebenden kostspielige 
	Prozesse. Richten Sie eine Stiftung zur Entschaedigung von NS-Zwangsarbeit 
	unter Beteiligung der deutschen Industrie ein." Bitte lesen Sie auch:
  Ein Ort der Zuflucht 
  Ich konnte nicht wegsehen... 
  Aus Gewissensgruenden... 
  Zwischen den Richtlinien... 
  Eingang: Informations- und Beratungsstelle fuer NS-Verfolgte
 |