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Ungarn gibt geraubte Kunstwerke nicht zurück:
Eichmann bereicherte Ungarns Kultur?

New York (ots-PRNewswire) - Fast 60 Jahre, nachdem SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann den Raub der berühmten Kunstsammlung der Familie Herzog aus dem Haus der Familie in Ungarn im Namen des Dritten Reiches anordnete, hofft die Enkelin des Barons Herzog jetzt mit Hilfe der Commission for Art Recovery auf Rückgabe.

Martha Nierenberg aus Armonk, NY, berief sich auf die fortgesetzte und vorsätzliche Hinhaltetaktik der ungarischen Regierung während der ausgiebigen Verhandlungen über die Rückgabe der Kunstgegenstände und reichte am Dienstag, den 5. Oktober 1999, in Budapest, Ungarn, Klage ein.

Mrs. Nierenberg gab an: "Die ungarische Regierung hat keines ihrer Versprechen gehalten, dieses Unrecht aus der Welt zu schaffen. Sie scheint zu glauben, sie könne die Kunstgegenstände meiner Familie behalten, die zu den letzten Gefangenen des Zweiten Weltkriegs geworden sind. Sie denkt, weil ich 75 bin, werde ich nicht klagen. Aber ich werde Eichmann nicht erlauben, aus dem Grab zu triumphieren, während sich Budapest über die Rückführungsbemühungen anderer Nationen wie zum Beispiel Frankreich, Österreich und sogar Deutschland lustig macht."

Constance Lowenthal, Director, Commission for Art Recovery, erklärte: "Bei dieser Klage geht es um die Beseitigung eines seit langem bestehenden Makels, der auf der ungarischen Regierung liegt, nämlich ihre Weigerung, die von den Nazis vor mehr als einem halben Jahrhundert geraubten Kunstgegenstände zurückzugeben. Die ungarische Regierung nimmt eine prinzipienlose und moralisch bedenkliche Position ein. Wir sind nunmehr gezwungen, sie vor Gericht anzugreifen."

Teile der umfangreichen Herzog-Sammlung mit 2.500 Gegenständen, darunter Gemälde von El Greco, Cranach, Van Dyck und Zurbaran, wurden ins Hauptquartier von Adolf Eichmanns Sonderkommando gebracht, wo der Naziführer im Rahmen des Vernichtungs- und Vertreibungsprogramms "Ungarn judenfrei" einzelne Stücke für den Transport nach Deutschland auswählte." Nach dem Krieg wurden die Kunstgegenstände aufgrund der Rückführungsverträge nach Ungarn zurückgebracht. Die meisten dieser Kunstgegenstände sind weiterhin im Besitz des ungarischen Staats.

Charles A.Goldstein von der internationalen Rechtskanzlei Squire, Sanders & Dempsey und Rechtsanwalt der Commission for Art Recovery, sagte: "Zu einer Zeit, in der Deutschland, Frankreich und weitere Länder sich ihrer moralischen Verpflichtung bewußt werden, das geraubte Eigentum zurückzugeben, werden das Einbehalten und Ausstellen der Kunstgegenstände der Familie - falls das nicht verhindert wird - letztendlich die Arbeit vollenden, mit der Eichmann begonnen hat."

Goldstein weist darauf hin, dass die Klage zum Teil auf den von den Nazis erlassenen Verfügungen beruht, die festsetzten, dass konfisziertes Eigentum "unter zeitweiliger Aufsicht der Behörden" steht. In der Klage wird angegeben, dass "die wahren Eigentümer in der Lage sind, die Aufsicht über die Kunstgegenstände selbst auszuüben, und dies auch zu tun wünschen".

Die Klage wurde bei Gericht in der Hauptstadt von Ungarn, Budapest, eingereicht und benennt als Beklagte den Staat Ungarn und zwei staatliche Museen, das Museum der Feinen Künste und die ungarische Nationalgalerie.

Die in New York ansässige Commission for Art Recovery ist entschlossen, die Kunstgegenstände zu finden, die die Nazis von Juden und Dissidenten geraubt haben. Ihr Ziel besteht darin, diese Gegenstände den rechtmäßigen Inhabern zurückzugeben.

Rückfragen bitte an:
Bob Davis von Rubenstein Associates Inc.
Tel.: +1 212-843-8037, für die Commission for Art Recovery

haGalil 10-99

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