Ungarn gibt geraubte Kunstwerke nicht zurück:
Eichmann bereicherte Ungarns Kultur?
New York (ots-PRNewswire) - Fast 60 Jahre, nachdem
SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann den Raub der berühmten Kunstsammlung
der Familie Herzog aus dem Haus der Familie in Ungarn im Namen des Dritten
Reiches anordnete, hofft die Enkelin des Barons Herzog jetzt mit Hilfe der
Commission for Art Recovery auf Rückgabe.
Martha Nierenberg aus Armonk, NY, berief sich auf die fortgesetzte
und vorsätzliche Hinhaltetaktik der ungarischen Regierung während der
ausgiebigen Verhandlungen über die Rückgabe der Kunstgegenstände und reichte
am Dienstag, den 5. Oktober 1999, in Budapest, Ungarn, Klage ein.
Mrs. Nierenberg gab an: "Die ungarische Regierung hat keines ihrer
Versprechen gehalten, dieses Unrecht aus der Welt zu schaffen. Sie scheint
zu glauben, sie könne die Kunstgegenstände meiner Familie behalten, die zu
den letzten Gefangenen des Zweiten Weltkriegs geworden sind. Sie denkt, weil
ich 75 bin, werde ich nicht klagen. Aber ich werde Eichmann nicht erlauben,
aus dem Grab zu triumphieren, während sich Budapest über die
Rückführungsbemühungen anderer Nationen wie zum Beispiel Frankreich,
Österreich und sogar Deutschland lustig macht."
Constance Lowenthal, Director, Commission for Art Recovery,
erklärte: "Bei dieser Klage geht es um die Beseitigung eines seit langem
bestehenden Makels, der auf der ungarischen Regierung liegt, nämlich ihre
Weigerung, die von den Nazis vor mehr als einem halben Jahrhundert geraubten
Kunstgegenstände zurückzugeben. Die ungarische Regierung nimmt eine
prinzipienlose und moralisch bedenkliche Position ein. Wir sind nunmehr
gezwungen, sie vor Gericht anzugreifen."
Teile der umfangreichen Herzog-Sammlung mit 2.500 Gegenständen,
darunter Gemälde von El Greco, Cranach, Van Dyck und Zurbaran, wurden ins
Hauptquartier von Adolf Eichmanns Sonderkommando gebracht, wo der Naziführer
im Rahmen des Vernichtungs- und Vertreibungsprogramms "Ungarn judenfrei"
einzelne Stücke für den Transport nach Deutschland auswählte." Nach dem
Krieg wurden die Kunstgegenstände aufgrund der Rückführungsverträge nach
Ungarn zurückgebracht. Die meisten dieser Kunstgegenstände sind weiterhin im
Besitz des ungarischen Staats.
Charles A.Goldstein von der internationalen Rechtskanzlei Squire,
Sanders & Dempsey und Rechtsanwalt der Commission for Art Recovery, sagte:
"Zu einer Zeit, in der Deutschland, Frankreich und weitere Länder sich ihrer
moralischen Verpflichtung bewußt werden, das geraubte Eigentum
zurückzugeben, werden das Einbehalten und Ausstellen der Kunstgegenstände
der Familie - falls das nicht verhindert wird - letztendlich die Arbeit
vollenden, mit der Eichmann begonnen hat."
Goldstein weist darauf hin, dass die Klage zum Teil auf den von
den Nazis erlassenen Verfügungen beruht, die festsetzten, dass konfisziertes
Eigentum "unter zeitweiliger Aufsicht der Behörden" steht. In der Klage wird
angegeben, dass "die wahren Eigentümer in der Lage sind, die Aufsicht über
die Kunstgegenstände selbst auszuüben, und dies auch zu tun wünschen".
Die Klage wurde bei Gericht in der Hauptstadt von Ungarn,
Budapest, eingereicht und benennt als Beklagte den Staat Ungarn und zwei
staatliche Museen, das Museum der Feinen Künste und die ungarische
Nationalgalerie.
Die in New York ansässige Commission for Art Recovery ist
entschlossen, die Kunstgegenstände zu finden, die die Nazis von Juden und
Dissidenten geraubt haben. Ihr Ziel besteht darin, diese Gegenstände den
rechtmäßigen Inhabern zurückzugeben.
Rückfragen bitte an:
Bob Davis von Rubenstein Associates Inc.
Tel.: +1 212-843-8037, für die Commission for Art Recovery