Schächten ist als religiöser Brauch in
Österreich im Gegensatz zur Schweiz durch die Verfassung geschützt. "Ein
Schächtungsverbot stellt", so der Entscheid des österreichischen
Verfassungsgerichtshofes (17-12-98), "einen Eingriff in die
verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte dar".
Damit korrigierten Österreichs Verfassungsrichter die Auslegung des
Landesgesetzes durch einen Vorarlberger Beamten, der nach islamischen
Geboten ausgeführte Schächtungen ahnden wollte. In den grundsätzlichen
Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes wird der Vorrang des
"jahrtausendealten Ritus" des Judentums und des Islam vor dem Tierschutz
festgestellt.
"Schächtungen nach dem israelitischen oder islamischen Ritus" stellten
weder eine "empfindliche Störung des Zusammenlebens der Menschen im Staate"
noch einen Verstoß gegen die "guten Sitten" dar. "Ein Verbot des
(fachgerechten) Schächtens ist daher", so die österreichischen
Verfassungshüter, "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig".
anton@hagalil.com / Jüdische
Rundschau